Wenn das Gedächtnis nachlässt Leistungen der Pflegeversicherung bei Demenz nach SGB XI. Claudia Schöne Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen



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Transkript:

Wenn das Gedächtnis nachlässt Leistungen der Pflegeversicherung bei Demenz nach SGB XI Claudia Schöne Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen 25. Juni 2014

Was ist Demenz? Der Begriff Demenz kommt aus dem Lateinischen und bedeutet Weg vom Geist.. Beeinträchtigung der geistigen Fähigkeiten, z.b. Vergessen, Verlust von Urteilsvermögen. Veränderung des Gehirns; oft im Alter.

Ursachen für Demenz Demenz ist der Oberbegriff für verschiedene Krankheiten, die einen geistigen Abbau zur Folge haben. Alzheimer (Zerstörung von Nervenzellen ohne erkennbare äußerliche Ursache) Vaskuläre Demenz (z.b. durch Durchblutungsstörungen: Ablagerung von Eiweiß im Gehirn) Sekundäre Demenz (Folgeerscheinungen einer Grunderkrankung, z.b. Alkoholismus)

Verlauf einer Demenz Anfangsstadium Kognitive Defizite; z.b. Konzentrationsschwäche, Beeinträchtigung der Aufmerksamkeit, Störungen beim Abruf und Speicherung neuer Informationen Leichte Demenz Störung von Gedächtnis, Denkvermögen, Orientierung und Sprache Mittlere Demenz Selbstständige Lebensführung eingeschränkt, Orientierungslosigkeit, Verblassen der Erinnerung, Leben in der Vergangenheit, Nichterkennen von Angehörigen, Unruhe, Aggressivität Schwere Demenz Hochgradiger, geistiger Abbau, Sprache auf wenige Wörter beschränkt/ versiegt, Hilfe im Alltag notwendig, Kontrolle über Blase, Darm und Körperhaltung geht verloren

Wie leistet die Pflegeversicherung. Unterstützung der familiären und nachbarschaftlichen Hilfe. Soziale Grundsicherung in Form von unterstützenden Hilfeleistungen. Eigenleistungen der Versicherten/ Familie/ Umfeld sind notwendig.

Vom Antrag bis zur Leistung

Begutachtung durch den MDK Begutachtung der Pflegebedürftigkeit Grundpflege Hauswirtschaft Beurteilung der eingeschränkten Alltagskompetenz

Begriff der Pflegebedürftigkeit Pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes sind Menschen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.

Begriff der Pflegebedürftigkeit Gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen sind: Körperpflege Waschen, Duschen, Baden, die Zahnpflege, das Kämmen, Rasieren, die Darm- oder Blasenentleerung Ernährung mundgerechtes Zubereiten oder die Aufnahme der Nahrung Mobilität selbstständiges Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppen steigen Hauswirtschaft Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Kleidung und Wäsche

Begriff der eingeschränkten Alltagskompetenz Neben dem Hilfebedarf in der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung besteht ein erheblicher Bedarf an Beaufsichtigung und Betreuung. Aktivitäten des täglichen Lebens können nicht mehr allein bewältigt werden. Auffälligkeiten können sein: Weglauftendenz, Verkennen gefährlicher Situation, Unfähigkeit der Strukturierung des Tagesablaufes, Orientierungslosigkeit, gestörter Tag- / Nachrhythmus.

Pflegestufen Pflegestufe 0 Eingeschränkte Alltagskompetenz Zeitaufwand: täglicher Betreuungs- und Beaufsichtigungsbedarf, mindestens 1 Minute Grundpflege

Pflegestufen Pflegestufe I Erhebliche Pflegebedürftigkeit Täglicher Zeitaufwand: mindestens 90 Minuten, davon 45 Minuten Grundpflege Pflegestufe II Schwerpflegebedürftigkeit Täglicher Zeitaufwand: mindestens 3 Stunden, davon 2 Stunden Grundpflege Pflegestufe III Schwerstpflegebedürftigkeit Täglicher Zeitaufwand: mindestens 5 Stunden, davon 4 Stunden Grundpflege, zusätzlich nächtlicher Hilfebedarf

