75. Sitzung des Hauptausschusses am 25. März 2015 Rote Nr G (Zwischenbericht SenStadtUm V B 2 vom )

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Senatsverwaltung für Bildung, Berlin, den 20.5.2015 Jugend und Wissenschaft Tel.: 90227 (9227) - 5707 - I D - Fax: 90227 (9227) - 6444 E-Mail: christine.wuerger@senbjw.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen Anna-Freud-Schule - Konzeption Standort Halemweg 75. Sitzung des Hauptausschusses am 25. März 2015 Rote Nr. 0909 G (Zwischenbericht SenStadtUm V B 2 vom 17.3.15) Ansatz des abgelaufenen Haushaltsjahres: 0,00 Ansatz des laufenden Haushaltsjahres: 0,00 Ansatz des kommenden Haushaltsjahres 0,00 Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: 0,00 Verfügungsbeschränkungen: 0,00 Aktuelles Ist (Stand 15.05.2015): 0,00 Der Hauptausschuss hat in seiner o. g. Sitzung Folgendes beschlossen: Der Senat wird gebeten, dem Hauptausschuss zur Sitzung am 27.05.2015 zu folgenden Punkten und Fragen zu berichten. 1. Die Ergebnisse des Monitorings bzgl. der Asbest-Belastung der Anna-Freud-Schule 2. Erläutern, ob die Räume für die Anna-Freud-Schule, die bisher in der Poelchau- Schule genutzt werden, weiterhin zur Verfügung stehen. Erfolgt eine Auslagerung? 3. Welche konzeptionellen Vorstellungen bestehen für die Entwicklung des Altstandorts, auch außerhalb einer schulischen Nutzung? 4. Welche Vorstellungen bestehen mittelfristig in diesem Zusammenhang für die Unterbringung der Anna-Freud-Schule? 5. Welche Geldmittel werden hierfür im kommenden Haushalt eingeplant, welche Planungsvarianten bestehen am Altstandort, die wie finanziell untersetzt sind? 6. Zur Problematik der Schulträgerschaft durch die BIM und die bedarfsgerechte Bereitstellung von Gebäuden Stellung zu nehmen 7. Besteht nach dem erwarteten Schulentwicklungsplan noch Bedarf für den Standort? 8. Sowie die weiteren offen gebliebenen Fragen aus der Diskussion (s. Inhaltsprotokoll) zu beantworten.

2 Es wird gebeten, den nachstehenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Zu 1.: Die Anna-Freud-Schule wird in einem von der BIM GmbH bewirtschafteten Gebäude organisiert. Zum Ergebnis des Monitorings der Asbest-Belastung wurde wie folgt Stellung genommen. Das Monitoring bezüglich der Neubewertung asbesthaltiger Bauteile der Anna-Freud- Schule soll den Status Quo der Belastung der Raumluft durch Asbest- und künstliche Mineralfasern bewerten. Im April 2014 fand diesbezüglich das aktuellste Monitoring statt, welches im Abstand von höchstens 2 Jahren erfolgen soll. Das Ergebnis ergibt keinen unmittelbaren Sanierungsbedarf, wenn keine Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an den belasteten Bauteilen durchgeführt werden. In den von Schülern und Lehrern genutzten Räumlichkeiten sind die schwach gebundenen asbesthaltigen Bauteile hinter staubdichten Verkleidungen so verbaut, dass kein sofortiger Handlungsbedarf besteht. Lediglich ein Raum wurde positiv bewertet. Dieser sowie der angrenzende Raum wurden im Zeitraum Dezember 2014 bis Februar 2015 asbestsaniert und stehen nunmehr wieder zur Verfügung. Zu 2.: Nach Auszug der Poelchau-Schule soll der von ihr genutzte Gebäudetrakt schnellstmöglich vollständig geräumt werden. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Umsetzung zukünftiger Maßnahmen nicht behindert wird und keine Bewirtschaftung kleiner Teilbereiche eines ansonsten leer stehenden Mietobjektes erforderlich wird. Auch ist nicht vertretbar, dass die Poelchau-Schule u.a. wegen des desolaten baulichen Zustandes das Gebäude verlässt, die Anna-Freud-Schule jedoch längerfristig darin verbleibt. Die Aufgabe der von der Anna-Freud-Schule im Poelchau-Gebäude genutzten Räume muss so lange durch organisatorische Maßnahmen kompensiert werden, bis die Neubau-Kapazitäten zur Verfügung stehen (z.b. Filialnutzung, Verdichtung, Verlagerung von Angeboten in andere Schulen des Berufsfeldes). Die Poelchau-Schule wird im August 2015 (gekündigt zum September 2015) ausziehen. Für eine Übergangszeit wird die Anna-Freud-Schule die Räume im Poelchau-Trakt so lange nutzen, bis das Filialgebäude in der Klixstraße für ihre Zwecke hergerichtet sein wird (vorauss. Sommer 2016). Der Komplex wurde in den 1970er Jahren mit einer Vielzahl von Spezialräumen sowie großflächigen Aufenthalts- und Verkehrsflächen errichtet. Unabhängig vom desolaten baulichen Zustand der Gebäude ist daher das Verhältnis der Hauptnutzflächen zu Nebenflächen insbesondere unter Bewirtschaftungsaspekten äußerst schlecht, so dass auch nach einer Sanierung dauerhaft höhere Kosten als bei vergleichbaren Neubauten entstehen würden. Die Schülerzahlen in dem sozialpädagogisch / pflegerischen Bereich steigen erheblich. Infolge dessen ist eine Erhöhung der Platzkapazität der Anna-Freud-Schule erforderlich, wobei eine Massierung der Zahl der Schülerinnen und Schüler an einem Standort zu vermeiden ist. Die Platzzahl der Anna-Freud-Schule beträgt derzeit 1.100; sie soll auf 1.350 Plätze erhöht werden.

3 Darüber hinaus besteht in der Region Bedarf an einem Ausbau der Kapazitäten der allgemein bildenden Schulen sowie an Plätzen in Kindertagesstätten. Am 19. November 2014 fand ein erster Abstimmungstermin auf dem Grundstück Halemweg mit Vertretern des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf, der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Wohnungsbauleitstelle, Abt. Hochbau) statt, um die Zukunft des Bildungsstandorts Charlottenburg Nord/ Halemweg nach dem Auszug der Poelchau-Schule zu erörtern. Bei diesem Termin wurde festgelegt, den Standort im Rahmen einer Machbarkeitsstudie zu untersuchen. Zwischenzeitlich haben unter der Federführung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt umfangreiche Abstimmungen mit den Vertretern des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf, der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, der Wohnungsbauleitstelle der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und der BIM GmbH als Geschäftsführerin für das Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) über die erforderlichen Rahmenbedingungen und die Zielvorgaben der Machbarkeitsstudie stattgefunden. Hierbei waren die Flächenbedarfe mit dem auf dem Grundstück verfügbaren Baupotential abzugleichen und erste Aussagen zur städteplanerischen Konzeption und Organisation der Baumassen zu liefern. Die Studie liegt seit April mit folgendem Ergebnis vor: Bedingt durch die unterschiedlichen Nutzungen würde sich das Areal künftig in einen nördlichen und einen südlichen Grundstücksteil teilen. Die vorhandene Ost-West- Durchwegung soll bei der Arrondierung erhalten bleiben. Der nördliche Grundstücksteil wäre künftig der schulischen Nutzung einschl. der Sportflächen vorbehalten. Im Süden könnten neben vorhandener Flächen für Bildungsinfrastrukturmaßnahmen vor allem neuer Wohnraum (ca. 200 Wohneinheiten) und Kindertagesstättenplätze geschaffen werden. Der vorhandene Bolzplatz würde städtebaulich vertretbar im Randbereich des Wohnens neu verortet werden. Das vorhandene Großspielfeld würde im südlichen Grundstücksteil entfallen und ein neues, bedarfsgerechtes Spielfeld im nördlichen Grundstücksteil der Schulnutzung zugeordnet. Im nördlichen Grundstücksteil können die erforderlichen Flächen für die Anna-Freud- Schule gemäß vorliegendem Raum- und Funktionsprogram