SEPA: Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum kommt SEPA-Informationsveranstaltung für Vereinskunden Sparkasse Hohenlohekreis, 13. März 2013
Agenda
Der Vortrag im Überblick Die SEPA-Migrations- Verordnung Die SEPA-Verfahren im Überblick Was ist konkret zu tun? Fazit
Die SEPA- Migrationsverordnung
SEPA Single Euro Payments Area: Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum in Europa Information Definition i SEPA, ist der der einheitliche Euro- Zahlungsverkehrsraum, umfasst in dem mit Deutschland inländische und 32 Teilnehmerstaaten. grenzüberschreitende Zahlungen in Euro nach Den gleichen Staaten Regeln Schweiz behandelt und Monaco werden. fallen Sonderrollen zu. Ziele SEPA ermöglicht grenzenloses Bezahlen in ganz Europa durch die Nutzung einheitlicher Zahlungsverkehrsinstrumente und Standards. Bargeldlose Zahlungen sollen damit in 32 Staaten Europas so einfach, sicher und effizient getätigt werden wie bereits die heutigen Inlandszahlungen.
Konsequenzen der Verordnung: Spätestens ab 1. Februar 2014 Nutzung der SEPA-Überweisung und der SEPA-Lastschrift Abschaltung der von der Verordnung erfassten nationalen ZV-Verfahren Einsatz eines auf internationalen Normen basierenden Datenformats (XML, ISO20022) Abschaltung des DTA- Verfahrens für Überweisungen und Lastschriften Nutzung der IBAN zur Kontoidentifikation
SEPA betrifft nicht nur den Zahlungsverkehr, sondern auch weitere Bereiche Überweisung Lastschrift Mitgliederverwaltung Abrechnungen, Umlagen Briefbögen, Mitgliedsanträge, Flyer,
und es gibt viel zu tun:
Die SEPA-Verfahren im Überblick
Die SEPA-Überweisung für den Geldtransfer in Deutschland und Europa Zusammenfassung der Leistungsmerkmale: Nutzbar für inländische und grenzüberschreitende Zahlungen in Euro innerhalb des SEPA-Raums Ausführung auf Basis IBAN und BIC des Begünstigten bzw. des Auftraggebers Gutschrift des Überweisungsbetrag auf dem Konto des Zahlungsempfängers am Geschäftstag nach Zugang der Überweisung bei der Sparkasse. Bei beleghafter Auftragserteilung verlängert sich die Ausführungsfrist um einen Tag. Keine Betragsbegrenzung bei grenzüberschreitenden Überweisungen: Beachtung der Meldepflichten gemäß Außenwirtschaftsverordnung.
Das neue SEPA-Lastschriftverfahren das europaweit einheitliche Verfahren für Lastschrifteinzüge Fälligkeitsdatum löst Einlösung bei Sicht ab. Neue komplexere Zeitzyklen erfordern neue Logiken und Prozesse in der Abwicklung. Das neue SEPA-Mandat ermächtigt den Zahlungsempfänger und den Zahlungsdienstleisters des Zahlers zur Durchführung der Lastschrift und zur Abbuchung des Einzugsbetrags. SEPA-Mustermandate liegen vor. Vorhandene Einzugsermächtigungen können in SEPA-Mandate umgedeutet werden. Voraussetzung: Die Einzugsermächtigung wurde wirksam (=schriftlich) eingeholt. Erweiterung des Datensatzes um mandatsbezogene Daten. Einzug einer SEPA-Lastschrift nur mit neuer, eindeutiger Identifizierungsnummer (Gläubiger-Id) des Einreichers.
Allgemeine Informationen: SEPA-Lastschrift Vor einem geplanten Einzug ist eine schriftliche Vorabinformation des Zahlungsempfängers an den Zahlungspflichtigen erforderlich (z. B. durch einen Vertrag oder eine Rechnung). Festgelegte Einreichungsfristen müssen bei der Einreichung der Lastschrift beachtet werden (i.d.r. 6 Geschäftstage bei Erst-/ Einmal- und 3 Geschäftstage bei Folgelastschriften). Ein Erstattungsrecht des Zahlungspflichtigen ohne Angabe von Gründen besteht innerhalb von 8 Wochen nach Belastung. Erfolgt eine Belastung ohne gültiges SEPA-Lastschriftmandat, beträgt der Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen bis zu 13 Monate nach der Belastungsbuchung.
