Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Eingang in der Gemarkung: Bergedorf

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Die Geltungsdauer kann auf Antrag jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden ( 73 Abs. 3 HBauO).

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Transkript:

Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Bergedorf Bezirksamt Bergedorf - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Postfach 800380-21003 Hamburg Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt Bauprüfung - B/WBZ 2 Wentorfer Straße 38a 21029 Hamburg Telefax 040-4 279 06-047 E-Mail Baupruefung@bergedorf.hamburg.de Ansprechpartner: Telefon - GZ.: B/WBZ/01484/2015 Hamburg, den 21. Mai 2015 Verfahren Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Eingang 07.04.2015 Grundstück Belegenheit Baublock 602-008 Flurstück 7536 in der Gemarkung: Bergedorf Neubau eines eingeschossigen Gebäudes mit Wohn- und Büronutzung GENEHMIGUNG Nach 72 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) in der geltenden Fassung wird unbeschadet der Rechte Dritter die Genehmigung erteilt, das oben beschriebene Vorhaben auszuführen. Dieser Bescheid gilt nach 58 Absatz 2 HBauO auch für und gegen die Rechtsnachfolgerin oder den Rechtsnachfolger. Kunden-WC Aufzug Termine nach Vereinbarung unter der Telefon-Nr.: 42891-4000 Öffentliche Verkehrsmittel: S2, S21 Bergedorf Bus 235 Rathaus Bergedorf alle Busse Mohnhof

Die bauordnungsrechtliche Genehmigung erlischt nach 73 Absatz 1 HBauO, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. Sie kann auf schriftlichen Antrag nach 73 Absatz 3 HBauO jeweils um bis zu einem Jahr verlängert werden. Planungsrechtliche Grundlagen Bebauungsplan Bergedorf 98 mit den Festsetzungen: MI; I + Staffel ; GRZ 0,6 ; GFZ 1,2 ; Erhaltungsbereich Baunutzungsverordnung vom 23.01.1990 Ausführungsgrundlagen Bestandteil des Bescheides - die Vorlagen Nummer 1 / 2 Lageplan 1 / 5 Grundriss / Erdgeschoss 1 / 6 Grundriss/Staffelgeschoss 1 / 7 Schnitt/Ansicht Süd 1 / 8 Ansicht Nord+Ost 1 / 9 Ansicht West 1 / 10 Lageplan Stellplätze Sie sind im Rahmen des gesetzlich geregelten Prüfungsumfanges verbindlich. Die Grüneintragungen in den Vorlagen sind zu beachten. Genehmigungseinschränkungen (aufschiebende Bedingung) 1. Mit den entsprechenden Bauarbeiten darf erst begonnen werden, wenn über folgende Prüfgegenstände ein Ergänzungsbescheid erteilt worden ist: 1.1. Standsicherheit Hierfür ist der erforderliche Nachweis gemäß 14 der Bauvorlagenverordnung in der geltenden Fassung (BauVorlVO) zur Prüfung nachzureichen. 1.2. Nachweis des Wärmeschutzes und der Energieeinsparung Hierfür sind die erforderlichen Bauvorlagen gemäß 16 der Bauvorlagenverordnung in der geltenden Fassung (BauVorlVO) zur Prüfung nachzureichen. 1.3. Prüfung der abwasserrechtlichen Belange Hierfür sind die erforderlichen Bauvorlagen gemäß 18 Abs. 2 der Bauvorlagenverordnung in der geltenden Fassung (BauVorlVO) zur Prüfung nachzureichen. Diese Einschränkungen verlängern nicht die Geltungsdauer der Genehmigung nach 73 Absatz 1 HBauO. B/WBZ/01484/2015 Seite 2 von 8

Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Dienststelle einlegen ( 70 VwGO). Der Bescheid umfasst auch die Anlage - bauordnungsrechtliche Auflagen und Hinweise Anlage - planungsrechtliche Auflagen und Hinweise Unterschrift Gebühr Über die Gebühr ergeht ein gesonderter Bescheid. Weitere Anlagen Anlage - Statistikangaben zur Umsetzung des HmbTG B/WBZ/01484/2015 Seite 3 von 8

Anlage zum Bescheid BAUORDNUNGSRECHTLICHE AUFLAGEN UND HINWEISE AUFLAGEN Ausführungsbeginn 2. Vor Baubeginn sind der Bauaufsichtsbehörde folgende Nachweise vorzulegen: 2.1. Nachweis über die Bemusterung der Materialien/ Farbe der Fassaden 2.2. Verpflichtungserklärung zur Eintragung einer Baulast für die Fahrradplätze auf dem Nachbargrundstück Am Güterbahnhof 11 15. 2.3. Verpflichtungserklärung zur Eintragung einer Baulast für die 10 zusätzlichen Stellplätze für das Gebäude Am Güterbahnhof 11 15. Folgeeinrichtungen 3. Folgende Fahrradplätze sind erforderlich: 3.1. Es entsteht durch die Nutzung ein Bedarf von 3 Fahrradplätzen ( 48 Abs. 1 HBauO). Der Bedarf schlüsselt sich folgendermaßen auf: 3 Fahrradplätze für die gewerbliche Nutzung 3.2. Auf dem Grundstück Am Güterbahnhof 11-15 sind 3 Fahrradplätze nach 79 HBauO entsprechend der Anlage 1/10 herzustellen. Die Fahrradplätze sind bis zur Aufnahme der Nutzung der baulichen Anlage bereitzustellen. 3.3. Vor Baubeginn ist für diese Fahrradplätze eine Verpflichtungserklärung zur Eintragung einer Baulast vorzulegen. 4. Folgende Kfz-Stellplätze sind erforderlich: 4.1. Es entsteht durch die Nutzung ein Bedarf von 3 Stellplätzen ( 48 Abs. 1 HBauO). Der Bedarf schlüsselt sich folgendermaßen auf: 3 Stellplätze für die gewerbliche Nutzung 4.2. Es sind 3 Stellplätze entsprechend der Darstellung in der Vorlage Nr. 1/2 auf dem Baugrundstück herzustellen ( 48 Abs.1 HBauO). Die Stellplätze sind bis zur Aufnahme der Nutzung der baulichen Anlage bereitzustellen. B/WBZ/01484/2015 Seite 4 von 8

4.3. 10 zusätzliche Stellplätze auf dem Grundstück Am Güterbahnhof 5 sollen als notwendige Stellplätze für das gegenüberliegende Gebäude Am Güterbahnhof 11, 13, 15 und 15a errichtet werden. Vor Baubeginn ist für diese Stellplätze eine Verpflichtungserklärung zur Eintragung einer Baulast vorzulegen. 4.4. Anforderung an die Stellplatzfläche: Die außerhalb der Straßenverkehrsfläche liegenden Gehwege sowie ebenerdige Stellplätze sind in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. ( Punkt 15 der Verordnung über den B-Plan Bergedorf 98) HINWEISE 5. Der Beginn der Ausführung ist der Bauaufsichtsbehörde spätestens eine Woche vorher mitzuteilen ( 72a Abs. 4 HBauO). 6. Die Bauherrin oder der Bauherr hat die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung mindestens zwei Wochen vorher der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Dies gilt nicht für die Beseitigung von Anlagen und die Errichtung von nicht baulichen Werbeanlagen ( 77 Abs. 2 HBauO). 7. Seitens der Feuerwehr bestehen gegen die eingereichte Planung keine Bedenken. Aus Sicht der Feuerwehr ist keine Aufstellfläche, sondern ggf. eine Bewegungsfläche (siehe dazu auch Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr ) für die Sicherstellung des zweiten Rettungsweges über Leitern der Feuerwehr erforderlich. 8. Weitere Hinweise, Merkblätter und Broschüren für Ihre Bauausführung finden Sie unter dem Link: "http://www.hamburg.de/baugenehmigung/583468/start-merkblaetter.html". B/WBZ/01484/2015 Seite 5 von 8

Anlage zum Bescheid PLANUNGSRECHTLICHE AUFLAGEN UND HINWEISE AUFLAGEN 9. Die Anforderungen gem. 1 Punkt 11, Punkt 12 und Punkt 13 der der Verordnung zum B-Plan Bergedorf 98 sind zu beachten und zu erfüllen. 10. ErhaltungsVO Das geplante Bauvorhaben liegt im Erhaltungsbereich. Die städtebauliche Gestalt des Gebiets wird durch die beabsichtigte bauliche Anlage nicht beeinträchtigt. Allerdings ist die Farbe des Ziegels noch nicht ausgewählt. 11. Aufgrund der Lage im Erhaltungsbereich ist vor Baubeginn ein Bemusterungstermin vor Ort zwischen Bauherr und Stadtplanungsabteilung des Bezirksamtes zu vereinbaren, um sicherzustellen, dass die städtebauliche Gestalt des Gebietes tatsächlich nicht beeinträchtigt wird. B/WBZ/01484/2015 Seite 6 von 8

Anlage zum Bescheid B/WBZ/01484/2015 Seite 7 von 8

Anlage STATISTIKANGABEN ZUR UMSETZUNG DES HmbTG Dieser Bescheid wird im Hamburger Informationsregister veröffentlicht ( 3 Abs. 1 Nr. 13 HmbTG). Vor der Veröffentlichung werden persönliche Daten aus dem Dokument entfernt. Für das Informationsregister wird der Bescheid um folgende Angaben ergänzt: Art der Baumaßnahme: Errichtung Art des Gebäudes nach künftiger Nutzung: Nichtwohngebäude Zahl der Vollgeschosse: 1 Vollgeschoss B/WBZ/01484/2015 Seite 8 von 8