Themen in der Begutachtung - Studien mit MP/IVD -

Ähnliche Dokumente
Bedeutung der Norm EN ISO GCP für Medizinprodukte in der Praxis -

Inhalt des Leitfadens. Wo wird der neue Leitfaden zu finden sein?

Änderungen bei der Meldung einer klinischen Prüfung gemäß MPG

Klinische Prüfung für Medizinprodukte und Leistungsbewertungsprüfungen für In-Vitro-Diagnostika in Österreich: Statistik 2018

Wann wird Bildverarbeitungssoftware zum Medizinprodukt? 11. Linzer Forum Medizintechnik November 2014

LisaVienna Business Treff

Klinische Prüfung von Medizinprodukten in Deutschland

Medizinprodukte-Branche für den Erhalt des Forschungsstandortes Österreich

Der Weg zur erfolgreichen Klinischen Prüfung. Klinische Studien für Medizinprodukte und IVDs

Klinische Prüfung von Medizinprodukten

Medizinproduktemarktüberwachung

Was ist anders bei Studien mit Medizinprodukten?

Hilfe im Gesetzesdschungel der Medizinprodukte

Durchführung gemäß 40 Medizinproduktegesetz BGBl I Nr. 32/2014 idgf

Formblatt FB 001 Medizinprodukte: Überwachungsprotokoll zur VAW02_001 Überwachung des erstmaligen Inverkehrbringens von Medizinprodukten

Inhaltsverzeichnis. BASG / AGES Institut Überwachung Abteilung Klinische Prüfung Traisengasse 5, 1200 Wien, Österreich

Das Informationssystem des DIMDI Gegenwart und Zukunft Dr. Renate Laby DIMDI, Köln

Revision RL 93/42/EWG Aufgaben der Benannten Stelle

Vorschlag für eine Allgemeine Produktdokumentation

Guideline für Klasse I Hersteller Abgrenzung und Klassifizierung

Einstufung von AMG Studien

Erfahrungen mit GCP Inspektionen von MPG Studien

CE-Kennzeichnung von Medizinprodukten Handlungsempfehlungen für den Zulassungsprozess

Landesamt für Gesundheit und Soziales Ethik-Kommission des Landes Berlin

2. im Rahmen der Leistungsbewertungsprüfung zusätzlich invasive oder andere belastende Untersuchungen durchgeführt werden oder

Bewertungsverfahren bei der zuständigen Ethik-Kommission: Unterlagen, Verfahren, Fristen, Verfahren bei Multicenter-Studien

Competence Mall Initiative (CMI) Competence for Compliance

MPG-Verordnungen (relevant für klinische Prüfungen mit Medizinprodukten)

Postgradualer Fortbildungslehrgang

1.1 Inhaltsverzeichnis

Klinische Evidenz vor und nach der Markteinführung

Zulassung und Registrierung von homöopathischen Arzneispezialitäten

Produktvorstellung. Seiler. Regelwerk Technische Dokumentation nach EWG 93/42

Kombinationsprodukte im Kontext der Revision der RL 93/42/EWG. Tamara Bauer

Empfehlung für Ärzte, die in der biomedizinischen Forschungam Menschen tätig sind

1 Zweck Geltungsbereich Abkürzungen Definitionen Beschreibung... 3

Vorsitzender der Ethikkommission der Bayerischen Landesärztekammer

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I. S. 3854)

12.AMG-Novelle Erfahrungen nach Inkrafttreten

0.2 Inhalt des Gesamtwerks 1

2 der Ethikkommission und Bestellung der Mitglieder

Verordnung über Medizinprodukte - MPV (Medizinprodukte-Verordnung)

Rechtliche Aspekte der klinischen Prüfung mit Medizinprodukten (Verordnung (EU) 2017/745)

MMedizintechnik. Artikel 12 MDD. nagement. Kombination von Medizinprodukten (Leitfaden Artikel 12 MDD) POSITION. Richtlinie 93/42/EWG.