Allgemeine Informationen: SEPA-Lastschriftmandat Das SEPA-Lastschriftmandat gilt grundsätzlich unbefristet, es sei denn: der Zahlungspflichtige widerruft das Mandat oder das Mandat verfällt 36 Monate nach erstem bzw. letztem Einzug bei Nichtnutzung ist im Original durch den Zahlungsempfänger mindestens 14 Monate nach dem letzten Einzug in der gesetzlich vorgeschrieben Form aufzubewahren Abbildung: SEPA-Basis-Lastschriftmandat
Was ist konkret zu tun?
Es gibt viel zu tun Beispielhafte Checkliste 1/2 1. Den Zahlern IBAN (und BIC) der eigenen Kontoverbindungen mitteilen Briefe, Vordrucke, Werbemittel, 2. Gespeicherte Bankverbindungen auf IBAN (und BIC) umstellen 3. Einreichungswege überprüfen 4. Die SEPA-Überweisung nutzen
Es gibt viel zu tun Beispielhafte Checkliste 2/2 5. Die Voraussetzungen für die Einführung der SEPA-Lastschrift schaffen Gläubiger-ID beantragen Inkassovereinbarung für die SEPA-Lastschrift abschließen Schema zur Mandatsreferenzierung klären Verfahren zur Vorabinformation des Zahlers festlegen Zahler über die Umstellung des Lastschriftverfahrens informieren 6. Die SEPA-Lastschrift einsetzen
1. Dem Zahler IBAN (und BIC) der Kontoverbindungen mitteilen Hintergrund: Artikel 5 Absatz 4 der EU-VO 260/2012: Zusätzlich zu den in Absatz 1 genannten Anforderungen teilt der Zahlungsempfänger, der Überweisungen annimmt, den Zahlern bei jedem Überweisungsverlangen seinen [ ] Identifikator für Zahlungskonten mit. Zu überprüfen sind: Vordrucke, Briefe, Werbemittel, Mitgliedsanträge Foto: Pixelio
1. Dem Zahler IBAN (und BIC) der Kontoverbindungen mitteilen IBAN International Bank Account Number/ Internationale Bankkontonummer Besteht in Deutschland aus dem Länder-kennzeichen, der Prüfziffer, der Bankleitzahl sowie der Kontonummer und hat 22 Stellen Beispiel: Länderkennzeichen DE Prüfziffer 2-stellig 48 Bankleitzahl 8-stelllig 62251550 Kontonummer des Kunden 10-stelllig (ggf. mit Vornullen) 0012342134 BIC Business Identifier Code/Internationale Bankleitzahl Besteht aus 8 oder 11 Stellen. Enthält in Kurzform den Institutsnamen, das Land, den Ort und ggf. die Filiale/das angeschlossene Institut BIC der Sparkasse Hohenlohekreis: SOLADES1KUN i! Elektronische IBAN und BIC sind Darstellung: auf den Kontoauszügen, DE48622515500012342134 im Online-Banking Gedruckte und zukünftig Darstellung: auch auf neuen SparkassenCards DE48 6225 1550 zu finden 0012 3421 34 Foto: Pixelio
2. Gespeicherte Bankverbindungen auf IBAN (und BIC) umstellen Ab 1. Februar 2014 dürfen Überweisungen und Lastschriften nur noch mit IBAN (und ggf. BIC) ausgeführt werden. Übergangsregelungen zur Weiternutzung von Kontonummer / BLZ bis 1. Februar 2016 gelten nur für Verbraucher. Falls Ihr Vereinsverwaltungsprogramm keine Umrechnungsmöglichkeit zur Verfügung stellt, können Sie den SEPA Account Converter der Sparkassen-Finanzgruppe nutzen. Foto: Pixelio
