Herzlich willkommen zur 47. Stadtratssitzung am 23. August 2018
TOP 1 Feststellung der ordentlichen Einberufung und Beschlussfähigkeit des Stadtrates
TOP 2 Bestätigung der Tagesordnung
TOP 3 Protokollkontrolle der Sitzung vom 28. Juni 2018
TOP 4 Berichterstattung des Bürgermeisters und Anhörung der Ortsvorsteher
TOP 5 Einwohnerfragestunde
TOP 6 Bestellung des Abschlussprüfers zum Jahresabschluss 2018 der BBK GmbH
Beschlussvorlage I/BGM/47/23/08/2018 Gegenstand der Vorlage: Bestellung des Abschlussprüfers zum Jahresabschluss 2018 der BBK Bad Lausicker Bauorganisations-, Betriebs- und Kur GmbH Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt, dass der Bürgermeister, Herr Hultsch, beauftragt wird, in der Gesellschafterversammlung der BBK Bad Lausicker Bauorganisations-, Betriebs- und Kur GmbH folgenden Beschluss zu fassen: Bestellung eines Abschlussprüfers für die BBK Bad Lausicker Bauorganisations-, Betriebs- und Kur GmbH Die Gesellschafterversammlung beschließt, den Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Herrn Markus Münch, Partner bei Dr. Meiler & Partner, Bavariaring 49, 80336 München als Wirtschaftsprüfer mit der Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2018 zu bestellen. Begründung: Herr Münch ist ein erfahrener Wirtschaftsprüfer für kommunale Gesellschaften, der bereits 2017 die Prüfungen durchgeführt hat.
TOP 7 Jahresabschluss der BBK GmbH zum 31.12.2017
Beschlussvorlage II/BGM/47/23/08/2018 Gegenstand der Vorlage: Jahresabschluss 2017 der BBK Bad Lausicker Bauorganisations-, Betriebs- und Kur GmbH Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt, dass der Bürgermeister, Herr Hultsch, beauftragt wird, in der Gesellschafterversammlung der BBK Bad Lausicker Bauorganisations-, Betriebs- und Kur GmbH folgenden Beschluss zu fassen: Feststellung des Jahresabschlusses.
TOP 8 Ausschreibung von Gewerbeflächen im Gewerbegebiet Angerwiesen Klarstellung
Beschlussvorlage I/I/47/23/08/2018 Gegenstand der Vorlage: Ausschreibung von Gewerbeflächen im Gewerbegebiet Angerwiesen - Klarstellung Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick beschließt die Klarstellung des Beschlusses-Nr. 424/46/28/06/2018 vom 28.06.2018 wie folgt: Die Ausschreibung der Gewerbeflächen im Gewerbegebiet Angerwiesen erfolgt zu einem Mindestkaufpreis von 25,00 /m² für die ca. 10.500 m² große Teilfläche aus dem Flurstück 672/6 der Gemarkung Bad Lausick und zu einem Mindestkaufpreis von 20,00 /m² für die ca. 7.600 m² große Teilfläche aus dem Flurstück 672/23 der Gemarkung Bad Lausick. Der restliche Inhalt des Beschlusses nebst Begründung bleibt unverändert. Begründung: Im Beschlussgegenstand des Beschlusses-Nr. 424/46/28/06/2018 wurden irrtümlich und auch entgegen den Ausführungen in der Beschlussbegründung die Mindestkaufpreise für die vorgenannten Gewerbeflächen vertauscht.
TOP 9 Berichterstattung des Bürgermeisters über wesentliche Abweichungen vom Haushaltsplan 2018
TOP 10 Diskussion und Beschlussfassung zur Erhebung von monatlichen Gebühren von Eltern für die Kinderbetreuung
Beschlussvorlage I/II/47/23/08/2018 Gegenstand der Vorlage: Diskussion und Beschlussfassung zur Erhebung von monatlichen Gebühren von Eltern für die Kinderbetreuung Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick beschließt die Erhebung über die Elternbeiträge, die auf der Grundlage der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2017 ermittelt wurden. Der Entwurf der Erhebung ist Bestandteil der Vorlage. Begründung: Für die Kinderbetreuung sind in der Stadt Bad Lausick seit dem 01.09.2017 die folgenden monatlichen Elternbeiträge zu entrichten: Krippe 9,0 Std. 205,84 Kindergarten 9,0 Std. 130,66 Hort 6,0 Std. 72,49
TOP 11 Diskussion und Beschlussfassung von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für die Dachinstandsetzung am DGH Steinbach
Beschlussvorlage II/II/47/23/08/2018 Gegenstand der Vorlage: Diskussion und Beschlussfassung von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für eine Dachinstandsetzung am Dorfgemeinschaftshaus Steinbach Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick beschließt die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 7.135,84 für das Dorfgemeinschaftshaus Steinbach. Begründung: Durch den Sturm Friederike wurde am 18.01.2018 das Dach des Dorfgemeinschaftshauses Steinbach beschädigt. Durch unseren Versicherer (OKV) wurde der entstandene Schaden in Höhe von 7.135,84 vollumfänglich übernommen.
