Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016) Pflegegeld Pflegegeld wird im Rahmen der häuslichen Pflege von der Pflegekasse an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, damit dieser eine selbst beschaffte Pflegekraft vergüten kann. Das sind in der Regel Familienangehörige oder Verwandte, es können aber auch Freunde, Nachbarn oder ehrenamtliche Helfer sein, die die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung in geeigneter Weise sicherstellen. Pflegestufe 0 0,00 123,00 Pflegestufe 1 244,00 316,00 Pflegestufe 2 458,00 545,00 Pflegestufe 3 728,00 728,00 Pflegesachleistungen Pflegesachleistung heißt, dass professionelle Pflegekräfte die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung übernehmen. Dies geschieht in der Regel durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst. Pflegesachleistungen gehören im Rahmen der Pflegeversicherung zur häuslichen Pflege. Pflegestufe 0 0,00 231,00 Pflegestufe 1 468,00 689,00 Pflegestufe 2 1.144,00 1.298,00 Härtefall 1.995,00 1.995,00
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen Die zusätzlichen Betreuungsleistungen stehen jeder Person mit einer Pflegestufe zu und können bei anerkannten Diensten in Anspruch genommen werden. Sie stehen für hauswirtschaftliche Hilfen, Freizeitgestaltung oder zur Entlastung der Angehörigen zur Verfügung. Pflegestufe 0 104,00 208,00 Pflegestufe 1 104,00 208,00 Pflegestufe 2 104,00 208,00 Pflegestufe 3 104,00 208,00 Die zusätzlichen Betreuungsleistungen stauen sich als einzige Leistung monatlich an. Somit kann man die nicht genutzten Beträge aus vergangenen Monaten nutzen. 40 % von nicht genutzten Pflegesachleistungen können für die zusätzlichen Betreuungsleistungen genutzt werden. 100 % der Verhinderungspflege und 50 % der Kurzzeitpflege können für die Betreuungsleistungen genutzt werden.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Wohnumfeldverbesserungen sind üblicherweise Maßnahmen zur Verbesserung und Anpassung des häuslichen Umfeldes eines Pflegebedürftigen. Sie sollen die Pflege ermöglichen oder die selbstständige Lebensführung zuhause erleichtern. Maßnahme Pflegestufe 0 0,00 4.000,00 Pflegestufe 1 4.000,00 4.000,00 Pflegestufe 2 4.000,00 4.000,00 Pflegestufe 3 4.000,00 4.000,00 Pflegehilfsmittel Hilfsmittel und technische Hilfen gehören im Rahmen der Pflegeversicherung zur häuslichen Pflege. Sie können in der Regel neben den anderen Leistungen der häuslichen Pflege gewährt werden. Auch Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes zählen dazu. Pflegestufe 0 0,00 40,00 Pflegestufe 1 40,00 40,00 Pflegestufe 2 40,00 40,00 Pflegestufe 3 40,00 40,00
Teilstationäre Leistungen der Tages-/Nachtpflege Die Tagespflege wird in der Regel von Pflegebedürftigen in Anspruch genommen, deren Angehörige tagsüber berufstätig sind. Die Pflegebedürftigen werden meist morgens abgeholt, in eine Pflegeeinrichtung gefahren und nachmittags zurück nach Hause gebracht. Pflegestufe 0 0,00 231,00 Pflegestufe 1 468,00 689,00 Pflegestufe 2 1.144,00 1.298,00 Pflegestufe 3 1612,00 1.612,00 Leistungen bei vollstationärer Pflege Die Leistungen der vollstationären Pflege werden für den dauerhaften Aufenthalt in einem Pflegeheim verwendet. Solange diese Leistungen bezogen werden, gibt es keinen Anspruch auf andere Leistungen der Pflegeversicherung. Pflegestufe 0 0,00 Pflegestufe 1 1.064,00 Pflegestufe 2 1.330,00 Pflegestufe 3 1.612,00 Härtefall 1.995,00
Verhinderungspflege Eine Pflegevertretung bzw. Verhinderungspflege genannt, ist die Pflege durch eine andere als die normalerweise tätige Pflegeperson, wenn diese aufgrund von Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen (z.b. Arzttermin, Familienfeier) verhindert ist. Kalenderjahr Pflegestufe 0 0,00 1.612,00 Pflegestufe 1 1.612,00 1.612,00 Pflegestufe 2 1.612,00 1.612,00 Kurzzeitpflege In der Kurzzeitpflege wird ein pflegebedürftiger Mensch für einen begrenzten Zeitraum vollstationär in einem Pflege- oder Seniorenheim aufgenommen. Der Anspruch kann geltend gemacht werden, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden kann. Kalenderjahr Pflegestufe 0 0,00 1.612,00 Pflegestufe 1 1.612,00 1.612,00 Pflegestufe 2 1.612,00 1.612,00 Bei weiteren Fragen zu Ihrer Pflegeversicherung wenden Sie sich bitte an uns. Unsere telefonische Beratung steht tagsüber kostenlos unter folgender Nummer: 05241/3056449 für Sie zur Verfügung.