3. Einreichungswege anpassen Ist Handlungsbedarf notwendig? Beleghafte Lastschriftaufträge bzw. beleghafte Sammelüberweisungsaufträge sind nicht mehr möglich. Datenträgereinreichungen sind ab 1. Februar 2014 weiterhin möglich, allerdings nur in Verbindung mit dem neuen SEPA- Datenformat. DTA (alt) 0128AGB1704000012345678DEUTSCHE BUNDESBANK 281102 00001704001234067890 28112002 10 187C10000000170400000000000044000000000000051000 0000000000010000000100001113000001000000 Klabautermann Schindluder Grosses SchindludergetriebeRechnung 117 vom 27.11.20041 000 128E 00000010000000000000000000000000000 44000000000170400000000001000000 SEPA (neu) (30%-Ausschnitt) <InstdAmt Ccy="EUR">10000.00</InstdAmt> <DbtrAcct><IBAN>DE71170400000000000044</IBAN></D btracct> <CdtrAcct><IBAN>DE71170400000000000044</IBAN></C dtracct> <RmtInf><Ustrd>Rechnung 117 vom 27.11.2004</Ustrd></RmtInf> <Dbtr><NFI><NmAndAdr><Nm>Grosses Schindludergetriebe</Nm></NmAndAdr></NFI></Dbtr> <Cdtr><NFI><NmAndAdr><Nm>Klabautermann Schindluder</Nm><PstlAdrChc>
3. Einreichungswege anpassen Ist Handlungsbedarf notwendig? Kennen Sie schon die komfortablen elektronischen Einreichungsmöglichkeiten der Sparkasse? Upload-Möglichkeit in der Internet-Filiale der Sparkasse (ab Mitte 2013) Nutzung einer Electronic Banking-Software oder einer Vereinsverwaltungs-Software Unsere Programme SFIRM ab Version 2.5 mit installiertem SEPA-Modul und SPG-Verein ab Version 3.1 erfüllen die Anforderungen an die Abwicklung von SEPA-Zahlungen.
3. Einreichungswege anpassen Ist das eigene Vereinsprogramm SEPA-fähig? Bitte prüfen Sie, ob Ihr Vereinsprogramm für den Beitragseinzug IBAN, BIC, Gläubiger-Id Mandatsreferenz, Mandatsdatum und das Kennzeichen für Erst-bzw. Folgelastschrift verwalten und Dateien im SEPA-Format erzeugen kann.
4. SEPA-Überweisung nutzen Die SEPA-Überweisung ist funktional identisch mit der inländischen Überweisung. Die Länge des Verwendungszwecks ist auf 140 Zeichen beschränkt, zzgl. 35 Zeichen Einreicher-Referenz. Der Zweck der Zahlung kann mittels Purpose Codes verschlüsselt werden (Überweisung, Lohn- und Gehaltszahlung)
5. SEPA-Lastschrift vorbereiten - Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen Adresse: http://glaeubiger-id.bundesbank.de Nur der Verein benötigt eine Gläubiger-Id!
5. SEPA-Lastschrift vorbereiten - Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen Antrag unter http://glaeu bigerid.bundes bank.de Dateneingabe: Angaben zur Person/Firma, Registernummer und Ort (z.b. Handels-, Genossenschafts-, vereinsregister) Ausweisnummer ausstellende Behörde und Ort benötigt E-Mail mit der Aufforderung zur Freischaltung des Antrages von der Deutschen Bundesbank Freischaltung des Antrags durch den Antragsteller Mitteilungsschreiben mit Gläubiger-ID per E-Mail von der Deutschen Bundesbank
5. SEPA-Lastschrift vorbereiten - Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen Beantragung auf den Seiten der Deutschen Bundesbank http://www.glaeubiger-id.bundesbank.de Aufbau: ZZZ : individuelle Belegung möglich, aber nicht empfohlen! Die Gläubiger-Identifikationsnummer wird der Sparkasse in der Inkassovereinbarung mitgeteilt.
