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Transkript:

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten der Gemeinde Büsum am 1. Dezember 2016 um 18:30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses in Büsum Gesetzliche Mitgliederzahl des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten der Gemeinde Büsum: 11 Anwesend sind: I. Stimmberechtigte Mitglieder: 1. Als Vorsitzender Kai Giese 2. Gabriele Landberg, i.v. für Angelo Martens 3. Willi Zentner, i.v. für Holger Lichty 4. Dirk Andresen 5. Dietmar Böcker 6. Tanja Bröcker 7. Heike Dorn 8. Dirk Johannsen 9. Birgit Niethammer 10. Winfried Siemsen 11. Susanne Voss II. Nicht stimmberechtigt: 1. Christa Bruns, Gleichstellungsbeauftragte 2. Wolfgang Habeck, Vositzender Förderverein museum am meer 3. Nicole Jacobs, Fachbereich III, Ordnungsamt 4. Susanne Kähler, Gemeindevertreterin (bis TOP 14) anwesend) 5. Dithm. Landeszeitung, Presse, Herr Oliver Tobolewski 6. Petra Meves, Regionalleitung Kitawerk Dithmarschen 7. Karl-Heinz Papenfuß, Mitglied Seniorenbeirat 8. Christine Rohde, Leiterin Ev. Kindertagesstätte Hoppetosse Büsum 9. Wilhelm Schmidt, Mitglied Seniorenbeirat 10. Jörn Strüben, Fachbereichsleiter I 11. Hans Detlef Thun, Mitglied Seniorenbeirat 12. Friedrich Wilhelm Trottmann, Mitglied Seniorenbeirat 13. Wilhelm Witt, Mitglied Seniorenbeirat 14. Stefanie Nagel, Protokollführerin III. Nicht anwesend: 1. Angelo Martens, entschuldigt 2. Holger Lichty, entschuldigt Die Mitglieder des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten der Gemeinde Büsum waren durch Einladung vom 17.11.2016 auf Donnerstag, den 1. Dezember 2016, 18:30 Uhr, unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen. Zeit, Ort und Tag der Sitzung sowie die Tagesordnung waren öffentlich bekannt gegeben.

Der Vorsitzende stellt bei Eröffnung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung Einwendungen nicht erhoben werden. Der Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten der Gemeinde Büsum ist nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Tagesordnung Öffentlicher Teil: 1. Einwohnerfragestunde 2. Entscheidung über etwaige Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung am 12.07.2016. 3. Änderungsanträge 4. Sachstandsbericht Jugendzentrum Büsum 5. Elternbeiträge für den Besuch der Ev. Kindertagesstätten in Büsum 6. Sanierung der Ev. Kindertagesstätte Spatzennest in Büsum 7. Bereitstellung von Stellen für den Freiwilligendienst in der Ev. Kindertagesstätte Hoppetosse und der Ev. Kindertagesstätte Spatzennest in Büsum 8. Genehmigung der Wirtschaftspläne 2017 für die Kindertagesstätten "Spatzennest" und "Hoppetosse" 9. Neufassung der Satzung über die Bildung eines Beirates der Seniorinnen und Senioren (Seniorenbeirat) in der Gemeinde Büsum 10. Tarif über die Benutzung des "museum am meer" 11. Schulangelegenheiten 11.1. Schülerbeförderung 11.2. Anmietung Container Schule-am-Meer, Standort Otto-Johannsen- Straße 12. Sachstandsbericht Asylbewerber 13. Mitteilungen, Anfragen, Eingaben Nichtöffentlicher Teil: 14. Mitteilungen, Anfragen, Eingaben 15. Vorschläge für die Sportlerehrung 2016 2

