Stadt Weilheim i.ob Weilheim i.ob, 12.03.2015 EINLADUNG zur Sitzung des Stadtrates Weilheim i.ob am Mittwoch, 18. März 2015, im großen Sitzungssaal des Rathauses Öffentlicher Teil Beginn: 19.00 Uhr Tagesordnung siehe Anlage 1 Nichtöffentlicher Teil Beratung im Anschluss an den öffentlichen Teil Tagesordnung siehe Anlage 2 Markus Loth 1. Bürgermeister
2 Anlage 1 zur Stadtratssitzung am 18.03.2015 Tagesordnung Öffentlicher Teil 1. Totengedenken 2. Bekanntgaben 3. Ergänzung der Vertretungsregelung in der Satzung der Stadtwerke Weilheim 4. Genehmigung einer notariellen Urkunde 5. Bebauungsplan Obere Stadt Ia (Ärztehaus) - Abwägung 6. Anfragen, Dringlichkeitsanträge
3 Anwesenheitsliste für die Stadtratssitzung vom 18.03.2015 1. Anwesend stimmberechtigt: 26/27/28 a) Der Vorsitzende: 1. Bürgermeister Markus Loth Arneth-Mangano Petra Asam Romana (früher gegangen 20.15 Uhr) Bertl Alexandra Enders Susann Flock Angelika Gast Klaus Grehl Karl-Heinz Hofer Petra Holeczek Brigitte Honisch Alfred Knittel Jochen Dr. Langer Johannes (später gekommen 19.15 Uhr) Lechner Florian Loos Werner Lunz-Schmieder Marion Martin Horst Merx Saika Pentenrieder Rupert Dr. Reindl Claus Remesch Ingo Schreitt Anton (später gekommen 19.35 Uhr) Schwalb Roland Dr. Stüber Eckart Thieler Ragnhild Trautinger Gerhard Wahlefeld Tillman Weber Walter Zirngibl Stefan 2. Abwesend stimmberechtigt: StR Mini (pers. verh.), StRin Orawetz (berufl. verh.) 3. Anwesend nicht stimmberechtigt: Schriftführer: Fr. Groß (HA), Hr. Scharf (Stk), Hr. Stork (BA) Aus der Verwaltung: Presse: (Weilheimer Tagblatt), (Kreisbote) 4. Beginn der Sitzung: 19.00 Uhr (Öffentliche Sitzung) 20.11 Uhr (Nichtöffentliche Sitzung) 5. Ende der Sitzung: 20.30 Uhr Weilheim i.ob, 19.03.2015 Vorsitzender: Schriftführerin: Markus Loth Karin Groß 1. Bürgermeister Hauptamtsleiterin
4 Tagesordnungspunkt Ö 16/2015 Totengedenken Herr Hans Sonderer Am 03. März ist Herr Hans Sonderer im Alter von 85 Jahren verstorben. Herr Sonderer war ab 1951 Lehrer an der Hauptschule (heute Mittelschule) Weilheim. Im März 1976 hat er das verantwortungsvolle Amt des Rektors und Leiters der Hauptschule Weilheim übernommen, nachdem er zuvor bereits mehrere Jahre erfolgreich und anerkannt als Konrektor dort tätig war. Über seine Arbeit als Lehrer und Schulleiter hinaus war Herr Sonderer jedoch viele Jahrzehnte sehr stark ehrenamtlich engagiert. Herr Hans Sonderer opferte ab 1951 einen großen Teil seiner Freizeit als aktives Mitglied der Bergwachtbereitschaft Weilheim. Entsprechend zahlreich sind die Auszeichnungen und Ehrungen, die Herr Hans Sonderer für seine Tätigkeit im Dienst der Allgemeinheit empfangen hat. Zu erwähnen sind hier die Goldene Ehrennadel des Bayerischen Roten Kreuzes, das Ehrenzeichen des Deutschen Roten Kreuzes, das Goldene Ehrenkreuz der Bundeswehr, das Bundesverdienstkreuz erster Klasse und schließlich im Juli 1993 der Bayerische Verdienstorden. In Anerkennung seines verdienstvollen Wirkens um das Wohl und das Ansehen der Stadt und ihrer Bürgerschaft wurde Herrn Hans Sonderer 1982 die Bürgermedaille der Stadt Weilheim i.ob verliehen. Tagesordnungspunkt Ö 17/2015 Bekanntgaben der in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüsse In der nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 26.02.2015 wurden folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit gem. Art. 52 Abs. 3 GO bekannt gegeben werden: NÖ 7/2015 Statische Sanierung der Stadtmauer, Abschnitt Am Riß Anker-, Mauerwerks- und Injektionsarbeiten Für die statische Sanierung der Stadtmauer, Abschnitt Am Riss, werden die Gewerke der Anker-, Mauerwerks- und Injektionsarbeiten an die Firma Preuße & Rätsch Dreikant, Weimar, zum Angebotspreis von 71.476,09 vergeben. NÖ 8/2015 Statische Sanierung der Stadtmauer, Abschnitt Am Riß - Düsenstrahlarbeiten Für die statische Sanierung der Stadtmauer, Abschnitt Am Riss, werden die Düsenstrahlarbeiten an die Firma Eurosond, Berlin, zum Angebotspreis von 196.830,55 vergeben. NÖ 9/2015 Instandhaltung der Heilig-Geist-Spitalkirche in Weilheim - Zimmerer- und Holzbauarbeiten bzw. Holzschutzarbeiten Die Zimmerer- und Holzbauarbeiten bzw. Holzschutzarbeiten werden an die Firma Obermeier Holzbau GmbH, Bad Endorf, zum Angebotspreis von 160.448,50 vergeben.
Tagesordnungspunkt Ö 18/2015 Ergänzung der Vertretungsregelung in der Satzung der Stadtwerke Weilheim i.ob Beschluss: 5 Abs. 2 der Satzung des Kommunalunternehmens Stadtwerke wird wie folgt ergänzt: 5 (2) Vorsitzender des Verwaltungsrates ist der 1. Bürgermeister der Stadt Weilheim i.ob. Stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender ist im Verhinderungsfall einer seiner Vertreter im Amt. Abstimmungsergebnis: 27 : 0 Tagesordnungspunkt Ö 19/2015 Genehmigung einer notariellen Urkunde Vorschlag: Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.ob genehmigt alle in der Urkunde des Notars Christian Hertel in Weilheim, UR.Nr. 0158/2015 für die Stadt Weilheim i.ob abgegebenen Erklärungen. Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.ob genehmigt alle in der Urkunde des Notars Christian Hertel in Weilheim, UR.Nr. 0158/2015 für die Stadt Weilheim i.ob abgegebenen Erklärungen. Abstimmungsergebnis: 27 : 0 Tagesordnungspunkt Ö 2/2015 Bebauungsplan 'Obere Stadt I a' (Ärztehaus) - Abwägung Beschluss: Zur Beurteilung der verkehrlichen Situation wird die Ausarbeitung eines Verkehrsgutachtens anhand des Angebotes an Professor Kurzak, München, vergeben. Abstimmungsergebnis: 22 : 4 Mit der Fällung der drei Schwarzkiefern an der Südwestecke des Grundstückes besteht Einverständnis mit der Maßgabe, dass in diesem Bereich eine Ersatzpflanzung von drei Bäumen als Ausgleich mit entsprechender Pflanzgröße (mindestens 20 cm Stammdurchmesser) im Bebauungsplan festgesetzt wird. Abstimmungsergebnis: 26 : 0 Die Frage der Erstellung von öffentlichen Schrägparkplätzen entlang der Johann-Baur-Straße wird zurückgestellt. Die Bauverwaltung wird beauftragt im Rahmen eines Ortstermines mit Vertretern des Landesamtes für Denkmalpflege die tatsächliche Denkmaleigenschaft der Gartenmauer zu begutachten. Abstimmungsergebnis: 26 : 0
6 Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Abwägung der privaten und öffentlichen Belange im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes entschieden. Der Änderungsplan ist dementsprechend zu überarbeiten. Das Verfahren ist mit einer erneuten öffentlichen Auslegung und Trägerbeteiligung gemäß 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB fortzuführen. Hierbei wird gemäß 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teil abgegeben werden können. Abstimmungsergebnis: 25 : 1 Tagesordnungspunkt Anfragen, Dringlichkeitsanträge lagen nicht vor