5. SEPA-Lastschrift vorbereiten - Inkassovereinbarung abschließen Die für den Einzug von Lastschriften im nationalen Verfahren mit der Sparkasse abgeschlossenen Inkassovereinbarungen sind für SEPA-Lastschrifteinzüge nicht mehr gültig. Neue Inkassovereinbarungen müssen rechtzeitig vor dem erstmaligen Einzug von SEPA-Lastschriften abgeschlossen werden. Die Inkassovereinbarungen regeln die Modalitäten, die bei Nutzung der SEPA-Lastschrift zu beachten sind Einholung von Mandaten Einreichungsfristen Aufbewahrungsfristen
5. SEPA-Lastschrift vorbereiten - Schema zur Mandatsreferenzierung klären Gläubiger-Id und Mandatsreferenz identifizieren ein Mandat eindeutig. Wie soll die Mandatsreferenz aufgebaut werden? je Vertrag (Einzelmandat)? je Zahler (Rahmen-/ Globalmandat)? Auswirkungen bei Sperren / Mandatswiderrufen durch den Zahler sind zu beachten. Die Mandatsreferenz ist bei den Mitgliederdaten zu hinterlegen. Lösungsmöglichkeit: Nutzung der Mitgliedsnummer (zzgl. einer lfd. Nummer)
5. SEPA-Lastschrift vorbereiten - Verfahren zur Vorabinformation festlegen (1/2) Die SEPA-Regelwerke und die Inkasso-Vereinbarungen sehen vor, dass der Zahler vor dem Einzug der Lastschrift über den genauen Fälligkeitstermin und den genauen Betrag des Einzugs informiert wird. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, muss die Information spätestens 14 Kalendertage vor einem Lastschrifteinzug erfolgen. Sie kann aber auch gesammelt für mehrere Einzugstermine erfolgen. Die Vereinbarung einer kürzeren Frist ist möglich, nicht jedoch der generelle Verzicht auf die Vorabinformation. Die Vorabinformation muss bestimmte Informationen enthalten. Foto: Pixelio
5. SEPA-Lastschrift vorbereiten - Verfahren zur Vorabinformation festlegen (2/2) Die Vorabinformation enthält folgende Daten: die Gläubiger-Identifikationsnummer die jeweilige Mandatsreferenz den Fälligkeitstermin (die Fälligkeitstermine) den genauen Einzugsbetrag (anonymisierte IBAN (und BIC) des Zahlerkontos) Foto: Pixelio
5. SEPA-Lastschrift vorbereiten - Anmerkungen zur Vorabinformation Es ist zu unterscheiden zwischen Regeleinzügen (Mitgliedsbeiträge) Erfüllung der Vorabinformation in der (Beitrags-) Satzung oder regelmäßig im Rahmen der Mitgliederversammlung (Beschlussfassung), sofern die Mandatsreferenz allgemeingültig angegeben werden kann. Ansonsten Erfüllung der Vorabinformation durch individuelle Ansprache (Anschreiben, email, ). ggf. Verkürzung der Vorabinformation in der (Beitrags-) Satzung verankern Spontaneinzügen (z.b. Verkauf von Vereinskleidung) Die Vorabinformation erfolgt im Rahmen des Verkaufs, ggf. in Verbindung mit Ausstellung eines Einzelmandats für eine Einmallastschrift.
6. Die SEPA-Lastschrift nutzen Einmalige Aktion Einmalige oder wiederkehrende Aktion Einmalige oder wiederkehrende Aktion Bestandsmitglieder SEPA-Basis-Lastschriftmandat über Verfahrens- von Neumitgliedern umstellung informieren einholen Vorabinformation Lastschrifteinzug durchführen
5. SEPA-Lastschrift vorbereiten - Zahler über die Verfahrensumstellung informieren Aufgrund der Änderung der Lastschriftbedingungen zum 9. Juli 2012 können wirksam erteilte Einzugsermächtigungen in SEPA- Mandate im SEPA Basis- Lastschriftverfahren umgedeutet werden. Wirksam erteilt = schriftlich erteilt Die Nutzung sog. Kombimandate ist nicht mehr zwingend notwendig.
