Begründung zum Bebauungsplan B/55/91 Gewerbe- und Industriegebiet Am Vogelherd Hermsdorf, 1. Änderung vom

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Transkript:

- Seite 1 - Begründung zum Bebauungsplan B/55/91 Gewerbe- und Industriegebiet Am Vogelherd Hermsdorf, 1. Änderung vom 03.02.2006 Anmerkung: Die 1. Änderung bezieht sich auf die Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen in einem 2. Geltungsbereich auf dem Flurstück 62/5 der Gemarkung Hermsdorf, Flur 3 und beruht auf der rechtskräftigen Planung der ehemaligen Gemeinde Hermsdorf zum Bebauungsplan B/55/91 Gewerbe- und Industriegebiet Am Vogelherd. GLIEDERUNG: 1. Anlass, Ziel und Zweck der 1. Änderung 2. Räumlicher Geltungsbereich 3. Beschreibung der Situation 4. Rechtliche Grundlagen und Entwicklungsgebot 5. Beschreibung der 1. Änderung 6. Festsetzungen 7. Abwägung 8. Auswirkungen der Planung 9. Flächenbilanz

- Seite 2-1. Anlass, Ziel und Zweck der 1. Änderung Von der ehemaligen Gemeinde Hermsdorf wurde mit Beschluss Nr. 24/92 vom 11.11.1992 eine Teilfläche von ca. 5 ha aus dem Flurstück 62/1 der Gemarkung Hermsdorf, Flur 3 für die Umsetzung eines Teils des gesamten Ausgleichsbedarfs der Bebauungspläne B/55/91Gewerbe- und Industriegebiet Am Vogelherd und B/54/91 Wohngebiet Am Anger gekauft. Nach der Teilung des Flurstück 62/1 trägt diese Teilfläche die Bezeichnung 62/5 mit einer Fläche von 4,9 ha (Ackerland). Im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Wohngebiet Am Anger konnte nachgewiesen werden, dass der Ausgleich durch eine geringfügige Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Wohngebiet Am Anger gewährleistet ist. Das Landratsamt Gera hatte in seiner Stellungnahme vom 03.09.1992 den Bebauungsplan u. a. wegen des fehlenden Ausgleichsnachweises abgelehnt. In dem Satzungsbeschluss Nr. 23/92 über den Bebauungsplan des Gewerbe- und Industriegebietes Am Vogelherd der ehem. Gemeinde Hermsdorf vom 11.11.1992 wird u. a. die Begründung zum Bebauungsplan gebilligt. In dieser verweist die Gemeinde auf festgesetzte Ersatzmaßnahmen außerhalb des Bebauungsplanes auf dem o. g. Flurstück 62/5. Quantitative und qualitative Aussagen zu den Ausgleichsmaßnahmen wurden durch die damalige Planung nicht getroffen. Ein Grünordnungsplan liegt dafür nicht vor. Eine Änderung des Abwägungsbeschlusses des Bebauungsplanes Am Vogelherd der ehem. Gemeinde Hermsdorf ist nur durch ein Änderungsverfahren dieses Bebauungsplanes möglich. In der vorliegenden 1. Änderung soll diesem Sachverhalt Rechnung getragen werden, indem die Größe und die Art der Ausgleichsmaßnahmen (Ersatzmaßnahmen) konkretisiert werden durch Festsetzungen in einem 2. Geltungsbereich (Teilfläche des Flurstücks 62/5 mit 1,35 ha). Die Festsetzungen des 1. Geltungsbereiches werden dadurch nicht verändert. Die zum Teil nicht mehr aktuelle und fehlerhafte Begründung einschließlich Festsetzungen zur Ursprungsplanung sollen in einem nachfolgenden Änderungsverfahren korrigiert werden. Es kann für die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Gera über den Bebauungsplan B/55/91 Industrie- und Gewerbegebietes Am Vogelherd Hermsdorf das vereinfachte Verfahren nach 13 BauGB angewendet werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Auf dem Flurstück 62/5 war und ist Grünausgleich vorgesehen. Mit diesem Änderungsverfahren werden konkrete Festsetzungen dazu getroffen. Auf der Grundlage der 1. Änderungssatzung über den B/55/91 Am Vogelherd kann die Festsetzung des gemäß 1a BauGB zu berücksichtigenden naturschutzrechtlichen Ausgleichs für den in Aufstellung sich befindenden 4. Entwurf des B/111/03 An der Beerenweinschänke II auf der anderen Teilfläche des Flurstücks 62/5 (3,55 ha als 2. Geltungsbereich des B/111/03) getroffen werden. 2. Räumlicher Geltungsbereich Die 1. Änderung des Bebauungsplanes umfaßt einen zusätzlichen 2. Geltungsbereich auf einer 1,35 ha großen Teilfläche des Flurstückes 62/5 der Gemarkung Hermsdorf, Flur 3. Auf dieser Teilfläche sollen Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden, da außerhalb des 1. Geltungsbereiches noch weitere Ausgleichsflächen erforderlich sind. Der 1. Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes bleibt von der 1. Änderung unberührt. 3. Beschreibung der Situation Zurzeit sind im 1. Geltungsbereich des Bebauungsplanes Industrie- und Gewerbegebiet Am Vogelherd mit einer Gesamtfläche von 32 ha ca. 20 ha (64 %) belegt, ca. 4,7 ha stehen zum Verkauf und ca. 7,3 ha sind noch frei. Die festgesetzten Ausgleichs- und Erhaltungsmaßnahmen gem. der Begründung zum Grünordnungsplan der ehemaligen Gemeinde Hermsdorf sind im öffentlichen Bereich vollständig und im privaten Bereich teilweise

