Finanzbuchhaltung Ausfüllen von MWST Formularen Seite 1 MWST Formular: Effektive Abrechnungsmethode 1 Das Mehrwertsteuer Abrechnungsformular besteht aus drei Teilen: Teil I enthält das vereinbarte oder vereinnahmte Entgelt und die Abzüge. Teil II dient der Steuerberechnung. Der Umsatz von Teil I wird auf die gesetzlichen Steuersätze aufgeteilt und die geschuldete Umsatzsteuer ermittelt sowie die Vorsteuern aufgeschlüsselt. Als Differenz resultiert die Steuerforderung (d. h. die Steuerschuld oder das Steuerguthaben). Teil III beinhaltet Nicht Entgelte, die teilweise eine Kürzung des Vorsteuerabzugs erfordern. In den weiteren Ausführungen wird dieser Teil nicht mehr berücksichtigt. Nachfolgend werden die für KMU wesentlichsten Punkte des Formulars für die effektive Abrechnung (siehe Seite 3) erläutert. Die kursiven Bemerkungen werden für das Lösen der Aufgaben nicht benötigt, fördern jedoch das Verständnis. ❶ Total vereinbarte (bzw. vereinnahmte) Entgelte inkl. z. B. Exporte und Leistungen im Ausland Es ist zulässig, die Umsätze inklusive oder exklusive MWST einzutragen (gilt für alle Umsätze bzw. Leistungen in den Ziffern 200 381). Abrechnung nach vereinbarten Entgelten (nach Rechnungsstellung): Bei dieser Abrechnungsart sind die Bareinnahmen ohne Rechnungsstellung ebenfalls unter dieser Ziffer einzutragen. Abrechnung nach vereinnahmten Entgelten (nach Zahlungseingang): Diese Art der Abrechnung wird einem Steuerpflichtigen von der ESTV auf Antrag bewilligt (üblich, wenn der Steuerpflichtige die Buchhaltung nach der Offenposten Methode führt). ❷ Hier werden Entgelte aus nicht steuerbaren Leistungen aufgeführt (z. B. Behindertentransporte in dafür besonders eingerichteten Fahrzeugen), die in Ziffer 200 enthalten sind und für welche optiert wird (freiwillige Versteuerung). ❸ Von der MWST befreit sind u. a. Exporte und Leistungen an begünstigte Einrichtungen (z. B. internationale Organisationen und Botschaften) und Leistungen an begünstigte Personen (z. B. diplomatische Vertreter mit diplomatischem Status in der Schweiz). Ein Abzug darf nur vorgenommen werden, wenn die Umsätze unter Ziffer 200 deklariert worden sind. ❹ Leistungen im Ausland sind von der MWST befreit (z. B. von einem Dritten im Ausland erbrachte Dienstleistung für ein Reisebüro im Inland). Ein Abzug darf nur vorgenommen werden, wenn die Umsätze unter Ziffer 200 deklariert worden sind. ❺ Hier können von der Steuer ausgenommene Umsätze (keine MWST auf dem Umsatz und kein Anrecht auf Vorsteuerabzug auf den Aufwendungen zur Erbringung solcher Leistungen) abgezogen werden. Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Entgelte unter Ziffer 200 deklariert worden sind. ❻ Skonti, Rabatte und Verluste auf steuerbaren Umsätzen sind abzugsberechtigt. Wenn in der Finanzbuchhaltung spezielle Konten dafür geführt werden, wird in Ziffer 200 der Bruttoumsatz ausgewiesen. In Ziffer 235 wird der entsprechende Abzug vorgenommen. Es ist aber auch zulässig, Skonti und Rabatte direkt mit dem entsprechenden Ertragskonto zu verrechnen (dann zeigt Ziffer 200 den Nettoumsatz und in Ziffer 235 dürfen Skonti und Rabatte nicht als Abzugsposition aufgeführt werden). 1 Grundlage: MWST Info 15 der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) vom Januar 2010
Seite 2 Ausfüllen von MWST Formularen Finanzbuchhaltung ❼ Weitere, in den Ziffern 220 235 nicht aufgeführte abzugsberechtigte Beträge, die in Ziffer 200 deklariert worden sind, können hier abgezogen werden. Beispiele: Entgelte aus steuerbefreiten Lieferungen von Münz und Feingold oder Durchlaufposten (z. B. Kurtaxen im Hotel und Gastgewerbe). ❽ Hier wird die Umsatzsteuer auf dem Umsatz berechnet, der unter Ziffer 299 ausgewiesen worden ist. Steuersatzänderung per 01.01.2011: Für die Wahl des Steuersatzes ist der Zeitpunkt bzw. der Zeitraum der Leistungserbringung massgebend (nicht das Rechnungsdatum). Beispiel: Das Entgelt eines Zeitungsabonnements vom 01.11.2010 31.10.2011 ist pro rata temporis auf den alten und den neuen Steuersatz aufzuteilen (d. h. es ist zu 1/6 zum Satz von 