Bebauungsplan mit Grünordnungsplan An der Arnbrucker Straße I / 4. Änderung. Begründung, Satzung und Verfahrensvermerke

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Transkript:

Stadt Bad Kötzting Herrenstraße 5 93444 Bad Kötzting Bebauungsplan mit Grünrdnungsplan An der Arnbrucker Straße I / 4. Änderung Verfahren nach 13 BauGB Begründung, Satzung und Verfahrensvermerke Entwurf 30.01.2019 Prjekt-Nr.: 520239 Verfasser: Ingenieurgesellschaft mbh Michael Burgau Str. 22a 93049 Regensburg T 0941 / 2004 0 F 0941 / 2004 200 www.ebb-ingenieure.de ebb@ebb-gmbh.de

INHALT BEGRÜNDUNG... 3 1 Anlass 3 2 Planungsgrundlagen 4 SATZUNG... 6 1 Räumlicher Geltungsbereich 6 2 Bestandteile der Satzung 6 3 Inkrafttreten 6 VERFAHRENSVERMERKE... 7

3 vn 7 BEGRÜNDUNG 1 Anlass Die Stadt Bad Kötzting beabsichtigt zur Erhaltung einer funktinsfähigen Innenstadt und zur Attraktivitätssteigerung des Gesamt-Einzelhandelsstandrtes Bad Kötzting, die Ansiedelung vn Einzelhandelsbetrieben und anderen Handelsbetrieben mit innenstadtrelevanten Srtimenten im Geltungsbereich des Bebauungsplans und Grünrdnungsplan An der Arnbrucker Straße I auf Grundlage eines vrliegenden Einzelhandelsgutachten nicht zuzulassen. Da die Regelungen der zu diesem Zweck durchgeführten 3. Änderung des Bebauungsplans nicht eindeutig sind, werden im Rahmen der vrliegenden 4. Änderung des Bebauungsplanes für den Teil des Gewerbegebiets entsprechende Ergänzungen vrgenmmen. Die Änderung des Bebauungsplans wird im Verfahren nach 13 BauGB (Baugesetzbuch) durchgeführt. Durch die Ergänzung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt; die eindeutige Frmulierung zum Ausschluss innenstadtrelevanter Srtimente im Gewerbegebiet dient im Sinne des 9 Absatz 2a BauGB der Erhaltung zentraler Versrgungsbereiche. Die in 13 Abs. 1 BauGB genannten Bedingungen zur Durchführung des vereinfachten Verfahrens sind erfüllt: Die Zulässigkeit vn Vrhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung der nach Landesrecht unterliegen, werden durch den vrliegenden Bebauungsplan nicht vrbereitet. Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete). Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung der Begrenzung der Auswirkungen vn schweren Unfällen nach 50 Satz 1 des Bundes-Immissinsschutzgesetzes zu beachten sind. Gemäß 13 Abs. 3 BauGB kann im vereinfachten Verfahren vn der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB, vn dem Umweltbericht nach 2a BauGB swie vn der Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezgener Infrmatinen verfügbar sind, swie vn der zusammenfassenden Erklärung abgesehen werden. Auf die verfahrensbedingte Möglichkeit der Nichtanwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und des Verzichts auf einen Umweltbericht wird damit hingewiesen. Der 7,98 ha grße Geltungsbereich der Änderung umfasst die Flurnummern 772/4, 796, 801, 806, 806/1 (Teilfläche), 808, 808/2, 820, 822 (Teilfläche), 824, 836, 836/1, 836/2, 836/3, 836/4, 870 (Teilfläche), 886, 886/3, 886/4 (Teilfläche), 894/9 (Teilfläche), 894/18 (Teilfläche) alle Gemarkung Bad Kötzting.

