Amtsblatt der Stadt Greven Nummer 5 Jahrgang 57 Erscheinungstag 02.04.2019 Lfd. Nr. Inhalt Seite 9 Bekanntmachung der Einladung und der Tagesordnung zur 31. Sitzung des Rates der Stadt Greven am 10.04.2019 10 Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 39 "Ost III" 11. Änderung 20 22 23-25 Herausgeber: Stadt Greven, Der Bürgermeister Fachbereich Service 48255 Greven, Postfach 1664, Telefon 02571 920-0, Eigendruck Sie können das Amtsblatt der Stadt Greven zum Einzelpreis von 1,00 oder im Abo zum Preis von 12,00 jährlich zzgl. Zustellgebühren beziehen. Es liegt im Rathaus, Zimmer 115, aus. Bestellungen richten Sie bitte an den Bürgermeister der Stadt Greven. Sie können das Amtsblatt auch in unserem Stadtportal www.greven.net herunterladen.
Stadt Greven 48268 Greven, den 1. April 2019 An die Mitglieder des Rates 48268 Greven Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lade ich Sie zu der 31. Sitzung des Rates der Stadt Greven ein. Die Sitzung beginnt am Mittwoch, 10.04.2019, um 17:00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Greven, Rathausstraße 6, 48268 Greven. Freundliche Grüße gez. Peter Vennemeyer Bürgermeister 20 Amtsblatt Stadt Greven 5/2019
Tagesordnung A. ÖFFENTLICHE SITZUNG 1. Aufruf der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates vom 20.02.2019 2. Fragerecht der Einwohner 3. Anregungen und Beschwerden 4. Eingänge und Mitteilungen 5. Entsorgung von Leichtverpackungen (LVP) durch das Duale System Deutschland; Systementscheidung Sack oder Tonne Vorlagennr. 12/2019 6. Nebentätigkeiten des Bürgermeisters; Aufstellung gemäß 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz in Verbindung mit 53 Landesbeamtengesetz NRW Vorlagennr. 78/2019 7. Haushalts- und Finanzplanung 7.1 Übersicht über die Ermächtigungsübertragungen gem. 22 KomHVO NRW Vorlagennr. 72/2019 7.2 Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen aus dem Haushaltsjahr 2018 gemäß 83 GO NRW Vorlagennr. 73/2019 8. Umbesetzung Ausschüsse/Aufsichtsräte 8.1 Umbesetzung von Ausschüssen; Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 12.03.2019 Vorlagennr. 77/2019 9. Anträge nach 3 der Geschäftsordnung des Rates 9.1 Überprüfung der Qualität des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Greven; Antrag der Fraktion Reckenfeld Direkt vom 28.02.2019 Vorlagennr. 74/2019 9.2 Bau eines Radweges entlang der Schmedehausener Straße (L 555); Antrag der CDU-Fraktion vom 08.03.2019 Vorlagennr. 75/2019 9.3 Installation einer Beleuchtung für den Fuß-/Radweg auf dem Emsdeich; Antrag der FDP-Fraktion vom 13.03.2019 Vorlagennr. 76/2019 10. Anfragen nach 17 der Geschäftsordnung des Rates 21 Amtsblatt Stadt Greven 5/2019
B. NICHT ÖFFENTLICHE SITZUNG 1. Aufruf der Niederschrift über die nicht öffentliche Sitzung des Rates vom 20.02.2019 2. Eingänge und Mitteilungen 3. Next Generation Access (NGA) Breitbandversorgung in der Stadt Greven; Vergabe der Leistungen für den Telekommunikation-Breitbandausbau in der Stadt Greven im Kreis Steinfurt Vorlagennr. 69/2019 (Die Vorlage wird nachversandt!) 4. Grundstücksangelegenheiten 5. Personalangelegenheiten 6. Anfragen nach 17 der Geschäftsordnung des Rates 22 Amtsblatt Stadt Greven 5/2019
ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG des Bebauungsplanes Nr. 39 "Ost III" 11. Änderung Aufgrund des Beschlusses des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Greven vom 30.08.2018 wird der Entwurf des o. g. Bebauungsplanes mit der Begründung als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß 13a Abs. 2 Nr. 1 des Baugesetzbuches i. V. m. 3 Abs. 2 und 4a Abs. 3 BauGB des Baugesetzbuches (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung erneut öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 09.04.2019 bis 25.04.2019 einschl. im Rathaus der Stadt Greven, Fachbereich Stadtentwicklung, Rathausstraße 6, 48268 Greven, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Bereits vorliegende wesentliche, umweltrelevante Stellungnahmen von Privaten: - Keine Bereits vorliegende wesentliche, umweltrelevante Stellungnahmen von Behörden: - Keine - Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen können auch auf der Homepage der Stadt Greven unter www.greven.net/offenlage sowie über www.uvp.nrw.de innerhalb des oben angegebenen Zeitraums eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen zu dem Bebauungsplan abgegeben werden. Auf der Grundlage des 4a Abs. 3 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanes abgegeben werden können. Im Wesentlichen geändert oder ergänzt wurden: - die textliche Festsetzung Nr. 2.2 zum Handwerkerprivileg wurde angepasst, - die textliche Festsetzung Nr. 2.3 wurde an die Begrifflichkeiten der BauNVO angepasst. Die Stellungnahmen können auch per Email an anregungen@stadt-greven.de übermittelt werden. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist aus dem Übersichtsplan ersichtlich, der zusammen mit dieser Bekanntmachung veröffentlicht wird. 23 Amtsblatt Stadt Greven 5/2019
Hinweis gem. 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB: Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Greven, 02.04.2019 Stadt Greven Der Bürgermeister gez. Peter Vennemeyer 24 Amtsblatt Stadt Greven 5/2019
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