2.4% und zu 5/6 zum Satz von 2.5% zu versteuern). Entgeltsminderungen (Skonti, Rabatte und Verluste) auf Umsätzen, die vor dem 01.01.2011 erzielt wurden, sind mit den alten Steuersätzen zu berücksichtigen. ❾ Ein ausländisches Unternehmen, das in der Schweiz bestimmte Dienstleistungen oder Lieferungen erbringt, wird bei uns nicht steuerpflichtig. Da diese Leistungen aber in der Schweiz als erbracht gelten, ist darauf die inländische MWST geschuldet. Für die Abrechnung der Steuer ist jedoch nicht der ausländische Leistungserbringer, sondern der Leistungsbezüger in der Schweiz verantwortlich. Er muss in seiner MWST Abrechnung die Bezugsteuer für diese Bezüge von Unternehmen im Ausland deklarieren. Wird diese Dienstleistung oder Lieferung durch einen auf Grund des Umsatzes nicht Steuerpflichtigen beansprucht, muss sich dieser bei der ESTV melden und wird steuerpflichtig, sofern er solche Leistungen für mehr als CHF 10'000. in einem Jahr bezogen hat. Beispiele: - Dienstleistungen auf dem Gebiet der Werbung, Dienstleistungen von Beratern, Vermögensverwaltern, Treuhändern, Anwälten - Ein österreichisches Unternehmen repariert in der Schweiz eine Maschine; die Ersatzteile sowie das Hilfs- und Reinigungsmaterial stammen aus der Schweiz. ❿ Die Vorsteuerbeträge sind entsprechend den beiden angegebenen Kategorien zu unterscheiden (siehe Kontenrahmen KMU Konten 1170 und 1171). Die Beträge können direkt den Vorsteuerkonten der Buchhaltung entnommen werden. ⓫ Bei Eigenverbrauch und gemischter Verwendung sind Vorsteuerkorrekturen vorzunehmen. Eigenverbrauch: Naturalbezüge (Einzelunternehmer bezieht z. B. Backwaren aus der eigenen Bäckerei für den Privatkonsum) und Privatanteile (Geschäftsauto wird auch für private Zwecke verwendet). Die geltend gemachte Vorsteuer auf dem Eigenverbrauch muss korrigiert werden (darf nicht geltend gemacht werden). Gemischte Verwendung: Werden Gegenstände oder Dienstleistungen sowohl für die Erbringung von Leistungen mit Anspruch auf Vorsteuerabzug als auch für Leistungen ohne Anspruch auf Vorsteuerabzug verwendet, muss ein Teil der Vorsteuer korrigiert werden (darf nicht geltend gemacht werden). ⓬ Ziffer 500 enthält den an die Steuerverwaltung zu zahlenden Betrag (Ziffer 399 abzüglich Ziffer 479). Die Schuld ist innerhalb von 60 Tagen nach Ablauf der Abrechnungsperiode mit dem der MWST Abrechnung beiliegenden Einzahlungsschein zu begleichen (4.5% Verzugszins). ⓭ Sofern der Betrag bei Ziffer 479 höher ist als bei Ziffer 399, ergibt sich für den Steuerpflichtigen ein Guthaben, das in Ziffer 510 einzutragen ist. Die ESTV überweist den entsprechenden Betrag i. d. R. innert 60 Tagen nach Eintreffen der MWST Abrechnung.
Finanzbuchhaltung Ausfüllen von MWST Formularen Seite 3 Abrechnungsperiode: Einreichedatum und Zahlungsfrist: Valuta (Verzugszins ab): MWST-Nr: Ref.-Nr: Formular effektive Abrechnung I. UMSATZ (zitierte Artikel beziehen sich auf das Mehrwertsteuergesetz vom 12.06.2009) Ziffer Umsatz CHF Umsatz CHF Total der vereinbarten bzw. vereinnahmten Entgelte (Art. 39), inkl. Entgelte aus Übertragungen im Meldeverfahren sowie aus Leistungen im Ausland In Ziffer 200 enthaltende Entgelte aus nicht steuerbaren Leistungen (Art. 21), für welche nach Art. 22 optiert wird Abzüge: Von der Steuer befreite Leistungen (u.a. Exporte, Art. 23), von der Steuer befreite Leistungen an begünstigte Einrichtungen und Personen (Art. 107) Leistungen im Ausland 200 ❶ 205 ❷ 220 ❸ 221 + ❹ Übertragung im Meldeverfahren (Art. 38, bitte zusätzlich Form. 764 einreichen) 225 + Nicht steuerbare Leistungen (Art. 21), für die nicht nach Art. 22 optiert wird 230 + ❺ Entgeltsminderungen 235 + ❻ Total Ziff. 220 280 Diverses... 