Betriebswirtschaftslehre



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Transkript:

Betriebswirtschaftslehre Norddeutsche Akademie für Marketing + Kommunikation e.v. Dipl.-Ök. Oliver Wruck Dievision - Agentur für Kommunikation GmbH Sommersemester 2004 Rechtsformen Was wird durch die Wahl einer Rechtsform eines Unternehmens geregelt? Welches sind die Merkmale von Personengesellschaften? Was zeichnet Kapitalgesellschaften aus?

Fragen bei der Gründung eines Unternehmens Ist ein Partner vorhanden? Wer soll das Sagen im Unternehmen haben? Wie gut lässt sich Eigenkapital beschaffen? Wer haftet für die Verbindlichkeiten des Unternehmens? Wie soll der Gewinn verteilt werden? Die wichtigsten Rechtsformen privatwirtschaftliche Unternehmen öffentliche Betriebe erwerbswirtschaftliche Unternehmen Genossenschaften Personengesellschaften Einzelunternehmung GbR OHG KG Partnergesellschaft stille Gesellschaft Kapitalgesellschaften AG GmbH KGaA Regiebetrieb Eigenbetrieb Anstalt des öff. Rechts öff. Kapitalges.

Einzelunternehmen ( 17ff. HGB) Volle Verantwortung für Unternehmer Gewinn und Verlust Haftung mit Privatvermögen Geschäftsführung und Vertretung Finanzierung hauptsächlich durch Eigenkapital Flexibilität Relative Stabilität Einfache Gründung Verrechnung der Verluste Alleiniges Risiko und Haftung Beschränkte Kapitalbeschaffung ca. 80% aller Unternehmen in Deutschland Gesellschaft bürgerlichen Rechts ( 705-740 BGB) kein Vertrag nötig nur gemeinsamer Zweck Beitragspflicht, Treuepflicht, Kontrollrecht Beteiligung an Gewinn und Verlust i.d.r. Gesamtgeschäftsführung i.d.r. Vertretung nach Geschäftsführungsbefugnis Haftung Gesamtschuldnerisch mit Gesellschaftsvermögen Privatvermögen (unbegrenzte Höhe und Dauer)

Gesellschaft bürgerlichen Rechts ( 705-740 BGB) Höhere Kapitalkraft als Einzelunternehmen Risikostreuung nur Einkommenssteuer unbeschränkte Haftung gesamtschuldnerische Haftung Offene Handelsgesellschaft ( 105 160 HGB) Eintrag ins Handelsregister grundsätzlich hat jeder Gesellschafter Geschäftsführungskompetenz Erteilung von Prokura möglich sonst wie GbR Haftung Gesamtschuldnerisch mit Gesellschaftsvermögen Privatvermögen (unbegrenzte Höhe, bis 5 Jahre für Altschulden)

Offene Handelsgesellschaft ( 105 160 HGB) Höhere Kreditwürdigkeit als GbR Hohes Ansehen Effizienzsteigerung hohes Haftungsrisiko Prokura ( 49 HGB) handelsrechtliche Vollmacht mit fixiertem Inhalt wird ausdrücklich und persönlich erteilt muss ins Handelsregister eingetragen werden ermächtigt "zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt. Ausgenommen sind die Belastung und Veräußerung von Grundstücken die Erteilung von Prokura die Anmeldung von Handelsregistereintragungen das Unterschreiben von Bilanzen und Steuererklärungen die Einleitung des Insolvenzverfahrens

Kommanditgesellschaft ( 161 177 HGB) Sonderform der OHG zwei Arten von Gesellschaftern Komplementäre: Vollhafter (wie OHG-Gesellschafter) Kommanditisten: Teilhafter werden ins Handelsregister eingetragen müssen Pflichteinlage leisten haben i.d.r. keine Geschäfstführungs- und Vertretungsbefugnis sind am Gewinn beteiligt (und eventuell auch am Verlust) Personengesellschaften GbR, OHG und KG bauen rechtlich aufeinander auf KG = OHG + Kommandist(en) OHG = GbR + Zweck Handelsgewerbe GbR Förderung eines gemeinsamen Zwecks

Partnergesellschaft ( 1 PartGG) nur für freie Berufe zur aktiven Ausübung (z.b. Rechtsanwälte, Architekten) Vorschriften größtenteils wie OHG Eintrag ins Partnerschaftsregister i.d.r. gesamtschuldnerische Haftung Stille Gesellschaft ( 230-237 HGB) nur bei bestehender Rechtsform zur Kapitalbeschaffung finanzielle Beteiligung am Unternehmen Kapitalgeber erscheint nicht nach außen hin ( still ) Beteiligung an Gewinn und Verlust Haftung nur mit Einlage begrenzte Haftung keine Verantwortung nur Kontrollrecht

Gesellschaft mit beschränkter Haftung ( 1 ff. GmbHG) kompliziert: Vorgründungsgesellschaft, Vor-GmbH, GmbH Mindestkapital 25.000 (Barmittel 50%, Sachmittel 100%) bei Ein-Mann-GmbH Sicherheit für ausstehende Bareinlagen Gewinnbeteiligung nach Kapitalanteil Stimmrecht und Einsichtsrechte Eventuell Nachschusspflicht Ausschluss des Gesellschafters möglich Gesellschaft mit beschränkter Haftung ( 1 ff. GmbHG) Steuerminderung durch Geschäftsführergehalt Sacheinlagen im Stammkapital möglich Beschränkte Haftung Ein-Mann-GmbH als Einzelunternehmer mit Haftungsbeschränkung hohe Steuern aufwändige Gründung Eigenkapitalbeschaffung schwieriger (im Vergleich zu AG)

Aktiengesellschaft ( 1 ff. AktG) kompliziert: Vorgründungs- und Gründungsgesellschaft, AG Kapital in Aktien (mindestens 50.000 ) bei Ein-Mann-AG erfordert Vorstand mit drei Personen Gewinnbeteiligung nach Anteil am Geschäfstvermögen Stimmrecht und Auskunftsrecht flexible Finanzierung Haftung auf Aktien beschränkt hohe Steuern aufwändige Führung Überfremdung Charakteristika der Rechtsformen Privatwirtschaftliche Unternehmen sind meist gewinnorientiert; öffentliche Betriebe verfolgen hingegen häufig soziale Interessen ( Gemeinwohlinteressen ). Genossenschaften dienen der wirtschaftlichen Selbsthilfe der Genossen (durch Bündelung der Kräfte). Rechtlich werden Genossenschaften wie Kapitalgesellschaften behandelt Zusammenfassung des Angebots: Verwertungsgenossenschaft Zusammenfassung der Nachfrage: Bezugsgenossenschaft Kapitalgesellschaften unterscheiden sich von Personengesellschaften vor allem durch ihre eigene Rechtspersönlichkeit (mit Steuerzahlungspflicht) und das Fehlen von Vollhaftern.