Die Medical Device Regulation MDR 2017/745. Marcus Wenzel Market DACH, Q&R Hamburg,

Klinische Prüfungen: Statistik 2017

BESCHLUSS DER KOMMISSION. vom über die Europäische Datenbank für Medizinprodukte (Eudamed) (Text von Bedeutung für den EWR)

Umsetzungsfristen IVDR. EU Verordnung über in-vitro Diagnostika (IVDR )

Control 2010 Qualitätssicherung in der Medizintechnik

Aufgaben der Ethikkommission

Checkliste Technische Dokumentation Produktname

Zulassungsüberschreitende Anwendung von Arzneimitteln im Rahmen klinischer Studien ( 35c SGB V)

Med-Info. Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte. TÜV SÜD Product Service GmbH. Internationale Fach-Informationen für die Medizinproduktebranche

Die korrekte Ethikeinreichung. Michael Fuchs Leiter der Studienzentrale der German Hodgkin Study Group

Post Market Surveillance (PMS) - Erwartungen Die Bedeutung des PMCF im Rahmen

MDR - Frequently Asked Questions

Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG 1. GPSGV. Siemens AG Alle Rechte vorbehalten.

Antragsnummer Ethik-Kommission: Antragsnummer BOB:

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2001, 3854 FNA: FNA Verordnung über Medizinprodukte Medizinprodukte-Verordnung

AGES Medizinmarktaufsicht (MEA) steht für sichere und wirksame Arzneimittel und Medizinprodukte ein Überblick des Aufgabenbereichs

Health Apps, Lifestyle Apps, Medical Apps Unterschiede und Rahmenbedingungen

Medizintechnik-Branche im Umbruch - Entwicklung aus der Sicht einer Benannten Stelle

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

1.1 Inhaltsverzeichnis

Marktzugang - Vigilanz und PMS

Medizinprodukte- Verordnungen

Medizinproduktegesetz (MPG)

Rili-BÄK 2008 Qualitätssicherung in medizinischen Laboratorien

MEDICAL APPS. Software als Medizinprodukt

Konformität in der Apheresetechnik. Uwe Wallstab Roland E. Winkler Wolfgang Ramlow

Relevante Neuerungen: europäische Richtlinien und österreichisches MPG für Hersteller und Betreiber

Arbeitskreis Medizinischer Ethikkommissionen in der Bundesrepublik Deutschland

Die Ethik-Kommission an der MedUni Wien

Zweites Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften 16. AMG-Novelle. - PASS und PAES - Änderungen zur klinischen Prüfung

Medizinprodukterecht Revision der Medizinprodukte- Richtlinien 2007 Was ist neu Was ist zu tun?

der Universität Witten/Herdecke e.v. z. Hd. Herrn RA Prof. Dr. med. P. Gaidzik Alfred-Herrhausen-Straße Witten Antragsformular

CE-Kennzeichnung bei Medizinprodukten- Grundlagen und Rahmenbedingungen. Dr. Heike Wachenhausen, Rechtsanwältin IHK zu Lübeck, 23.

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Klinische Prüfung: Planung, Verantwortlichkeiten und Organisation. Michael Fuchs Leiter der Studienzentrale der German Hodgkin Study Group

12. AMG-Novelle - Erfahrungen nach Inkrafttreten. Behördliches Genehmigungsverfahren Umgang mit den neuen Anforderungen

Standalone-Software als Medizinprodukt

EUDAMED Produktregistrierung Was ändert sich durch die Verordnung?

EINFÜHRUNG SAUBERKEIT VON MEDIZINPRODUKTEN

Mitarbeiter der Klinischen Studienzentrale (Dekanat)

Das bürgerliche Probandenrecht ein vernachlässigtes Thema? unter Berücksichtigung der neuen Verordnung (EU) 536/2014

Lieferant und Hersteller

Forderungen der DGHO unter Berücksichtigung der Rolle von Ethik-Kommissionen und des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) bei Klinischen Studien

Das BASG / AGES PharmMed

Richtiges Brillen-Management nach dem Medizinprodukte-Gesetz. SPECTARIS-Infoveranstaltung

Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen

Änderungen Medizinprodukte-Betreiberverordnung. Neue EU-IVD-Verordnung 2017/746 -Regularien für In-Haus-Verfahren-

Das Österreichische Medizinprodukteregister

Ethik Kommission im Wandel

Gesamte Rechtsvorschrift für Konformitätsbewertung von Medizinprodukten, Fassung vom

Transkript:

Themen in der Begutachtung - Studien mit MP/IVD - Dr. Violetta Zmuda AGES MEA, Institut Überwachung, Abteilung Klinische Prüfung AGES Gespräch Wien, 24. November 2014 www.ages.at Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH

Inhalt Zahlen, Daten & Fakten Vorgehensweise Studieneinreichung Sonderfälle Rechtliche Grundlagen Mängel im Rahmen der Begutachtung Herausforderungen Diskussion 2

Anzahl Entwicklung der Meldeanzahl 2008 bis 10/2014 Meldungen klinische Prüfungen MPG 160 140 138 120 115 100 80 60 63 82 74 MP-Studien / LBP 40 (4) / 40 (5) 40 20 0 37 27 15 9 12 12 8 4 3 2008 2009 2010 2011 2012 2013 bis 10/2014 Jahr 3

Risikobasierte Begutachtung Komplett Fokussiert 100 Risikobasierte Begutachtung 90 80 70 A n z a h l 60 50 40 30 68 91 complete komplett simplified fokussiert 20 40 42 47 47 34 40 10 0 2011 2012 2013 2014 Jahr 4

Meldung einer KP Wer? Was? Wem? Wann? Gemäß 40 Abs. 1 MPG hat der Sponsor bei der klinischen Prüfungen von MP das Verfahren der jeweils relevanten Richtlinie (RL) anzuwenden. Dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen BASG sind klinische Prüfungen eines Medizinproduktes in Österreich vor Beginn zu melden. 5

Vorgehensweise Einreichung einer Klinischen Prüfung gemäß MPG Antragsteller (Sponsor) meldet an Ethikkommission BASG kein Einwand positives Votum Votum mit Auflagen EK lehnt ab negatives Votum Formale Validierung Formale Validierung + Inhaltliche Begutachtung Kl. I, IVD, tlw. Kl. IIa +b: 40 Abs. 3 Keine Wartefrist Kl. III, AIMD, tlw. Kl. IIa +b: 40 Abs. 2 Wartefrist: 60 Tage Bestätigung der Vollständigkeit ordnungsgemäßer Meldung ODER Bescheid (Bewilligung/Untersagung) Beginn der KP 6

An das BASG nicht-meldepflichtige Studien gemäß 40 (5) MPG Prüfung 40 (5) dzt. Kriterien gem. MPG MP der RL 93/42/EWG und IVDs der RL 98/79/EG Nicht für Aktiv Implantierbare Medizinprodukte (AIMD)! Prüfprodukt trägt CE-Kennzeichen Verwendung des Software/MP innerhalb der Zweckbestimmung Keine zusätzlichen diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen Gebrauchsanweisung auf Deutsch Konformitätserklärung des Herstellers Gegebenenfalls Zertifikate der Benannten Stelle Auslobung des Herstellers?! 7

Erleichtertes Meldeverfahren gemäß 65a (2) MPG LBP IVD keine nach Art oder Menge spezielle Probenahme von Prüfungsteilnehmern keine zusätzlichen Untersuchungen oder Behandlungen vorgesehen keine diagnostische oder therapeutische Konsequenz für Prüfungsteilnehmer befürwortende Stellungnahme der Ethikkommission notwendig keine Versicherung gem. 47+48 MPG keine Aufklärung & Einwilligung 49 MPG 8

Registerstudien als meldepflichtige klinische Prüfung gemäß MPG Terminus Register gibt es im MPG nicht (analog AMG) Meist sind Register-Studien Klinische Prüfungen Keine prospektive Datengenerierung (analog zu AMG Ansatz Einstufung) Retrospektiv bereits erhobene Daten - alle Daten müssen schon vorhanden sein Routinedaten müssen im Register gespeichert sein Definition der KP / Zielsetzung des Projektes 9

Rechtliche Basis Europäische Richtlinien 1. RL 93/42/EWG: Allg. Medizinprodukte (MP) - RL 2. RL 90/385/EWG: AIMD - RL 3. RL 98/79/EG: In-Vitro-Diagnostika (IVD) - RL RL 2007/47/EG RECAST 10

Rechtsgrundlagen Nationales Gesetz Österreichisches Medizinproduktegesetz (MPG) BGBl. Nr. 657/1996, zuletzt geändert durch Bundesgesetz BGBl. I Nr. 32/2014 Div. Verordnungen zum MPG: Medizinproduktebetreiberverordnung VO über gemeinsame technische Spezifikationen f. IVD VO über grundlegende Anforderungen an MP VO über Klassifizierung von MP Rechtsinformationssystem-Bundeskanzleramt http://www.ris.bka.gv.at/ 11

Überblick Rechtsgrundlagen Diverse Normen Harmonisierte Normen - Erstellung durch Fachexperten Konformität - Begutachtungs- und Abstimmungsprozess (Gültigkeit!) - Aktueller Stand von Wissenschaft und Technik - Qualifizierte Empfehlungen: Anwendung freiwillig & sinnvoll - Für jedermann zugänglich Wichtige harmonisierte Normen: - EN 14155 Klinische Prüfung von Medizinprodukten (2009) - EN 13612 Leistungsbewertungsprüfung (2002) - EN 10993 Biokompatibilität (2009) - EN 60601 Elektrische Sicherheit 3. Ausgabe - EN 14971 Risikomanagement (2007) 12

MEDDEV Guidelines http://ec.europa.eu/health/medical-devices/documents/guidelines/ 13

Fallbeispiele Häufige Mängel im Rahmen der Begutachtung 14

Fallbeispiel 1 Anwendung in der Kontraindikation Nicht-kommerzielle Studie CE-markiertes Prüfprodukt Unterlagen zur sicheren Anwendung = Gebrauchsinformation Geplante Anwendung in der Klinischen Prüfung in der Kontraindikation Keine weitere Begründung Mangel: Eine Anwendung eines Medizinproduktes im Rahmen einer klinischen Prüfung, welche laut Gebrauchsanweisung des Herstellers eine absolute Kontraindikation darstellt, ist ohne adäquate Begründung nicht möglich. Mangelbehebung: Es wurde eine Bestätigung des Herstellers vorgelegt, dass die Anwendung in der Kontraindikation möglich ist. Dies wurde mit entsprechenden Daten belegt. 15

Fallbeispiel 2 Kontraindikationen Ausschlusskriterien Nicht-kommerzielle Studie CE-markiertes Prüfprodukt Unterlagen zur sicheren Anwendung = Gebrauchsinformation In der Gebrauchsinformation gelistete Kontraindikationen (Autoimmunerkrankungen, Hyperkalzämie) nicht als Ausschlusskriterien im Protokoll angeführt Mangel: Kontraindikationen und Warnungen welche in der Produktbeschreibung angeführt sind, sind als Ausschlusskriterien in das Studienprotokoll aufzunehmen. Mängelbehebung: Autoimmunerkrankungen wurde als Ausschlusskriterium hinzugefügt. Weiters wurde eine regelmäßige Überprüfung des Calciumspiegels vorgesehen. 16

Fallbeispiel 3 Risiken nicht in der Patienteninformation Kommerzielle Studie Nicht CE-gekennzeichnetes AIMD Unterlagen zur sicheren Anwendung = Gebrauchsinformation Risiken, wie im CIP / IB gelistet nicht in die Patienteninformation aufgenommen Mangel: Alle vorhersehbaren Risiken, Beschwerden und Begleiterscheinungen, wie im Studienprotokoll bzw. im Handbuch des klinischen Prüfers (IB) gelistet, sind in die Patienteninformation aufzunehmen. Mängelbehebung: Alle potentiellen Risiken, welche mit dem Prüfprodukt in Zusammenhang stehen, wurden entsprechend in die Patienteninformation implementiert. 17