4 vn 7 2 Planungsgrundlagen Die Planungsziele des Bebauungsplans und Grünrdnungsplans An der Arnbrucker Straße I einschließlich der durchgeführten Änderungen 1 und 2 gelten unverändert. Die vrliegende 4. Änderung des Bebauungsplans ersetzt die 3. Änderung in der Fassung vm 10.07.2018. Der ursprüngliche Bebauungsplan sllte eine wirtschaftliche und sinnvlle Erschließung des Plangebietes für die Ansiedelung vn Gewerbebetrieben ermöglichen. Im Rahmen der 1. Änderung wurde der Bebauungsplan im Osten durch ein Sndergebiet Einzelhandel erweitert, dessen maximal zulässige Verkaufsfläche durch die 2. Änderung des Bebauungsplans auf max. 1.250 m 2 erweitert wurde. Eine Regelung der zulässigen Srtimente wurde bei beiden Änderungen nicht festgesetzt. Die Stadt Bad Kötzting beabsichtigt die Bebauungspläne für Gewerbegebiete außerhalb des Stadtzentrums zu überarbeiteten. Ziel ist unter anderem, die Ansiedelung vn Einzelhandelsbetrieben und anderen Handelsbetrieben mit innenstadtrelevanten Srtimenten aus peripheren Gewerbegebieten auszuschließen, um die Funktinsfähigkeit der Innenstadt zu erhalten und zur Attraktivitätssteigerung des Gesamt-Einzelhandelsstandrtes Bad Kötzting beizutragen. Die Stadt Bad Kötzting hat zu diesem Zweck 2017 die Frtschreibung des 2009 erstellten Einzelhandelsgutachten veranlasst, um für das Stadtgebiet eine aktualisierte Liste innenstadtrelevanter Einzelhandelssrtimente zu erhalten 1. In der inzwischen vrliegenden Überarbeitung werden flgende Fragestellungen bearbeitetet: Wie hat sich seit 2009 die Ausstattung des Mittelzentrums Bad Kötztings mit Einzelhandelseinrichtungen entwickelt? Wie stellt sich für die verschiedenen Branchen heute die Verkaufsflächenverteilung zwischen dem zentralen Versrgungsbereich Innenstadtzentrum und der Peripherie dar? Wie schätzen ausgewählte Bad Kötztinger Händler ihre zukünftige Umsatzentwicklung innerhalb der knkurrierenden Zentren ein? Wie beurteilen die befragten Händler eine Reihe vn Plänen zur Ansiedlung vn Einzelhandelseinrichtungen? Welche innenstadtrelevanten Srtimente sind in den Festsetzungen der Bebauungspläne peripherer Gewerbegebiete auszuschließen, um die Funktinsfähigkeit der Innenstadt nicht über Gebühr zu beeinträchtigen? Im Einzelhandelsgutachten 2009 wurde als Liste der innenstadt- bzw. zentrenrelevanten Srtimente die Liste des Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat im Landesentwicklungsprgramm Bayern (LEP) verwendet. Aus Anlass der 2012 vrgelegten Pläne zur Erweiterung der peripheren Standrte Möbelhaus Wanninger swie FMZ Lamer Straße wurde in einer dazu gefertigten fachgutachterlichen Stellungnahme (POPIEN & PARTNER 2012) empfhlen, nicht mehr die ministerielle Liste, sndern eine mdifizierte, auf die Situatin in Bad Kötzting zugeschnittene Liste zentrenrelevanter Srtimente zu verwenden. Diese 2012 vrgestellte Liste wurde nun erneut überarbeitet und angepasst. Die Gutachter empfehlen in Bad Kötzting für zukünftige Planungen die unten dargestellte aktualisierte Liste innenstadtrelevanter Srtimente zu verwenden; diese Srtimente sllten zur Erhaltung einer funktinsfähigen Innenstadt bei zukünftigen Planungen außerhalb der Innenstadt nicht mehr zugelassen werden. Die innenstadtrelevanten Srtimente Glas, Przellan, Keramik, Haushaltswaren" swie Geschenkartikel, Whnaccessires, Dekratinsartikel, Kunst u. -handwerk können als Randsrtimente im peripheren Möbelhaus angebten werden, wbei ihre Verkaufsflächen auf insgesamt 1.000 qm zu begrenzen sind. Zur zukünftigen planungsrechtlichen Absicherung der Pläne der Fa. Wanninger, die im 1 Erarbeitung einer Bad Kötztinger Liste innenstadtrelevanter Einzelhandelssrtimente, Ppien und Partner Wirtschaftsgegraphie, München, Mai 2017

