E-Bilanz rechtliche Basis

Ähnliche Dokumente
Die E-Bilanz sind Sie gerüstet?

E-Bilanz. Info-Veranstaltung der IHK Braunschweig

E-Bilanz technische Herausforderungen und Lösungsmöglichkeiten

Gut vorbereitet für die E-Bilanz

Die E-Bilanz sind Sie gerüstet?

Die E- Bilanz kommt was ist zu tun?

E-Bilanz. Praktische Auswirkungen auf Buchhaltung und Jahresabschluss und deren technische Umsetzung

E-Bilanz Die Einführung des elektronischen Jahresabschlusses aus Sicht der Finanzverwaltung. Hagen, 26. Oktober 2010 Ministerialrat Christoph Schmitz

5 Ausgestaltungder Taxonomie

Die Online-Lösung des Bundesanzeiger Verlages und der fwsb GmbH zur Erfüllung der steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Vorgaben

Die E-Bilanz in kleinen und

Inhaltsverzeichnis VII

Finanzamt Trier. Die E-BILANZ. Udo Britten, Simon Schramer. Finanzamt Trier, E-Bilanz 19. November 2012 Folie 1

( 04. November 2011, IHK Köln

e-bilanz Stand: 2/2012

E-BILANZ IN 5 MINUTEN DIE WICHTIGSTEN INFORMATIONEN AUF EINEN BLICK!

6.3 Sonder- und Ergänzungsbilanzen von Personengesellschaften

Die Online-Lösung des Bundesanzeiger Verlages und der fwsb GmbH zur Erfüllung der steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Vorgaben

E-Bilanz Was kommt auf Unternehmen zu? Stand:

Vortrag Kanzlei Melzl & Prechtel

Einkommensteuer-Kurzinformation Nr. 2015/6

Anforderungen von E-Bilanz und BilMoG an das Rechnungswesen

E-Bilanz Aktueller Stand

Elektronische Übermittlung von Jahresabschlüssen Die Lösungen der DATEV für Österreich und Deutschland

Elektronische Bilanz

Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen. E-Bilanz im Alltag angekommen?

E-Bilanz Mit Wilken. Sind Sie startbereit für den E-Bilanz Marathon? Wilken Unternehmensgruppe CSF.EBL Juli 2012 V1.1

Jahresabschluss-Schemas und deren Schnittstellen

FAQ ZUR E-BILANZ GRUNDSÄTZLICHES. 1 Was ist eine E-Bilanz?

E-Bilanz. Rechnungswesen. Betriebswirtschaftliche Erfolgskontrolle. für alle Branchen und Umsatzvolumen.

E-Bilanz Zentrale: Überleitungsrechnung

EÜR contra Bilanzierung

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. Tom Tailor GmbH. Hamburg

Praxis der Unternehmenspublizität

Information des Bundesministeriums für Finanzen zur elektronischen Bilanzeinreichung ( E-Bilanz )

Latente Steuern. Urheberrechtlich geschützt Stollfuß Medien GmbH & Co. KG

Whitepaper. Produkt: combit factura manager. Mehrwertsteuererhöhung durchführen. combit GmbH Untere Laube Konstanz

E-Bilanz - Welche Änderungen kommen auf die Unternehmen zu?

Ergebnisverwendung bei Kapitalgesellschaften

Geschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert

Teil I: Jahresabschlussrecht

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die E-Bilanz was kommt auf Unternehmen zu?

Rechnungswesen I Personal I Warenwirtschaft I Preismodelle I Lexware pay I Technik I Angebote I Kontakt

Bilanzen auf der Datenautobahn

Schnelleinstieg Jahresabschluss

Vorlesung Buchführung / Bilanzierung

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen; Anwendungsschreiben zur Veröffentlichung der Taxonomie

Exkurs: Gewinnermittlung

Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: Karte 2.1 S /3 St32

Vorlesung 4. Semester

E-Bilanz in Lexware buchhalter: Überleitungsrechnung

Inhalt Vorwort Wofür Buchführung? Wie Sie von der Inventur über die Bilanz zum Konto kommen Wie Sie richtig buchen

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz)

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Anlagegruppe neu anlegen in Lexware anlagenverwaltung

2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?

IAS. Übung 7. ) Seite 1

Skript zum Online-Seminar Verlustabzugsbeschränkung nach 8c KStG

Kyros A AG München. Jahresabschluss 30. September 2012

DIE MANDANTEN I INFORMATION

Einrichten des Elektronischen Postfachs

Einrichtung HBCI-Schlüsseldatei in VR-NetWorld-Software

1 Einleitung. Kleine Kapitalgesellschaften sind solche, die zwei der folgenden drei Merkmale nicht über

Testatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg. Jahresabschluss zum 30. September Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Handelsrechtlicher Jahresabschluss zur Offenlegung

Vorbereitung auf die SEPA-Umstellung

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

NEUE MELDEPFLICHTEN DER ZUSAMMENFASSENDEN MELDUNG AB

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

White Paper WINLine "BilMoG"

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB)

GLIEDERUNG UND BASISGLIEDERUNG. 2010/03/09 BMD Systemhaus GmbH, Steyr Vervielfältigung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch BMD!

Die neuen SEPA-Lastschriften

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

Informationschreiben 85 / 2015

Das unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer

GS-Buchhalter/GS-Office 2015 Saldovorträge in folgenden Wirtschaftsjahren erfassen

ebinterface 4.0 AK Meeting 29. Jänner 2013

E-Bilanz Fragestellungen in einem Konzern

ADDISON tse:nit Hinweise zu Buchungen von 13b UStG Fällen. gültig ab Version 5.2

Aufgabe 3. Kolloquium zur Klausurnachbesprechung Externes Rechnungswesen (BWL I) Wintersemester 2010/11. Philipp Reinbacher

Wesen der Liquidation

Das Seminarangebot richtet sich an drei Gruppen von Frauen:

E-Bilanz Zentrale: Konten zuordnen (SKR-03, SKR-04)

Anforderungen an eine ordnungsgemäße Bilanzierung des unbundelten Netzbereiches nach 6 b EnWG

INTEGRA Finanzbuchhaltung Jahresabschluss Jahresabschluss 2014

Eröffnungsbilanz zum

Die E-Bilanz Aktuelle Informationen zur praktischen Umsetzung

Bilanzierung latenter Steuern

Jahresabschluss der Rechtsformen II

Oberste Finanzbehörden 26. August 2003 der Länder

Transkript:

E-Bilanz rechtliche Basis Stand 28.09.2011 Steuerberaterin Ines Schumann Torsten Hehenberger

Themen Ausgangssituation rechtliche Rahmenbedingungen gesetzliche Regelungen Taxonomie 13.10.2011 E-Bilanz rechtliche Basis 2

Bisheriger Ablauf der Bilanzübermittlung Bilanz Bilanz Kanzlei Finanzamt 13.10.2011 E-Bilanz rechtliche Basis 3

E-Bilanz Neuer, elektronischer Ablauf der Bilanzübermittlung Basis: Daten- Standard XBRL Bilanz elektronisch Bilanz Kanzlei Finanzamt 13.10.2011 E-Bilanz rechtliche Basis 4 Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz/SteuBAG) vom 20.12.2009 Motto: Elektronik statt Papier

Überblick E-Bilanz Was? Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung oder Steuerbilanz Wie? elektronisch auf Basis von XBRL Wer? bilanzierende Unternehmen ohne Größenklassenunterschiede Wann? analog der Fristen für die Steuererklärung; erstmals verpflichtend für Veranlagungszeitraum 2012 (Nichtbeanstandungsregelung für Erstjahr) Status? Pilot-Taxonomie mit Pflichtfeldern liegt vor; Pilotierung durch die Finanzverwaltung seit dem ersten Halbjahr 2011 Taxonomien stehen unter www.esteuer.de bereit 13.10.2011 E-Bilanz rechtliche Basis 5

Exkurs: Analogien zwischen E-Bilanz und EHUG-Offenlegung EHUG-Offenlegung E-Bilanz rechtliche Grundlage Handelsrecht: 325 HGB Steuerrecht: 5b EStG Betroffene Umfang größenabhängige Zugeständnisse Kapitalgesellschaften, KapCo-Gesellschaften, handelsrechtlicher Jahresabschluss Ja alle Bilanzierungspflichtigen, das heißt auch EU, PersGes (1) Steuerbilanz oder (2) Handelsbilanz inkl. GuV und Überleitungsrechnung Nein Adressat der Offenlegung Öffentlichkeit; Interessierte Dritte Finanzverwaltung elektronische Offenlegung auf Basis von XBRL (= kostengünstigste Formatalternative) XBRL inhaltliche Anforderungen vgl. 266, 275 HGB amtlich vorgegebener Datensatz 13.10.2011 E-Bilanz rechtliche Basis 6

Rechtliche Rahmenbedingungen

Gesetzliche Regelungen E-Bilanz 5b EStG Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen (1) Wird der Gewinn nach 4 Abs. 1, 5 oder 5a ermittelt, so ist der Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Enthält die Bilanz Ansätze oder Beträge, die den steuerlichen Vorschriften nicht entsprechen, so sind diese Ansätze oder Beträge durch Zusätze oder Anmerkungen den steuerlichen Vorschriften anzupassen und nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Der Steuerpflichtige kann auch eine den steuerlichen Vorschriften entsprechende Bilanz nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung übermitteln. [...] elektronische Einreichung Gewinneinkunftsarten Inhaltsbestimmung E-Bilanz 13.10.2011 E-Bilanz rechtliche Basis 8

Gesetzliche Regelungen E-Bilanz 52 EStG (15a) 5b in der Fassung des [SteuBAG] ist erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2010 beginnen. 51 Abs. 4 EStG Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, [] 1b) im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder den Mindestumfang der nach 5b elektronisch zu übermittelnden Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zu bestimmen; 1c) durch Rechtsverordnung [] Vorschriften über einen [] abweichenden späteren Anwendungszeitpunkt zu erlassen, wenn bis zum 31.12.2010 erkennbar ist, dass die technischen oder organisatorischen Voraussetzungen für eine Umsetzung [] nicht ausreichen. 13.10.2011 E-Bilanz rechtliche Basis 9 Entwurf einer Verordnung zur Festlegung eines späteren Anwendungszeitpunkts der Verpflichtung nach 5b des Einkommensteuergesetzes für Wirtschaftsjahre 2011 ff. aber:

Grobprozess von der Buchführung bis zur E-Bilanz Jahresabschluss E-Bilanz Pflicht zur elektronischen Abgabe Handelsbilanz und GuV (mit Überleitungsrechnung) oder Steuerbilanz Vorsysteme z. B. WaWi/Kost 2 Steuerdeklaration Finanzbuchführung 1 3 und wegen BilMoG latente Steuern 13.10.2011 E-Bilanz rechtliche Basis 10

BMF-Schreiben Erläuterung der Kennzeichnung von Positionen BMF-Schreiben vom 28.09.2011 Mussfeld Die in den Taxonomien als Mussfeld gekennzeichneten Positionen sind zwingend zu befüllen (Mindestumfang). Bei Summenmussfeldern gilt dies auch für die darunter liegenden Ebenen (vgl. Rn. 14). Es wird elektronisch geprüft, ob formal alle Mussfelder in den übermittelten Datensätzen enthalten sind. Sofern sich ein Mussfeld nicht mit Werten füllen lässt, weil die Position in der ordnungsmäßigen individuellen Buchführung nicht geführt wird oder aus ihr nicht ableitbar ist, ist zur erfolgreichen Übermittlung des Datensatzes die entsprechenden Position ohne Wert (technisch: NIL-Wert) zu übermitteln. 13.10.2011 E-Bilanz rechtliche Basis 11

BMF-Schreiben Beispiel für Mussfeld Umlaufvermögen Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Wertpapiere des Umlaufvermögens Anteile an verbundenen Unternehmen (UV) Anteile an herrschender oder an mit Mehrheit beteiligter Gesellschaft Anteile an Tochterunternehmen sonstige/nicht zuordenbare Wertpapiere des UV Aktien Optionsscheine Genussscheine Investmentzertifikate Obligationen Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten jeweils Mussfeld 13.10.2011 E-Bilanz rechtliche Basis 12

BMF-Schreiben Erläuterung der Kennzeichnung von Positionen BMF-Schreiben vom 28.09.2011 Mussfeld, Kontonachweis erwünscht Für die als Mussfeld, Kontonachweis erwünscht gekennzeichneten Positionen gelten die Ausführungen zum Mussfeld in gleicher Weise. Der Auszug aus der Summen-/Saldenliste der in diese Position einfließenden Konten im XBRL-Format kann vom Steuerpflichtigen mitgeliefert werden (Angaben: Kontonummer, Kontobezeichnung, Saldo zum Stichtag). Darüber hinaus ist ein freiwilliger Kontonachweis auch für jedwede andere Taxonomie-Position durch Datenfernübertragung (Angaben der Kontonummer, Kontobezeichnung sowie des Saldos zum Stichtag im Datensatz) möglich. 13.10.2011 E-Bilanz rechtliche Basis 13

BMF-Schreibens Erläuterung der Kennzeichnung von Positionen BMF-Schreiben vom 28.09.2011 Auffangspositionen (RZ. 19) Um Eingriffe in das Buchungsverhalten zu vermeiden, aber dennoch einen möglichst hohen Grad an Standardisierung zu erreichen, sind im Datenschema der Taxonomie Auffangspositionen eingeführt (erkennbar durch die Formulierung im beschriebenen Text nicht zuordenbar in der Positionsbezeichnung). Ein Steuerpflichtiger, der eine durch Mussfelder vorgegebene Differenzierung für einen bestimmten Sachverhalt nicht aus der Buchführung ableiten kann, kann zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit für die Übermittlung der Daten alternativ die Auffangpositionen nutzen. 13.10.2011 E-Bilanz rechtliche Basis 14

Exkurs: Jahresabschluss-Auswertung auf Basis E-Bilanz- Zuordnungstabelle (ZOT) HGB-ZOT S50 E-Bilanz-ZOT Jahresabschluss-Auswertung HGB-ZOT vs. E-Bilanz-ZOT 13.10.2011 E-Bilanz rechtliche Basis 15

E-Bilanz Umsetzung in der Software

Anforderungen XBRL Die Finanzverwaltung hat sich im Frühjahr 2009 nach sondierenden Gesprächen (Berufsstand, Softwareanbieter, XBRL Deutschland e.v.) für XBRL als Format für die Übertragung und Darstellung von (Jahres-)Abschlüssen entschieden. Auf Ebene des XBRL Deutschland e.v. wurde Anfang 2009 eine Kern-AG Taxonomie Steuern eingerichtet. 16.12.2010: BMF-Schreiben mit Veröffentlichung, des für die Übermittlung amtlich vorgeschriebenen Datensatzes (Taxonomie), der Basis für die Pilotierung im 1. Halbjahr 2011 war. 13.10.2011 E-Bilanz rechtliche Basis 17

Was ist eine Taxonomie? Taxonomie komplette Abbildung aller Informationselemente für einen ereporting-standard ( Meta-Postenplan, bspw. für HGB oder IFRS) gegliedertes Datenschema ähnlich einem Kontenrahmen E-Bilanz-Taxonomie Gliederung mit markierten Pflichtfeldern des nach 5b EStG amtlich vorgeschriebenen Datensatzes ( E-Bilanz ) 13.10.2011 E-Bilanz rechtliche Basis 18

Taxonomie-Arten Haupt-Taxonomie Spezial-Taxonomien Ersetzen: Haupt-Taxonomie Anwendung: Banken (RechKredV), Versicherungen (RechVersV), Pensionsfonds (RechPensV) Ergänzungs-Taxonomien Ergänzen: Haupt-Taxonomie Anwendung: Krankenhäuser (KHBV), Pflegeeinrichtungen (PBV), Land- und Forstwirtschaft (BMELV-Musterabschluss), Verkehrsunternehmen (JAbschlVUV), Kommunale Eigenbetriebe (EBV o. ä.) 13.10.2011 E-Bilanz rechtliche Basis 19

mögliche Berichtsbestandteile Aufbau Pilot-Taxonomie Grundstruktur eines E-Bilanz-Datensatzes/SteuBAG-Taxonomie GCD-Modul Stammdaten-Modul GAAP-Modul Jahresabschluss-Modul Erstellungsdatum Art des Berichts Berichtsbestandteile Bilanzart Bilanzierungsstandard GuV-Format Angaben zur Berichtsperiode Name des Unternehmens Rechtsform Unternehmenskenn-Nummern Gesellschafter 13.10.2011 E-Bilanz rechtliche Basis 20 Bilanz Haftungsverhältnisse GuV (GKV/UKV) Ergebnisverwendungsrechnung KKE steuerliche Gewinnermittlung (für EU/PersGes) Eigenkapital-Spiegel Kapitalflussrechnung Anhang Anlagespiegel diverse Felder zur Aufnahme von Informationen steuerliche Modifikationen (Umgliederungsr.) Lagebericht Bericht Aufsichtsrat, Beschlüsse, verpflichtende Berichtsbestandteile

Anforderungen Pilot-Taxonomie E-Bilanz Finanzverwaltung definiert in der E-Bilanz-Taxonomie Pflichtfelder, die für jeden Jahresabschluss übertragen werden müssen: Mussfelder Mussfelder, Kontennachweis erwünscht Summenmussfelder Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden Sofern die Konten der Buchführung (noch) nicht die Differenzierung der geforderten Mindestpositionen hergeben, kann an zahlreichen Stellen eine Überleitung auf sogenannte Auffangpositionen erfolgen. Es entsteht erstmals ein Größenklassen-unabhängiges Normschema für eine Steuerbilanz, das deutlich detaillierter ist als z. B. die HGB-Gliederung für große Kapitelgesellschaften. 13.10.2011 E-Bilanz rechtliche Basis 21

Taxonomie und 5b EStG 5b EStG Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen (1) Wird der Gewinn nach 4 Abs. 1, 5 oder 5a ermittelt, so ist der Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Enthält die Bilanz Ansätze oder Beträge, die den steuerlichen Vorschriften nicht entsprechen, so sind diese Ansätze oder Beträge durch Zusätze oder Anmerkungen den steuerlichen Vorschriften anzupassen und nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Der Steuerpflichtige kann auch eine den steuerlichen Vorschriften entsprechende Bilanz nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung übermitteln. [...] Taxonomie 51 Abs. 4 EStG Mussfelder Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, [] 1b) im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder den Mindestumfang der nach 5b elektronisch zu übermittelnden Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zu bestimmen. 13.10.2011 E-Bilanz rechtliche Basis 22

XBRL Was ist das? XBRL = extensible Business Reporting Language Technologie zum elektronischen Austausch und zum Web-Reporting von Finanzinformationen Bilanz- und GuV-Daten von Abschlüssen/Zwischenabschlüssen weitere Abschlussdaten und Elemente von Geschäftsberichten (Anhang, Lagebericht, Testat, etc.) XBRL definiert einen offenen Standard und ist kein Produkt XBRL stellt die Mittel bereit, um Struktur und inhaltliche Bedeutung in unstrukturierte Dokumente einzufügen PDF-, Word-, HTML-Dokumente etc. sind optisch ansprechend, aber dumm, weil aus ihnen die Zahlen und ihre Bedeutung nicht automatisch extrahiert werden können 13.10.2011 E-Bilanz rechtliche Basis 23

Daten-Schema Bilanz Meta-Postenplan Bilanz Strukturierung Wie sieht eine XBRL-Taxonomie aus? 13.10.2011 E-Bilanz rechtliche Basis 24

XBRL Wie sieht das aus? <t:bs.ass.currass.inventory contextref="31dec2010" > 20934300 </t:bs.ass.currass.inventory> <t:bs.ass.currass.inventory contextref ="31DEC2009" > 40106800 </t:bs.ass.currass.inventory> 31.12.2010 31.12.2009 Umlaufvermögen 749.385 1.522.594 Vorräte 209.343 401.068 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 116.904 213.623 unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 13.907 22.310 fertige Erzeugnisse, Waren 78.532 165.135 fertige Erzeugnisse 78.532 165.135 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 280.282 954.582 13.10.2011 E-Bilanz rechtliche Basis 25

Wie sieht eine XBRL-Taxonomie aus? name = eindeutige Bezeichnung, darf innerhalb einer Taxonomie nur einmal vorkommen periodtype = Zeitpunkt- oder Zeitraumangabe? instand vs. duration balance = Hilfestellung für den Nutzer bei der Interpretation der Daten, debit vs. credit id = zusätzlicher Identifier type = möglicher Wertebereich, monetary vs. string vs. date 13.10.2011 E-Bilanz rechtliche Basis 26

DATEV-Erkenntnisse aus der Pilotphase positives Feedback zum DATEV-Workflow bei der Erstellung und Übermittlung der E-Bilanz Datensätze via E-Bilanz-Assistent weiterhin Kritik am verpflichtenden Mindestumfang der zu übermittelnden Informationen Mindestumfang hat unmittelbare Auswirkung auf das Buchungsverhalten aber: für KMU (Kleine und Mittlere Unternehmen) nur geringer Mehraufwand soweit Standardkontenrahmen und Auffangpositionen genutzt werden größerer Aufwand bei Unternehmen mit: heterogener IT-Infrastruktur, Datensammlung und Kontenrahmen komplex strukturierten Personengesellschaften IFRS bzw. US-GAAP Jahresabschlussersteller 13.10.2011 E-Bilanz rechtliche Basis 27

