1 Umsatzsteuer-Praxis
Themen 1. Neuregelung der sonstigen Leistungen (ab 01.01.2010) 2. Abgabe von Zusammenfassenden Meldungen 3. Vorsteuervergütungsverfahren 4. Angabe des Leistungszeitpunktes in Rechnungen 5. Innergemeinschaftliche Lieferungen 6. Dienstleistungen im Zusammenhang mit Pflanzenlieferungen 2
1. Neuregelung der sonstigen Leistungen (ab 01.01.2010) Nachfolgende Ausführungen beziehen sich auf sonstige Leistungen, deren Empfänger Unternehmer sind. Die Tabelle zeigt lediglich eine Auswahl von sonstigen Leistungen Art der sonstigen Leistung Grundstücksleistungen künstlerische, sportliche, unterrichtende Leistungen Güterbeförderung Überlassung von Rechten (Lizenzen) Ort der sonstigen Leistung Lageort Grundstück Tätigkeitsort Sitzort des Leistungsempfängers Sitzort des Leistungsempfängers 3
1. Neuregelung der sonstigen Leistungen (ab 01.01.2010) Beispiel 1 (Güterbeförderung) Eine Spedition aus Italien erhält von der Baumschule X (Sitz: Deutschland) den Auftrag, Waren von Italien nach Deutschland zu transportieren. Die Rechnung für die Güterbeförderung wird an die Baumschule X gestellt. 4
1. Neuregelung der sonstigen Leistungen (ab 01.01.2010) Lösung Beispiel 1: Der Leistungsort befindet sich in Deutschland, weil der Empfänger der Beförderungsleistung in Deutschland sitzt. Baumschule X teilt der Spedition die USt-IdNr. mit Spedition schreibt Rechnung über Nettobetrag Baumschule X meldet den Umsatz an und führt die Steuer ab der Baumschule X steht a) der Vorsteuerabzug zu (bei USt-Regelbesteuerung) b) der Vorsteuerabzug nicht zu (bei USt-Pauschalierung) 5
1. Neuregelung der sonstigen Leistungen (ab 01.01.2010) Beispiel 2: Lizenzvergabe Baumschule Y (Sitz Deutschland) vergibt Lizenzen an den Lizenzhändler F (Sitz Frankreich) F teilt Y seine französische USt-IdNr. mit 6
1. Neuregelung der sonstigen Leistungen (ab 01.01.2010) Lösung Ort der sonstigen Leistung ist Frankreich Steuerschuldner ist F; die deutsche Baumschule Y hat in Frankreich keine Meldepflichten Baumschule Y meldet in der deutschen Voranmeldung einen nichtsteuerbaren Umsatz (wie bisher) und erfasst diesen Umsatz in der Zusammenfassenden Meldung (neu ab 01.01.2010) 7
2. Abgabe von Zusammenfassenden Meldungen Bisher Meldung nur von innergemeinschaftlichen Lieferungen (Lieferungen an Unternehmer in anderen EU-Mitgliedstaaten) Neu Meldung von innergemeinschaftlichen Lieferungen und Umsätze in anderen EU-Mitgliedstaaten, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet 8
3. Vorsteuervergütungsverfahren Bisher: Antrag wird in dem Land gestellt, in dem die Steuer angefallen ist Frist: 30.06. des Folgejahres Vorlage von Originalbelegen Problem: Sprache 9
3. Vorsteuervergütungsverfahren Neu (nur bei EU-Mitgliedstaaten) Die Antragstellung erfolgt im Ansässigkeitsstaat (d. h. ein deutsches Unternehmen beantragt die Vergütung von französischer Vorsteuer über das deutsche Bundeszentralamt für Steuern). Frist: 30.09. des Folgejahres Antrag und Belege sind elektronisch zu übermitteln Vergütungsanspruch wird verzinst, wenn der Antrag nicht innerhalb von vier Monaten bearbeitet wird. Mindestvorsteuerbetrag: 400 EUR 10
4. Angabe des Leistungszeitpunktes in Rechnungen Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist die Angabe des Lieferdatums bzw. des Zeitpunktes der sonstigen Leistung. Aus Vereinfachungsgründen genügt die Angabe des Kalendermonats ( 31 Abs. 4 UStDV). Formulierungsvorschlag Soweit nichts anderes angegeben ist, ist der Leistungszeitpunkt mit dem Monat des Rechnungsdatums identisch. 11
5. Innergemeinschaftliche Lieferungen Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist insbesondere die Angabe einer gültigen USt-IdNr. Empfehlung Durchführung einer qualifizierten Bestätigungsabfrage in regelmäßigen Abständen Durchführung einer einfachen Abfrage zeitnah vor jedem einzelnen Geschäft http://evatr.bff-online.de/evatr/ oder http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/vieshome.do 12
6. Dienstleistungen im Zusammenhang mit Pflanzenlieferungen Es liegen zwei Umsätze vor: die Lieferung von Pflanzen: 7 % USt das Einpflanzen: 19 % USt Voraussetzungen Es liegen zwei selbstständige Leistungen vor. Das Einpflanzen stellt eine wahlweise Zusatzleistung dar. Abgrenzung zu Grabpflegeleistungen Hier wird weiterhin eine einheitliche Leistung angenommen, die dem Regelsteuersatz (19 %) unterliegt. 13
14 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.