- Seite 3 - entsprechend der Eingriffe im 1. Geltungsbereich umgesetzt. Die geplante Ausgleichsfläche gemäß der 1. Änderung ist auf dem Flurstück 62/5 der Gemarkung Hermsdorf, Flur 3 geplant. Sie ist zurzeit als landwirtschaftliche Fläche über einen Pachtvertrag mit dem Eigenbetrieb Zentrale Grundstücks- und Gebäudewirtschaft genutzt, der bei Bedarf als Ausgleichsfläche im Rahmen der gesetzlichen Frist gekündigt werden kann. 4. Rechtliche Grundlagen und Entwicklungsgebot Grundlage der 1. Änderung des Bebauungsplan des Industrie- und Gewerbegebietes Am Vogelherd der ehem. Gemeinde Hermsdorf ist der Bebauungsplan B/55/91 Gewerbe- und Industriegebiet Am Vogelherd Hermsdorf der ehemaligen Gemeinde Hermsdorf, der aus folgenden Planteilen besteht: - Textliche Festsetzungen - Planungsrechtliche Festsetzungen - Bauordnungsrechtliche Festsetzungen - Begründung zum Bebauungsplan B/55/91 vom 02.11.1992 - Begründung zum Grünordnungsplan B/55/91 vom 02.11.1992 - Verfahrensvermerke - Planzeichnungen - Bebauungsplan Gewerbe- und Industriegebiet Am Vogelherd Hermsdorf der am 03.05.1993 genehmigten Satzung - Grünordnungsplan Gewerbe- und Industriegebiet Am Vogelherd Hermsdorf der am 03.05.1993 genehmigten Satzung Der Bebauungsplan wird geändert, bevor der Flächennutzungsplan aufgestellt ist ( 8 (4) BauGB). Der vorzeitige Bebauungsplan ist erforderlich, um rechtsklare Aussagen zum Ausgleich des in Umsetzung befindlichen Bebauungsplanes zu treffen und die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung des Gebietes, nämlich die Anpflanzung von standortgerechtem, jungem Laubwald als Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft im 1. Geltungsbereich des Bebauungsplanes B/55/91 Am Vogelherd in Hermsdorf zu sichern. 5. Beschreibung der 1. Änderung Die ehemalige Gemeinde Hermsdorf hat das Flurstück 62/5 der Gemarkung Hermsdorf, Flur 3 (4,9 ha Ackerland) als Ausgleichsfläche erworben, jedoch die nach Städtebaurecht erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen nach 9 (1) Nr. 25. BauGB a. F. - Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen - i. V. m. 8 und 8a Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) nicht festgesetzt. 3,55 ha von 4,9 ha dieser Fläche wurden deshalb im Rahmen des 4. Entwurfs des sich in Aufstellung befindenden Bebauungsplanes B/111/03 An der Beerenweinschänke II für die Ausgleichsmaßnahmen A1 und A2 festgesetzt. Auf 1,35 ha wird die Anpflanzung von jungem Laubmischwald als Ausgleichs-/ Ersatzmaßnahme für den Bebauungsplan B/55/91 Gewerbe- und Industriegebiet Am Vogelherd festgesetzt (2. Geltungsbereich). Das Flurstück 62/5 befindet sich im Eigentum der Stadt Gera und ist über den Eigenbetrieb Zentrale Grundstücks- und Gebäudewirtschaft der Stadt Gera (EB ZGGW) verpachtet. Sobald der Grünausgleich erforderlich wird, ist der Pachtvertrag im Rahmen der gesetzlichen Frist zu kündigen. Der Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft erfolgt in der 1. Änderung durch Festsetzungen als Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen nach 9 (1) Nr. 25. a) BauGB. Der geplante Ausgleich an anderer Stelle auf der Grundlage der rechtskräftigen Planung der ehem. Gemeinde Hermsdorf und die getroffene Festsetzung - Anpflanzung von standortgerechtem, jungem Laubwald - sind mit der geordneten Entwicklung des Landschaftsraumes sowie des Naturschutzrechts