Auswirkungen auf die DATEV-Kontenrahmen Zusätzliche Konten (> 100) werden nach aktuellem Stand unter anderem in folgenden Bereichen notwendig: Differenzierung der Umsatzerlöse, des Materialaufwands, der Roh- Hilfs- Betriebsstoffe und Waren, nach umsatzsteuerlichen Tatbeständen Aufteilung Anteile, Beteiligungen, Erträge aus Beteiligungen und Wertpapieren nach Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften stärkere Differenzierung bei den steuerlichen Rücklagen (vormals Sonderposten) und nach Auslösungsgründen sowie jeweils mit Auflösung/Einstellung gesonderte Darstellung jedes Gesellschafters (Kapitalkontenentwicklung) stärkere Differenzierung bei Privatkonten (Einlagen/Entnahmen), z. B. davon Sacheinlagen zum Buchwert, davon übrige Sacheinlagen (pro Gesellschafter) unsystematische Einzelfälle Wichtig: Beispiel auf Basis der Pilot-Taxonomie! Änderungen aufgrund der endgültigen Festlegungen des BMF möglich! 13.10.2011 E-Bilanz rechtliche Basis 28

Auswirkungen auf den DATEV-Standardkontenrahmen 03/04 Wichtig: Beispiel auf Basis der Pilot-Taxonomie! Änderungen aufgrund der endgültigen Festlegungen des BMF möglich! 13.10.2011 E-Bilanz rechtliche Basis 29

Neueste Erkenntnisse der Verbandsanhörung vom 16.08.2011 Nachbesserung aufgrund der Pilotphasenerkenntnisse Streichung von 13 Muss-Feldern zusätzlich 32 neue Auffangposten Auffangposten bleiben mind. 4 5 Jahre bestehen - aktuelle Diskussion sogar 10 Jahre Nichtbeanstandungsregelung nur für 2012 nicht für 2013 gegebenenfalls weite Auslegung der Härtefallregelung Übergangsregelungen für bestimmte Konstellationen Betriebsstätten, juristische Personen des öffentlichen Rechts, Betriebe gewerblicher Art, steuerbegünstigte Körperschaften Zielsetzung auf Redundanzen zu Deklarationsformularen zumindest mittelfristig zu verzichten offen bleibt, ob E-Bilanz dadurch auf steuerliche Gewinnermittlung begrenzt wird/bleibt 13.10.2011 E-Bilanz rechtliche Basis 30

Neueste Erkenntnisse der Verbandsanhörung vom 16.08.2011 zumindest in den ersten Jahren kann bei der E-Bilanz die nahezu identische Gliederung der Handelsbilanz erreicht werden unter folgenden Voraussetzungen Nutzung aller (auch jetzt neu diskutierten) Auffangposten entsprechende Festlegungen seitens BMF zur Befüllung von Nullwerten in Pflichtfeldern zu bedenken hierbei ist: Auffangposten bleiben ca. 4 5 Jahre bestehen endgültige Festlegungen des BMF stehen noch aus Nutzung von Auffangposten in erweitertem Umfang kann das Nachfragerisiko seitens der Finanzverwaltung erhöhen 13.10.2011 E-Bilanz rechtliche Basis 31

Pilot-Taxonomie E-Bilanz Auswirkungen auf Buchungsverhalten

Pflichtfelder laut Taxonomie Auswirkungen auf Buchungsverhalten Bsp.: Mussfeld Taxonomie- Position Pflichtfeld- Status Auswirkung auf Buchungsverhalten nein Mussfeld NIL xyz Mussfeld Sachverhalt (SV) xyz vorhanden? ja Mussfeld gefüllt mit Kontenwert ja SV differenziert auf Konto verbucht? ja Mussfeld NIL; SV landet im Auffangposten nein Auffangposition vorhanden? nein Mussfeld ist zu füllen; entweder manuell oder Eingriff ins Buchungsverhalten 13.10.2011 E-Bilanz rechtliche Basis 33

Pflichtfelder laut Taxonomie Auswirkungen auf Buchungsverhalten Bsp.: Mussfeld Taxonomie- Position Pflichtfeld- Status Auswirkung auf Buchungsverhalten nein automatischer Eintrag von NIL xyz Mussfeld Ansprüche aus Rückdeckungsversicherung vorhanden? ja ja differenziert auf: Konto 1378 SKR 04 bzw. Konto 1355 SKR 03 (Ansprüche aus Rückdeckungsversicherung) gebucht? Konto wird mit Wert gefüllt ja Auffangposition vorhanden? Nil im Mussfeld und Wert landet im Auffangposten Wichtig: Beispiel auf Basis der Pilot-Taxonomie! Änderungen aufgrund der endgültigen Festlegungen des BMF möglich! nein gebucht auf (z. B.) Konto 1300 SKR 04 Konto 1500 SKR 03 (sonstige Vermögensgegenstände) 13.10.2011 E-Bilanz rechtliche Basis 34

Pflichtfelder laut Taxonomie Auswirkungen auf Buchungsverhalten Bsp.: rechnerisch notwendig, soweit vorhanden Taxonomie- Position Pflichtfeld- Status Auswirkung auf Buchungsverhalten nein Pflichtfeld leer xyz rechnerisch notwendig, soweit vorhanden Sachverhalt (SV) xyz vorhanden? ja SV differenziert auf Konto verbucht? ja nein Pflichtfeld gefüllt mit Kontenwert ja Auffangposition vorhanden? nein Pflichtfeld leer; SV landet im Auffangposten Pflichtfeld ist zu füllen; entweder manuell oder Eingriff ins Buchungsverhalten 13.10.2011 E-Bilanz rechtliche Basis 35

Pflichtfelder laut Taxonomie Auswirkungen auf Buchungsverhalten Bsp.: neues Konto Genussrechte Taxonomie- Position xyz Pflichtfeld- Status rechnerisch notwendig, soweit vorhanden 13.10.2011 E-Bilanz rechtliche Basis 36 Auswirkung auf Buchungsverhalten Genussrechte nein ja Wichtig: Beispiel auf Basis der Pilot-Taxonomie! Änderungen aufgrund der endgültigen Festlegungen des BMF möglich! Pflichtfeld leer differenziert auf: Konto 1393 SKR 04 bzw. Konto 1522 SKR 03 gebucht? ja nein Konto wird mit Wert gefüllt ja gebucht auf (z. B.) Konto 1300 SKR 04 Konto 1500 SKR 03 (sonstige Vermögensgegenstände) Auffangposition vorhanden? Nil im Mussfeld und Wert landet im Auffangposten

Exkurs Materialaufwand Materialaufwand (Gesamtkostenverfahren) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Aufwand zum Regelsteuersatz Aufwand zum ermäßigtem Steuersatz innergemeinschaftliche Erwerbe übrige Aufwendungen ohne Zuordnung nach Umsatzsteuertatbeständen Bestandsveränderungen Aufwendungen für bezogene Waren Anschaffungsnebenkosten Wichtig: Beispiel auf Basis der Pilot-Taxonomie! Änderungen aufgrund der endgültigen Festlegungen des BMF möglich! Gegenwärtig keine Auffangpositionen in diesem Bereich vorgesehen! Buchungsverhalten 13.10.2011 E-Bilanz rechtliche Basis 37

Pflichtfelder laut Taxonomie Auswirkungen auf Buchungsverhalten Bsp.: Mussfeld ohne Auffangposten Taxonomie- Position Pflichtfeld- Status Auswirkung auf Buchungsverhalten nein Mussfeld NIL xyz Mussfeld Sachverhalt (SV) xyz vorhanden? ja Mussfeld gefüllt mit Kontenwert ja SV differenziert auf Konto verbucht? nein Auffangposition vorhanden? nein Mussfeld ist zu füllen; entweder manuell oder Eingriff ins Buchungsverhalten 13.10.2011 E-Bilanz rechtliche Basis 38