Öffentlicher Teil: Zu TOP 1) Einwohnerfragestunde Eine Jugendliche erkundigt sich, ob es möglich sei, den Tagesordnungspunkt Sachstandsbericht Jugendzentrum Büsum vorzuziehen, da einige Kinder und Jugendliche bei diesem Tagesordnungspunkt anwesend sein würden. Die Mitglieder stimmen der Veränderung der Tagesordnung zu. Frau Wittmaack-Mastraccio merkt an, dass das Streetsoccer-Spielfeld noch immer sanierungsbedürftig sei. Die Verwaltung wird dies prüfen und die notwendigen Maßnahmen veranlassen. Ein Jugendlicher erklärt, dass einige Kinder und Jugendliche bereit seien, bei der Reparatur unterstützend tätig zu sein. Zu TOP 2) Entscheidung über etwaige Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung am 12.07.2016. Alle Mitglieder haben eine Kopie der Niederschrift über die Sitzung am 12.07.2016 erhalten. Einwendungen sind hierzu nicht eingegangen. Gegen die Niederschrift über die Sitzung am 12.07.2016 werden keine Einwendungen erhoben. Damit gilt die Sitzungsniederschrift als genehmigt. Zu TOP 3) Änderungsanträge Der Tagesordnungspunkt Sachstandsbericht Jugendzentrum Büsum soll neu unter TOP 4) beraten werden. Die anderen Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend. Weiterhin sollen die Tagesordnungspunkte 14) und 15) im voraussichtlich nichtöffentlichen Teil der Sitzung getauscht werden. Der TOP Mitteilungen, Anfragen, Eingaben wird neu unter TOP 14) beraten und der TOP Sportlerehrung unter TOP 15). Zu TOP 4) Sachstandsbericht Jugendzentrum Büsum Der Vorsitzende des Ausschusses berichtet, das dem Bürgermeister eine Immobilie angeboten wurde. Im Arbeitskreis Jugendzentrum sei für einen Neustart ein anderer Standort und ein neues Konzept gewünscht worden. Die Immobilie befinde sich in der Straße An der Mühle und sei zurzeit noch bewohnt. Der Bürgermeister werde umgehend einen Termin vereinbaren und die Immobilie mit einem Mitarbeiter des Bauamtes besichtigen. Nähere Informationen sollen zeitnah weitergegeben werden. 3

Eine Jugendliche weist darauf hin, dass viele der ehemaligen Besucher des Jugendzentrums momentan nicht wissen würden, wo sie sich in ihrer Freizeit aufhalten sollen. Eine Wiedereröffnung oder eine Neueröffnung des Jugendzentrums sei dringend erforderlich. Der Bedarf und das Interesse seien groß. Die Politik verweist in diesem Zusammenhang noch einmal auf die geringe Beteiligung der Kinder und Jugendlichen in den bereits stattgefundenen Workshops und Arbeitskreisen zum Thema Entwicklung Jugendzentrum Büsum. Zu TOP 5) Elternbeiträge für den Besuch der Ev. Kindertagesstätten in Büsum Der Landtag des Landes Schleswig-Holstein hat die Änderung des Kindertagesstättengesetzes beschlossen. Der 25 b Abs. 1 beinhaltet, dass das Land den Personensorgeberechtigten zur Entlastung von den Kosten für die Kindertagesbetreuung ab dem 01. Januar 2017 den Teilnahmebeitrag oder die Gebühr bis zu einer Höhe von 100,00 Euro monatlich erstattet. Voraussetzung für diesen Anspruch ist, dass das Kind das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat und entweder in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung oder von einer öffentlich geförderten Tagespflegeperson betreut wird. Der Anspruch umfasst auch den Monat, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet. Um eine Antragsstellung zu ermöglichen, wurden bereits alle Personensorgeberechtigten schriftlich informiert. Sofern der Teilnahmebeitrag über die Sozialstaffel des Kreises gedeckt wird, erfolgt keine Auszahlung des monatlichen Zuschusses an die Personensorgeberechtigten. Nach Rücksprache mit den Leitungen der Ev. Kindertagesstätten in Büsum werden zurzeit 18 U3-Kinder in der Hoppetosse und 14 U3-Kinder im Spatzennest betreut. Die Mitglieder des Arbeitskreises für Finanzen haben sich am 01.11.2016 bereits mit den Elternbeiträgen für den Besuch der Büsumer Kitas beschäftigt, die Entscheidung aber zuständigkeitshalber an den Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten übertragen. Die Mitglieder des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten sind einvernehmlich der Meinung, dass grundsätzlich eine Entlastung der Eltern nötig sei, der Weg der Bezuschussung der Personenberechtigten durch das Land in Höhe von 100,00 der falsche Weg sei. Grundsätzlich müsse die Gemeinde, welche Fehlbedarfszuweisungen erhalte und sich somit in einer angespannten Haushaltslage befinde, die Eltern zu einem Drittel an den anrechenbaren Kosten beteiligen. Dies wäre den Eltern gegenüber jedoch nicht zu vertreten. Eine Nullrunde sei in diesem Jahr aber nicht möglich, da die Elternbeiträge bereits 2016 nicht angepasst wurden. Die Festlegung der Höhe der Elternbeiträge findet unter TOP 8) Genehmigung der Wirtschaftspläne 2017 für die Kindertagesstätte Spatzennest und Hoppetosse statt. Zu TOP 6) Sanierung der Ev. Kindertagesstätte Spatzennest in Büsum Mit Schreiben vom 27.06.2016 hat Frau Meves, Regionalleitung des Ev.-Luth. Kindertagesstättenwerkes, einen umfänglichen Antrag auf Sanierung und Modernisierung der Ev. Kindertagesstätte Spatzennest in Büsum gestellt. 4

Daraufhin wurden in einem Gespräch am 10.10.2016 Frau Kähler und Herr Böcker als Fraktionsvorsitzende sowie Herr Pistorius als Vertretung für den Fraktionsvorsitzenden Herrn Hollmann über den umfänglichen Antrag informiert. Ebenfalls teilgenommen haben Bürgermeister Lütje, Herr Giese als Vorsitzender des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten, Herr Schöpel als Geschäftsführer des Kitawerkes sowie Frau Meves und Frau Zanter, Architektin. Die Mitglieder des Arbeitskreises für Finanzen haben sich am 01.11.2016 zunächst mit dem Antrag auf Sanierung der Kita Spatzennest beschäftigt, die Entscheidung aber zuständigkeitshalber an den Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten übertragen. Die Kostenschätzung sowie die Präsentation von Frau Zanter sind der Niederschrift als Anlage 1) beigefügt. Die Baunebenkosten sind in der vorgelegten Aufstellung nicht enthalten. Weiterhin sind der Niederschrift das Protokoll der Brandverhütungsschau (Anlage 2)) und die Richtlinie zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (Anlage 3)) beigefügt. Die Mitglieder des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten beraten ausführlich über die Sanierung und sprechen eine Empfehlung an die Gemeindevertretung aus. Die notwendigen Sanierungsmaßnahmen sollen nach Priorität 1) durchgeführt werden (Siehe Präsentation Frau Zanter). Priorität 1) 1.1 Erfüllung der Brandschutzauflagen 28.500,00 1.2 Schaffung eines Personalraumes 17.600,00 1.3 Einbau neuer Schallschutzdecken in Gruppenräumen 20.300,00. Gesamt = 66.400,00 netto (ohne Baunebenkosten). Die Mitglieder des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten empfehlen der Gemeindevertretung die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen nach der Priorität 1) (Brandschutz, Schaffung eines Personalraumes und den Einbau neuer Schallschutzdecken) zu beschließen. Zu TOP 7) Bereitstellung von Stellen für den Freiwilligendienst in der Ev. Kindertagesstätte Hoppetosse und der Ev. Kindertagesstätte Spatzennest in Büsum Mit Schreiben vom 08.10.2016 hat Frau Meves, Regionalleitung des Ev.-Luth. Kindertagesstättenwerkes beantragt, für die Kindertagesstätten in Büsum jährlich jeweils eine Stelle für den Freiwilligendienst (Freiwilliges Soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst) pro Kindertagesstätten bereitzustellen. Der Antrag ist der Niederschrift als Anlage beigefügt (Anlage 4)). 5

