Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 25 Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New York)
Was behandeln wir heute? 1 Wann ist die Gewährleistung ausgeschlossen? 2 Wann ist eine Sache "mangelhaft"? 3 Welche hat der Käufer bei Mängeln? 4 Wie verhalten sich die 434 ff. BGB zu anderen Normen?
Was versteht man unter Gewährleistungsrecht? 437 BGB: Sach- oder Rechtsmangel Anwendung von 280 ff. BGB, 323 ff. BGB 281 Abs. 1 S. 1 BGB: nicht wie geschuldet 323 Abs. 1 BGB: nicht vertragsgemäß 433 Abs. 1 S. 2 BGB: frei von Sach- und Rechtsmängeln
1 Wann ist die Gewährleistung ausgeschlossen?
Wann ist die Gewährleistung ausgeschlossen? Was ist ein Haftungsausschluss? Privatautonomie: 434 ff. BGB können abbedungen werden Ausnahme 1: Nicht bei Verbrauchsgüterkauf ( 475 BGB) Ausnahme 2: Nicht bei arglistigem Verschweigen oder soweit Beschaffenheitsgarantie ( 444 BGB) (nicht: -vereinbarung, 434 Abs. 1 BGB) Ausnahme 3: Nicht in AGB ggü. Nichtunternehmer ( 309 Nr. 8b BGB)
Wann ist die Gewährleistung ausgeschlossen? Was regelt 442 BGB? Bei Vertragsschluss (nicht: bei Übergabe anders Werkvertrag, 640 Abs. 2 BGB) Kenntnis des s (widersprüchliches Verhalten) oder grob fahrlässige Unkenntnis ( 442 Abs. 1 S. 2 BGB) Gewährleistung ausgeschlossen Ausn: im Grundbuch eingetragene Dritter ( 442 Abs. 2 BGB) Ausn.: Arglist / Garantie (nur bei grober Fahrlässigkeit)
Wann ist die Gewährleistung ausgeschlossen? Was gilt für Pfandversteigerungen? Pfandrecht (vertraglich / gesetzlich) Verwertung durch öffentliche Versteigerung ( 383 Abs. 3 BGB) Gewährleistung ausgeschlossen (da Sache des Verpfänders) Ausn.: 474 Abs. 5 S. 2 BGB (Verbrauchsgüterkauf) Ausn.: Arglist / Beschaffenheitsgarantie
Wann ist die Gewährleistung ausgeschlossen? Was ist die handelsrechtliche Rügeobliegenheit ( 377 Abs. 1 HGB)? Zum Unternehmen gehörender Kaufvertrag über Handelsware zwischen zwei Kaufleuten im Sinne von 1-6 HGB Käufer muss Ware unverzüglich auf Mängel untersuchen Entdeckte Mängel sind unverzüglich dem Verkäufer mitzuteilen ( verdeckte Mängel nach Entdeckung,) Sonst: Gewährleistung ausgeschlossen ( 377 Abs. 2, Abs. 3 HGB) Ausn. Arglist ( 377 Abs. 5 HGB)
2 Wann ist eine Sache "mangelhaft"?
Wann ist eine Sache "mangelhaft"? Was ist ein Sachmangel ( 434 BGB)? Beschaffenheitsvereinbarung Vorausgesetzte Verwendung Sollbeschaffenheit ist was Parteien ausdrücklich oder konkludent übereinstimmend erklärt haben Insb.: Übereinstimmung mit Probe/Muster Vereinbarung = übereinstimmende WE erforderlich; einseitige Erwartung nur, wenn nicht widersprochen und nicht ungewöhnlich Gew. Verwendung / übliche Beschaffenheit Hypothetischer Wille: Sache so wie immer maßgeblich: Durchschnittskäufer (nicht: konkreter Käufer) normative Bestimmung Insb.: Werbung von Verkäufer / Hersteller (S.3)
Wann ist eine Sache "mangelhaft"? Was ist zur Beschaffenheit zu beachten?
Wann ist eine Sache "mangelhaft"? Wie ist die Beweislast geregelt?
Wann ist eine Sache "mangelhaft"? Was ist die Ikea-Klausel?
Wann ist eine Sache "mangelhaft"? Was gilt bei Zuweniglieferungen?
Wann ist eine Sache "mangelhaft"? Was gilt bei Lieferung einer anderen Sache?
Wann ist eine Sache "mangelhaft"? Was gilt bei Zuviellieferung?
