17. Niederschrift über die Tagesordnung: 1. Eröffnung der Sitzung und Regularien 2. Feststellung Jahresabschluss Stadtmarketing 2016 3. Feststellung Jahresabschluss Gebäudemanagement 2016 4. Teilnahme an der Kassenkreditentschuldung der Hessenkasse 5. 3. Änderung der Parkgebührenordnung der Stadt Bad Sooden-Allendorf 6. Teilnahme am Landesprogramm Gebührenfreie Kita-Plätze 7. Förderantrag im Bund-Länder-Programm Aktive Kernbereiche in Hessen 8. Neufassung der Entwässerungssatzung 9. Einrichtung eines Biwak-Platzes (Antrag B90/Die Grünen) 10. Akteneinsicht in Unterlagen KUK / Altes Kurhaus (Antrag B90/Die Grünen) 11. Regelmäßiger Waldbegang des Stadtwaldes (Antrag B90/Die Grünen) 12. Magistratsbericht und Anfragen 13. An- bzw. Verkauf von Grundstücken a) Verkauf des Gartengrundstücks Gemarkung Orferode, Flur 7, Flurstück 112, 337 m², Gartenland, Im Dorfe 14. Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Wahlperiode 2019-2023 Beginn der Sitzung: 20.00 Uhr Ende der Sitzung: 21.05 Uhr Folgende Unterlagen wurden zur Sitzung verteilt: - Magistratsbericht
Anwesend sind: Stadtverordnetenvorsteherin: Börner, Silvia als Stadtverordnete: Lüninck, Georg, Frh. v. Hasselbach, Werner Heuckeroth-Hartmann, Stefan Junkermann, Dorothee Klein, Markus Schmerfeld, Sven Thorey, Christian Martin, Angelika Müller, Lutz Scharf, Stefan Steinfeld, Reinhard Niemann, Christa Herrmann, Martin Krumpholz, Heike Fasshauer, Lorenz Fasshauer, Christian Zumwinkel, Siegmar vom Magistrat: 1. StR Leis, Günter StR Ruess, Hans-Michael StRin Deutschmann-Weise, Michaela StR Rammenstein, Walter vom Jugendrat./. von der Verwaltung: Schriftführer: Entschuldigt fehlten: Frau Dahlmann, Herr Franke, Frau Kühnemuth, Herr Grunewald Frau Schluckebier Bürgermeister Hix, Frank StRin Döring, Heike StR Nöding, Matthias StR Wiechern, Björn Babacz, Mario Dewath-Timmerberg, Monika Dr. Dunkelberg, Hartmut Hieronimus, Peter Hottenroth, Steffen Logemann, Holger Speiser, Viktor Siedler, Michael Wagner, Joachim 2
TOP 1) Eröffnung der Sitzung und Regularien Die Stadtverordnetenvorsteherin eröffnet die ordnungsgemäß einberufene Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt über den folgenden Erweiterungsantrag als neuen TOP 14 abstimmen: Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Wahlperiode 2019-2023 Die Vorsitzende gibt folgende Termine bekannt: - Einladung zum Schwimmbadfest am 16./17.06.2018 - Einladung zum Public Viewing Fußball-WM in der Rhenanusschule - Einladung zur Gedenkfeier anl. des 17. Juni am 17.06.2018 im Grenzmuseum - Einladung zur Abiabschlussfeier in der KUK am 22.06.2018 - Einladung zum Vereinsfest im Landipark am 24.06.2018 - Einladung zum Bürgerwaldtag am 01.07.2018, 10:30 Uhr, Herwigseiche - Einladung zur Kirmes Kammerbach am 14.-16.07.2018 - Einladung zum Erntefest am 17.-21.08.2018 - Die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung findet am 07.09.2018 um 20.00 Uhr statt. Der Erste Stadtrat verliest eine Danksagung des Magistrats für die gelungene 800-Jahr-Feier. Die Stadtverordnetenvorsteherin schließt sich an. Frau Stadtverordnetenvorsteherin verliest eine Dankeskarte des alten Jugendrates an die Stadtverordnetenversammlung. Am 13.06.2018 haben die Wahlen zum neuen Jugendrat stattgefunden. TOP 2) Feststellung Jahresabschluss Stadtmarketing 2016 1. Der TOP Feststellung Jahresabschluss zum 31.12.2016 Stadtmarketing/ Gästedienst wird von der Stadtverordnetenversammlung zur gemeinsamen Beratung in den Finanzausschuss überwiesen. 2. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GBZ Revisions- und Treuhand AG soll an der Sitzung des Finanzausschusses teilnehmen. TOP 3) Feststellung Jahresabschluss Gebäudemanagement 2016 1. Der TOP Feststellung Jahresabschluss zum 31.12.2016 Gebäudemanagement wird von der Stadtverordnetenversammlung zur gemeinsamen Beratung in den Finanzausschuss überwiesen. 2. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GBZ Revisions- und Treuhand AG soll an der Sitzung des Finanzausschusses teilnehmen. 3
TOP 4) Teilnahme an der Kassenkreditentschuldung der Hessenkasse 1. Die Stadt Bad Sooden-Allendorf beschließt, das Angebot des Landes zur Kassenkreditentschuldung nach dem Ersten Teil des HESSENKASSE-Gesetzes anzunehmen. 2. Die Stadt Bad Sooden-Allendorf verpflichtet sich, den Ergebnis-und Finanzhaushalt in Planung und Rechnung ab dem Jahr 2020 nach 92 Abs. 4 bis 6 HGO auszugleichen sowie die Vorgaben zu den Liquiditätskrediten nach 105 HGO zu beachten. Ab dem Haushaltsjahr 2020 werden die Zahlungen der ordentlichen Tilgung und der Beitrag zum Sondervermögen HESSENKASSE grundsätzlich aus Mitteln der laufenden Verwaltungstätigkeit erwirtschaftet und somit eine Fremdfinanzierung vermieden. 3. Die Stadt Bad Sooden-Allendorf verpflichtet sich des Weiteren, nach Maßgabe des HESSENKASSE-Gesetzes einen jährlichen Beitrag von 25 je Einwohner an das Sondervermögen HESSENKASSE zu leisten. 4. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, nach Maßgabe des Vorgenannten einen Antrag einen Antrag auf Teilnahme an dem Entschuldungsprogramm der HESSENKASSE an das Finanzministerium zu richten, die hierfür erforderlichen Verpflichtungserklärungen unverzüglich zu übersenden und die Bestandskraft eines entsprechenden Bewilligungsbescheides durch Erklärung des Rechtsbehelfsverzichts unmittelbar herbeizuführen. 5. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat des Weiteren, die zur Umsetzung der Kassenkreditentschuldung erforderliche Ablösevereinbarung mit der Wirtschaftsund Infrastrukturbank Hessen (WIBank) zu schließen, in der insbesondere die zur Ablösung vorgesehenen Kassenkredite aufgeführt sowie die Ablösezeitpunkte und die Ablösemodalitäten geregelt und für den Fall, dass Zinsdienst- und Entschuldungshilfen beantragt und gewährt wurden, die Kassenkredite aufgeführt und die Zahlungen festgelegt sind. 15 Ja, -- Nein, 3 Enthaltung TOP 5) 3. Änderung der Parkgebührenordnung der Stadt Bad Sooden- Allendorf Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Sooden-Allendorf beschließt, die Parkgebührenordnung zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss zu überweisen. 16 Ja, 1 Nein, 1 Enthaltung TOP 6) Teilnahme am Landesprogramm Gebührenfreie Kita-Plätze Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Teilnahme am Landesprogramm gebührenfreie Kita-Plätze und die Erhöhung der Kita-Gebühren ab 01.08.2018 wie folgt dargestellt. 4
Gebühren bis 31.07.2018 Modul 1 07.00 13.00 Uhr, 6 Stunden Erstes Kind ab 3 Jahren 162,00 Zweites u. jedes weitere Kind ab 3 Jahren Vom vollendeten 2. Lebensjahr bis zum vollendeten 3. Lebensjahr Unter 2 Jahren 108,00 197,00 249,00 Gebühren ab 01.08.2018 0,00 (180,00 ) 0,00 (120,00 ) 207,00 262,00 Berechnung Wir erhalten. Der Beitragssatz von 180,00 (6 Stunden) ist frei. Diesen Beitrag würden z. B. Kinder aus Thüringen bezahlen. Diese haben keinen Anspruch auf Befreiung. Beitragsbefreiung erhalten nur Kinder aus den Bundesländern, die auch eine Beitragsbefreiung haben. Geschwisterkinderregelung entfällt für Kinder aus Hessen. Thüringer Zweitkinder bezahlen einen Beitrag von 120,00. (2/3 Regelung von 180,00 1. Kind) 197,00 + 5 % = 206,85 aufgerundet 207,00. 249,00 + 5 % = 261,45 aufgerundet 262,00. Modul 2 07.00 15.00 Uhr, 8 Stunden (6 Std. Befreiung) Erstes Kind ab 3 Jahren 195,00 60,00 (240,00 ) 1 Std. = 30,00 entspricht 240,00 für die 8 Std. Betreuung. Beitragsbefreiung für 6 Stunden, verbleiben 60,00 für 2 Stunden. + 60,00 = 195,60. (0,60 mehr zu den bisherigen Gebühren) Thüringer Kinder bezahlen 240,00, das sind 45,00 mehr im Monat. Zweites u. jedes weitere Kind ab 3 Jahren Vom vollendeten 2. Lebensjahr bis zum vollendeten 3. Lebensjahr Unter 2 Jahren 130,00 229,00 282,00 60,00 (160,00 ) 241,00 297,00 Modul 3 07.00 17.00 Uhr, 10 Stunden (6 Std. Befreiung) Erstes Kind ab 3 Jahren 217,00 120,00 Zweites u. jedes weitere Kind ab 3 Jahren 145,00 (300,00 ) 120,00 Geschwisterkinderregelung entfällt für Kinder aus Hessen. Elternbeitrag wie erstes Kind. Thüringer Zweitkinder bezahlen einen Beitrag von 160,00. (2/3 Regelung von 240,00, 1. Kind) 229,00 + 5 % = 240,45 aufgerundet 241,00 282,00 + 5 % = 296,10 aufgerundet 297,00 1 Std. = 30,00 entspricht 300,00 für die 10 Std. Betreuung. Beitragsbefreiung für 6 Stunden, verbleiben 120,00 für 4 Stunden. + 120,00 = 255,60. (38,60 mehr zu den bisherigen Gebühren) Thüringer Kinder bezahlen 300,00, das sind 83,00 mehr im Monat. Geschwisterkinderregelung entfällt für Kinder aus Hessen. Elternbeitrag wie 1. Kind. 5
Vom vollendeten 2. Lebensjahr bis zum vollendeten 3. Lebensjahr Unter 2 Jahren 251,00 304,00 (200,00 ) 264,00 320,00 Thüringer Zweitkinder bezahlen einen Beitrag von 200,00 (2/3 Regelung von 300,00, 1. Kind) 251,00 + 5 % = 263,55 aufgerundet 264,00 304,00 + 5 % = 319,20 aufgerundet 320,00 TOP 7) Förderantrag im Bund-Länder-Programm Aktive Kernbereiche in Hessen Die Anmeldung für das Bund-Länderprogramm Aktive Kernbereiche in Hessen wird zur weiteren Bearbeitung in den Finanzausschuss und Bauausschuss überwiesen. In die Beratung wird die AG Zukunft Altbau eingebunden. TOP 8) Neufassung der Entwässerungssatzung Die Stadtverordnetenversammlung überweist die Neufassung der Entwässerungssatzung zur gemeinsamen Beratung mit dem Magistrat an den Energie- und Umweltausschuss. TOP 9) Einrichtung eines Biwak-Platzes (Antrag B90/Die Grünen) Der Antrag auf Einrichtung eines Biwak-Platzes für Wanderer im Stadtwald wird zur weiteren Beratung in den Energie- und Umweltausschuss überwiesen. Im Anschluss soll sich der Finanzausschuss mit den Details beschäftigen. Hessenforst ist in die Beratungen miteinzubeziehen. TOP 10) Akteneinsicht in Unterlagen KUK / Altes Kurhaus (Antrag B90/Die Grünen) Eine Beschlussfassung ist nicht notwendig. Gemäß 50 (2) HGO ist der Akteneinsichtsausschuss zu bilden, wenn eine Fraktion dies verlangt. TOP 11) Regelmäßiger Waldbegang des Stadtwaldes (Antrag B90/Die Grünen) 6
Der Begang des Stadtwaldes erfolgt regelmäßig am zweiten Samstag im September eines Jahres. In diesem Jahr ist der Termin am 08.09.2018. 17 Ja, -- Nein, -- Enthaltung Ein Stadtverordneter ist zur Abstimmung nicht anwesend. TOP 12) Magistratsbericht und Anfragen Der Erste Stadtrat trägt den Magistratsbericht vor. Anfragen lagen zur Sitzung nicht vor. TOP 13) An- bzw. Verkauf von Grundstücken a) Verkauf des Gartengrundstücks Gemarkung Orferode, Flur 7, Flurstück 112, 337 m², Gartenland, Im Dorfe Das Grundstück Gemarkung Orferode, Flur 7, Flurstück 112, 337 m², Gartenland, Im Dorfe wird an Herrn Martin Kuhrau, Stadtweg 2, BSA-Orferode, zum Kaufpreis von 1.012,00, verkauft. Im Vertrag ist eine Wertabschöpfungsklausel aufzunehmen. Sämtliche Notar- und Umschreibungskosten sind vom Käufer zu zahlen. TOP 14) Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Wahlperiode 2019-2023 Zuerst lässt die Stadtverordnetenvorsteherin darüber abstimmen, ob über die gesamte Liste en-block abgestimmt werden kann. Es liegt eine Vorschlagsliste für die Schöffenwahl mit 20 Personen vor. Für die Neuwahl der zurzeit amtierenden Schöffen für die neue Amtsperiode 2019 2023 stellt die Stadtverordnetenversammlung die beiliegende Vorschlagsliste auf. Die Vorschlagsliste ist eine Woche lang zu jedermanns Einsicht auszulegen. Der Zeitpunkt der Auslegung wird vorher öffentlich bekannt gemacht. gez. Schluckebier Schriftführerin gez. Börner Stadtverordnetenvorsteherin 7