einschl. der dazugehörigen gedeckten und ungedeckten Sportanlagen städtebaulich vertretbar auf dem Grundstück untergebracht werden (s. Übersichtsplan aus der Machbarkeitsstudie Anlage 1). Mögliche bauliche Umsetzung des Konzeptes: Sollte eine Entscheidung für Abriss der vorhandenen Baulichkeiten getroffen werden, müsste schnellstmöglich ein städtebaulicher Ideenwettbewerb und im Anschluss daran ein Realisierungswettbewerb für den Neubau der Anna-Freud-Schule ausgelobt werden. Parallel müsste der Rückbau des im SILB befindlichen Gebäudes der Poelchau-Schule erfolgen, damit in diesem Teil des Grundstücks der Neubau für die Anna-Freud-Schule

4 mit den dazugehörigen Sportflächen entstehen kann. Die Anna-Freud-Schule könnte somit auch während der Bauphase des Neubaus am jetzigen Standort verbleiben. Dies hätte erhebliche schulorganisatorische Vorteile und darüber hinaus würden Kosten, die für eine Auslagerung entstehen würden, vermieden werden. Nach Fertigstellung des Neubaus würde die Anna-Freud-Schule einziehen und der alte Gebäudeteil rückgebaut, so dass auch der südliche Grundstücksteil frei wäre für die Schaffung neuen Wohnraums und zusätzlicher Plätze in Kindertagesstätten. Zu 5.: Zur Frage, welche Geldmittel für die bauliche Ertüchtigung der Anna-Freud- Schule zur Verfügung stehen, hat die BIM GmbH im Rahmen ihrer Zuständigkeit wie folgt Stellung genommen. Mittel für die Sanierung der Gebäude der Poelchau-Schule und der Anna-Freud-Schule sind im Budget für die bauliche Unterhaltung (10,9 Mio. jährlich für sämtliche im SILB befindlichen zentral verwalteten Schulen) nicht eingeplant. Der Sanierungsstau an den beiden Schulgebäuden und den Außenanlagen beträgt gemäß dem Gebäudescan ca. 27 Mio. (10,3 Mio. Poelchau-Schule, 16,7 Mio. Anna- Freud-Schule incl. Sporthalle). Es handelt sich um eine überschlägige Schätzung, die erst im weiteren Planungsverlauf konkretisiert werden kann. Darüber hinaus sind noch Mittel für Standardanpassungen und für nutzerspezifische Maßnahmen, die nicht näher spezifiziert sind, erforderlich. Unabhängig davon lassen erste Überlegungen zur Nachnutzung des Schulkomplexes jedoch vermuten, dass ein wirtschaftlicher Umbau sowie eine Erweiterung und auch eine wirtschaftliche Nachnutzung des Gebäudes auf Grund der vorhandenen Schadstoffbelastung, des erheblichen Instandsetzungsbedarfs und der zu berücksichtigenden Standardanpassungen (energetisch, Brandschutz etc.) schwierig darzustellen sein wird. Variante: Abriss und Neubau: Die BIM GmbH favorisiert keinen Abriss der SILB-Schulgebäude am Standort Halemweg. Bzgl. der dafür entstehenden Kosten hat sie mitgeteilt, dass nach ihrer Kostenermittlung für beide Schulen (ca. 38 000 qm Bruttogeschossfläche - BGF -) einschl. der Schadstoffsanierung von ca. 10 Mio. auszugehen ist. Sie sieht keine Möglichkeit, einen Abriss aus den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln (s.o.) zu finanzieren. Wie bereits ausgeführt steigen die Schülerzahlen in dem sozialpädagogisch / pflegerischen Bereich erheblich, so dass eine Erhöhung der Platzkapazitäten insgesamt, nicht nur am Standort Halemweg, erforderlich ist. Der Neubau des OSZ ist grundsätzlich GRW-förderfähig. In Vorbereitung der Beratungen über Haushalt und Investitionsplanung wurde daher im Sommer / Herbst 2014 das Raum- und Funktionsprogramm erarbeitet und ein GRW-Antrag gestellt sowie der zu erbringende 10%ige Eigenanteil für die Investitionsplanung 2015-2019 angemeldet. Nach einer ersten überschlägigen Kostenermittlung wird für einen Neubau der Anna-Freud-Schule von einem Kostenrahmen von maximal rd. 50 Mio. ausgegangen, davon 45 Mio. (90%) GRW-Mittel.