Wann ist eine Sache "mangelhaft"? Was ist ein Rechtsmangel ( 435 BGB)? Käufer Verkäufer Recht in Bezug auf Sache Nicht bei Gefahrübergang, sondern bei Eigentumserwerb Dritter Wohl nicht: der Eigentumsübertragung (dann schon 433 Abs. 1 S. 1 BGB nicht erfüllt) Insb. Grundschuld, Pfandrecht, etc. Insb. vermietete Räume / Grundstücke ( 566 BGB) Insb. Persönlichkeitsrechte, Immaterialgüterrechte
3 Welche hat der Käufer bei Mängeln?
Welche hat der Käufer bei Mängeln? Welche Bedeutung hat 437 BGB? Überhaupt nicht geleistet / Unmöglichkeit / Verzögerung mangelhaft geleistet (wie geschuldet / vertragsgemäß) Unmittelbar 280 ff. BGB 323 ff. BGB 311a Abs. 2 BGB Modifikation durch 439, 438, 440, 443, 444 BGB 280 ff. BGB 323 ff. BGB 311a Abs. 2 BGB Zus. 441 BGB
Welche hat der Käufer bei Mängeln? Was versteht man unter Nacherfüllung ( 437 Nr. 1, 439 BGB)? Anspruch auf Erfüllung ( 433 Abs. 1 S. 2 BGB) Gefahrübergang ( 446, 447 BGB) Nachlieferung = Nach -Erfüllung Rückgabe / - Wahlrecht des Käufers Nachbesserung = übereignung und Bindung ab Reparatur andere Sache Zugang? Zug um Zug gegen Kaufpreiszahlung ( 320 BGB) Andere Verjährung ( 438 BGB statt 195, 199 BGB) Auch Einbau- / Ausbaukosten bei Verbrauchsgüterkauf
Welche hat der Käufer bei Mängeln? Wann ist eine Fristsetzung zur Nacherfüllung entbehrlich? 323 BGB 281 BGB 284 BGB angemessene Frist 1. 275 Abs. 1 BGB: Nacherfüllung unmöglich 2. 439 Abs. 3 BGB ivm 275 Abs. 2, Abs. 3 BGB: Nacherfüllung für Verkäufer unzumutbar 3. 439 Abs. 3 BGB: Unverhältnismäßige Kosten (umfassende Abwägung anders als bei 275 Abs. 2 BGB kein grobes Missverhältnis erforderlich) 4. Analog 323 Abs. 6, 326 Abs. 2 BGB: Alleinige / weit überwiegende Verantwortlichkeit des Käufers; Annahmeverzug 5. 440 BGB: Verweigerung, Fehlschlag (2 Versuche erfolglos), Unzumutbarkeit für Käufer (insb. Vertrauensstörung)
Welche hat der Käufer bei Mängeln? Wann darf man zurücktreten ( 437 Nr. 2 BGB ivm 323 Abs. 1 BGB)? Behebung möglich Behebung nach 275 BGB ausgeschlossen 323 Abs. 1 BGB 326 Abs. 5 BGB: Fristsetzung entbehrlich Rückabwicklung nach 346 ff. BGB für Bagatellfälle ( unerheblich, 323 Abs. 5 S. 2 BGB) Zuweniglieferung nur bei Interessenfortfall ( 323 Abs. 5 S. 1 BGB)? hm: stattdessen 323 Abs. 5 S. 2 BGB (arg. 434 Abs. 3) nach 323 Abs. 6 BGB: Allein oder weit überwiegend verantwortlich / Annahmeverzug
Welche hat der Käufer bei Mängeln? Was versteht man unter Minderung ( 437 Nr. 2 ivm 441 BGB)? Wenn Rücktritt möglich wäre ( statt ) Erheblichkeit egal Wert in mangelf. Zustand wirklicher Wert = Geminderter Kaufpreis (gesucht) Vereinbarter Kaufpreis Wert in mangelf. Zustand * vereinbarter Kaufpreis wirklicher Wert = geminderter Kaufpreis Rückzahlung eines zuviel gezahlten Betrages
Welche hat der Käufer bei Mängeln? Wann erhält man Schadensersatz ( 437 Nr. 3 BGB ivm 280 ff. BGB)? Schadensersatz neben der Leistung ( Folgeschäden ) 437 Nr. 3 BGB ivm 280 Abs. 1 BGB Schadensersatz statt der Leistung ( 280 Abs. 1, Abs. 3 BGB) Behebung möglich Behebung nach 275 BGB ausgeschlossen 437 Nr. 3 BGB ivm 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 BGB Bei Vertragsschluss 437 Nr. 3 BGB ivm 311a Abs. 2 BGB Nach Vertragsschluss 437 Nr. 3 BGB ivm 280 Abs. 1, Abs. 3, 283 BGB
Welche hat der Käufer bei Mängeln? Pflichtverletzung Vertretenmüssen bei Gefahrübergang oder Nicht / Schlechterfüllung der Pflicht aus 439 BGB Grds. keine Untersuchungspflicht des Verkäufers Hersteller/Lieferant nicht Erfüllungsgehilfe ( 278 BGB) Aber: Garantie ( 276 Abs. 1 a.e. BGB), wohl nicht bloßes Beschaffungsrisiko (str.)