280 + ❼ = 289 Steuerbarer Gesamtumsatz (Ziff. 200 abzüglich Ziff. 289) 299 = II. STEUERBERECHNUNG Satz Normal 301 ❽ + 8.0% 300 ❽ + 7.6% Reduziert 311 ❽ + 2.5% 310 ❽ + 2.4% Beherbergung 341 ❽ + 3.8% 340 ❽ + 3.6% Bezugsteuer 381 ❾ + 380 ❾ + Total geschuldete Steuer (Ziff. 300 381) Vorsteuer auf Material und Dienstleistungsaufwand 400 ❿ = 399 Vorsteuer auf Investitiionen und übrigem Betriebsaufwand 405 + ❿ Einlageentsteuerung (Art. 32, bitte detaillierte Aufstellung beilegen) 410 + Vorsteuerkorrekturen: gemischte Verwendung (Art. 30), Eigenverbrauch (Art. 31) 415 ⓫ Total Ziff. 400 420 Vorsteuerkürzungen: Nicht Entgelte wie Subventionen, Kurtaxen usw. (Art. 33 Abs. 2) 420 = 479 An die Eidg. Steuerverwaltung zu bezahlender Betrag 500 = ⓬ Guthaben der steuerpflichtigen Person 510 = ⓭ III. ANDERE MITTELFLÜSSE (Art. 18 Abs. 2) Subventionen, Kurtaxen u. Ä., Entsorgungs- und Wasserwerkbeiträge (Bst. a-c) 900 Spenden, Dividenden, Schadenersatz usw. (Bst. d-l) 910 Der/die Unterzeichnende bestätigt die Richtigkeit seiner/ihrer Angaben: Datum Buchhaltungsstelle Telefon Rechtsverbindliche Unterschrift
Seite 4 Ausfüllen von MWST Formularen Finanzbuchhaltung MWST Formular: Saldosteuersatzmethode Es gelten grundsätzlich die bei den einzelnen Ziffern im Formular für die effektive Abrechnung gemachten Bemerkungen (siehe Seiten 1 3). Wesentliche Abweichungen (siehe Formular auf Seite 5): ❶ Unter den Ziffern 320/321/330/331 trägt der Steuerpflichtige den bewilligten Saldosteuersatz bzw. die bewilligten Saldosteuersätze und die entsprechenden Umsätze ein. Bei steuerpflichtigen Personen, deren Tätigkeiten verschiedenen Saldosteuersätzen unterliegen, werden höchstens zwei Saldosteuersätze bewilligt (Voraussetzung: Der Umsatzanteil der einzelnen Tätigkeiten übersteigt 10% des Gesamtumsatzes). Beispiel: Bäckerei / Konditorei (60% Umsatzanteil) mit Tea Room (40% Umsatzanteil). Die Umsätze der Bäckerei/Konditorei sind mit dem Saldosteuersatz von 0.6% und jene aus dem Betrieb des Tea Rooms mit 5.2% zu versteuern). ❷ Die Vorsteuer spielt bei der Saldosteuersatzmethode grundsätzlich keine Rolle (ist im Saldosteuersatz berücksichtigt): - Die Vorsteuer kann somit nicht zurückgefordert werden! - Die Vorsteuerkorrekturen für den Eigenverbrauch (z. B. Privatanteil am Fahrzeugaufwand, Naturalbezüge des Bäckers) sind bei Anwendung der Saldosteuersatzmethode nicht zu verbuchen. Ausnahmen: Exporte: Exportumsätze sind unter Ziffer 200 zu deklarieren. Die Steuerbefreiung kann mit Hilfe des Beiblatts "Export zur Saldosteuersatz Abrechnung" (Formular 1050) erwirkt werden. Das Total der MWST kann unter Ziffer 470 in Abzug gebracht werden. (Es ist auch zulässig, die in Ziffer 200 enthaltenen Exportumsätze unter Ziffer 220 in Abzug zu bringen. Damit verzichtet der Steuerpflichtige aber definitiv auf die Abgeltung der Vorsteuer. Eine Steueranrechnung unter Ziffer 470 ist in diesem Fall nicht mehr möglich.) Wiederverkauf von Gebrauchtgegenständen: Das Mehrwertsteuergesetz sieht einen fiktiven Vorsteuerabzug vor, wenn ein Käufer einen ohne MWST belasteten gebrauchten individualisierbaren beweglichen Gegenstand wieder verkauft, verleast oder vermietet. Vorgehen: In einem ersten Schritt werden für die in dieser Abrechnungsperiode verkauften Gebrauchtgegenstände der Gesamtumsatz und die Gesamtmarge ermittelt. Dabei können negative und positive Margen verrechnet werden. Zu diesem Zweck sind alle betroffenen Gegenstände in einer Liste einzeln aufzuführen. In einem zweiten Schritt werden die Umsätze vollumfänglich unter Ziffer 200 deklariert und unter Ziffer 321 beziehungsweise 331 der MWST Abrechnung mit dem bewilligten SSS (Saldosteuersatz) aufgeführt. Anschliessend ist das Formular Nr. 1055 vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Mit diesem Formular wird die Differenz zwischen der mit dem bewilligten SSS auf dem Umsatz abgerechneten MWST und der mit dem SSS von 6.7% auf der Marge berechneten MWST ermittelt. Bei gebrauchten individualisierbaren Büchern, Zeitungen und Zeitschriften kommt der SSS von 2.1% zur Anwendung. Der Differenzbetrag wird alsdann in der MWST Abrechnung unter Ziffer 471 in Abzug gebracht. Das Formular Nr. 1055 ist bei der ESTV zu beziehen oder auf ihrer Homepage abrufbar. Weitergehende Informationen (inkl. Beispiel für eine Liste wiederverkaufter gebrauchter Gegenstände samt dazugehörigem ausgefüllten Formular Nr. 1055) sind in der MWST Info 12 vom Januar 2011 zu finden.
