BEBAUUNGSPLAN WA/MI THYRNAUER SCHAAR DECKBLATT NR. 4

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Transkript:

BEBAUUNGSPLAN WA/MI THYRNAUER SCHAAR DECKBLATT NR. 4 GEMEINDE THYRNAU LANDKREIS PASSAU ENTWURF VOM 27.06.2017

Nr. 2 Im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB ARCHITEKTURSCHMIEDE Marienbergstraße 6 94261 Kirchdorf i. Wald Telefon 09928/9400-0 Bearbeitung: Dipl.-Ing. (Univ.) Georg Oswald, Architekt, Stadtplaner

Nr. 3 INHALT 1. PLANLICHE ÜBERSICHT 2. BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN 3. TEXTLICHE FESTSETZUNGEN UND HINWEISE 4. VERFAHREN

Nr. 4 1. PLANLICHE ÜBERSICHT 1.1 Ausschnitt aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan WA/MI er Schaar Deckblatt Nr. 2 vom 30.07.2015 im Bereich WA II

Nr. 5 2. BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN Entwurfsfassung: vom 27.06.2017 Planfassung: vom 2.1 Planungsrechtliche Voraussetzungen 2.1.1 Zweck und Ziel der Planung Der Gemeinderat vom hat in seiner Sitzung vom 26.06.2017 beschlossen den Bebauungsplan er Schaar Deckblatt Nr. 2 mit Deckblatt Nr. 4 zu ändern. Ziel der Änderung ist es, im allgemeinen Wohngebiet II die Festsetzung zur Berechnung der notwendigen Abstandsflächen auf die im Bebauungsplan festgesetzte Geländeoberkante festzusetzen. Das Deckblatt Nr. 4 wird im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB durchgeführt. 2.1.2 Planungserläuterungen Der Bebauungsplan er Schaar Deckblatt Nr. 2 ist seit dem 30. Juli 2015 rechtskräftig und ersetzt die Ursprungsfassung und das Deckblatt Nr. 1 inhaltlich vollständig und beinhaltet den schalltechnischen Bericht Nr. SCH1403-016 rev. 2. Mit Deckblatt Nr. 3 wurden die Schallschutzauflagen für die Parzellen 3 bis 5 im WA II aus den Festsetzungen gestrichen und nur als Empfehlung für die nördliche Häuserreihe in die Hinweise verschoben. Mit Deckblatt Nr. 4 soll die Festsetzung zur Regelung der Abstandsflächenberechnung im WA II konkretisiert werden, da es bei Bauanträgen Unklarheit gibt, ob man bei der Berechnung der Abstandsflächen vom Urgelände oder vom geplanten bzw. vom festgesetzten Gelände ausgehen kann. Die Festsetzung wird dahingehend ergänzt, dass hier von festgesetzter, geplanter Geländeoberkante wegzurechnen ist.

Nr. 6 Da durch diese Änderung bzw. Ergänzung, die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird die Deckblattänderung im vereinfachten Verfahren gem. 13 BauGB durchgeführt. Von einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach 2a, von der Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach 6 Abs. 5 Satz 3 und 10 Abs. 4 wird abgesehen. Erschließungskosten fallen wegen der Deckblattänderung nicht an. 2.2 Umweltbericht Durch die Änderungen des Deckblatt Nr. 4 werden keine umweltfachlichen Belange berührt. Ein Umweltbericht ist nicht erforderlich, da das vereinfachte Verfahren nach 13 BauGB Anwendung findet.

Nr. 7 3. FESTSETZUNGEN UND HINWEISE Die Festsetzungen des Deckblattes Nr. 2 werden zu folgenden Ziffern geändert. Ansonsten gelten weiterhin die Festsetzungen des Deckblattes Nr. 2 in der Fassung vom 30. Juli 2015 und des Deckblattes Nr. 3 vom 04. April 2017. 3.1 Textliche Festsetzungen 3.1.2 Gestaltung der baulichen Anlagen Allgemeines Wohngebiet II (WA II) nach 4 BauNVO BISHERIGE FESTSETZUNG: Abstandsflächen Die Geltung der (regulären) Abstandsflächenanforderung des Art. 6 BayBO wird angeordnet. Art. 6 Abs. 5 Satz 3 BayBO findet keine Anwendung. NEUE FESTSETZUNG: Abstandsflächen Bei der Berechnung der Abstandsflächen der Gebäude im allgemeinen Wohngebiet II (WA II) ist die Oberkante des geplanten bzw. des festgesetzten Geländes (nicht das Urgelände) als unterer Bezugspunkt zu verwenden. Ansonsten gelten die regulären Abstandsflächenanforderungen des Art. 6 Bay- BO. Art. 6 Abs. 5 Satz 3 BayBO findet keine Anwendung. ERGÄNZUNG ZUR FESTSETZUNG: Gelände Den Bauvorlagen sind aussagekräftige Schnitte beizufügen, in denen das Ur- und das geplante Gelände sowie die Höhenlagen des Erdgeschosses (EG) bezogen auf NN exakt dargestellt und bemaßt ist.

Nr. 8 4. ANGABEN ZUM ÄNDERUNGSSVERFAHREN Die Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB Änderungsbeschluss vom 27.06.2017 Bekanntmachung der Auslegung 3 Abs. 2 (BauGB) vom Beteiligung der Öffentlichkeit vom - Beteiligung der berührten Behörden (TÖB) vom - Beschluss Bedenken / Anregungen Satzungsbeschluss vom vom Satzung: Der Gemeinderat von hat das Deckblattes Nr. 4 zum Bebauungsplan WA/MI er Schaar am..2017 gemäß 10 BauGB Abs. 1 in der Fassung vom..2017 als Satzung beschlossen., den...... Alexander Sagberger, 1. Bürgermeister Bekanntmachung: Der Satzungsbeschluss zum Deckblatt Nr. 4 zum Bebauungsplan WA/MI er Schaar wurde am... gemäß 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. In der Bekanntmachung wurde auf die Vorschriften des Absatzes 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 BauGB hingewiesen. Der Bebauungsplan ist nach 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft getreten. Auf die Rechtsfrage des 214 sowie des 215 BauGB ist hingewiesen worden., den...... Alexander Sagberger, 1. Bürgermeister Planungsablauf: Entwurfsfassung: Kirchdorf, 27.06.2017 Planfassung: Kirchdorf, Planung: ARCHITEKTURSCHMIEDE Marienbergstraße 6 94261 Kirchdorf i. Wald... Telefon: 09928/9400-0 G. Oswald Dipl. Ing. Univ.