Pflichtfelder lt. Taxonomie Auswirkungen auf Buchungsverhalten Bsp.: Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (ohne Auffangposten) Taxonomie- Position xyz Pflichtfeld- Status Mussfeld Auswirkung auf Buchungsverhalten nein Einkauf Roh-, Hilfsund Betriebsstoffe 19 % vorhanden? Wichtig: Beispiel auf Basis der Pilot-Taxonomie! Änderungen aufgrund der endgültigen Festlegungen des BMF möglich! ja automatischer Eintrag von NIL differenziert auf: Konto 5130 SKR 04 gebucht? ja nein gebucht auf (z. B.) Konto 5000 SKR 04 Roh-, Hilfs und Betriebsstoffe für bezogene Waren Mussfeld gefüllt mit Kontenwert Auffangposition vorhanden? entweder: Konto buchen oder: manuell füllen (im Assistenten) nein 13.10.2011 E-Bilanz rechtliche Basis 39

Zukünftiger Prozess mit DATEV-Software Standard-Fall Finanzbuchführung/Jahresabschluss 1. (organisatorische) Vorbereitung und Berücksichtigung der E-Bilanz-Pflichtfelder (inkl. der neuen Konten) bzgl. des unterjährigen Buchungsverhaltens (Kontierungsrichtlinien, Vorsysteme,...) relevant zum 01.01.2012 2. Einrichten eines Zwei-Kreis-Systems schon unterjährig zum 01.01.2012 (Empfehlung!) oder zum Abschluss; bei Ein-Kreis-System : eine Differenzierung der Pflichtfelder inkl. Dokumentation erst in der Überleitungsrechnung ist zwar möglich, aber eher problematisch BilMoG? latente Steuer? 13.10.2011 E-Bilanz rechtliche Basis 40

ESt-/KSt- Deklaration Steuerbilanzgewinn E-Bilanz Empfehlung: 2-Bereich-Bilanzierung Idealszenario: Übermittlung Steuerbilanz HGB-ZOT E-Bilanz-ZOT Kreis 1 Habilitationsschrift (HaBil) Kreis 2 SteuBil Inhalt SteuBil xbrl- Datei amtlich vorgeschriebener Datensatz per DFÜ Jahresabschluss Handelsbilanz Finanzamt GuV Analyse Überleitungsrechnung HaBil SteuBil per DFÜ 13.10.2011 E-Bilanz rechtliche Basis 41 Ermittlung latente Steuern

ESt-/KSt- Deklaration Überleitungsrechnung E-Bilanz Bei 1-Bereich-Bilanzierung Praxisszenario: Übermittlung Handelsbilanz, GuV und Überleitungsrechnung Kreis 1 Habilitationsschrift (HaBil) Inhalt HaBil und GuV xbrl- Datei amtlich vorgeschriebener Datensatz per DFÜ Jahresabschluss Handelsbilanz Finanzamt GuV Analyse Überleitungsrechnung 60 II S. 1 EStDV neue Anforderungen an ÜLR E-Bilanz per DFÜ 13.10.2011 E-Bilanz rechtliche Basis 42 Ermittlung latente Steuern Überleitungsrechnung

Zukünftiger Prozess mit DATEV-Software Standard-Fall Finanzbuchführung/Jahresabschluss 1. 2. (organisatorische) Vorbereitung und Berücksichtigung der E-Bilanz-Pflichtfelder (inkl. der neuen Konten) bzgl. des unterjährigen Buchungsverhaltens (Kontierungsrichtlinien, Vorsysteme,...); relevant zum 01.01.2012 Einrichtung eines Zwei-Kreis-Systems (IFRS: gegebenenfalls drei) schon unterjährig zum 01.01.2012 (Empfehlung!) oder zum Abschluss; eine Differenzierung der Pflichtfelder inkl. Dokumentation erst in der Überleitungsrechnung ist zwar möglich, aber eher problematisch E-Bilanz-Assistent 3. 4. 5. 6. Erstellung der E-Bilanz auf Basis der Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung oder der Steuerbilanz (neue E-Bilanz-ZOT ) in DATEV Plausibilitätsprüfungen in DATEV Vorschau der E-Bilanz über eine eigene Auswertung in DATEV Übertragung des Datensatzes über das DATEV-Rechenzentrum an die Finanzverwaltung 7. Statusmeldung der Finanzverwaltung (Eingangsbestätigung, ) 13.10.2011 E-Bilanz rechtliche Basis 43

Ihre Meinung, Ihre Fragen? Interessant für Sie? Was möchten Sie von uns wissen? 13.10.2011 E-Bilanz rechtliche Basis 44