Finanzbuchhaltung Ausfüllen von MWST Formularen Seite 5 Abrechnungsperiode: Einreichedatum und Zahlungsfrist: Valuta (Verzugszins ab): MWST-Nr: Ref.-Nr: Formular Saldosteuersatz I. UMSATZ (zitierte Artikel beziehen sich auf das Mehrwertsteuergesetz vom 12.06.2009) Ziffer Umsatz CHF Umsatz CHF Total der vereinbarten bzw. vereinnahmten Entgelte (Art. 39), inkl. Entgelte aus Übertragungen im Meldeverfahren sowie aus Leistungen im Ausland 200 Abzüge: Von der Steuer befreite Leistungen (u a. Exporte, Art. 23), von der Steuer befreite Leistungen an begünstigte Einrichtungen und Personen (Art. 107) Leistungen im Ausland 220 221 + Übertragung im Meldeverfahren (Art. 38, bitte zusätzlich Form. 764 einreichen) 225 + Nicht steuerbare Leistungen (Art. 21), für die nicht nach Art. 22 optiert wird 230 + Entgeltsminderungen 235 + Total Ziff. 220 280 Diverses... 280 + = 289 Steuerbarer Gesamtumsatz (Ziff. 200 abzüglich Ziff. 289) 299 = II. STEUERBERECHNUNG 01.01.2011 ab 1. Satz 321 ❶ + 320 ❶ + 2. Satz 331 ❶ + 330 ❶ + + + Bezugsteuer 381 + 380 + Total geschuldete Steuer (Ziff. 320 381) Steueranrechnung gemäss Formular Nr. 1050 470 ❷ = 399 Steueranrechnung gemäss Formular Nr. 1055 471 + ❷ ❷ + ❷ Total Ziff. 470 471 ❷ = 479 An die Eidg. Steuerverwaltung zu bezahlender Betrag 500 = Guthaben der steuerpflichtigen Person 510 = III. ANDERE MITTELFLÜSSE (Art. 18 Abs. 2) Subventionen, Kurtaxen u. Ä., Entsorgungs- und Wasserwerkbeiträge (Bst. a-c) 900 Spenden, Dividenden, Schadenersatz usw. (Bst. d-l) 910 Der/die Unterzeichnende bestätigt die Richtigkeit seiner/ihrer Angaben: Datum Buchhaltungsstelle Telefon Rechtsverbindliche Unterschrift
Seite 6 Ausfüllen von MWST Formularen Finanzbuchhaltung Aufgaben Aufgabe 1 Effektive Abrechnung Sie finden ein unvollständig ausgefülltes Abrechnungsformular für ein Warenhandelsunternehmen (Drogerie) vor. a) Vervollständigen Sie unter Berücksichtigung der Bemerkungen ❶ ❸ das Abrechnungsformular (nur Zahlen). ❶ Es handelt sich um den Betrag inkl. MWST. ❷ Darin enthalten sind CHF 4'300 Forderungsverluste. Beim Rest handelt es sich um in separaten Konten erfasste Kundenrabatte und Kundenskonti (Beträge inkl. MWST). ❸ Darin enthalten sind Vorsteuerguthaben zu 2.5% und 8%. b) Beantworten Sie die Fragen 1 4. 1. Woher entnimmt der Mitarbeitende, der das Abrechnungsformular ausfüllt, den Umsatz (siehe ❶ bzw. Ziffer 200)? 2. Wie hoch wäre der bei Ziffer 200 einzutragende Betrag, falls das Unternehmen Kundenrabatte und Kundenskonti jeweils nicht in separaten Konten erfassen, sondern direkt dem Konto Warenertrag belasten würde? 3. Wäre es auch zulässig, die Umsätze netto, d. h. exkl. MWST, in das Formular einzutragen? 4. Woher entnimmt der Mitarbeitende, der das Abrechnungsformular ausfüllt, die Beträge gemäss Ziffer 400 und 405?
