Herzlich willkommen zum Gründercafe Steuern kommt von steuern 2. August 2011 1
Gliederung des Vortrags 1. Steuerliche Anmeldung beim Finanzamt 2. Meine erste Rechnung 3. Umsatzsteuerrechtliche Sonderthemen 4. Einkommensteuerrechtliche Sonderthemen 5. GmbH-Gründung 6. Kurzer Überblick über die Gewerbesteuer 7. Kurzer Einstieg in die Abgabenordung 8. Steuerplanung als ein Baustein zum Erfolg 9. Unternehmenssteuerung mit Ihrem Steuerberater 2
Kurzvorstellung Geb. 1971 in Berlin, verheiratet, 1 Tochter 1990-1992: Berliner Commerzbank AG, Ausbildung zum Bankkaufmann 1992-1996: Studium der BWL an der TU Berlin 1996-2001: Commerzbank AG, zuletzt als Prokurist Abteilung Firmenkunden Seit 2001 selbständig 2007: Gründung der mit derzeit insgesamt sechs Angestellten 23. Juli 2009: Bestellung zum Wirtschaftsprüfer Dozent für Steuerrecht in der.garage Berlin für Existenzgründer Akkreditierter KfW-Gründungscoach 3
Warum gründen? Motivationen zum selbständig sein Selbstbestimmtheit/Unabhängigkeit von individuell nicht zu beeinflussenden Ereignissen, wie Fusionen oder Insolvenzen Bayer/Schering Fusion Commerzbank/Dresdner Bank Fusion Arcandor Insolvenz Monetäre Aspekte Vergütung ist nach oben nicht begrenzt Boni Diskussionen betreffen keine Unternehmer, sondern nur angestellte Manager. Unabhängigkeit von den oft diskutierten Entlassungen älterer Mitarbeiter Beurteilungen kommen vom Markt und nicht von Vorgesetzten Weitere Aspekte sind z.b.: Einstellung/Elternhaus/Vorbilder/ Individuelle Lebensplanung 4
1. Steuerliche Anmeldung beim Finanzamt Vermeidung von Fehlern Wichtige Angaben: 1. Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen 2. Schätzung des Umsatzes im Jahr der Betriebseröffnung 3. Kleinunternehmerregelung ( 19 UStG) 4. Soll-/Istversteuerung 5. Dauerfristverlängerung 6. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer 7. Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren 8. Steuerliche Beratung? 9. Handelsregistereintragung/Handelsregisterauszug beifügen 5
2. Meine erste Rechnung (I) 14 Absatz 4 UStG: Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten: 1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers 2. die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer 3. das Ausstellungsdatum 4. eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer), 6
2. Meine erste Rechnung (II) 14 Absatz 4 UStG: 5. die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung, 6. den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung, 7. das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung 8. den anzuwenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag 7
2. Meine erste Rechnung (III) Rechnungen über Kleinbeträge (A 14.6 UStAE): Nach 33 UStDV sind in Rechnungen, deren Gesamtbetrag 150 EUR nicht übersteigt (Kleinbetragsrechnungen), abweichend von 14 Abs. 4 UStG nur folgende Angaben erforderlich: - der vollständige Name und die vollständige Rechnung des leistenden Unternehmers; - das Ausstellungsdatum; - die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder der Umfang und die Art der sonstigen Leistungen und - das Entgelt und der darauf entfallende Steuerbetrag in einer Summe sowie - der anzuwendende Steuersatz 8
3. Umsatzsteuerrechtliche Sonderthemen (I) Beginn und Ende der Unternehmereigenschaft (A 2.6 UStAE): Die Unternehmereigenschaft beginnt mit dem ersten nach außen erkennbaren, auf eine Unternehmenstätigkeit gerichteten Tätigwerden, wenn die spätere Ausführung entgeltlicher Leistungen beabsichtigt ist (Verwendungsabsicht) und die Ernsthaftigkeit dieser Absicht durch objektive Merkmale nachgewiesen oder glaubhaft gemacht wird. Unternehmen und Unternehmereigenschaft erlöschen erst, wenn der Unternehmer alle Rechtsbeziehungen abgewickelt hat, die mit dem (aufgegebenen) Betrieb in Zusammenhang stehen. 9
3. Umsatzsteuerrechtliche Der Vorsteuerabzug: Sonderthemen (II) - Grundsatz: 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG: - Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen: - Nr. 1: die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. 10
3. Umsatzsteuerrechtliche Der Vorsteuerabzug: Sonderthemen (III) - Bewirtungsrechnungen: Voller Vorsteuerabzug, obwohl nur 70% der Betriebsausgaben steuerrechtlich anerkannt werden (A 15.6 Abs. 6 UStAE) - Geschenke (A 15.6 Abs. 4 UStAE): Es wird die Umsatzsteuer für Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Unternehmers sind, vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen, wenn die Zuwendungen an einen Empfänger zusammengerechnet 35 EUR übersteigen. 11
