Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben



Ähnliche Dokumente
Artenschutzprüfung im Baugenehmigungsverfahren

Artenschutz im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren

Ablauf und Inhalte einer Artenschutzprüfung (ASP)

Das neue Artenschutzrecht Ablauf und Inhalte einer Artenschutzprüfung (ASP)

Artenschutz in Planungs- und Genehmigungsverfahren

Europäischer Artenschutz in der Planungspraxis von Straßenbauvorhaben

Gesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht. Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht)

Stadt Euskirchen Ortsteil Euskirchen. Bebauungsplan Nr. D Änderung. Begründung. für einen Bereich der Thomas-Eßer-Straße

Energiegipfel vom Vortrag Planungsrecht und Windenergie

Vortrag: Spezielles Artenschutzrecht in der Bauleitplanung. Ort und Datum: Potsdam, den Referent: Dipl.-Ing. R.

Hansjochen Dürr/Manfred Aschke. Baurecht. Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden

Der Artenschutz im Bebauungsplanverfahren

Vorhaben Windkraft und Natur- / Artenschutz

der Naturschutzes aufgrund der Eingriffsregelung, des Tagung am 19. April 2012 Hochschule Anhalt (FH), Bernburg

GEMEINDE HÜNXE. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 48 Högemannshof - 1. Änderung - in der Fassung vom Exemplar zur öffentlichen Auslegung

INHALTSVERZEICHNIS. 1. Abschnitt: Inhalt und Fallrelevanz des öffentlichen Baurechts 1 1. Definition 1

S T A D T GEVELSBERG. Hinweisbekanntmachung

Spannungsfeld Glasfassade

Vorlesungsgliederung. - Zweiteilung des Baurechts: Bauplanungsrecht mit Städtebaurecht einerseits, Bauordnungsrecht

ALTLASTENHAFTUNG IM BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN - PRAKTISCHER FALL

Rechtliche Rahmenbedingungen (Teil A) und. Brandschutz und Genehmigungsverfahren (Teil B) für Unterkünfte des Landes NRW

Das Baurecht in der Krise

WOHNBAU STADT COBURG GMBH AZ:

Windenergie in Hürtgenwald Planungstand und Ausblick

Gesetzesänderungen im Landschaftsgesetz NRW vom Mai 2005

Fachliche und rechtliche Rahmenbedingungen

Fachdialog Bauleitplanung 2006

Probleme und Lösungen bei der Umsetzung und Kontrolle von Produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen (PIK)

Das Ausnahmeverfahren zur Artenschutzprüfung (ASP) 45 (7) BNatSchG

Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung

Es ist grundsätzlich zu empfehlen, eine Abstimmung mit der höheren Naturschutzbehörde vor Einreichung der Antragsunterlagen durchzuführen.

GPA-Mitteilung 4/2008

Windenergie in Langerwehe Standortuntersuchung

Anforderungen an die Bearbeitung von Artenschutzprüfungen und FFH-Verträglichkeitsprüfungen

Eingriffsregelung in der Bauleitplanung

Windkraft im Regierungsbezirk Freiburg

Eingriffs- und Ausgleichsermittlung im Zuge der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung. 83. DMZV-Sitzung am

Der Windenergie-Erlass vom

BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE SCHÜLP BEI NORTORF KREIS RENDSBURG-ECKERNFÖRDE BESTEHEND AUS

Bauantrag Antrag auf Vorbescheid vereinfachtes Genehmigungsverfahren

Aufgaben der Eingriffsregelung im Kontext der Anforderungen des Artenschutzrechts und des Umweltschadensgesetzes

Naturschutzrecht Übung. Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht

Vorhaben- und Erschließungsplan

Windenergieanlage am Standort Kleine Höhe. Wuppertaler Stadtwerke

Vorhaben- und Erschließungsplan VEP

Schutzgut Mensch. Art Urheber Thematischer Bezug. Straßen- und Gewerbelärm

Fachdialog Bauleitplanung 2006

Hansestadt Stade. Servicegarantie Abteilung Bauaufsicht und Denkmalschutz. 18. Mai 2017

Genehmigung von Biogasanlagen nach Baurecht

Der Flächennutzungsplan als Steuerungsinstrument der Gemeinde

Neue Gesetzgebung. Hochwasserschutz. Aktuelle Rechtsprechung

Planen und Bauen in Überschwemmungsgebieten

Umweltprüfungen. Das USchadG aus der Sicht der Planung: Wolfgang Peters Bosch & Partner GmbH, Berlin. bosch & partner

Das Genehmigungsfreistellungsverfahren nach 67 BauO NW

Praktische Integration des Artenschutzrechts in das Baurecht

1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Pörsdorf Nord-West der Gemeinde Kraftsdorf im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB BEGRÜNDUNG

NATURSCHUTZ- RECHT - Grundzüge -

Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen im Wald

Gemeinde Heidekamp - Bebauungsplan Nr. 5 An der Auwiese

Vorlesung / Übung. Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1. Wintersemester 2011/2012. Klausurfragen

Anders planen und bauen - Artenschutz am Haus

Sozialgerechte Bodennutzung in der Landeshauptstadt München

!"#$ $+, +, -.+,./ )40 $&5$$ &1. Juli 2014 ' */).7.& %",++9:5-9;<",++9:5+9+

Der Naturschutz in der Bauleitplanung

Planung von Standorten für Windkraftanlagen

Folgekostenverträge nach 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 BauGB

Landkreis Grafschaft Bentheim van-delden-straße Nordhorn Telefon: +49 (0) 5921/96-0

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum

Einwendung: Die Belange der von hier betreuten Straßen werden durch Ihre Planungen nicht berührt. Anregungen oder Bedenken werden nicht vorgetragen.

Abkürzungen...XV. Erster Teil: Artenschutz aus rechtlicher Perspektive... 5

Öffentliches Baurecht Vorlesung im WS 2003/2004. Rechtsanwalt & Notar Prof. Dr. Bernhard Stüer Münster/Osnabrück

Bebauungsplan F 1 / 1 Ernst - von - Bayern - Straße

Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung -

Netzwerke Wasser 3. Treffen am Einbindung der UNB bei Verfahren zur Grundwasserentnahme

Europäische Naturschutzbestimmungen in der Planungs- und Genehmigungspraxis Zusammenfassung

Vorlesung Verwaltungsrecht BT SS 2014

Bebauungsplan Stapeler/ Altenberger Straße Änderung Begründung

STADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)

Aktuelle Entwicklungen rund um die Verbandsbeteiligung in Nordrhein-Westfalen

63. Flächennutzungsplanänderung - Sportplatz Sondern -

Dr. Anja Hentschel

Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen

Gesamträumliches Planungskonzept zum Masterplan Erneuerbare Energien der Stadt Herford

Vortrag beim Fischereiverband Nordrhein-Westfalen am im Fischerhaus Essen

Gemeinde Fridolfing Landkreis Traunstein. Bebauungsplan Pietling Fürster Straße. 5. Änderung, Verfahren nach 13a BauGB

C. Grundprinzipien der Bauleitplanung Was muss jede(r) Planer(in) wissen? Univ.-Prof. Dr.-Ing. habil. Stephan Mitschang 1

Inhaltsübersicht Problemstellung Kommunaler Klimaschutz durch Baurecht... 25

STADT BAD MÜNSTEREIFEL -BEGRÜNDUNG-

STADT BIELEFELD STADTUMBAU BETHEL

Offshore-Windkraft und Naturschutz Rechtliche Rahmenbedingungen

Untersuchung auf Vorkommen geschützter Arten nach 7 Abs. 2 BNatSchG. umweltplanung

Windenergie im Spannungsfeld zwischen Klima- und Artenschutz

Stadt Laufen. Zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr Malerfeld - Im Bereich der Flur-Nr..: 439/3

Ländliche Entwicklung in Bayern

Biodiversität und Unternehmen

Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbh Baugrundinstitut nach DIN 1054

Baubeginnsanzeige Tiefbauamt

Die neue Thüringer Bauordnung (ThürBO) 2014

Aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen zur Nahversorgung

Transkript:

Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben Fachdialog Artenschutzrecht und seine Auswirkungen auf die Bauleitplanung und die baurechtliche Zulassung von Vorhaben am 31. März 2011 in Arnsberg Folie 1

Gliederung Verhältnis Artenschutzrecht zum Baurecht Artenschutz und Flächennutzungsplan Artenschutzprüfung (ASP) beim Bebauungsplan Artenschutz und Zulassung von Vorhaben nach 30, 34 und 35 BauGB Artenschutz bei der baurechtlichen Zulassung nach 63 und 68 BauO NRW Folie 2

Verhältnis des Artenschutzrechts zum Baurecht Handlungsempfehlung vom 22.12.2010 von MWEBWV und MKULNV Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände Überprüfung Ende 2011, ggf. Überarbeitung Novelle BauGB/BauNVO bis Ende 2011; ggf. Regelungen zur Berücksichtigung des Artenschutzes im Baurecht Folie 3

Verhältnis des Artenschutzrechts zum Baurecht Artenschutzrecht, europarechtliche Vorgaben, im Bundesnaturschutzgesetz umgesetzt Artenschutzrecht ist zu beachtendes Recht, unterliegt nicht der gemeindlichen Abwägung Folie 4

Verhältnis des Artenschutzrechts zum Baurecht Artenschutzrecht knüpft an Vorhaben an Baurecht: System von Plänen (Regionalplan, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) im Vorlauf der Zulassung von Vorhaben Problem wie bei der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung Folie 5

Verhältnis des Artenschutzrechts zum Baurecht Abschichtung der Artenschutzbelange bei den Planverfahren Regionalplan und Flächennutzungsplan: überschlägige Vorabschätzung, Alternativen Bebauungsplan: ASP, Maßnahmenplanung, Ausnahme wird in Aussicht gestellt Folie 6