- Seite 4 - vereinbar. Die geplanten Anpflanzungen stellen eine Vernetzung mit vorhandenem Großgrün und dem Grün in der Ortslage Hermsdorf her.

- Seite 5-6. Festsetzungen Nach 9 (1) Nr. 25. a) BauGB wird auf einer 1,35 ha großen landwirtschaftlichen Nutzfläche (Ackerland) des Flurstückes 62/5 der Gemarkung Hermsdorf, Flur 3 das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt. Grundlage der getroffenen Festsetzung sind die Begründung und die Festsetzungen zum Grünordnungsplan des Bebauungsplanes B/55/91 Gewerbe- und Industriegebiet Am Vogelherd Hermsdorf der ehemaligen Gemeinde Hermsdorf vom 02.11.1992. In der nachfolgenden Übersicht (Seite 5) ist die biotoptypenbezogene quantitative Eingriffs- Ausgleichs-Bilanz gem. Leitfaden Umweltverträglichkeitsprüfung und Eingriffsregelung in Thüringen ( Thüringer Leitfaden ) dargestellt. Die Untere Naturschutzbehörde hat am 19.12.2005 ihre Zustimmung erteilt.

- Seite 6 - (* Werte sind der Begründung zum Grünordnungsplan der ehem. Gemeinde Hermsdorf entnommen) Überplante Fläche 1. Geltungsbereich vor dem Eingriff Überplante Fläche 2. Geltungsbereich vor dem Eingriff Ausgangsbiotopwert/Summe: Biotoptyp Flächengröße (ha) Verrechnungsmittelwert (VMW) Teilprodukt (Punkte) Ackerfläche 32,00 * 0,2 6,4 Ackerfläche 1,35 0,2 0,27 6,67 Überplante Fläche 1. Geltungsbereich nach dem Eingriff - Bebaubare Fläche (geplante Flächenversiegelung) - öffentliche Grünfläche - privater Grüngürtel - nicht überbaubare Grundstücksfläche (incl. Privaten Grünflächen) Überplante Fläche 2. Geltungsbereich nach dem Eingriff Zielbiotopwert/ Summe: kein 22,35 0 0 (davon: - Ind.- u. Gew.- gebiet 18,83 ha mit GRZ 0,8 - Mischgebiet 1,14 ha mit GRZ 0,6 - Sondergebiet 0,22 ha mit GRZ 0,4 - Verkehrsfl. 2,16 ha) Feldgehölz 3,85 * 0,6 2,31 lt. 6.3 Pflanzmaßn. + Blumenwiese + 2 naturnahe Regenrückhaltebecken Feldgehölz 1,86 * 0,6 1,12 Rasen und Gehölze Anpflanzung junger Laubmischwald mit Entwicklungs-Tendenz naturnaher Wald (Forstschulware 1/1 Höhe 60-80 cm Pflanzung im Pflanzverbund 8.000 Stück / ha - Traubeneiche 80 % - Hainbuche 10 % - Winterlinde 10 %) 4,04 * 0,4 1,62 1,35 * 1,0 1,35 Differenz (Zielminus Ausgangsbiotopwert: - 0,27 6,40 (entspricht einem Ausgleich von 96 %) Es besteht ein minimales Defizit in der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz von 0,27 Punkten. Der erforderliche Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft ist bei vollständiger

- Seite 7 - Umsetzung des Bebauungsplanes B/55/91 Am Vogelherd rechnerisch mit 96 % im 1. und 2. Geltungsbereich realisierbar. Die Berechnung der Ausgleichsmaßnahme im 2. Geltungsbereich basiert auf einem Verrechnungsmittelwert (VMW) von 1,0 für das Anpflanzen von standortgerechtem jungen Laubmischwald. Ausgehend von der Artenzusammensetzung des vorhandenen Waldstücks am westlichen Rand des Flurstücks 62/5 und der geplanten Ausgleichsmaßnahme A2 des sich im Verfahren befindenden Bebauungsplanes B/111/03 An der Beerenweinschänke II auf diesem Flurstück wird auch hier die Traubeneiche mit 80 % die bestandsbildende Art sein. Als Begleitbaumarten sollen ebenfalls Winterlinde (10 %) und Hainbuche (10 %) als Forstschulware 1/1 mit einer Höhe von 60-80 cm im Pflanzverbund mit 8.000 Stück / ha gepflanzt werden. Da sich ein junger Laubmischwald in Richtung naturnaher Wald entwickelt und sich somit auch der VMW von 1,0 erhöht, kann der Eingriff mittel- und langfristig als vollständig ausgeglichen betrachtet werden. 7. Abwägung Im Rahmen des vereinfachten Verfahrens nach 13 BauGB wurden das Tiefbau- und Umweltamt/ Untere Naturschutzbehörde, der Eigenbetrieb Zentrale Grundstücks- und Gebäudewirtschaft und das Thüringer Landesverwaltungsamt - Abt. III, Bauwesen Referat 300 beteiligt. Es wurden keine abwägungsrelevanten Belange vorgebracht. Die Hinweise wurden entsprechend eingearbeitet. 8. Auswirkungen der Planung Östlich des neuen Einfamilienhausgebietes Am Anger Hermsdorf wird durch die geplante Ausgleichsmaßnahme eine vorhandene Waldfläche in Richtung Ortslage Hermsdorf vergrößert. Ökologisch bedeutet diese Maßnahme ein weiteres Angebot für Entwicklung und Schutz von Fauna und Flora durch Vernetzung mit vorhandenen Grünstrukturen. Mit der Aufforstung erfolgt langfristig auch eine Aufwertung des Landschaftsbildes sowie eine Steigerung der Erholungseignung im Nordraum der Stadt. Die landwirtschaftlich genutzte Fläche wird mit Aufhebung des Pachtvertrages um 1,35 ha reduziert. Die Fläche wird bei Umsetzung der geplanten Ausgleichsmaßnahme durch das Tiefbau- und Umweltamt/ Untere Naturschutzbehörde übernommen. Die bereits entstandenen Kosten für den Kauf des sich nunmehr in städtischem Eigentum befindenden Flurstücks 62/5, eventuelle finanzielle Verluste, die dem Eigenbetrieb Zentrale Grundstücks- und Gebäudewirtschaft z. B. durch die Kündigung von bestehenden Pachtverträgen und Verringerung des Anlagevermögens entstehen, sowie die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen werden anteilig über den Kaufvertrag zwischen Investor und der Stadt geregelt.

- Seite 8-9. Flächenbilanz (* Werte sind der Begründung zum Grünordnungsplan der ehem. Gemeinde Hermsdorf entnommen) Teilflächen (ha) Gesamtflächen (ha) Anteil (%) GRZ max. bebaubare / versiegelbare Fläche (ha) Fläche 1. Geltungsbereich 32,00* 100,00* 0,7 22,35 davon geplant - als Gewerbe- u. Industriegebiet (mit privater Grünfläche) 23,54* 73,56* 0,8 18,83 - als Mischgebiet 1,90* 5,94* 0,6 1,14 (mit privater Grünfläche) - als Sondergebiet 0,55* 1,71* 0,4 0,22 (mit privater Grünfläche) - als Erschließungsfläche 2,16* 6,75* 1,0 2,16 - als öffentliche Grünfläche 3,85* 12,04* 0 0 Fläche 2. Geltungsbereich (Ausgleichsfläche auf Flurstück 62/5 der Gemarkung Hermsdorf) 1,35 100,00 0 0