Unternehmensnachfolge



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Transkript:

Unternehmensnachfolge - eine rechtliche Herausforderung 1 Oliver Stumm Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht

I. Möglichkeiten und Zeitpunkt der Unternehmensnachfolge 1. Zeitpunkt Übertragung zu Lebzeiten oder Erbfolgeregelungen 2. Grundsätzliche Möglichkeiten/Person des Übernehmers Übertragung auf Familienmitglieder (Teil)-Übertragung auf Mitarbeiter/Manager Übertragung auf fremde Dritte (Unternehmensverkauf) Stiftung 2

II. Unternehmensnachfolge Rechtliche Aspekte - Übersicht Erbrecht Schenkungsrecht Gesellschaftsrecht Erbschaftsteuer/ Schenkungsteuer Einkommensteuer 3

III. Unternehmensnachfolge im Erbfall/Erbfolgeregelung 1. Gesetzliche Erbfolge Gesamtrechtsnachfolge des/der Erben Erbordnungen 1. Ordnung: Abkömmlinge, Adoptivkinder 2. Ordnung: Eltern und deren Abkömmlinge 3-5 Ordnung: Staffelung nach Verwandtschaftsgrad Höhere Ordnung schließt niedrigere Ordnung aus Ehegattenerbrecht Abhängig vom Güterstand und sonstigen Verwandten Neben Abkömmlingen: ¼ + ¼ Neben Erben 2. Ordnung: ¾ 4

III. 2. Erbengemeinschaft Gesamthandsgemeinschaft auf Auseinandersetzung gerichtet (kann Erblasser ausschließen, i. d. R. max. 30 Jahre) Verfügungen: Einstimmigkeitsprinzip gemeinschaftliche Verwaltung: Mehrheitsprinzip 5

III. 2. Erbengemeinschaft Beispiel: Erbengemeinschaft mit Minderjährigen - Wohnhaus - Mietwohngrundstück - Betrieb M F 1/2 (Unternehmer) K1, 8 Jahre K2, 6 Jahre 1/4 1/4 6

III. 3. Testament Eigenhändiges Testament Notarielles Testament Ehegatten: Gemeinschaftliches Testament Der Erbvertrag Hinterlegung bei Nachlassgericht möglich 7

Testament: Inhaltliche Gestaltungsmöglichkeiten Erbeinsetzung einzelner oder mehrerer Enterbung Widerruf eines Testaments Vor- und Nacherbschaft Ernennung eines Ersatzerben Ernennung eines Testamtensvollstreckers Teilungsanordnungen Vermächtnis Auflagen 8

III. 4. Testamentsvollstreckung (TV) 1. Sinn und Zweck Wille des Erblassers wird unabhängig vom Willen der Erben von unabhängigem TV befolgt 2. Erscheinungsformen Abwicklungsvollstreckung Verwaltungsvollstreckung (Dauer TV, max. 30 Jahre) 9

III. 4. Testamentsvollstreckung 3. Vorteile der TV Schutzfunktion für überlebende Angehörige, z. B. Erhaltung des Vermögens im Familienverbund Notfallplan für unternehmerischen Nachlass (Rating) Vereinfachung und Sicherstellung der Nachlass-Abwicklung 4. Nachteile? Entmündigung der Erben Auswahl der richtigen Person Kosten 5. Alternative postmortale Vollmacht 10

II. 5. Das richtige (Unternehmer)- Testament Merkposten - Wirksamkeit - klare, eindeutige Regelungen - i. d. R. Vermeidung von Erbengemeinschaften bzgl. Unternehmen - Bindungswirkung nach Tod (bei gemeinschaftlichem Testament, Erbvertrag) - regelmäßiger Testaments-Check (geänderte Vermögenslage, geänderte familiäre Lage) - Abstimmung mit Steuerrecht und Gesellschaftsrecht 11

Testament Abstimmung Steuerrecht U Erbe Vermächtnis Sohn Erfüllung Tochter 12 Buchwert: : 100.000,00 Verkehrswert: 1.000.000,00 Stille Reserven: 900.000,00