Die Mitglieder des Arbeitskreises für Finanzen haben sich am 01.11.2016 bereits mit der Übernahme der Kosten für die Bereitstellung von zwei Stellen für den Freiwilligendienst in den Büsumer Kitas beschäftigt, die Entscheidung aber zuständigkeitshalber an den Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten übertragen. Der Ausschuss spricht sich einheitlich für zwei zusätzliche Stellen im Freiwilligendienst für die Kindertagesstätten aus, da diese für die Mitarbeiter/innen sowie für die Kinder eine große Unterstützung seien. Zudem könne dadurch nach Möglichkeit neues Personal für den Bereich der Erzieher/innen und Sozialpädagogen/ Sozialpädagoginnen generiert werden. Die Mitglieder des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten genehmigen, die Aufnahme von zwei zusätzlichen Stellen im Freiwilligendienst in die Wirtschaftspläne für die Ev. Kindertagesstätten Spatzennest und Hoppetosse in Büsum. Zu TOP 8) Genehmigung der Wirtschaftspläne 2017 für die Kindertagesstätten "Spatzennest" und "Hoppetosse" Die Mitglieder des Kindertagesstättenausschusses und des Beirates der Kindertagesstätten Spatzennest und Hoppetosse haben über die Wirtschaftspläne inkl. der Stellenpläne 2017 am 22. November 2016 beraten und eine Empfehlung ausgesprochen, die Elternbeiträge für das Jahr 2017 nicht zu erhöhen. Gemäß 10 Abs. 2 des Öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Finanzierung und den Betrieb der Kindertagesstätten Spatzennest und Hoppetosse bedürfen die Wirtschaftspläne der schriftlichen Genehmigung der Standortgemeinde. Die Mitglieder des Ausschusses haben unter TOP 5) ausführlich über die Elternbeiträge für den Besuch der Ev. Kindertagesstätten in Büsum diskutiert. Eine Nullrunde ist in diesem Jahr nicht erneut möglich, da die Gemeinde Fehlbedarfszuweisung erhält. Daher müssen auch die Eltern an den stetig steigenden Betriebskosten angemessen beteiligt werden. Das grundsätzliche Ziel sollte irgendwann eine gebührenfreie Kita sein. Die Eltern könnten zu einem Drittel an den anrechenbaren Betriebskosten beteiligt werden. Diese Höhe der Beteiligung würde die Beiträge jedoch drastisch steigen lassen. Somit sind die Mitglieder des Ausschusses einheitlich der Meinung, dass die Elternbeiträge um 5 % zum Vorjahr erhöht werden sollen. Die Sonderdienste bleiben unberücksichtigt. Die Mitglieder des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten genehmigen die vom Ev.-Luth. Kindertagesstättenwerk Dithmarschen vorgelegten Wirtschaftspläne 2017 inkl. der Stellenpläne für die Kindertagesstätten Spatzennest und Hoppetosse, Büsum (Anlage 5) und 6) zur Niederschrift).Die Elternbeiträge erhöhen sich im Vergleich zum Jahr 2016 um 5%. 6

Zu TOP 9) Neufassung der Satzung über die Bildung eines Beirates der Seniorinnen und Senioren (Seniorenbeirat) in der Gemeinde Büsum Die Wahlzeit des aktiven Seniorenbeirates endete im Oktober diesen Jahres. Bis zur Bildung eines neuen Seniorenbeirates bleibt der bisherige Seniorenbeirat im Amt. Der Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten ist gemäß Hauptsatzung einschließlich der Zuständigkeitsordnung für die Belange der Seniorinnen und Senioren der Gemeinde Büsum zuständig. Die Satzung für die Bildung eines Seniorenbeirates ist aus dem Jahr 1997. Anhand der dadurch vorhandenen Erfahrungen haben sich die Verwaltung und der Seniorenbeirat gemeinsam für eine Änderung der Satzung über die Bildung eines Seniorenbeirates ausgesprochen. Die größte Veränderung ist, dass künftig die Wahl des Seniorenbeirates mit der Wahl zum Schleswig-Holsteinischen Landtag gekoppelt wird. Das bedeutet, dass die Seniorenbeiratswahl künftig als Urnenwahl statt als reine Briefwahl stattfinden wird. Am 24.08.2016 hat sich die Verwaltung mit Mitgliedern des Seniorenbeirates getroffen. Aus Sicht des Seniorenbeirates sind folgende Regelungen wünschenswert: Die Seniorenbeiratswahl findet mit der Landtagswahl 2017 statt. Die Wahlzeit des Seniorenbeirates soll künftig 5 Jahre andauern. Die Wahl zum Seniorenbeirat soll an die Landtagswahlen gekoppelt werden. Die Anzahl der Mitglieder wird für gut befunden (7 Mitglieder). Wahlrecht und Wählbarkeit soll bei 60 Jahren bleiben. Rechtzeitig vor der Wahl findet eine öffentliche Vorstellungsrunde der Kandidaten statt. Politische Ämter (GV oder Ausschussarbeit) stehen einer Wahl in den Seniorenbeirat nicht entgegen. Dieser Niederschrift ist der Entwurf der neuen Satzung über die Bildung eines Seniorenbeirates in der Gemeinde Büsum beigefügt. Der Satzungsentwurf wurde in der Sitzung näher erläutert. Die Mitglieder des Seniorenbeirates haben ebenfalls eine Kopie des Satzungsentwurfes erhalten. Folgende Änderungen sollen auf Wunsch des Seniorenbeirates und des Ausschusses berücksichtigt werden: 3 Abs. 2, Satz 3 der Satzung: Die Wahl findet an einem Sonntag im Mai statt. 5 der Satzung: alle Personen, welche die Voraussetzungen nach a) und b) erfüllen sollen wahlberechtigt sein. Die Einschränkung alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union entfällt. 7

11 Abs. 3 der Satzung: der alten Menschen soll ersetzt werden durch die Bezeichnung der älteren Menschen. 12 Abs. 4 der Satzung: Der Beirat berichtet der Gemeindevertretung einmal jährlich über seine Arbeit. Der Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten empfiehlt der Gemeindevertretung, die als Anlage 7) dieser Niederschrift beigefügte Satzung über die Bildung eines Beirates der Seniorinnen und Senioren (Seniorenbeirat) in der Gemeinde Büsum, zu beschließen. Zu TOP 10) Tarif über die Benutzung des "museum am meer" Die Mitglieder des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten haben in der Sitzung am 15.10.2015 beschlossen, eine Erhöhung der Eintrittsgelder Ende 2016 erneut zu beraten. Der Vorsitzende des Ausschusses begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Wolfgang Habeck, Vorsitzender des Fördervereins museum am meer. Herr Habeck empfiehlt erst im Frühjahr über eine Erhöhung zu beraten und zu beschließen. Die Kooperationspartner des museum am meer haben bereits alle Flyer gedruckt und die Preise an deren Kunden weitergegeben. Zudem erhalte das Museum im nächsten Jahr eine neue Kasse, bei welcher die verschiedenen Preiskategorien ausgewiesen werden können, sodass auch eine Auswertung möglich sei. Die Mitglieder des Ausschusses sind sich einig, die Eintrittspreise 2017 nicht zu erhöhen. Der Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten beschließt, den Tarif für das Jahr 2017 anzupassen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen Zu TOP 11) Zu TOP 11.1) Schulangelegenheiten Schülerbeförderung Der Vorsitzende des Ausschusses berichtet, dass bezüglich der Anpassung der Busverbindung Lohe-Rickelshof Büsum seitens der Verwaltung bereits Kontakt mit dem Verkehrsunternehmen aufgenommen wurde. Die Stellungnahme ist abzuwarten. Nähere Informationen werden zeitnah bekanntgeben. Falls keine weitere Optimierung möglich ist, soll erneut über die Anschaffung eines eigenen Busses beraten werden. Oberste Priorität hat die Sicherstellung der Beförderung. Sollten die gewünschten Zeiten nicht durch das Verkehrsunternehmen abgedeckt werden können, wird die Gemeinde Büsum die Beförderung sicherstellen. Die Kosten für die Anschaffung eines Busses sind dann in den Haushalt der Gemeinde aufzunehmen und zunächst mit einem Sperrvermerk zu versehen. 8

Zu TOP 11.2) Anmietung Container Schule-am-Meer, Standort Otto-Johannsen- Straße Die Mitglieder des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten beraten über die Anmietung der Container für den Standort Otto-Johannsen-Straße und sprechen eine Empfehlung an die Gemeindevertretung. Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Anmietung der Container für einen Zeitraum von 24 Monaten, gemäß des Angebotes der Firma FAGSI GmbH, zu beschließen. Nähere Informationen werden in der Sitzung der Gemeindevertretung am 13.12.2016 bekanntgegeben. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie hoch die Kosten für die Verankerung und die erforderlichen Nachweise sein werden. Die Mitglieder des Ausschusses empfehlen der Gemeindevertretung, die Anmietung der Container für den Standort Otto-Johannsen-Straße für einen Zeitraum von 24 Monaten zu beschließen. Zu TOP 12) Sachstandsbericht Asylbewerber Herr Giese begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Nicole Jacobs, Fachbereich III, Ordnungsamt. Frau Jacobs berichtet, dass aktuell 221 Personen betreut werden. Am heutigen Tage seien weitere sieben Personen angereist. Mittlerweile seien 89 Asylbewerber anerkannt worden Davon seien 95 % aus Syrien. Weiterhin habe es einige Abschiebungen sowie freiwillige Ausreisen gegeben. Die Prognose aus Dezember 2015, dass ab Januar 2016 ca. 40 Personen monatlich anreisen werden, sei ausgeblieben. Bisher seien in diesem Jahr 25 Personen angekommen. Die seit einem Jahr bestehende Zusammenarbeit mit der Diakonie sei hilfreich, da die Betreuung der Asylbewerber von der Diakonie gewährleistet werde. Die Mitarbeiter der Diakonie übernehmen z.b. Arztbesuche und Behördengänge. Das persönliche Aufgabenfeld habe sich dadurch verlagert. Die neuen Aufgaben bestehen darin, sich um die Anmietung und Kündigung von Wohnungen zu kümmern sowie beispielsweise die Abrechnung mit den Stromversorgern abzuwickeln. Problematisch sei jedoch immer noch die Mülltrennung. Oft gäbe es Probleme mit den Vermietern, weil der Müll nicht ordnungsgemäß entsorgt werde. Das Welcome-Café bestehe zurzeit nicht mehr, da durch die geringen Zuweisungen dieses nicht mehr benötigt wurde. Die Asylbewerber, welche seit einiger Zeit hier leben, seien bereits gut integriert. Schwierig sei momentan der Familiennachzug der anerkannten Asylbewerber. Oftmals reiche der Wohnraum nicht einmal für die bereits hier lebenden Personen. Der Vorsitzende bedankt sich bei Frau Jacobs für den Vortrag. 9

Zu TOP 13) Mitteilungen, Anfragen, Eingaben Der Vorsitzende berichtet über folgende Angelegenheiten: Der Gang zu den Umkleiden in der Mehrzweckhalle wird Anfang Januar durch die Firma Albrecht hell gestrichen, einige Umkleiden werden ausgebessert und die Beleuchtung im Gang wird auf LED umgestellt. Der Ausschuss könnte zukünftig abwechselnd in den Schulen tagen, um vor Ort auch die Räumlichkeiten besichtigen zu können. Die Mitglieder sind einverstanden. Für die Tagesordnungspunkte 14) und 15) liegen Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit im Sinne von 35 Abs. 1 Satz 2 der GO vor. Es wird beantragt, dass die Tagesordnungspunkte 14) und 15) unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten und entschieden werden. Der Ausschuss beschließt, dass der Tagesordnungspunkt 14) und 15) unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Sinne des 35 Abs. 1 Satz der GO beraten und entschieden werden sollen. Ende der Sitzung: 21:30 Uhr Vorsitzender: Schriftführerin: Kai Giese Stefanie Nagel 10