Finanzbuchhaltung Ausfüllen von MWST Formularen Seite 7 Abrechnungsperiode: Formular Einreichedatum und Zahlungsfrist: effektive Abrechnung Valuta (Verzugszins ab): MWST-Nr: Aufgabe 1 Ref.-Nr: I. UMSATZ (zitierte Artikel beziehen sich auf das Mehrwertsteuergesetz vom 12.06.2009) Ziffer Umsatz CHF Umsatz CHF Total der vereinbarten bzw. vereinnahmten Entgelte (Art. 39), inkl. Entgelte aus Übertragungen im Meldeverfahren sowie aus Leistungen im Ausland In Ziffer 200 enthaltende Entgelte aus nicht steuerbaren Leistungen (Art. 21), für welche nach Art. 22 optiert wird Abzüge: Von der Steuer befreite Leistungen (u.a. Exporte, Art. 23), von der Steuer befreite Leistungen an begünstigte Einrichtungen und Personen (Art. 107) Leistungen im Ausland 200 ❶ 344'320 205 220 221 + Übertragung im Meldeverfahren (Art. 38, bitte zusätzlich Form. 764 einreichen) 225 + Nicht steuerbare Leistungen (Art. 21), für die nicht nach Art. 22 optiert wird 230 + Entgeltsminderungen 235 + ❷ 8'300 Total Ziff. 220 280 Diverses... 280 + = 289 Steuerbarer Gesamtumsatz (Ziff. 200 abzüglich Ziff. 289) 299 = II. STEUERBERECHNUNG Satz Normal 301 41'720 + 8.0% 300 + 7.6% Reduziert 311 + 2.5% 310 + 2.4% Beherbergung 341 + 3.8% 340 + 3.6% Bezugsteuer 381 + 380 + Total geschuldete Steuer (Ziff. 300 381) Vorsteuer auf Material und Dienstleistungsaufwand 400 ❸ 3'740.60 = 399 Vorsteuer auf Investitiionen und übrigem Betriebsaufwand 405 + ❸ 1'290.30 Einlageentsteuerung (Art. 32, bitte detaillierte Aufstellung beilegen) 410 + Vorsteuerkorrekturen: gemischte Verwendung (Art. 30), Eigenverbrauch (Art. 31) 415 Total Ziff. 400 420 Vorsteuerkürzungen: Nicht Entgelte wie Subventionen, Kurtaxen usw. (Art. 33 Abs. 2) 420 = 479 An die Eidg. Steuerverwaltung zu bezahlender Betrag 500 = Guthaben der steuerpflichtigen Person 510 = III. ANDERE MITTELFLÜSSE (Art. 18 Abs. 2) Subventionen, Kurtaxen u. Ä., Entsorgungs- und Wasserwerkbeiträge (Bst. a-c) 900 Spenden, Dividenden, Schadenersatz usw. (Bst. d-l) 910 Der/die Unterzeichnende bestätigt die Richtigkeit seiner/ihrer Angaben: Datum Buchhaltungsstelle Telefon Rechtsverbindliche Unterschrift 10.08.20 2 Martin Müller 031 734 22 55 M. Müller
Seite 8 Ausfüllen von MWST Formularen Finanzbuchhaltung Aufgabe 2 Saldosteuersatz Sie finden ein unvollständig ausgefülltes Abrechnungsformular für die Drogerie gemäss Aufgabe 1 vor. Die Abrechnung erfolgt mit der Saldosteuersatzmethode. a) Füllen Sie das Abrechnungsformular, ausgehend von den Bemerkungen bei Aufgabe 1, aus. Der Saldosteuersatz beträgt 1.3%. b) Geben Sie mögliche Ursachen an, weshalb die Steuerschuld bei effektiver Abrechnung nicht gleich hoch ist wie bei der Abrechnung mit dem Saldosteuersatz.
Finanzbuchhaltung Ausfüllen von MWST Formularen Seite 9 Abrechnungsperiode: Formular Einreichedatum und Zahlungsfrist: Saldosteuersatz Valuta (Verzugszins ab): MWST-Nr: Aufgabe 2 Ref.-Nr: I. UMSATZ (zitierte Artikel beziehen sich auf das Mehrwertsteuergesetz vom 12.06.2009) Ziffer Umsatz CHF Umsatz CHF Total der vereinbarten bzw. vereinnahmten Entgelte (Art. 39), inkl. Entgelte aus Übertragungen im Meldeverfahren sowie aus Leistungen im Ausland 200 Abzüge: Von der Steuer befreite Leistungen (u a. Exporte, Art. 23), von der Steuer befreite Leistungen an begünstigte Einrichtungen und Personen (Art. 107) Leistungen im Ausland 220 221 + Übertragung im Meldeverfahren (Art. 38, bitte zusätzlich Form. 764 einreichen) 225 + Nicht steuerbare Leistungen (Art. 21), für die nicht nach Art. 22 optiert wird 230 + Entgeltsminderungen 235 + Total Ziff. 220 280 Diverses... 280 + = 289 Steuerbarer Gesamtumsatz (Ziff. 200 abzüglich Ziff. 289) 299 = II. STEUERBERECHNUNG 01.01.2011 ab 1. Satz 321 + 320 + 2. Satz 331 + 330 + + + Bezugsteuer 381 + 380 + Total geschuldete Steuer (Ziff. 320 381) Steueranrechnung gemäss Formular Nr. 1050 470 = 399 Steueranrechnung gemäss Formular Nr. 1055 471 + + Total Ziff. 470 471 = 479 An die Eidg. Steuerverwaltung zu bezahlender Betrag 500 = Guthaben der steuerpflichtigen Person 510 = III. ANDERE MITTELFLÜSSE (Art. 18 Abs. 2) Subventionen, Kurtaxen u. Ä., Entsorgungs- und Wasserwerkbeiträge (Bst. a-c) 900 Spenden, Dividenden, Schadenersatz usw. (Bst. d-l) 910 Der/die Unterzeichnende bestätigt die Richtigkeit seiner/ihrer Angaben: Datum Buchhaltungsstelle Telefon Rechtsverbindliche Unterschrift 10.08.20 2 Martin Müller 031 734 22 55 M. Müller