Fallbeispiel 4 Keine Passage über Patientenversicherung im ICF 18

Ad Fallbeispiel 3+4 Aufklärung und Einwilligung ICF Informed Consent Form siehe EN ISO 14155 Beschreibung aller vorhersehbaren Risiken mögliche Nebenwirkungen Info über verfügbare alternative Behandlungen mit wem im Falle einer Schädigung Verbindung aufzunehmen ist (Versicherung) Teilnahme freiwillig Verweigerung der Teilnahme / Rücktritt 19

Ad Fallbeispiel 4 Versicherung 47 gem. MPG Sponsor hat Personenschadenversicherung abzuschließen auf Versicherungsvertrag muss österreichisches Recht anwendbar sein Versicherungsansprüche in Österreich einklagbar Vollstreckbarkeit im Ausland muss gesichert sein Umfang der Versicherung muss in einem angemessenen Verhältnis zu Risiken sein hat Prüfungsteilnehmer vor Beginn der klinischen Prüfung über den Versicherungsschutz zu informieren 20

Ad Fallbeispiel 4 Versicherung 48 gem. MPG Sponsor hat für den Fall, daß der Sponsor nicht gleichzeitig der klinische Prüfer ist, zu klären, ob der klinische Prüfer eine ausreichende Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung hat, erforderlichenfalls dem klinischen Prüfer aus der mit der klinischen Prüfung verbundenen Gefahrenerhöhung erwachsende Mehrkosten für eigene Versicherungen angemessen zu ersetzen oder auf eigene Rechnung geeignete Versicherungen zugunsten des klinischen Prüfers abzuschließen 21

Fallbeispiel 5 Ergebnisse aus Biokompatibilitätstests ÖNORM EN ISO 10993:2011! 22

Fallbeispiel 6 Ergebnisse der Gefahrenanalyse: EN ISO 14971:2009 23

Fallbeispiel 7 Kontinuierliche Entwicklungen am Prüfprodukt i.r. einer KP 24

Fallbeispiel 8 Unpräzise RL-Referenzierung! 25

Fallbeispiel 9 Kommentare im CIP 26

Ad Fallbeispiel 9 Klinischer Prüfplan: ÖNORM EN ISO 14155:2011! 27

Rollen in der Klinischen Prüfung Hersteller ist jede natürliche oder juristische Person, die für die Auslegung, Herstellung, Verpackung und Kennzeichnung eines Medizinprodukts im Hinblick auf das erstmalige Inverkehrbringen im eigenen Namen verantwortlich ist. Sponsor ist jede natürliche oder juristische Person, welche die Verantwortung für die Planung, die Initiierung, die Durchführung und die Finanzierung einer klinischen Prüfung übernimmt. Klinischer Prüfer ist der Arzt oder Zahnarzt, der für die Durchführung der klinischen Prüfung und insbesondere für das Wohlergehen des Prüfungsteilnehmers verantwortlich ist. Der klinische Prüfer hat die Verantwortung des Sponsors zusätzlich zu übernehmen, wenn er eine klinische Prüfung unabhängig vom Hersteller des Medizinproduktes durchführt! Wird das Produkt modifiziert, wird der Sponsor/Prüfer außerdem zum Hersteller! 28

Herausforderungen Revision der 3 Richtlinien >> 2 Verordnungen Regulation Medical Devices Regulation In-vitro-Diagnostic-Medical Devices Inkrafttreten der Verordnungen nicht vor 2017 Verordnungen kommen unmittelbar zur Anwendung, ohne dass eine Umsetzung auf nationaler Ebene erforderlich ist! Analogie zur neuen Clinical Trial Regulation (Arzneimittel) Harmonisierung auf europäischer Ebene (MEDDEVs ) / EUDAMED IT-Prozesse (Web-Portal) Anpassung des dzt. Begutachtungsprozesses Risikopriorisierung Know how: rechtliche Auseinandersetzung + medizinisches Wissen + technisches Verständnis Informationsbereitstellung: Website, Formulare/Leitfäden

Rechtliche Basis Medizinproduktegesetz (MPG) idgf ÖNORM EN ISO 14155:2011 ÖNORM EN ISO 13612 Helsinki Deklaration MEDDEVs 30

- E N D E - 31

Etwaige Fragen? 32

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 33