5. SEPA-Lastschrift vorbereiten - Zahler über die Verfahrensumstellung informieren Vor Wechsel vom Einzugsermächtigungsverfahren zum SEPA Basis-Lastschriftverfahren sind dem Zahler die Gläubiger-Id die eindeutige Mandatsreferenz mitzuteilen. Als Datum der Unterzeichnung des Mandats wird das Datum der Zahlerinformation angenommen (ist auch Bestandteil des SEPA-Lastschrift-Datensatzes und muss in der Mitgliederverwaltung hinterlegt werden) Die erste SEPA-Lastschrift auf Basis der umgedeuteten Einzugsermächtigung erfolgt als Erstlastschrift (FRST) mit der entsprechenden Einreichungsfrist.
5. SEPA-Lastschrift vorbereiten - Anmerkungen zur Verfahrensumstellung (1/2) Sichere Lösungen zur Mitteilung der notwendigen Daten (Gläubiger- Identifikationsnummer und Mandats-Referenz): Einzugsermächtigung liegt nicht schriftlich vor: ein neues SEPA-Mandat einholen Einzugsermächtigung liegt schriftlich vor: persönliches Anschreiben an die Mitglieder Übermittlung der Daten im Rahmen des letzten Lastschrifteinzugs im DTA-Verfahren
5. SEPA-Lastschrift vorbereiten - Anmerkungen zur Verfahrensumstellung (2/2) Weitere denkbare Lösung: Unterrichtung der Mitglieder über die Verfahrensumstellung im Rahmen der Mitgliederversammlung (Beschlussfassung): Protokollierung der Gläubiger-Identifikationsnummer Information, dass die Mitgliedsnummer als Mandatsreferenz verwendet wird (ggf. ergänzt um eine lfd. Nummer) Voraussetzung: Einzugsermächtigungen wurden schriftlich erteilt die Mitgliedsnummer (zzgl. lfd. Nummer) wird als Mandatsreferenz verwendet
6. Die SEPA-Lastschrift nutzen Verein Verein (Zahlungsempfänger) (Zahlungsempfänger) 1 Unterschriebenes Mandat 2 Vorabinformation (z. B. D-14 KT) Mitglied Mitglied (Zahler (Zahler) ) 0 Inkassovereinbarung Spk. Spk. Hohenlohekreis Hohenlohekreis (1. (1. Inkassostelle) Inkassostelle) 7 Gutschrift (D) 3 Initiierung Lastschrift (D-14 KT bis D-6 TD bzw. D-3 TD) 4 Initiierung Lastschrift Vorlage D-5 TD bzw. D-2 TD bei Zahlstelle 5 Zahlungsverrechnung (D) 0 Kundenbedingungen Lastschrift 6 Kontobelastung Zahler (D) Kreditinst. Kreditinst. d. d. Mitglieds Mitglieds (Zahlstelle) (Zahlstelle) Prozessschritt Transport Mandatsinformation im Lastschriftdatensatz D = Vereinbartes Fälligkeitsdatum der SEPA-Lastschrift ( Due Date ) KT = Kalendertage / TD = TARGET Days = Geschäftstage
Fazit
Fazit Die Ablösung der nationalen Zahlungsverkehrsverfahren ist seit dem 31. März 2012 Gewissheit. SEPA-Verfahren werden ab 1. Februar 2014 das Bild des Zahlungsverkehrs in Deutschland und den Euro-Staaten prägen. Alle Zahlungsdienstnutzer müssen sich den Herausforderungen stellen. Für Vereine ist insbesondere die Umstellung auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ein anspruchsvolles Projekt. Kompetente Antworten auf Ihre Fragen rund um SEPA erhalten Sie von Ihren Kundenberatern der Sparkasse.
Viel Erfolg bei der SEPA-Umsetzung!