5 Festlegungen für die kommenden Haushaltsberatungen sind noch nicht abschließend erfolgt. Zu 6.: Bzgl. einer Stellungnahme zur Problematik der Schulträgerschaft und die bedarfsgerechte Bereitstellung von Gebäuden ist festzustellen, dass die Schulträgerschaft für die beruflichen und zentral verwalteten Schulen nicht der BIM GmbH obliegt, sondern der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Die BIM GmbH ist für das Facility Management der Gebäude zuständig, in denen die Schulen organisiert werden. Probleme der Bereitstellung von Gebäuden bestehen gegenwärtig nicht. Wie am Beispiel der Poelchau-Schule verdeutlicht werden kann, steht ein Gebäude zur schulischen Nutzung zur Verfügung, für welches Miete entrichtet wird und das freigezogen wird. Welchem Nachmieter die BIM GmbH das Gebäude ggf. anbieten würde, wäre für die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft vom Grundsatz her nicht relevant. Wie an diesem Beispiel aber gleichfalls deutlich wird, sind bei der Entscheidung für oder gegen Nutzung von Gebäuden, die sich im SILB befinden, Faktoren zu berücksichtigen, die nicht allein vom Schulträger getroffen werden können. Auch die Entscheidung darüber, welche Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an den zentral verwalteten Gebäuden und zu welchem Zeitpunkt umgesetzt werden, trifft nicht der Schulträger, sondern der Facility Manager. Zusammenfassung: Um eine abschließende Entscheidung sowohl für die Anna-Freud-Schule als auch für das Gesamtareal Halemweg insgesamt treffen zu können, sind u.a. nachfolgende relevante Faktoren (keine Rangliste) abzuwägen: Übergeordnete, gesamtstädtische und bezirkliche Belange - Stabilisierung von Quartieren hier: Charlottenburg-Nord / Halemweg - Erhaltung und Schaffung von Bildungsinfrastruktur, sowohl öffentliche allgemeinbildende Schulen als auch Oberstufenzentren - Schaffung von Wohnraum und Wohnfolgeeinrichtungen (Kindertagesstätten) - Eilbedürftigkeit der Schaffung von Schülerplätzen im sozialpädagogisch / pflege- - rischen Bereich - Optimierung der Ausnutzung bebauter Flächen - Nachhaltige Bewirtschaftung von Gebäuden

6 Zeitrahmen / Finanzierung / Wirtschaftlichkeit - Kurz- und mittelfristig dringender Bedarf: Schulplätze, Kita-Plätze, Wohnraum - Kein Ansatz für die Sanierung oder Rückbau der Schulgebäude im SILB, qualifizierte Kostenschätzung noch erforderlich - Beauftragungen (Wettbewerb, für Neubau-Planungen etc.) erst nach Entscheidung für Rückbau Bestandsgebäude und Arrondierung des Gesamtareals. - Für die Beantwortung der Fragen unter 3., 4., 5. und 7. wird eine weitere Fristverlängerung erbeten, da hierzu die komplexen Abstimmungen zu den möglichen Varianten Abriss/Neubau und Sanierung noch nicht abgeschlossen werden konnten. Die Abstimmungen zu den möglichen Varianten Abriss / Neubau und Sanierung konnten noch nicht abgeschlossen werden. In einer weiteren Vorlage noch vor der Sommerpause wird über das Ergebnis berichtet werden. In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft