2. Entwurf des Flächennutzungsplans der Stadt Hettstedt 1 Liste der Änderungen infolge der Abwägung der zum 1. Entwurf eingegangenen Stellungnahmen Hilfestellung für die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 4a Abs. 3 BauGB Im Rahmen der Abwägung der zum 1. Entwurf des FNP Hettstedt (in der Fassung 09/2017) eingegangenen Stellungnahmen aus der Behörden und Öffentlichkeitsbeteiligung waren einzelne Änderung im FNP Hettstedt und die Erarbeitung eines 2. Entwurfes (in der Fassung 08/2018) erforderlich. Im Folgenden werden die einzelnen Änderungen veranschaulicht. Dabei wird die Darstellung des nun erarbeiteten 2. Entwurfes (in der Fassung 08/2018) der Darstellung des vorangegangenen 1. Entwurfes (in der Fassung 09/2017) zum FNP gegenübergestellt. Es erfolgt die Benennung der Stellungnahme, in der der Hinweis dargelegt wurde. Des Weiteren erfolgt zum allgemeinen Verständnis eine Begründung der vorgenommenen Ergänzung/Änderung. Hinweis zu Änderungen in der Begründung: Die Änderungen und Ergänzungen, die sich aufgrund der Abwägung im Begründungstext ergaben, wurden im Begründungstext zum 2. Entwurf in der Fassung 08/2018 kursiv und durch Unterstreichung der entsprechenden Textpassage kenntlich gemacht.
2. Entwurf des Flächennutzungsplans der Stadt Hettstedt 2 Burgörner Neudorf - ehemaliger Sportplatz R.-Breitscheid-Straße/Eisleber Weg Ö 1 Der rechtswirksame FNP Hettstedt stellt südlich der Rudolf-Breitscheid-Straße eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz dar. Die Sportplatznutzung wurde aufgegeben. Durch die Stiftung Kinderheim Harkerode wird auf dem Gelände eine Einrichtung der Kinder- und Jugendpflege betrieben. Neben einer Wohngemeinschaft, Betreutem Wohnen für Senioren, Betreuung, Beratung und Hilfe für Kinder und Jugendliche wird durch die Stiftung auch eine öffentlich zugängliche Sport- und Spielstätte betrieben. Somit weist die Fläche den Charakter einer Fläche für den Gemeinbedarf Zweckbestimmung Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen auf. Um den Standort zu sichern sowie eine weitere Entwicklung der bestehenden Gemeinbedarfseinrichtung zu ermöglichen, erfolgt die Darstellung als Fläche für Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen.
2. Entwurf des Flächennutzungsplans der Stadt Hettstedt 3 Burgörner Neudorf - nördlich Geschwister-Scholl-Straße Ö 2 Der rechtswirksame FNP Hettstedt stellt im nördlichen Bereich der Geschwister-Scholl-Straße (Burgörner Neudorf) eine allgemeine Grünfläche dar. Die südliche Teilfläche des abgegrenzten Bereiches an der Geschwister-Scholl-Straße wurde zwischenzeitlich durch eine Ergänzungssatzung (Rechtskräftig seit 24.04.2013) überplant. Die Abgrenzung der Wohnbaufläche wurde gemäß des Geltungsbereiches der Satzung in den FNP übernommen. Die nördlich an die Ergänzungssatzung angrenzende Fläche soll zukünftig als Wohnbaufläche entwickelt werden und stellt eine maßvolle Arrondierung der bestehenden Bebauung im Stadtteil dar. Die Erschließung kann über eine noch herzustellende Verbindung zwischen Geschwister-Scholl-Straße und Eisleber Weg ermöglicht werden. Voraussetzung für eine Entwicklung dieser Baufläche ist die Aufstellung eines verbindlichen Bauleitplanes. Die betreffende Fläche wird in die Wohnbaufläche einbezogen.
2. Entwurf des Flächennutzungsplans der Stadt Hettstedt 4 Burgörner Neudorf - Sondergebiet Grund- und Versorgungsstandort Eislebener Straße keine Der rechtswirksame FNP Hettstedt stellt an der Eislebener Straße eine Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung Einzelhandel (SOEinzelhandel) dar. Dieser (Grund-) Versorgungsstandort Eislebener Straße ist wichtig für das Stadtgebiet und den Verflechtungsbereich der Stadt (vgl. Pkt. 4.5.3) zur Grund- und Nahversorgung der Bevölkerung. Zukünftiges städtebauliches Ziel der Stadt Hettstedt bildet der Erhalt und die Sicherung dieses Standortes in seiner aktuellen Ausdehnung und Bebauung. Eine Erweiterung soll zukünftig nicht ermöglicht werden. Die Darstellung der Abgrenzung des Sondergebietes an der Eislebener Straße wird entsprechend der Abgrenzung des rechtswirksamen FNP Hettstedt weiter fortgeführt. Diese Abgrenzung war bereits im Vorentwurf dargestellt. Mit dieser Weiterführung der Gebietsabgrenzung ergibt sich für hinsichtlich der Sondergebietsabgrenzung keine Änderung zwischen rechtswirksamen FNP und vorliegender Änderung des FNP Hettstedt. Eine Konkretisierung des Sondergebietes erfolgt dahingehend, dass das Sondergebiet nicht mehr als Sondergebiet Einzelhandel (SOH), sondern nunmehr als Nahversorgungsstandort (SONV) festgelegt wird.
