Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt Berlin, den 26.September 2007 und Verbraucherschutz Telefon: 9028 (928) 1210 I E 22 Gelöscht: An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen 0320 A Gelöscht: 0695 Kapitel 1110 - Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz - - Gesundheit Titel 682 49 - Zuschuss an den Berliner Betrieb für Zentrale Gesundheitliche Aufgaben rote Nummern: 0320 Vorgang: 14. Sitzung des Hauptausschusses vom 20. Juni 2007 Ansätze (tabellarisch) zu Titel 682 49, und zwar für das abgelaufene Haushaltsjahr 2006: 5.003.000,00 laufende Haushaltsjahr 2007: 4.503.000,00 Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres 2006: 6.145.420,93 Verfügungsbeschränkungen 2007: 0,00 aktuelles Ist (05.09.2007): 4.513.624,29. Der Hauptausschuss hat in seiner 14. Sitzung am 20.06.2007 Folgendes beschlossen: SenGesUmV wird gebeten, dem Hauptausschuss die Stellungnahme des Landesrechnungshofs Brandenburg zum Landeseichamt vorzulegen, wonach eine Anstalt öffentlichen Rechts kostengünstiger ist als ein LHO-Betrieb. Darüber hinaus sind die vorliegenden Ergebnisse für das Benchmarking mit anderen Bundesländern für das Produkt Entnahme und Analyse einer Lebensmittelprobe vorzulegen. Hierzu wird berichtet: Die in obiger Sitzung erwähnte Stellungnahme des Landesrechungshofes Brandenburg resultiert aus dem Jahresbericht 2006. Dort wurde unter Textziffer 18 das Prüfungsergebnis über die Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Haushaltswirtschaft und des Jahresabschlusses des Landesamtes für Mess- und Eichwesen Brandenburg für das Haushaltsjahr 2004 dargelegt. Aus Textziffer 18.2.4 erfolgte unter Bezugnahme der Fusion beider Landesämter aus Berlin und Brandenburg die Favorisierung hinsichtlich der Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts. Der erwünschte Auszug aus dem Jahresbericht 2006 des Brandenburger Rechnungshofes liegt der Vorlage als Anlage bei.
- 2 - Im Zusammenhang mit der Prüfung der angedachten Organisationsentwicklungsanalyse zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des BBGes führte die damalige SenGesSozV Ende 2005 eine Länderumfrage zur Finanzierung und Struktur der Landesuntersuchungseinrichtungen durch. Der seinerzeitige Rücklauf erfolgte nur vereinzelt und teilweise mit unvollständigen Unterlagen. Insgesamt war der Rücklauf nicht geeignet, Kennzahlen im Finanzbereich zusammenzustellen bzw. einen sachgerechten Vergleich zwischen den einzelnen Einrichtungen zu ermöglichen. Nach allgemein zugänglichen Informationen über die jeweiligen Untersuchungseinrichtungen anderer Länder sowie dem Austausch auf fachlicher Ebene u.a. in Bundesgremien bzw. in Gremien der Norddeutschen Kooperation (NoKo) weichen die Aufgaben-, Leistungs- und Organisationsspektren der einzelnen Einrichtungen erheblich voneinander ab. Im Vorfeld der geplanten Bekanntgabe der Neufestsetzung der Lebensmittelpreise für das ILAT wurden zusätzlich im Mai 2007 durch den BBGes Recherchen bei anderen Untersuchungseinrichtungen durchgeführt. Die entsprechenden Befragungen wurden auf die drei Betriebe nach 26 LHO (Hessisches Landeslabor, Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt und Landeslabor Schleswig-Holstein) und eine sog. netto-veranschlagte Einrichtung nach 15, Abs. 2 LHO (Institut für Hygiene und Umwelt Hamburg) beschränkt. Die übrigen Untersuchungsinstitute sind als Landesamt bzw. Landesbehörde organisiert. Die dort vorhandenen Informationen zu Kosten-, Leistungs- und Finanzierungsstrukturen sind durch die unterschiedlichen Strukturen nicht vergleichbar. Alle vier befragten Institute erhalten einen kameral ausgewiesenen Zuschuss über die jeweilige Ministerialverwaltung, dessen Höhe historisch bedingt ist und sich derzeit noch nicht aus differenzierten Einzelbeträgen für unterschiedliche Leistungsbereiche zusammensetzt. Entsprechende neue Kontrakte, Ziel- bzw. Leistungsvereinbarungen sind überall erst für die nächsten Jahre geplant. Die realen Kosten für Leistungen bzw. Produkte können deshalb noch nicht annähernd beziffert werden. Über Entgelt- bzw. Gebührenordnungen können Einzelleistungen gegenüber Dritten abgerechnet werden. Darin sind jedoch nicht die gesetzlich vorgegebenen Planprobenuntersuchungen im Lebensmittelbereich gegenüber den kommunalen Trägern der Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter enthalten. In Hamburg ist der Zuschuss des Landes seit Jahren unverändert. Mit den zwei zuständigen Senatsbehörden besteht ein Kontrakt über die zu erbringenden Leistungen. Ziel ist es, in etwa zwei bis drei Jahren durch die KLR den Kostendeckungsgrad für die einzelnen Leistungsbereiche bestimmen zu können. In Hessen wurde die Organisationsform erst vor zwei Jahren umgestellt. Die Finanzierung erfolgt über den noch unveränderten Zuschuss des Landes. Die KLR ist im Land Hessen mittlerweile weitgehend eingerichtet, ein erstmaliger Produkthaushalt wird derzeit vorbereitet. In Sachsen-Anhalt wird der Zuschuss pauschal mit einer Differenzierung nach Personal- und Sachmitteln gewährt, eine Zielvereinbarung mit dem Ministerium soll existieren. Die KLR befindet sich erst im Aufbau, es gibt auch noch keinen produktbezogenen Haushalt, der später eine andere Basis für die Leistungsberechnung sein könnte. In Schleswig-Holstein zahlt das Ministerium einen pauschalen Zuschuss auf Grundlage des bisherigen Bedarfs, eine Umorganisation findet derzeit auch mit dem Ziel der Zuschussreduzierung statt. Die Einführung von Preisen bzw. genauer kalkulierten Gebühren soll später erfolgen, wenn die Kosten der Bereiche auf Untersuchungen bzw. Proben aufgeteilt werden können.
- 3 - Folglich gibt es derzeit für das Land Berlin und die Untersuchungsaufgaben des BBGes keinen aussagefähigen Kennzahlenvergleich im Finanzbereich, der Personal-, Sach- und Investitionskosten in einen plausiblen Zusammenhang mit erbrachten Leistungen bringt. Ansätze im Rahmen der NoKo zu Kennzahlenbildungen bzgl. der Verwaltung befinden sich in den Anfängen, mit Ergebnissen ist nicht vor dem Jahr 2008 zu rechnen. Insofern verbleibt für eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ausschließlich der prospektive Zeitreihenvergleich. Ich bitte, den Berichtsauftrag damit als erledigt anzusehen. Katrin Lompscher Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz