Vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach 61 HBauO Eingang in der Gemarkung: Barmbek

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Transkript:

Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Hamburg - Nord Bezirksamt Hamburg-Nord, Postfach 20 17 44, D - 20243 Hamburg Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt Fachamt Bauprüfung Kümmellstraße 6 20249 Hamburg Telefon 040-4 28 04-68 07 Telefax 040-4 28 04-67 10 E-Mail wbz@hamburg-nord.hamburg.de Ansprechpartner: Zimmer Telefon 040-4 28 04 - Telefax 040-4 28 04-67 10 GZ.: N/WBZ/02535/2014 Hamburg, den 24. März 2015 Verfahren Vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach 61 HBauO Eingang 10.07.2014 Grundstück Belegenheit Baublock 420-008 Flurstück 00731 in der Gemarkung: Barmbek Neubau von 9 Wohnungen + Tiefgarage GENEHMIGUNG Nach 72 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) in der geltenden Fassung wird unbeschadet der Rechte Dritter die Genehmigung erteilt, das oben beschriebene Vorhaben auszuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Genehmigung nicht die gegebenenfalls notwendige Einholung anderer öffentlich - rechtlicher Zulassungsentscheidungen ersetzt. Dieser Bescheid gilt nach 58 Absatz 2 HBauO auch für und gegen die Rechtsnachfolgerin oder den Rechtsnachfolger. Öffnungszeiten des Foyers: Mo, Di 8:00-15:00 Do 8:00-18:00 Fr 8:00-12:00 Beratungstermine nach Vereinbarung Öffentliche Verkehrsmittel: Kellinghusenstraße U1, U3 Tarpenbekstraße Bus 22, 39 Julius-Reincke-Stieg Bus 20, 25

Die bauordnungsrechtliche Genehmigung erlischt nach 73 Absatz 1 HBauO, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. Sie kann auf schriftlichen Antrag nach 73 Absatz 3 HBauO jeweils um bis zu einem Jahr verlängert werden. Planungsrechtliche Grundlagen Bebauungsplan Barmbek-Süd 5 mit den Festsetzungen: MI; IV zwingend g (10,5m); II g (5,0m) Baunutzungsverordnung vom 26.11.1968 Ausführungsgrundlagen Bestandteil des Bescheides - die Vorlagen Nummer 21 / 1 Flurkartenauszug 21 / 17 Baubeschreibung 21 / 24 Lageplan / Abstandsflächen / Straßenabwicklung 21 / 25 Grundriss / Kellergeschoss // Schnitte 21 / 26 Grundrisse EG + 1.-2. OG 21 / 27 Grundriss 3. OG // NW + SW Ansichten 21 / 28 Grundriss 4.OG // Staffelgeschoss // NO + SO Ansichten Sie sind im Rahmen des gesetzlich geregelten Prüfungsumfanges verbindlich. Die Grüneintragungen in den Vorlagen sind zu beachten. Erteilte Abweichungen von öffentlich-rechtlichen Vorschriften 1. Folgende planungsrechtliche Befreiungen werden nach 31 Absatz 2 BauGB erteilt 1.1. für das Überschreiten der Zahl der Vollgeschosse um 1 Vollgeschoss + Staffelgeschoss auf 5 Vollgeschosse + Staffelgeschoss 1.2. für das Überschreiten der rückwärtigen Baugrenze durch das Gebäude im Erdgeschoss bis Staffelgeschoss um 2,78 und um bis zu weiteren 2,00 m durch die Balkone und Vorbauten im 1. bis 3. Obergeschoss. 1.3. für das Überschreiten der straßenseitigen Baugrenze um 2,62 m durch das Gebäude und weitere 2,35m durch die Balkone im 2. und 3. Obergeschoss. Begründung Die Abweichungen vom geltenden Planungsrecht sind insgesamt städtebaulich vertretbar, berühren nicht die Grundzüge der Planung und sind auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Bedingung Der straßenseitige Balkon vor der Baugrenze im 3.Obergeschoss ist beidseitig abzurunden ( 12 HBauO). N/WBZ/02535/2014 Seite 2 von 5

2. Folgende bauordnungsrechtliche Abweichung wird nach 69 HBauO zugelassen 2.1. für das Unterschreiten der erforderlichen Abstandsflächentiefe zum linken und rechten Nachbargrundstück ( 6 Abs. 5 HBauO). Hinweis: Nachbarzustimmungen (Anlage 21/30 u.21/31) Genehmigungseinschränkungen (aufschiebende Bedingung) 3. Mit den entsprechenden Bauarbeiten darf erst begonnen werden, wenn über folgende Prüfgegenstände ein Ergänzungsbescheid erteilt worden ist: 3.1. Standsicherheit Hierfür ist der erforderliche Nachweis gemäß 14 der Bauvorlagenverordnung in der geltenden Fassung (BauVorlVO) zur Prüfung nachzureichen. Diese Einschränkungen verlängern nicht die Geltungsdauer der Genehmigung nach 73 Absatz 1 HBauO. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Dienststelle einlegen ( 70 VwGO). Der Bescheid umfasst auch die Anlage - bauordnungsrechtliche Auflagen und Hinweise Unterschrift Gebühr Über die Gebühr ergeht ein gesonderter Bescheid. Weitere Anlagen Formblatt - Mitteilung über die Innutzungnahme Anlage - Statistikangaben zur Umsetzung des HmbTG N/WBZ/02535/2014 Seite 3 von 5

Anlage zum Bescheid BAUORDNUNGSRECHTLICHE AUFLAGEN UND HINWEISE AUFLAGEN Brandschutz - Rettungswege 4. Für das Gebäude der Gebäudeklasse 5 muss der natürliche Rauchabzug im innenliegenden notwendigen Treppenraum durch eine mechanische Belüftung (Spüllüftung) unterstützt werden. Alternativ kann durch Vorräume sichergestellt werden, dass ein Raucheintritt in den Treppenraum erschwert wird. Die Anforderungen aus dem Bauprüfdienst 05/ 2012 (Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt) sind baulich umzusetzen.( 33 Abs.3 Satz 2 HBauO) HINWEISE 5. Der Beginn der Ausführung ist der Bauaufsichtsbehörde spätestens eine Woche vorher mitzuteilen ( 72a Abs. 4 HBauO). 6. Die Bauherrin oder der Bauherr hat die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung mindestens zwei Wochen vorher der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Dies gilt nicht für die Beseitigung von Anlagen und die Errichtung von nicht baulichen Werbeanlagen ( 77 Abs. 2 HBauO). 7. Weitere Hinweise, Merkblätter und Broschüren für Ihre Bauausführung finden Sie unter dem Link: "http://www.hamburg.de/baugenehmigung/583468/start-merkblaetter.html". N/WBZ/02535/2014 Seite 4 von 5

Anlage STATISTIKANGABEN ZUR UMSETZUNG DES HmbTG Dieser Bescheid wird im Hamburger Informationsregister veröffentlicht ( 3 Abs. 1 Nr. 13 HmbTG). Vor der Veröffentlichung werden persönliche Daten aus dem Dokument entfernt. Für das Informationsregister wird der Bescheid um folgende Angaben ergänzt: Art der Baumaßnahme: Errichtung Art des Gebäudes nach künftiger Nutzung: Wohngebäude Zahl der Vollgeschosse: 5 Vollgeschosse N/WBZ/02535/2014 Seite 5 von 5