Welche hat der Käufer bei Mängeln? Welche Bedeutung haben Garantien?
Welche hat der Käufer bei Mängeln? Was passiert, wenn der Käufer selbst die Sache repariert?
4 Wie verhalten sich die 434 ff. BGB zu anderen Normen?
Wie verhalten sich die 434 ff. BGB zu anderen Normen? Wann verjähren die Gewährleistungsansprüche? 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB: Zwei Jahre Ausnahmen 438 Abs. 1 Nr. 2 lit a: Fünf Jahre bei Bauwerken ab Lieferung/Übergabe (Abs. 2) 438 Abs. 1 Nr. 2 lit b: Fünf Jahre bei üblicherweise für Bauwerk genutzten beweglichen Sachen ab Lieferung/Übergabe (Abs. 2) 438 Abs. 1 Nr. 1: Dreißig Jahre Recht eines Dritten mit Herausgabeanspruch / GB-Recht ab Lieferung/Übergabe (Abs.2) 438 Abs. 3: Drei Jahre ab Jahresende und Kenntnis bei Arglist (Höchstens 10 Jahre) aber min. Frist nach 438 Abs. 1 Nr. 2
Wie verhalten sich die 434 ff. BGB zu anderen Normen? Welche Folgen hat die Verjährung? Anspruch auf Nachlieferung oder Nachbesserung ( 437 Nr. 1 BGB ivm 439 BGB) Anspruch auf SchE (statt/neben der Leistung) bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen ( 437 Nr. 3 BGB) Leistungsverweigerungsrecht ( 214 BGB) Gestaltungsrechte Rücktritt / Minderung ( 437 Nr. 2 BGB) Ausgeschlossen, 218 BGB aber beachte 438 Abs. 4, Abs. 5
Wie verhalten sich die 434 ff. BGB zu anderen Normen? Wie verhalten sich 434 ff. BGB zur Anfechtung nach 119 ff. BGB? Durch Käufer nach Gefahrübergang: Vorrang der 434 ff. BGB Durch Käufer vor Gefahrübergang: Str. Umgehung d. 438 I (Höchstfrist 121 II) Wertung d. 442 I2 (grobe Fahrlässigkeit) Fristsetzungserfordernis ( 437 Nr. 2 ivm 323) Umgehung von 442 I 2 ebenfalls möglich Fristsetzung auch im allg. Schuldrecht ( 323) durch Verkäufer: Grds. möglich nach 242 BGB bei Missbrauch (Vermeidung der Gewährleistung) Ähnlich bei 311a II Möglich: 123 BGB (arg. ex 438 Abs. 3, 442 Abs. 1 S. 2, 444 BGB)
Wie verhalten sich die 434 ff. BGB zu anderen Normen? Was gilt für Ansprüche aus 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 Nr. 1, 241 Abs. 2 BGB? Vorvertragliches Schuldverhältnis: Vertragsverhandlungen Pflicht zur Rücksichtsnahme auf Interessen = Entschließungsfreiheit ( 241 Abs. 2 BGB) Aufklärungspflicht bezüglich entscheidungserheblicher Tatsachen bei Wissensvorsprung und Erkennbarkeit Pflicht, auf Untauglichkeit zur Verwendung o.ä. hinzuweisen? hm: 434 ff. BGB abschließend und vorrangig
Wie verhalten sich die 434 ff. BGB zu anderen Normen? Wie verhalten sich die 434 ff. BGB zum Deliktsrecht ( 823 ff. BGB)? Andere Sachen als Kaufgegenstand ( Folgeschäden ) Wenn durch rechtswidrige und schuldhafte Handlung / Unterlassung beeinträchtigt 280 BGB neben 823 ff. BGB Problem: Gekaufte Sache selbst keine Eigentumsverletzung, da Eigentum immer schon mangelhaft Trennung in mangelhaften Teil und Rest, wenn unterscheidbar (nicht stoffgleich zum Rest der Sache) Dann verletzt die spätere Zerstörung des mangelfreien Rests ( Weiterfressen ) das Eigentum an diesem mangelfreien Rest