Ambulante Leistungsarten Pflegegeld Sachleistung Kombinationsleistung Zusätzliche Betreuungsleistungen Tages- und Nachtpflege Verhinderungspflege Kurzzeitpflege Leistungen zum Wohnumfeld Pflegekurse

Zusätzliche Betreuungsleistungen (1) Für Betreuung und Beaufsichtigung stehen monatlich 100, bzw. 200 zur Verfügung. Der monatliche Betrag richtet sich nach der Einschätzung des MDK. Diese Leistung dient der Entlastung der Pflegeperson und wird durch einen zugelassenen Anbieter erbracht. NEU: Ab 30. Dezember 2013 in Sachsen Nachbarschaftshelfer.

Zusätzliche Betreuungsleistungen (2) Die Mittel sind zweckgebunden einzusetzen und werden für Aufwendungen erstattet, die entstehen bei der Inanspruchnahme von: Tagespflege (Mehrleistungen) Kurzzeitpflege (Mehrleistungen) Besondere anerkannte Angebote von zugelassenen Pflegediensten, sofern es sich nicht um Grundpflegeleistungen handelt oder nach Landesrecht anerkannter niedrigschwelliger Betreuungsangebote

Tages- und Nachtpflege Tages- und Nachtpflege Dient der Entlastung der Pflegeperson. Erbringung in einer teilstationären Einrichtung. Ablauf für den Pflegebedürftigen: Beförderung von der Wohnung zur Einrichtung. Soziale Betreuung, Beaufsichtigung und Beschäftigung. Erbringung von Pflegeleistungen. Tagesstruktur. Feste Mahlzeiten. Beförderung von der Einrichtung zur Wohnung. In Kombination mit häuslicher Pflegeleistung ist eine Gesamtleistung von 150 % der jeweiligen Pflegestufe möglich.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege Verhinderungspflege Pflegeperson ist verhindert. Maximal 28 Tage je Kalenderjahr. Leistungshöhe: maximal 1.550 je Kalenderjahr. Pflege muss mindestens 6 Monate in der häuslichen Umgebung erbracht worden sein. Kann im ambulanten und stationären Bereich erbracht werden. Auch stundenweise Verhinderungspflege ist möglich. Kurzzeitpflege Die häusliche Pflege ist vorrübergehend nicht möglich. Maximal 28 Tage je Kalenderjahr. Leistungshöhe: maximal 1.550 je Kalenderjahr. Muss in einer stationären Kurzzeitpflegeeinrichtung erbracht werden. Eigenleistungen für Unterkunft und Verpflegung sind selbst zu erbringen. Wird nicht bei Pflegestufe 0 gewährt.

Pflegekurse Pflegekurse für Angehörige Allgemeine Kurse und spezielle Demenzkurse. Richtet sich an Angehörige, aber auch Interessierte. Dienen der Unterstützung in der schwierigen Situation. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer AOK PLUS.

Stationäre Leistungsarten Vollstationäre Pflegeleistungen

Pflegeberatung bei der AOK PLUS Auf Ihren Wunsch kommen wir zu Ihnen nach Hause. Wir beraten und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um die Pflege. Das Gespräch findet gern auch gemeinsam mit den Angehörigen statt. Wir helfen Ihnen: Bei der Antragstellung Bei Kontaktaufnahme zu Dritten (z.b. Pflegedienst, Sozialamt) Sicherstellung der Versorgung Wir arbeiten kostenfrei und neutral für Sie.

Pflegeberatung bei der AOK PLUS Wir betrachten mit Ihnen die gesamte Versorgungssituation. Beratungsschwerpunkte: Allgemeine Pflegeberatung. Beratung zum Wohnumfeld. Sicherstellung der Pflegesituation. Entlastung der Pflegeperson. Bei Akutsituationen. Wir arbeiten kostenfrei und neutral für Sie.

Fazit Vor allem Menschen mit Demenz haben ein ausgeprägtes Gespür für die Echtheit von Gefühlen und Stimmungen. Wenn man bereit ist, sich in ihre Welt zu begeben, können uns Menschen mit Demenz viel zurückgeben.

Danke.