Übungsbeispiele Repetitorium SS 2007 Teil I Einkunftsermittlung (1) Beispiel zu Einkunftsermittlung (6,5 Punkte) Frau D mit Wohnsitz in Wien erzielt im Jahr 2006 folgende Einkünfte: - Einkünfte als Dienstnehmerin aufgrund einer Halbtagsbeschäftigung an einer österreichischen Hochschule ihv 20.000 EUR - Einkünfte aus Tätigkeit als Rechtsanwalt ihv 40.000 EUR - Gewinnausschüttungen einer britischen Aktiengesellschaft ihv 15.000 EUR. Ihr Aktienpaket wird von einer österreichischen Bank verwaltet. - Sparzinsen aus einem Schweizer Bankkonto ihv 4.000 EUR. a) Zu welchen Einkunftsarten führen die genannten Sachverhalte? Wie werden die Einkünfte besteuert? b) Wie erfolgt die Steuererhebung für das gegenständliche Einkommen der S? c) Kommen begünstigende Besteuerungsvorschriften zur Anwendung? Hinweis: Die DBA Österreichs mit Großbritannien und der Schweiz folgen dem OECD-MA mit Anrechnungsmethode. (2) Beispiel zu Einkunftsermittlung (4,5 Punkte) Frau W erzielt im Jahr 2002 - einen Verlust aus inländischem Gewerbebetrieb (Einzelunternehmen) ihv EUR 100.000,- - einen anteiligen Gewinn aus einer inländischen OHG-Beteiligung ihv EUR 10.000,-, der jedoch aufgrund des Gesellschaftsvertrages bei der OHG einbehalten wird. - Einkünfte aus selbständiger Arbeit ihv EUR 150.000,- - Einkünfte aus endbesteuertem Kapitalvermögen ( 97 EStG) ihv EUR 15.000,- - Ferner ist Frau W Alleingesellschafterin an der W-GmbH. Die W-GmbH erzielt im Jahr 2002 einen Verlust ihv EUR 70.000,-. - Einkünfte aus der Vermietung einer in München gelegenen Eigentumswohnung ihv EUR 20.000,- Ermitteln Sie den Gesamtbetrag der Einkünfte und begründen Sie Ihre Antwort! Nehmen sie ferner soweit relevant auch zu allfälligen Auswirkungen auf den Tarif Stellung. Teil I.a - Gewinnermittlung (3) Beispiel Gewinnermittlung (2,5 Punkte) Die Gewerbetreibende R veräußert ein bebautes Betriebsgrundstück um EUR 200.000,-, wovon je EUR 100.000 auf Grund und Boden sowie auf das Gebäude entfallen. Dieses Grundstück ist bereits 14 Jahre im Betriebsvermögen. In der Bilanz der R ist das Gebäude mit EUR 60.000, der Grund und Boden mit EUR 40.000 ausgewiesen. Welche steuerlichen Auswirkungen ergeben sich aus dem Verkauf, wenn die Gewerbetreibende nach handelsrechtlichen Grundsätzen zur Buchführung verpflichtet ist? Variante: Welche steuerlichen Auswirkungen ergeben sich aus dem Verkauf, wenn R nicht nach handelsrechtlichen Grundsätzen zur Buchführung verpflichtet ist?
(4) Beispiel zu Vermietung und Veräußerung, AfA (4 Punkte) Der Steuerpflichtige A bezieht aus der Vermietung eines im Jänner 1991 erworbenen Zinshauses (AK Gebäude: EUR 800.000,-, AK Grund und Boden EUR 200.000,-) jährliche Mieteinnahmen ihv EUR 25.000,-. Im September 2002 veräußert A das Zinshaus um EUR 1,256 Mio. a) Welche ertragsteuerlichen Folgen ergeben sich bei A aus der Vermietung und Veräußerung? b) Ergeben sich Änderungen, wenn A das Zinshaus anlässlich des Erwerbs im Rahmen einer 5 Gewinnermittlung als gewillkürtes Betriebsvermögen aufgenommen hat (Buchwerte im Zeitpunkt der Veräußerung: Grundstück EUR 200.000,-; Gebäude EUR 656.000,-) (5) Beispiel Beteiligungsveräußerung (3 Punkte) Ein Steuerpflichtiger P (Privatperson) erwirbt am 3.1.1999 eine 9%-ige Beteiligung an der österreichischen A-GmbH um EUR 90.000,-. Am 1.9.2001 veräußert er 8,5% um EUR 120.000,- P beabsichtigt die restlichen 0,5% erst im Jahr 2007 zu veräußern. Welche ertragsteuerlichen Auswirkungen lösen die beiden Veräußerungen aus? (6) Beispiel Veräußerungsgewinn Grund und Boden (3 Punkte) Der Steuerpflichtige S ermittelt seinen Gewinn nach 4 Abs 3 EStG. Er hat im Oktober 2001 (Variante: Oktober 1993) ein unbebautes Grundstück gekauft, das er als Lagerplatz für seinen Betrieb verwendet. Im Jänner 2005 verkauft er dieses Grundstück mit einem Gewinn in Höhe von Euro 150.000,- - Einkommensteuerliche Behandlung des Veräußerungsgewinnes? - Wie würde der Veräußerungsgewinn behandelt werden, wenn S nach handelsrechtlichen Grundsätzen zur Buchführung verpflichtet ist? (7) Beispiel Betriebsveräußerung (5 Punkte) D ist deutscher Staatsbürger, lebt aber in Österreich und führt hier auch seit 20 Jahren ein Handelsunternehmen als Einzelunternehmer ( 5-Ermittler). Anlässlich seines 55. Geburtstages beschließt D nach Deutschland zurückzukehren und verkauft sein Unternehmen an seinen österreichischen Konkurrenten A gegen eine Zahlung von EUR 200.000,-. Die Buchwerte der Wirtschaftsgüter zu diesem Zeitpunkt betragen EUR 150.000,-, die Teilwerte belaufen sich auf EUR 250.000,-. A übernimmt auch die Verbindlichkeiten von D in Höhe von EUR 100.000,-. Beurteilen Sie den Sachverhalt aus ertragsteuerlicher Sicht! Beantworten Sie dabei insbesondere folgende Fragen: a) Wie hoch ist der steuerliche Veräußerungsgewinn? b) Welche Begünstigungen kann D geltend machen? c) Mit welchen Werten hat A die Wirtschaftsgüter anzusetzen? Teil I.b Einkünfte aus Kapitalvermögen (8) Beispiel zu Einkünften aus Kapitalvermögen (5 Punkte) Die ehemalige Unternehmerin K lebt im Wesentlichen von den Erträgen ihres Vermögens, welches sie vor allem in Sparbücher und Wertpapiere bei der österreichischen R-Bank angelegt hat. An Zinsen erhielt sie daraus im Jahr 2005 EUR 25.000 (vor Steuern). Weiters hält sie deutsche Bundesanleihen im Wert von EUR 200.000 und erhielt dafür von der deutschen Depotbank D Zinsen ihv EUR 6.000 (vor Steuern). Ihrer Freundin S gewährt sie ein Darlehen und erhält daraus jährlich EUR 500 (vor Steuern) an Zinsen. Beurteilen Sie den Sachverhalt aus ertragsteuerlicher Sicht (ohne Berücksichtigung deutscher Steuer)!
(9) Beispiel Gewinnausschüttungen (6,0 Punkte) Die natürliche Person A und die B-GmbH halten seit mehreren Jahren je 50% der Anteile an der inländischen Ö-GmbH. A hält seine Anteile im Privatvermögen. 1. Die Ö-GmbH tätigt eine Gewinnausschüttung an ihre Gesellschafter A und die B-GmbH. 2. A und die B-GmbH verkaufen Anfang 2005 ihre Anteile und erzielen hierbei einen Gewinn von jeweils 10.000 Euro. Welche ertragsteuerliche Konsequenzen ergeben sich aus diesem Sachverhalt? (10) Beispiel zu inländischen Dividenden und Schatteneffekt (5 Punkte) Frau A bezog im Jahr 2004 Dividenden einer inländischen Aktiengesellschaft ihv EUR 100.000 (Aktien im Privatvermögen); daneben erwirtschaftete sie Gewinne ihv EUR 100.000 aus ihrer Tätigkeit als Ärztin. a. Welches Besteuerungsregime sieht das EStG grundsätzlich für Dividenden vor (Einkunftsart; Steuererhebung)? Kann Frau A die ihr entstandenen Depotkosten von EUR 100 als Werbungskosten geltend machen? b. Ist eine Option zur normalen Steuerpflicht der Dividenden nach 97 Abs 4 EStG empfehlenswert (gehen Sie dabei von einem Durchschnittssteuersatz von 40% auf ein Einkommen von EUR 200.000 und von einem Durchschnittssteuersatz von 30% auf ein Einkommen von EUR 100.000 aus)? Begründen Sie Ihre Antwort zahlenmäßig und unter Angabe der relevanten Gesetzesstellen! c. Frau A hat die Aktien im August 2004 um EUR 1.000.000 erworben, wobei Sie in dieser Höhe ein Darlehen bei einer Bank zur Finanzierung des Erwerbes aufgenommen hat. Im Dezember 2004 veräußert sie die Aktien im EUR 1.200.000 und zahlt das Darlehen samt EUR 10.000 Zinsen zurück. Ist die Veräußerung steuerpflichtig? Wenn ja, in welcher Höhe? Besteht eine Begünstigung? Teil I.c Gesellschaft-Gesellschafter Beziehungen (11) Beispiel Einlage Einzelunternehmen (3 Punkte) A hat im Jahr 1991 privat ein unbebautes Baugrundstück für EUR 20.000,- erworben. A führt im Februar 2002 das Grundstück seinem Betriebsvermögen zu und errichtet darauf eine Lagerhalle für sein gewerbliches Einzelunternehmen ( 5 - Ermittlung). Das Grundstück hat im Zeitpunkt der Zuführung einen Verkehrswert von EUR 40.000,-. Erläutern Sie die ertragsteuerlichen Konsequenzen! Variante: Welche Änderungen würden sich ergeben, wenn A das Grundstück 2002 in das Betriebsvermögen einer GmbH zuführt? (12) Beispiel Einlage GmbH (4,5 Punkte) Die Minderheitsgesellschafterin und Geschäftsführerin D (Beteiligungsausmaß: 10%; Wert der Geschäftsanteile: EUR 20.000) bringt eine unbebaute Liegenschaft im Wert von EUR 40.000 in die B- GmbH ein und erhält dafür tatsächlich zusätzliche Geschäftsanteile im entsprechenden Ausmaß. D hat die Liegenschaft vor 2 Jahren von ihrer Mutter geerbt, welche sie kurz vor ihrem Tod um EUR 35.000 erworben hatte. a. Welche ertragsteuerlichen Konsequenzen ergeben sich aus diesem Sachverhalt für die B-GmbH und die Gesellschafter-Geschäftsführerin D hinsichtlich der Einlage? b. hinsichtlich der Beurteilung des Geschäftsführerbezuges, wenn die Einlage zu einer Erhöhung des Beteiligungsausmaßes auf 30% führt?
(13) Beispiel Gesellschafter-Geschäftsführer (5 Punkte) Der Steuerpflichtige A ist 100% Gesellschafter und Geschäftsführer der A-GmbH. Beurteilen Sie die folgenden im Jahr 2006 verwirklichten Sachverhalte aus ertragsteuerlicher Sicht sowohl für A als auch die A-GmbH! a) Mitte des Jahres erhält A eine Ausschüttung aufgrund des im Vorjahr erwirtschafteten Gewinnes der GmbH in Höhe von EUR 100.000,-. b) A bringt ein unbebautes Grundstück (gemeiner Wert: EUR 250.000,-) im Wege einer Sacheinlage in die GmbH ein, welches er bisher (Anschaffung im Jahr 1999 um EUR 200.000,-) in seinem Privatvermögen gehalten hatte. c) Die A-GmbH verkauft A einen Firmen-PKW (Buchwert: EUR 30.000,-) um EUR 10.000,-. Einem fremden Dritten hätte die GmbH den PKW nicht unter dem Buchwert verkauft. d) Ende des Jahres gewährt A seiner GmbH ein zinsloses Darlehen mit einer Laufzeit von einem Jahr (marktüblicher Zinssatz: 4%). Teil II Körperschaftsteuer (14) Beispiel zu Gewinnermittlung (4,5 Punkte) Die A-GmbH mit Sitz in Wien erzielte im Jahr 2006 einen Gewinn in Höhe von 500.000 EUR vor Steuern. Bei der Gewinnermittlung wurden unter anderem folgende Aufwendungen in voller Höhe abgezogen: - Aufsichtsratsvergütungen ihv 50.000 EUR - Spenden ihv 15.000 EUR an die Diplomatische Akademie - Spenden ihv 5.000 EUR an das Rote Kreuz - Zahlungen ihv 50.000 EUR an politische Entscheidungsträger, um einen öffentlichen Auftrag zu erhalten - an die nur stundenweise im Betrieb der A-GmbH beschäftigte Ehefrau des Gesellschafters G wurde ein Jahresbezug von 20.000 EUR bezahlt. Angemessen wären 10.000 EUR. a) Wie ermittelt die A-GmbH ihren Gewinn? (geben Sie die maßgeblichen Gesetzesbestimmungen an!) b) Wie sind die genannten Aufwendungen ertragsteuerrechtlich zu beurteilen? (15) Beispiel zum Unterschied zwischen OHG und GmbH (3,0 Punkte) A und B überlegen eine OHG oder alternativ eine GmbH zu gründen, an der sie zu jeweils 50% beteiligt sind. Welche steuerlichen Unterschiede würden sich bei der Unternehmensführung in Form einer OHG gegenüber einer GmBH ergeben? (16) Beispiel zu Schachtelprivileg (4,0 Punkte) Die österreichische A-GmbH ist an der österreichischen B-AG zu 9% beteiligt. Weiters ist sie an der deutschen C-AG zu 35% beteiligt. Die Beteiligungen bestehen seit jeweils 10 Jahren. Im Jahr 2004 erhielt die A-GmbH von der B-AG und der C-AG Dividenden in Höhe von jeweils EUR 10.000,-. Im Jahr 2005 verkauft sie die beiden Beteiligungen und erzielt dabei einen Veräußerungsgewinn von jeweils EUR 100.000,-. Wie sind die Erträge auf Ebene der A-GmbH behandeln?
(17) Beispiel zu Verlustvortrag und Mantelkauf (3,5 Punkte) Die A-GmbH ist ein bekannter Wintermantelproduzent. Da diese Firma aber seit Jahren nur mehr Verluste schreibt, wollen die beiden Gesellschafter B und C ihre Anteile loswerden. Herr Y will sämtliche Anteile sowie die Alleingeschäftsführung übernehmen. Da aber die Wintermantelproduktion keine Zukunft hat, will er stattdessen Möbel produzieren. Die in der A -GmbH vorhandenen Verluste kommen ihm sehr entgegen, da er spätestens im zweiten Jahr nach der Übernahme mit hohen Gewinnen der A-GmbH rechnet, die er mit den alten Verlusten ausgleichen will. Schlaflose Nächte bereitet ihm jedoch die Tatsache, dass er den Großteil der Arbeitskräfte der A-GmbH entlassen muss. a. Um auf Nummer sicher zu gehen, wendet sich Herr Y an sie und will von Ihnen eine Rechtsauskunft betreffend den Verlustabzug der A-GmbH. b. Welche Rechtsfolgen ergeben sich hinsichtlich der Verluste, wenn das Unternehmen in der Rechtsform einer OHG geführt wird und die zwei Komplementäre B und C ihre Anteile an A verkaufen. B und C gehen in der Folge in Pension und beziehen Pensionseinkünfte. (18) Beispiel zu Gewinnausschüttungen und Teilwertminderung (4,5 Punkte) Die A-Holding AG (Sitz und Geschäftsleitung in Österreich) hält zwei Beteiligungen in ihrem Betriebsvermögen. Sie ist zu 75% an der D-AG (Geschäftsleitung in Deutschland) und zu 60% an der Ö- GmbH (Sitz und Geschäftsleitung in Österreich) beteiligt. 2005 erhält die A-Holding aus diesen Beteiligungen Gewinnausschüttungen in Höhe von je EUR 100.000,-. a) Welche ertragsteuerlichen Folgen ergeben sich für die A-Holding AG im Jahr 2005? b) Der Vorstand der Holding möchte von Ihnen wissen, welche Konsequenzen eintreten für den Fall, dass die Tochtergesellschaften Verluste erwirtschaften und keine Unternehmensgruppe isd 9 KStG besteht. (19) Beispiel Ausschüttungen, Gruppenbesteuerung (4 Punkte) Die österreichische M-AG ist zu 60% an der ebenfalls in Österreich ansässigen T-GmbH beteiligt. Die T- GmbH hält wiederum 60% an der deutschen E-GmbH. Die E-GmbH erwirtschaftet 2006 einen Gewinn in Höhe von 5.000.000,- EUR und schüttet davon 1.000.000,- an die T-GmbH aus. Die T-GmbH hätte ohne Erhalt der Ausschüttung ein negatives Ergebnis von 500.000,-. Aufgrund der erhaltenen Dividende schüttet allerdings auch die T-GmbH nunmehr 200.000,- EUR an die M-AG aus. Die M-AG hat ohne Berücksichtigung der Ausschüttung ein Ergebnis von 250.000,- EUR. bei allen Gesellschaften entspricht das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr. a) Welche ertragsteuerlichen Konsequenzen ergeben sich infolge der Ausschüttungen? b) Kann eine Unternehmensgruppe gebildet werden? Welches steuerliche Ergebnis würde sich für eine Unternehmensgruppe im Jahr 2006 ergeben, wenn sämtliche Gesellschaften, für die eine Gruppenbildung möglich ist, einbezogen werden? (20) Beispiel zur Gruppenbesteuerung (3,0 Punkte) Die M-AG mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Linz ist Gruppenträger einer bestehenden Unternehmensgruppe und erwirbt zum 1. 1. 2006 70% der Anteile an der T-GmbH (Sitz und Geschäftsleitung in Wien). Im Vorstand der M-AG wird diskutiert, ob die T-GmbH für das Jahr 2006 in die Unternehmensgruppe der M-AG aufgenommen werden soll. a. Unter welchen Voraussetzungen kann die T-GmbH noch für das Jahr 2006 in die Unternehmensgruppe einbezogen werden? b. Der Finanzvorstand der M-AG macht darauf aufmerksam, dass zwischen der M-AG und der T-GmbH für den Fall der Einbeziehung in die Gruppe eine Steuerausgleichsvereinbarung abzuschließen ist. Skizzieren Sie Zweck und Inhalt einer solchen Vereinbarung!