Verhältnis des Artenschutzrechts zum Baurecht ASP bei Vorhaben nach 30 BauGB: bei erfolgter ASP im B-Plan und unveränderter Sachund Rechtslage Erteilung der Ausnahme ASP bei Vorhaben nach 34 BauGB: Kriterien/Regelvermutung für Anwendung der Artenschutzprüfung ASP bei Vorhaben nach 35 BauGB: Regelbeteiligung der unteren Landschaftsbehörde Folie 7

Artenschutz und Flächennutzungsplan keine vollständige ASP überschlägige Vorabschätzung der Artenschutzbelange Konflikte mit verfahrenskritischen Vorkommen durch Alternativen vermeiden ggf. Planung von Vermeidungsmaßnahmen und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen Ausnahme: Konzentrationszonen nach 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB (wie Bebauungsplan) Folie 8

Artenschutzprüfung beim Bebauungsplan B-Pläne Grundlage für Realisierung von Vorhaben, die ggf. die artenschutzrechtlichen Verbote des 44 BNatSchG erfüllen B-Plan muss vollzugsfähig sein, sonst ist er nicht erforderlich und damit nichtig (BVerwG, B. v. 25.08.1997 4 NB 12.97) Folie 9

Artenschutzprüfung beim Bebauungsplan ASP im B-Plan, untere Landschaftsbehörde (ULB) stellt Erteilung der Ausnahme bei Zulassung der Vorhaben in Aussicht ASP auch bei B-Plänen nach 13 a BauGB und bei vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB Durchführung der ASP (Stufen I bis III) grundsätzlich Aufgabe der Gemeinde frühzeitige Beteiligung der ULB Folie 10

Artenschutzprüfung beim Bebauungsplan Darlegung der ASP Umweltbericht ( 2 a BauGB) landschaftspflegerischer Begleitplan Artenschutzgutachten Protokoll einer ASP (Anlage zur Handlungsempfehlung) Folie 11

Artenschutzprüfung beim Bebauungsplan Maßnahmenplanung Verhältnis zu Maßnahmen im Rahmen der Eingriffsregelung, Prinzip der Multifunktionalität vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen Folie 12

Artenschutzprüfung beim Bebauungsplan Sicherung der Maßnahmen Festsetzungen nach 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB vertragliche Vereinbarungen, Durchführungsvertrag beim VE-Plan Maßnahmen auf von der Gemeinde bereitgestellten Flächen Folie 13

Artenschutzprüfung beim Bebauungsplan Finanzierung der Maßnahmen vertragliche Vereinbarungen, Durchführungsvertrag beim VE-Plan Kostenerstattung nach 135 a BauGB nur, wenn es sich zugleich um Maßnahmen im Rahmen der Eingriffsregelung handelt Folie 14

Artenschutzprüfung bei der baurechtlichen Zulassung überschlägige Vorprüfung nach Stufe I der ASP durch die Bauaufsichtsbehörde (BAB) Prüfschritte nach Stufen II und III der ASP durch die ULB Ausnahme ( 45 Abs. 7 BNatSchG) oder Befreiung ( 67 BNatSchG) durch ULB Genehmigung/Versagung der Baugenehmigung, Übernahme der Nebenbestimmungen durch BAB Folie 15

Artenschutzprüfung bei der baurechtlichen Zulassung Beteiligung ULB bei Änderung, Nutzungsänderung oder dem Abriss von leer stehenden Gebäuden Vorhaben nach 35 BauGB Beteiligung der ULB in jedem Fall Folie 16

Artenschutzprüfung bei der baurechtlichen Zulassung Vorhaben nach 30 BauGB: 7-Jahre-Plangewährleistung, d. h. keine Beteiligung ULB Bestätigung der Wirksamkeit der Maßnahmen durch die Gemeinde gegenüber BAB bei erfolgter ASP im B-Plan und unveränderter Sachund Rechtslage Erteilung der Ausnahme Folie 17

Artenschutzprüfung bei der baurechtlichen Zulassung Vorhaben nach 34 BauGB: Beteiligung der ULB, wenn @LINFOS weist planungsrelevante Arten in einem Radius von 300 m um das Baugrundstück oder einen geschützten Biotop nach 30 BNatSchG aus oder nicht unwesentlicher Bestand an mehrjährigen Bäumen und Sträuchern oder ein Gewässer oder mehrjährige große, offene Bodenstellen Folie 18

Artenschutzprüfung bei der baurechtlichen Zulassung Nebenbestimmungen in der Baugenehmigung Vermeidungsmaßnahmen oder vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen als Bedingung kompensatorische Maßnahmen als Auflage bei Erforderlichkeit einer Ausnahme Baugenehmigung mit aufschiebender Bedingung Hinweis in jeder Baugenehmigung auf Beachtung der Verbote des 44 Abs. 1 BNatSchG Folie 19

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Folie 20