3. Umsatzsteuerrechtliche Sonderthemen (IV) 19 UStG: Besteuerung der Kleinunternehmer 19 Abs. 1 UStG: Die geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern nicht erhoben, wenn der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 EURO nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 EURO voraussichtlich nicht übersteigen wird. 12
3. Umsatzsteuerrechtliche Sonderthemen (V) 19 UStG: Besteuerung der Kleinunternehmer 19 Abs. 2 UStG: Der Unternehmer kann dem Finanzamt erklären, dass er auf die Anwendung des Absatzes 1 verzichtet. 19 Abs. 3 Satz 3 UStG: Hat der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nur zum Teil des Kalenderjahres ausgeübt, so ist der tatsächliche Gesamtumsatz in einen Jahresgesamtumsatz umzurechnen. 13
4. Einkommensteuerrechtliche Sonderthemen (I) - Verpflegungsmehraufwendungen ( 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG): - Wird der Steuerpflichtige vorübergehend von seiner Wohnung und dem Mittelpunkt seiner dauerhaft angelegten betrieblichen Tätigkeit entfernt betrieblich tätig, ist für jeden Kalendertag, absetzbar: - mindestens 8 Stunden, weniger als 14 Stunden: 6 EURO - 14 bis kleiner 24 Stunden: 12 EURO - 24 Stunden: 24 EURO - Reisekostenabrechnungen 14
4. Einkommensteuerrechtliche Sonderthemen (II) - PKW des Unternehmers - 1% Regel - Fahrtenbuchmethode - 0,30 EUR pro gefahrenem km - Abschreibungsregelungen - Wahlrecht: 410 EUR-Regel oder Poolabschreibung - Bis 150 EURO Sofortaufwand - AHK von 150 bis 1.000 EURO : Poolabschreibung über fünf Jahre oder 410 EUR-Regel - AHK über 1.000 EURO : Abschreibung über die Nutzungsdauer - Bewirtungsrechnungen 15
5. GmbH-Gründung - Körperschaftsteuer mit steuerlichen Tarifvergünstigungen gegenüber der Einkommensteuer - Darstellung der steuerrechtlichen Änderungen gegenüber dem Einzelunternehmer - Haftungsbeschränkung als ein Motiv der GmbH-Gründung - Vermeidung von Nachteilen durch verdeckte Gewinnausschüttungen - Rechte und Pflichten des GmbH-Geschäftsführers aus steuerlicher Sicht - Änderungen des GmbH-Gesetzes durch das MoMiG aus steuerlicher Sicht - Einfluss des Geschäftsführergehaltes auf die Körperschaftund Gewerbesteuer 16
6. Kurzer Überblick über die Gewerbesteuer 1 GewStG: Die Gemeinden erheben eine Gewerbesteuer als Gemeindesteuer. 7 GewStG: Gewerbeertrag ist der nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes oder des Körperschaftsteuergesetzes zu ermittelnde Gewinn aus dem Gewerbeertrag, vermehrt und vermindert um die in den 8 und 9 bezeichneten Beträgen. 11 GewStG: Natürliche Personen haben einen Freibetrag in Höhe von 24.500 EUR. 17
7. Kurzer Einstieg in die Abgabenordung (AO) - Die AO ist die Mutter der Steuergesetze - Steuerrechtliche Fristen und Termine - Rechte des Finanzamts - Außenprüfung durch das Finanzamts - Haftungstatbestände - Vollstreckungsrecht des Finanzamts - Steuerstraftaten 18
8. Steuerplanung als ein Baustein zum Erfolg Planung der Rechtsform Planung der 7 Einkunftsarten Planung der Gewinne oder Verluste in der GmbH Progressionsvorbehalt beachten Progression beachten Optimierung der Steuerzahlungen mehrerer Perioden 19
9. Unternehmenssteuerung mit Ihrem Steuerberater Basis ist eine aktuelle Finanzbuchführung/zeitnahe Buchhaltung Nutzung betriebswirtschaftlicher Auswertungen wie der BWA und dem betriebswirtschaftlichen Kurzbericht Erkennung wirtschaftlicher Fehlentwicklungen Handlungsbedarf ableiten Organisation des Mahnwesens 20
21
22
23
24
25
Was kostet die steuerliche Beratung? Monatliche Buchhaltung nach StBGebV (alle Werte netto): Jährlicher Umsatz bis 15.000 EUR: 50,60 EUR mtl. Jährlicher Umsatz bis 30.000 EUR: 70,90 EUR mtl. Jährlicher Umsatz bis 100.000 EUR: 115,00 EUR mtl. Gewinnermittlung nach 4 Abs. 3 EStG: Summe BE/BA bis 12.500 EUR: 135,00 EUR Umsatzsteuererklärung ab 67,60 EUR Eventuell Gewerbesteuererklärung ab 67,60 EUR Jahresabschluss für eine Kapitalgesellschaft: Aufstellung eines Jahresabschlusses (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung), Gegenstandswert 25.000 EUR: 405 EUR Zzgl. Umsatzsteuer-, Gewerbesteuererklärung, Anhang, Veröffentlichung des Jahresabschlusses nach 325 HGB 26
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 27