2. Entwurf des Flächennutzungsplans der Stadt Hettstedt 5 Wohngebiet III im Bereich Ortsausgang nach Wiederstedt - Am Kirschweg keine Der rechtswirksame FNP Hettstedt stellt nördlich der Straße Am Kirschweg am Ortsausgang Richtung Wiederstedt eine Grünfläche Zweckbestimmung Sportplatz dar. Die Sportplatznutzung wurde aufgegeben. Städtebauliches Ziel der Stadt Hettstedt ist eine maßvolle Ergänzung der Wohnbaufläche im III. Wohngebiet. Darüber hinaus sollen auch dem Bereich der ehemaligen Funktionsgebäude am Sportplatz gewisse Entwicklungsspielräume zugestanden sowie die Möglichkeit der Ansiedlung von das Wohnen nicht störendem Gewerbe ermöglicht werden. Die zukünftige Wohnbaufläche schließt direkt an die auf Wiederstedter Flur gelegene Wohnbaufläche an. Der Charakter der am Kirschweg neu zu entwickelnden Baufläche soll der direkt östlich angrenzenden Bebauung an der Siedlungsstraße in Wiederstedt, welche durch Wohnbebauung sowie das Wohnen nicht störendes Gewerbe geprägt ist, entsprechen. Somit wird die Fläche als Wohnbaufläche dargestellt. Gemäß BauNVO wird für die Baufläche genügend Spielraum für eine maßvolle Entwicklung unter Berücksichtigung der angrenzenden baulichen Nutzungen gegeben. Voraussetzung für eine Entwicklung dieser Baufläche ist die Aufstellung eines verbindlichen Bauleitplanes.
2. Entwurf des Flächennutzungsplans der Stadt Hettstedt 6 Fachmarktzentrum Mansfeld-Center 21, 23 Der rechtswirksame FNP Walbeck stellt südlich der Adolph-Kolping-Straße eine Sonderbaufläche Zweckbestimmung Handel (SOH) dar. Dabei handelt es sich um das Fachmarktzentrum Mansfeld Center, welches über den rechtskräftigen V+E Plan Fachmarktzentrum Walbeck entwickelt wurde. Im rechtswirksamen FNP Walbeck wurde der Geltungsbereich des V+E Planes entsprechend der Festsetzung im V+E Plan als Sondergebiet Zweckbestimmung Handel übernommen und durch das Planzeichnen SOH gekennzeichnet. Der Bereich der Tankstelle wurde bereits im rechtswirksamen FNP Walbeck entgegen der Festsetzungen des V+E Planes als gewerbliche Baufläche dargestellt (Tankstellen sind gem. 8 Abs. 2 Nr. 3 und 9 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO in gewerblichen Bauflächen zulässig). Zukünftiges städtebauliches Ziel der Stadt Hettstedt stellt den Erhalt und die Sicherung des Fachmarktzentrums in seiner aktuellen Ausdehnung und Bebauung dar. Eine bauliche Erweiterung des Standortes durch Einzelhandelseinrichtungen soll zukünftig nicht ermöglicht werden. Das Sondergebiet wird im vorliegenden FNP Hettstedt als Sondergebiet Zweckbestimmung Nahversorgungsstandort (SONV) dargestellt. Dieser Standort soll damit besonders der (Grund- und) Nahversorgung der Bevölkerung dienen. Der Bereich zwischen der Adolf-Kolping-Straße und dem bestehenden Parkplatz wird nicht mehr als Sondergebiet weitergeführt, sondern als Grünfläche ohne Zweckbestimmung dargestellt. Der südliche noch unbebaute Bereich (nördlich des Zubringers zur B 180 bis zum bestehenden Fachmarktzentrum) soll zukünftig einer gewerblichen Entwicklung in Ergänzung des bestehenden und westlich an die Fläche angrenzenden Techno- und Gewerbeparks vorbehalten sein. Diese Fläche wird als gewerbliche Baufläche dargestellt.
2. Entwurf des Flächennutzungsplans der Stadt Hettstedt 7 Hettstedter Meile an der Ascherslebener Straße 21 Der rechtswirksame FNP Hettstedt stellt nördlich der Ascherslebener Straße eine Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung Einzelhandel (SOEinzelhandel) dar. Dieser als Hettstedter Meile bezeichnete (Grund-) Versorgungsstandort für das Stadtgebiet und den Verflechtungsbereich der Stadt (vgl. Pkt. 4.5.3) soll zukünftig erhalten bleiben. Das städtebauliche Ziel der Stadt Hettstedt stellt die Standortsicherung in seiner aktuellen Ausdehnung und Bebauung dar. Eine Erweiterung soll zukünftig nicht ermöglicht werden. Aus diesem Grund erfolgt eine Änderung der Darstellung in folgender Form: Die Darstellung der Sonderbaufläche erfolgt entsprechend der vorherrschenden Bestandsbedingungen und wird auf die bestehende Versorgungsfläche (Verkaufsfläche und zugehörige Nebenflächen wie Stellplätze, Lagerflächen, Fahrspuren) eingegrenzt. Das Sondergebiet wird als Nahversorgungsstandort durch das Planzeichnen SONV gekennzeichnet. Die vorhandene Tankstelle an der Straße Am Kirschweg wird in die gemischte Baufläche einbezogen (Tankstellen sind gem. 6 Abs. 2 Nr. 8 in Mischgebieten zulässig). Der Übergang vom Sondergebiet in die Gemischte Baufläche wird als Grünfläche ohne Zweckbestimmung dargestellt.