Seite 10 Ausfüllen von MWST Formularen Finanzbuchhaltung Aufgabe 3 Effektive Abrechnung Im 4. Quartal sind in der Buchhaltung des Sondermöbelschreiners Zinsli (Einzelunternehmen) folgende MWST relevanten Beträge erfasst worden: - Verkaufserlös von Möbeln (auf Kredit und bar) 385'760 (inkl. 8% MWST) - Naturalbezüge (Möbel) 3'900 (inkl. 8% MWST) - Privatanteil am Fahrzeugaufwand 6'480 (inkl. 8% MWST) - Verluste aus Forderungen 7'710 (inkl. 8% MWST) - Materialeinkäufe auf Kredit 112'090 (inkl. 8% MWST) - Barkauf von Einrichtungen 36'250 (inkl. 8% MWST) - Rechnungen für übrigen Betriebsaufwand wie z. B. Energie, Werbung, Telefon - Rechnungen für übrigen Betriebsaufwand wie z. B. Wasser in Leitungen 42'380 (inkl. 8% MWST) 4'170 (inkl. 2.5% MWST) Füllen Sie das MWST Formular aus, falls nach der effektiven Methode abgerechnet wird.
Finanzbuchhaltung Ausfüllen von MWST Formularen Seite 11 Abrechnungsperiode: Formular Einreichedatum und Zahlungsfrist: effektive Abrechnung Valuta (Verzugszins ab): MWST-Nr: Aufgabe 3 Ref.-Nr: I. UMSATZ (zitierte Artikel beziehen sich auf das Mehrwertsteuergesetz vom 12.06.2009) Ziffer Umsatz CHF Umsatz CHF Total der vereinbarten bzw. vereinnahmten Entgelte (Art. 39), inkl. Entgelte aus Übertragungen im Meldeverfahren sowie aus Leistungen im Ausland In Ziffer 200 enthaltende Entgelte aus nicht steuerbaren Leistungen (Art. 21), für welche nach Art. 22 optiert wird Abzüge: Von der Steuer befreite Leistungen (u.a. Exporte, Art. 23), von der Steuer befreite Leistungen an begünstigte Einrichtungen und Personen (Art. 107) Leistungen im Ausland 200 205 220 221 + Übertragung im Meldeverfahren (Art. 38, bitte zusätzlich Form. 764 einreichen) 225 + Nicht steuerbare Leistungen (Art. 21), für die nicht nach Art. 22 optiert wird 230 + Entgeltsminderungen 235 + Total Ziff. 220 280 Diverses... 280 + = 289 Steuerbarer Gesamtumsatz (Ziff. 200 abzüglich Ziff. 289) 299 = II. STEUERBERECHNUNG Satz Normal 301 + 8.0% 300 + 7.6% Reduziert 311 + 2.5% 310 + 2.4% Beherbergung 341 + 3.8% 340 + 3.6% Bezugsteuer 381 + 380 + Total geschuldete Steuer (Ziff. 300 381) Vorsteuer auf Material und Dienstleistungsaufwand 400 = 399 Vorsteuer auf Investitiionen und übrigem Betriebsaufwand 405 + Einlageentsteuerung (Art. 32, bitte detaillierte Aufstellung beilegen) 410 + Vorsteuerkorrekturen: gemischte Verwendung (Art. 30), Eigenverbrauch (Art. 31) 415 Total Ziff. 400 420 Vorsteuerkürzungen: Nicht Entgelte wie Subventionen, Kurtaxen usw. (Art. 33 Abs. 2) 420 = 479 An die Eidg. Steuerverwaltung zu bezahlender Betrag 500 = Guthaben der steuerpflichtigen Person 510 = III. ANDERE MITTELFLÜSSE (Art. 18 Abs. 2) Subventionen, Kurtaxen u. Ä., Entsorgungs- und Wasserwerkbeiträge (Bst. a-c) 900 Spenden, Dividenden, Schadenersatz usw. (Bst. d-l) 910 Der/die Unterzeichnende bestätigt die Richtigkeit seiner/ihrer Angaben: Datum Buchhaltungsstelle Telefon Rechtsverbindliche Unterschrift
Seite 12 Ausfüllen von MWST Formularen Finanzbuchhaltung Aufgabe 4 Saldosteuersatz Nehmen Sie an, das bei Aufgabe 3 erwähnte Unternehmen (Zinsli) würde nach der Saldosteuersatzmethode abrechnen und es handelte sich bei den obigen Zahlen um Semesterzahlen. Der Saldosteuersatz beträgt 3.7%. Hinweis: Bei der Saldosteuersatzmethode ist beim Sondermöbelschreiner Zinsli der Eigenverbrauch (Naturalbezüge und Privatanteile) nicht MWST pflichtig. Füllen Sie unter diesen Voraussetzungen das MWST Formular aus.