5 vn 7 innerstädtischen Haus nch ansässige Heimtextilienabteilung in das periphere Möbelhaus zu verlagern und smit beide Häuser zu prfilieren, wird das in der LEP-Liste als innenstadtrelevant geführte Srtiment Haus- und Heimtextilien, Bettwaren" aus der Liste der Bad Kötztinger innenstadtrelevanten Srtimente herausgenmmen. Ebenfalls nicht mehr für Bad Kötzting als innenstadtrelevant geführt wird das Srtiment Baby- und Kinderartikel". Die darin enthaltenen Prdukte Kindersitze und Kinderwägen stellen ausgesprchen sperrige Artikel dar, welche in ausreichender Zahl eher außerhalb der kleinteiligen innerstädtischen Ladenstruktur präsentiert werden können. Bad Kötztinger Liste innenstadtrelevanter Einzelhandelssrtimente: Arzneimittel, medizinische und rthpädische Prdukte Bekleidung Brillen, Optik Bücher, Zeitschriften, Medien Drgerie- und Parfümwaren Ft, Film (*) Geschenkartikel, Whnaccessires, Dekratinsartikel, Kunst u. -handwerk (*) Glas, Przellan, Keramik, Haushaltswaren (*) Handarbeits- und Bastelbedarf, Papier- und Schreibwaren, Bürbedarf Schuhe und Lederwaren Spielwaren Sprtartikel Telekmmunikatin (*) Uhren und Schmuck (*) begrenzt zulässige Randsrtimente Durch die vrliegende 4. Änderung des Bebauungsplans und Grünrdnungsplans An der Arnbrucker Straße I wird aufgrund der peripheren Lage des Plangebietes zur Erhaltung einer funktinsfähigen Innenstadt innerhalb des Sndergebiets die maximale Verkaufsfläche für die ben ermittelten innenstadtrelevanten Srtimente auf max. 200 m 2 begrenzt. Innerhalb des Gewerbegebiets sind Einzelhandelsbetriebe und andere Handelsbetriebe mit innenstadtrelevanten Srtimenten grundsätzlich ausgeschlssen; die Verkaufsfläche vn begrenzt zulässigen Randsrtimenten wird auf insgesamt max. 100 m 2 je Nutzungseinheit beschränkt (vgl. Ziff. 0.0 der textlichen Festsetzungen).

6 vn 7 SATZUNG über den Bebauungsplan und Grünrdnungsplan "An der Arnbrucker Straße I" mit Deckblatt Nr. 4 gem. 13 BauGB. Aufgrund des 2 Abs. 1 und des 10 des BauGB in Verbindung mit Art. 23 ff. der Gemeinderdnung für den Freistaat Bayern, Art. 81 BayBO, hat der Stadtrat der Stadt Bad Kötzting den Bebauungsplan und Grünrdnungsplan An der Arnbrucker Straße I / 4. Änderung i.d.f. vm als Satzung beschlssen. 1 Räumlicher Geltungsbereich Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist die Planzeichnung i.d.f. vm 30.01.2019 maßgebend. Sie ist Bestandteil der Satzung. 2 Bestandteile der Satzung Der Bebauungsplan besteht aus: - Verfahrensvermerken, - Übersichtsplan M= 1: 10.000 vm 30.01.2019, - Planzeichnung M = 1: 1.000 mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen vm 30.01.2019, - Begründung zum Bebauungsplan vm 30.01.2019. 3 Inkrafttreten Dieser Bebauungsplan tritt mit der rtsüblichen Bekanntmachung in Kraft. Bad Kötzting, den.... Markus Hfmann, Erster Bürgermeister

7 vn 7 VERFAHRENSVERMERKE 1. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vm die Änderung des Bebauungsplanes beschlssen. Der Änderungsbeschluss wurde am rtsüblich bekannt gemacht. 2. Zu dem Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vm wurden die Behörden und snstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vm bis beteiligt. 3. Der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vm wurde mit der Begründung gemäß 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vm bis öffentlich ausgelegt. 4. Die Stadt Bad Kötzting hat mit Beschluss des Stadtrats vm den Bebauungsplan gem. 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vm als Satzung beschlssen. Bad Kötzting, den Markus Hfmann Erster Bürgermeister 5. Ausgefertigt Bad Kötzting, den Markus Hfmann Erster Bürgermeister 6. Der Satzungsbeschluss zu dem Bebauungsplan wurde am gemäß 10 Abs. 3 Halbsatz 2 BauGB rtsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan mit Begründung wird seit diesem Tag zu den üblichen Dienststunden in der Gemeinde zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und über dessen Inhalt auf Verlangen Auskunft gegeben. Der Bebauungsplan ist damit in Kraft getreten. Auf die Rechtsflgen des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 swie Abs. 4 BauGB und die 214 und 215 BauGB wird hingewiesen. Bad Kötzting, den Markus Hfmann Erster Bürgermeister