III. 6. Pflichtteilsrechte Pflichtteil erbrechtlicher Mindestanspruch, Geldanspruch Berechtigte: Abkömmlinge, Ehegatte, Eltern (wenn keine Abkömmlinge vorhanden) 1/2 des gesetzlichen Erbteils Arten - PT-Anspruch - PT-Ergänzung (bei Schenkungen) 13

III. 6. Pflichtteilsrechte Pflichtteil Reform im Laufe des Jahres Bewertung: Verkehrswert (auch bei Unternehmen) Stundungsmöglichkeiten notariellen Pflichtteilsverzicht erwägen 14

IV. Handels- und Gesellschaftsrecht 1. Nachfolge in Einzelunternehmen Gesamtrechtsnachfolge der Erben Haftung bei Firmenfortführung für Verbindlichkeiten; 25, 27 HGB; keine Beschränkung auf Nachlass möglich Bei Erbengemeinschaft: Häufig Umwandlung in Gesellschaft zu empfehlen 15

IV. 2. Nachfolge in Personengesellschaft (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG) Vertraglicher Regelungsbedarf für Tod eines Gesellschafters Rechtslage ohne Vertragsregelung - bei GbR Auflösung der Gesellschaft bei Tod eines Gesellschafters Fortsetzungsklausel nötig 16

IV. 2. Nachfolge in Personengesellschaft (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG) bei OHG, KG Fortsetzung durch verbliebene Gesellschafter kraft Gesetzes OHG, Komplementär: Erben rücken nicht automatisch nach Nachfolgeklausel nötig alternativ Eintrittsklausel - Kommanditanteil geht kraft Gesetzes automatisch auf Erben über - Abfindungsregelungen (Schutz der Gesellschaft wirtschaftliches Interesse Erben) 17

Nachfolge in GmbH-Geschäftsanteile generell vererblich und veräußerlich mögliche vertragliche Regelungen in GmbH- Satzung - Einziehungsklausel - Abfindungsregelungen - Abtretungsklauseln 18

V. Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten 1. Schenkung (vorweggenommene Erbfolge) 2. Übertragung gegen Versorgungsleistungen 3. Stiftung (Familienstiftung oder gemeinnützige Stiftung) 4. Familien-Pool-Gesellschaft 5. Unternehmensverkauf (MBO, MBI, etc.) 19

VI. Gestaltungsempfehlungen und Tipps Festlegung von Zielen einer Nachfolge Errichtung eines Unternehmertestamentes Abstimmung erb- und schenkungsrechtliche Regelungen mit ggf. Gesellschaftsverträgen (Nachfolge- und Abfindungsklauseln) Abstimmung einkommens- und erbschaftsteuerlicher Folgen Vermeidung (größerer) Erbengemeinschaft bzgl. des Unternehmens 20

VI. Gestaltungsempfehlungen und Tipps Vorsicht bei Nachfolgerbestimmungen über mehrere Generationen Unternehmensführung über Tod hinaus gewährleisten (postmortale Vollmachten, Testamentsvollstreckung) Weitere Maßnahmen neben Testament z. B. Ehevertrag (modifizierte Zugewinngemeinschaft) Vorweggenommene Erbfolge Erb und/oder Pflichtteilsverzicht weichender Erben 21

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Oliver Stumm Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht 22

Kontakt Grebing Wagner Boller & Partner Steuerberater Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Schubertstraße 8 b 35043 Marburg Tel.-Nr. +49 (0) 6421/4006-0 Fax-Nr. +49 (0) 6421/4006-250 Email: mail@grebing-partner.de Ziegenhainer Straße 10 b 34576 Homberg/Efze Tel.-Nr. +49 (0) 5681/994-30 Fax-Nr. +49 (0) 5681/93 00 41 Email: hr@grebing-partner.de Mittelweg 17 07381 Pößneck Tel.-Nr. +49 (0) 3647/41 07-0 Fax-Nr. +49 (0) 3647/41 07-50 Email: pn@grebing-partner.de Hauptstraße 50 34621 Frielendorf Tel.-Nr. +49 (0) 5684/99 96-0 Fax-Nr. +49 (0) 5684/99 96-99 23