Finanzbuchhaltung Ausfüllen von MWST Formularen Seite 13 Abrechnungsperiode: Formular Einreichedatum und Zahlungsfrist: Saldosteuersatz Valuta (Verzugszins ab): MWST-Nr: Aufgabe 4 Ref.-Nr: I. UMSATZ (zitierte Artikel beziehen sich auf das Mehrwertsteuergesetz vom 12.06.2009) Ziffer Umsatz CHF Umsatz CHF Total der vereinbarten bzw. vereinnahmten Entgelte (Art. 39), inkl. Entgelte aus Übertragungen im Meldeverfahren sowie aus Leistungen im Ausland 200 Abzüge: Von der Steuer befreite Leistungen (u a. Exporte, Art. 23), von der Steuer befreite Leistungen an begünstigte Einrichtungen und Personen (Art. 107) Leistungen im Ausland 220 221 + Übertragung im Meldeverfahren (Art. 38, bitte zusätzlich Form. 764 einreichen) 225 + Nicht steuerbare Leistungen (Art. 21), für die nicht nach Art. 22 optiert wird 230 + Entgeltsminderungen 235 + Total Ziff. 220 280 Diverses... 280 + = 289 Steuerbarer Gesamtumsatz (Ziff. 200 abzüglich Ziff. 289) 299 = II. STEUERBERECHNUNG 01.01.2011 ab 1. Satz 321 + 320 + 2. Satz 331 + 330 + + + Bezugsteuer 381 + 380 + Total geschuldete Steuer (Ziff. 320 381) Steueranrechnung gemäss Formular Nr. 1050 470 = 399 Steueranrechnung gemäss Formular Nr. 1055 471 + + Total Ziff. 470 471 = 479 An die Eidg. Steuerverwaltung zu bezahlender Betrag 500 = Guthaben der steuerpflichtigen Person 510 = III. ANDERE MITTELFLÜSSE (Art. 18 Abs. 2) Subventionen, Kurtaxen u. Ä., Entsorgungs- und Wasserwerkbeiträge (Bst. a-c) 900 Spenden, Dividenden, Schadenersatz usw. (Bst. d-l) 910 Der/die Unterzeichnende bestätigt die Richtigkeit seiner/ihrer Angaben: Datum Buchhaltungsstelle Telefon Rechtsverbindliche Unterschrift
Seite 14 Ausfüllen von MWST Formularen Finanzbuchhaltung Aufgabe 5 Effektive Abrechnung Im 4. Quartal sind in der Buchhaltung des Lebensmittelhändlers Metzler (Einzelunternehmen) folgende MWST relevanten Beträge erfasst worden: - Verkaufserlös alkoholische Getränke (auf Kredit und bar) 19'368 (inkl. 8% MWST) - Verkaufserlös von Lebensmitteln 202'752 (inkl. 2.5% MWST) - Naturalbezüge (Lebensmittel) 8'940 (inkl. 2.5% MWST) - Privatanteil am Fahrzeugaufwand 4'536 (inkl. 8% MWST) - Verluste aus Forderungen 2'048 (inkl. 2.5% MWST) - Wareneinkäufe auf Kredit 126'016 (inkl. 2.5% MWST) - Barkauf von Einrichtungen 17'216 (inkl. 8% MWST) - Rechnungen für übrigen Betriebsaufwand wie z. B. Energie, Werbung, Telefon - Rechnungen für übrigen Betriebsaufwand wie z. B. Wasser in Leitungen 16'140 (inkl. 8% MWST) 512 (inkl. 2.5% MWST) Füllen Sie das MWST Formular aus, falls nach der effektiven Methode abgerechnet wird.
Finanzbuchhaltung Ausfüllen von MWST Formularen Seite 15 Abrechnungsperiode: Formular Einreichedatum und Zahlungsfrist: effektive Abrechnung Valuta (Verzugszins ab): MWST-Nr: Aufgabe 5 Ref.-Nr: I. UMSATZ (zitierte Artikel beziehen sich auf das Mehrwertsteuergesetz vom 12.06.2009) Ziffer Umsatz CHF Umsatz CHF Total der vereinbarten bzw. vereinnahmten Entgelte (Art. 39), inkl. Entgelte aus Übertragungen im Meldeverfahren sowie aus Leistungen im Ausland In Ziffer 200 enthaltende Entgelte aus nicht steuerbaren Leistungen (Art. 21), für welche nach Art. 22 optiert wird Abzüge: Von der Steuer befreite Leistungen (u.a. Exporte, Art. 23), von der Steuer befreite Leistungen an begünstigte Einrichtungen und Personen (Art. 107) Leistungen im Ausland 200 205 220 221 + Übertragung im Meldeverfahren (Art. 38, bitte zusätzlich Form. 764 einreichen) 225 + Nicht steuerbare Leistungen (Art. 21), für die nicht nach Art. 22 optiert wird 230 + Entgeltsminderungen 235 + Total Ziff. 220 280 Diverses... 280 + = 289 Steuerbarer Gesamtumsatz (Ziff. 200 abzüglich Ziff. 289) 299 = II. STEUERBERECHNUNG Satz Normal 301 + 8.0% 300 + 7.6% Reduziert 311 + 2.5% 310 + 2.4% Beherbergung 341 + 3.8% 340 + 3.6% Bezugsteuer 381 + 380 + Total geschuldete Steuer (Ziff. 300 381) Vorsteuer auf Material und Dienstleistungsaufwand 400 = 399 Vorsteuer auf Investitiionen und übrigem Betriebsaufwand 405 + Einlageentsteuerung (Art. 32, bitte detaillierte Aufstellung beilegen) 410 + Vorsteuerkorrekturen: gemischte Verwendung (Art. 30), Eigenverbrauch (Art. 31) 415 Total Ziff. 400 420 Vorsteuerkürzungen: Nicht Entgelte wie Subventionen, Kurtaxen usw. (Art. 33 Abs. 2) 420 = 479 An die Eidg. Steuerverwaltung zu bezahlender Betrag 500 = Guthaben der steuerpflichtigen Person 510 = III. ANDERE MITTELFLÜSSE (Art. 18 Abs. 2) Subventionen, Kurtaxen u. Ä., Entsorgungs- und Wasserwerkbeiträge (Bst. a-c) 900 Spenden, Dividenden, Schadenersatz usw. (Bst. d-l) 910 Der/die Unterzeichnende bestätigt die Richtigkeit seiner/ihrer Angaben: Datum Buchhaltungsstelle Telefon Rechtsverbindliche Unterschrift
Seite 16 Ausfüllen von MWST Formularen Finanzbuchhaltung Aufgabe 6 Saldosteuersatz Nehmen Sie an, das bei Aufgabe 5 erwähnte Unternehmen (Metzler) würde nach der Saldosteuersatzmethode abrechnen und es handelte sich bei den obigen Zahlen um Semesterzahlen. Der Saldosteuersatz beträgt 0.6%. Hinweis: Bei der Saldosteuersatzmethode ist beim Lebensmittelhändler Metzler der Eigenverbrauch (Naturalbezüge und Privatanteile) nicht MWST pflichtig. Füllen Sie unter diesen Voraussetzungen das MWST Formular aus.
Finanzbuchhaltung Ausfüllen von MWST Formularen Seite 17 Abrechnungsperiode: Formular Einreichedatum und Zahlungsfrist: Saldosteuersatz Valuta (Verzugszins ab): MWST-Nr: Aufgabe 6 Ref.-Nr: I. UMSATZ (zitierte Artikel beziehen sich auf das Mehrwertsteuergesetz vom 12.06.2009) Ziffer Umsatz CHF Umsatz CHF Total der vereinbarten bzw. vereinnahmten Entgelte (Art. 39), inkl. Entgelte aus Übertragungen im Meldeverfahren sowie aus Leistungen im Ausland 200 Abzüge: Von der Steuer befreite Leistungen (u a. Exporte, Art. 23), von der Steuer befreite Leistungen an begünstigte Einrichtungen und Personen (Art. 107) Leistungen im Ausland 220 221 + Übertragung im Meldeverfahren (Art. 38, bitte zusätzlich Form. 764 einreichen) 225 + Nicht steuerbare Leistungen (Art. 21), für die nicht nach Art. 22 optiert wird 230 + Entgeltsminderungen 235 + Total Ziff. 220 280 Diverses... 280 + = 289 Steuerbarer Gesamtumsatz (Ziff. 200 abzüglich Ziff. 289) 299 = II. STEUERBERECHNUNG 01.01.2011 ab 1. Satz 321 + 320 + 2. Satz 331 + 330 + + + Bezugsteuer 381 + 380 + Total geschuldete Steuer (Ziff. 320 381) Steueranrechnung gemäss Formular Nr. 1050 470 = 399 Steueranrechnung gemäss Formular Nr. 1055 471 + + Total Ziff. 470 471 = 479 An die Eidg. Steuerverwaltung zu bezahlender Betrag 500 = Guthaben der steuerpflichtigen Person 510 = III. ANDERE MITTELFLÜSSE (Art. 18 Abs. 2) Subventionen, Kurtaxen u. Ä., Entsorgungs- und Wasserwerkbeiträge (Bst. a-c) 900 Spenden, Dividenden, Schadenersatz usw. (Bst. d-l) 910 Der/die Unterzeichnende bestätigt die Richtigkeit seiner/ihrer Angaben: Datum Buchhaltungsstelle Telefon Rechtsverbindliche Unterschrift