TOP 12 Einleitung Aufhebungsverfahren der Klarstellungs- und Abrundungssatzung Glasten
Beschlussvorlage I/III/47/23/08/2018 Gegenstand der Vorlage: Einleitung Aufhebungsverfahren Klarstellungs- und Abrundungssatzung Glasten Beschlussvorschlag: Der Einleitung des Aufhebungsverfahrens zur Klarstellungs- und Abrundungssatzung Glasten wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die betroffenen Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zu beteiligen. Begründung: In 1993 wurde durch die damalige Gemeinde Glasten eine Klarstellungs- und Abrundungssatzung Glasten erstellt und mit Bescheid des Regierungspräsidiums Leipzig vom 30.06.1993 unter Az. 51-2513.1-1 genehmigt. Ziel der Klarstellungssatzung war es, vorrangig innerörtliche Baulücken zu schließen und nicht genutzte Nebengebäude ehemaliger Drei-Seiten-Höfe zu Wohnzwecken umzunutzen, um so die Ausweitung der Bebauung auch unter Würdigung des den Ort Großteils umschließenden Landschaftsschutzgebietes Colditzer Forst zu vermeiden. Auf Wunsch des Ortschaftsrates wurde in 2010 ein Änderungsverfahren eingeleitet, um dem weiteren Bedarf an Bauplätze im Ort nachkommen zu können. Dies scheiterte jedoch vorrangig an der Ablehnung von dazu erforderlichen Befreiungen von dem zwischenzeitlich rechtskräftig festgesetzten Landschaftsschutzgebiet Colditzer Forst. Ein daraufhin in 2012 mit dem Ortschaftsrat abgestimmtes Aufhebungsverfahren der Satzung wurde durch die beteiligten Behörden nicht mitgetragen hier war man der Auffassung, dass eine behutsame Änderung der Satzung das bessere Ziel wäre. In 2016 wurde nochmals ein Änderungsverfahren vorbereitet, welches aber aus zeitlichen und personellen Gründen in der Verwaltung liegen blieb. Im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben kamen jetzt Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Satzung auf, da der mit der Genehmigung der Satzung vom damaligen Regierungspräsidium geforderte Beitrittsbeschluss und die zugehörige Bekanntmachung in der Verfahrensakte bei der Stadt nicht nachweisbar waren. Auf Anfrage bei der Landesdirektion wurde uns zwar die Vollständigkeit der Unterlagen bestätigt, aber gleichzeitig nahe gelegt, die Satzung dringend aufzuheben, da sie an grundsätzlichen Fehlern leidet. Der Ortschaftsrat wurde darüber informiert und hatte in seiner Sitzung am 21.03.2018 die sofortige Aufhebung der Satzung gefordert.
TOP 13 Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben für die Betriebsund Unterhaltungsumlage für die Straßenentwässerung an den VVGG
Beschlussvorlage II/III/47/23/08/2018 Gegenstand der Vorlage: Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für die Betriebs- und Unterhaltungsumlage für die Straßenentwässerung an den VVGG Beschlussvorschlag: Den überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für die Betriebs- und Unterhaltungsumlage für die Straßenentwässerung an den VVGG i.h.v. 12.318,81 wird zugestimmt. Die Finanzierung erfolgt aus Mehreinnahmen aus zusätzlichen Einnahmen aus der Konzessionsabgabe für Strom. Begründung: Da uns der VVGG bei der Planung 2017/2018 noch keine verbindlichen Angaben zur Umlage machen konnte, empfahl er, die Abrechnung 2016 plus 2% anzusetzen. So wurden im Haushalt für 2018 111.000,00 eingestellt die fälligen Bescheide weisen jedoch eine Summe von 123.318,81 aus.
TOP 14 Anfragen der Stadträte gemäß 4 Abs. 2 der Geschäftsordnung
Vielen Dank für Ihr Kommen! - Ende der 47. öffentlichen Stadtratssitzung -