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Transkript:

newsletter Die Betriebskrankenkasse des genossenschaftlichen FinanzVerbundes Newsletter Nr. 02 Datum: 13.12.2007 BKK R+V Arbeitgeber-Kompass Sozialversicherung 2008 wir informieren Sie Sehr geehrte Damen und Herren, zur Weihnachtszeit wünsche ich Ihnen frohe Tage. Wie angekündigt, informieren wir Sie über die Änderungen der Sozialversicherung 2008. Vorweg sei erwähnt, sie halten sich zum neuen Jahr sehr in Grenzen. Wir haben Ihnen ein schlankes Paket in die Anlage gelegt. Alles Wissenswerte so gegliedert, dass Sie die Informationsseiten bequem als Nachschlagewerk nutzen können. Ob nun ausgedruckt für den Ordner oder die digitale Bibliothek. Bitte schauen Sie auch auf unserer Homepage in den Bereich Arbeitgeberservice unter dem Stichwort "Anträge und Formulare". Dort finden Sie so wichtige Arbeitshilfen wie einen Fristenkalender und vieles mehr. Ihre Fragen beantworte ich auch gerne persönlich. Rufen Sie mich einfach an oder schreiben Sie mir per E-Mail. Bis dahin mit freundlichem Gruß 2005 2006 BKK R+V auf Rang 1 Gutes muss nicht teuer sein. Die BKK R+V hat das stärkste Beratungsangebot: Für die Stiftung Warentest steht die BKK R+V bei Beratung und Service auf Rang 1. Heiko Lottermann heiko.lottermann@bkk-ruv.de Telefon: 0611 / 999 09-389 2007 (Test 2007) Heiko Lottermann Referent Anlage I. Entgeltgrenzen 2008 II. Beitragssätze und Gleitzone 2008 III. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer 2008 IV. Sachbezugswerte 2008 V. Gesonderte Meldung bei Rentenantragstellern ab 01.01.2008 VI. Änderungen zum 01.01.2008 im Melde- und Beitragsverfahren

I. Entgeltgrenzen 2008 Rechtskreis West Beitragsbemessungsgrenze Renten- u. Arbeitslosenversicherung 5.300,00 EUR jährlich: 63.600,00 EUR Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) 4.012,50 EUR jährlich: 48.150,00 EUR Jahresarbeitsentgeltgrenze für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 privat krankenversichert waren 3.600,00 EUR jährlich: 43.200,00 EUR Beitragsbemessungsgrenze Kranken- u. Pflegeversicherung 3.600,00 EUR jährlich: 43.200,00 EUR Bezugsgröße für die Sozialversicherung 2.485,00 EUR jährlich: 29.820,00 EUR Geringverdienergrenze 325,00 EUR Untergrenze für die Beitragspflicht von Versorgungsbezügen 124,25 EUR Einkommensgrenze für kostenfreie Familienversicherung 355,00 EUR Einkommensgrenze für kostenfreie Familienversicherung mit Minijob 400,00 EUR Rechtskreis Ost Beitragsbemessungsgrenze Renten- u. Arbeitslosenversicherung 4.500,00 EUR jährlich: 54.000,00 EUR Beitragsbemessungsgrenze Kranken- u. Pflegeversicherung Es gilt die Bezugsgröße West Bezugsgröße für die Sozialversicherung 2.100,00 EUR jährlich: 25.200,00 EUR Seit dem 1. Januar 2001 gelten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung im gesamten Bundesgebiet einheitliche Rechengrößen. Und zwar die Bezugsgröße und Beitragsbemessungsgrenze des Rechtskreises West. Für ableitbare Werte aus der Bezugsgröße zur Renten- und Arbeitslosenversicherung wird nach wie vor nach West/Ost unterschieden (z.b. wird für Praktikanten, die ein vorgeschriebenes Vor- oder Nachpraktikum ableisten und dafür kein Arbeitsentgelt erhalten, 1% der jeweiligen Bezugsgröße als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt im Monat zugrunde gelegt).

II. Beitragssätze und Gleitzone 2008 Beitragssätze Beitragssätze Krankenversicherung Allgemeiner Beitragssatz: 13,20 % Erhöhter Beitragssatz: 14,80 % Ermäßigter Beitragssatz: 12,30 % Gesetzlicher Sonderbeitrag: 0,90 % Ruhensbeitrag: 35,04 EUR Höchstbeitrag freiwillig versicherte Arbeitnehmer inkl. Sonderbeitrag: 507,60 EUR Beitragssatz für Beiträge aus Versorgungsbezügen: 14,10 % Beitragssätze Pflegeversicherung Beitragssatz: 1,70 % Zuschlag für Kinderlose: 0,25 % Ruhensbeitrag: 4,22 EUR Ruhensbeitrag für Kinderlose: 4,84 EUR Höchstbeitrag: 61,20 EUR Höchstbeitrag für kinderlose Arbeitnehmer: 70,20 EUR Beitragssatz Rentenversicherung 19,90 % Beitragssatz Arbeitslosenversicherung 3,30 % Beitragssätze Umlageversicherung Allgemeiner Beitragssatz U1 (60 % Erstattung) 0,90 % Erhöhter Beitragssatz U1 (80 % Erstattung) 2,70 % Beitragssatz U2 (100 % Erstattung) 0,12 % (120 % bei Beschäftigungsverbot) Gleitzone Die vereinfachte Formel zur Beitragsberechnung in der Gleitzone: 1,2268 x AE 181,44 EUR

III. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer 2008 Für die Berechnung des Beitragszuschusses wird der durchschnittliche allgemeine Beitragssatz herangezogen, den der Bundesminister für Gesundheit jeweils zum 01.01. eines Kalenderjahres feststellt. Dabei kann allerdings nur auf den durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatz zum 01.01. des Vorjahres zurückgegriffen werden, weil der entsprechende Beitragssatz zum 01.01. des laufenden Kalenderjahres noch nicht bekannt ist. Zum 01.01.2007 wurde vom Bundesministerium für Gesundheit ein durchschnittlicher allgemeiner Beitragssatz von 14,8% festgestellt. Abzüglich des Sonderbeitrags in Höhe von 0,9% beträgt der maßgebende Satz demnach 13,9%. Beitragsbemessungsgrundlage für den Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer bildet das monatliche Arbeitsentgelt. Dabei ist das Arbeitsentgelt bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze heranzuziehen. Erhöhungen der Beitragsbemessungsgrenze zum 01.01. eines Kalenderjahres werden also bereits von vornherein berücksichtigt. Bei einer monatlichen Beitragsbemessungsgrenze von 3.600,00 EUR ergibt sich vom 01.01.2008 an ein bundeseinheitlicher Höchstzuschuss zum privaten Krankenversicherungsbeitrag von: (6,95 % von 3.600,00 EUR) = 250,20 EUR Höchstens erhält der Arbeitnehmer als Beitragszuschuss jedoch die Hälfte des Betrags, den er für seine private Krankenversicherung aufwendet. Für Zeiten ohne Entgeltzahlung (z.b. Krankentagegeldbezug) besteht kein Anspruch auf Beitragszuschuss. Bei unbezahltem Urlaub, unentschuldigtem Fehlen, Arbeitskampf sollte der Beitragszuschuss ungekürzt gezahlt werden. Darüber hinaus gibt es auch noch den Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer während der Freistellungsphase in der Altersteilzeit. Hier die Berechnung: 14,8 % abzüglich 0,9 % = 13,9 % x 9/10 = 12,51 % gerundet auf 12,5 % Höchstbeitragszuschuss ab 01.01.2008: 3.600,00 EUR x 6,25 % = 225,00 EUR In der Pflegeversicherung beträgt der Beitragszuschuss 30,60 EUR.

IV. Sachbezugswerte 2008 Erhalten Arbeitnehmer als Arbeitsentgelt Sachbezüge in Form von Unterkunft und Verpflegung, richtet sich deren Wert nach der Sachbezugsverordnung. Der Sachbezugswert beträgt im Jahr 2008 für Verpflegung (West und Ost) davon für Frühstück: für Mittagessen: für Abendessen: für freie Unterkunft (West) für freie Unterkunft (Ost) Gesamtsachbezugswert (West) Gesamtsachbezugswert (Ost) 205,00 EUR 45,00 EUR 80,00 EUR 80,00 EUR 198,00 EUR 192,06 EUR 403,00 EUR 397,06 EUR

V. Gesonderte Meldung bei Rentenantragstellern ab 01.01.2008 Die bisherige Vorausbescheinigung wird durch eine Gesonderte Meldung nach der DEÜV abgelöst. Hiernach hat der Arbeitgeber auf Verlangen des Rentenantragstellers frühestens drei Monate vor Rentenbeginn eine solche Meldung mit Abgabegrund 57 zu erstatten. Aus diesen Angaben errechnet der Rentenversicherungsträger bei Anträgen auf Altersrente die voraussichtlichen beitragspflichtigen Einnahmen für den verbleibenden Beschäftigungszeitraum bis zum Rentenbeginn für bis zu drei Monaten nach den in den letzten zwölf Kalendermonaten gemeldeten beitragspflichtigen Einnahmen. Das Verfahren ist in 194 Abs.1 SGB VI geregelt. Beispiel: Verlangen des Rentenantragstellers gegenüber dem Arbeitgeber am: 16.04.2008 Beginn der Altersrente: 01.08.2008 Nächste Entgeltabrechnung am: 05.05.2008 Die gesonderte Meldung des Arbeitgebers erfolgt am: 05.05.2008 Meldezeitraum (Abgabegrund 57): 01.01. - 30.04.2008 Die Jahresmeldung 2007 sollte bereits im Versicherungskonto sein. Ende der Beschäftigung: 31.07.2007 Zu meldender Zeitraum (Abmeldung mit Abgabegrund 30): 01.05. - 31.07.2008

VI. Änderungen zum 01.01.2008 im Melde- und Beitragsverfahren Ab 01. Januar 2008 wird die teilweise bestehende Unsicherheit bezüglich des rechtzeitigen Abgabetermins der Beitragsnachweise beendet. Der Gesetzgeber hat in 28f Abs. 3 SGB IV festgeschrieben, dass Beitragsnachweise generell zwei Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge ( 23 Abs. 1 SGB IV) einzureichen sind. 2008 sind die Beitragsnachweise für Betriebskrankenkassen demnach spätestens zu den folgenden Terminen an das Rechenzentrum des BKK Bundesverbandes (E-Mail: ag@bkk-bv.de) zu übermitteln: Januar 2008: 25.01.2008 Februar 2008: 25.02.2008 März 2008: 25.03.2008 April 2008: 24.04.2008 Mai 2008: 26.05.2008 Juni 2008: 24.06.2008 Juli 2008: 25.07.2008 August 2008: 25.08.2008 September 2008: 24.09.2008 Oktober 2008: 24.10.2008 (Ost) 27.10.2008 (West) November 2008: 24.11.2008 Dezember 2008: 19.12.2008 BKK R+V, die Betriebskrankenkasse des genossenschaftlichen FinanzVerbundes BKK R+V, Kreuzberger Ring 21, 65205 Wiesbaden, Telefon: 0611 / 99909-389 Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtum vorbehalten.