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Transkript:

Amtsblatt für die Stadt Recklinghausen Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, 45655 Recklinghausen Das Amtsblatt wird während der Öffnungszeiten im Stadthaus A, Bürgerbüro kostenlos abgegeben. Es wird regelmäßig zugesandt, wenn ein Jahreskostenbeitrag in Höhe von 67,00 im Voraus gezahlt wird. 55. Jahrgang 01.07.2016 Nr. 26 1. Öffentliche Zustellung eines SchriftstückEs vom 17.05.2016 an Herrn Wilfried Eckard Schmidt 2. Öffentliche Zustellung eines Schriftstückes vom 21.06.2016 an Herrn Rene Theodoros Bleschke 3. Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen für die 1. Änderung der Entwicklungssatzung gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB - Auguststraße - der Stadt Recklinghausen

Öffentliche Zustellung eines Schriftstücks vom 17.05.2016 an Herrn Wilfried Eckard Schmidt letzte bekannte Anschrift: Ahornstr. 12 in 45661 Recklinghausen Öffentliche Zustellung gemäß 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes NRW. An Frau / Herrn Schmidt ist ein Schriftstück der Stadt Recklinghausen, vom 17.05.2016 gerichtet, welches nicht zugestellt werden kann. Dieses Schriftstück kann von der berechtigten Person zu den üblichen Öffnungszeiten beim eingesehen werden. Fachbereich Soziales, Arbeit und Wohnen Jobcenter Stadt Recklinghausen Görresstr. 15, Zimmer 205 45657 Recklinghausen Dieses Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Öffentliche Zustellung eines Schriftstückes vom 21.06.2016 an Herrn Rene Theodoros Bleschke Letztbekannte Anschrift: Esterwagnerstr. 18, 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn Öffentliche Zustellung gemäß 10 des Verwaltungszustellungsgesetztes NRW An Herrn Rene Theodoros Bleschke ist ein Schriftstück der Stadt Recklinghausen, Aktenzeichen 51-UVG-S-3691, vom 21.06.2016 gerichtet, welches insgesamt nicht zugestellt werden kann, da Herr Bleschke unbekannt verzogen ist. Dieses Schriftstück kann von der berechtigten Person zu den üblichen Öffnungszeiten (Do 8.00 18.00 Uhr, Mo, Mi, Fr 8.00 13.00 Uhr) beim Fachbereich Kinder, Jugend und Familie, Herner Str. 13, Zimmer 3, 45657 Recklinghausen, eingesehen werden. Dieses Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung ein Monat verstrichen ist. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Öffentliche Auslegung für die 1. Änderung der Entwicklungssatzung gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB - Auguststraße - für einen Bereich entlang der Auguststraße, zwischen dem Nonnenbuschwegs und der Straße Stuckengründe im Stadtteil Hochlarmark, im südwestlichen Bereich der Stadt Recklinghausen Aufgrund des 41 Abs. 2 und 58 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496), i. V. m. 6 und 9 der Hauptsatzung der Stadt Recklinghausen vom 1. Juni 2001 (Amtsblatt Nr. 18 v. 06.06.2001), zuletzt geändert durch Satzung vom 27.11.2012 (Amtsblatt Nr. 44 v. 29.11.2012), und 5 Zuständigkeitsordnung der Stadt Recklinghausen vom 30. September 2014 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Recklinghausen in seiner Sitzung am 13.06.2016 folgenden Beschluss gefasst: Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt die öffentliche Auslegung der Planunterlagen für die 1. Änderung der Satzung gem. 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Auguststraße gemäß 3 Abs. 2 BauGB im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB. In der beigehefteten Übersicht ist der räumliche Geltungsbereich des Satzungsentwurfes dargestellt. Hinweise gem. 13 i. V. m. 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB Öffentliche Auslegung der Planunterlagen Der Entwurf mit der Begründung der 1. Änderung der Entwicklungssatzung gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB - Auguststraße - und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, liegt im Fachbereich Planen, Umwelt, Bauen, im Erdgeschoss des technischen Rathauses, Westring 51, 45659 Recklinghausen in der Zeit vom 11.07.2016 bis 12.08.2016 einschließlich während der Dienststunden: montags bis mittwochs und freitags von 8.00 Uhr - 13.00 Uhr, und donnerstags von 8.00 Uhr - 18.00 Uhr, öffentlich aus. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Termin für die Einsichtnahme mit dem zuständigen Mitarbeiter des Fachbereichs Planen, Umwelt, Bauen, Herrn Kühnapfel, Raum 1, Tel. 02361 / 50-2377, zu vereinbaren. Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen unter der Internetadresse http://www.recklinghausen.de/bplan abzurufen. Dort können Stellungnahmen unter den zuvor genannten Bedingungen auch online abgegeben werden. Die 1. Änderung der Entwicklungssatzung gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB - Auguststraße - wird im vereinfachten Verfahren gemäß 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) aufgestellt. Von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, der Angabe, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung wird im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB abgesehen.

Bekanntmachungsanordnung Gemäß 2 Abs. 4 Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO) vom 26. August 1999 (GV. NRW. S. 516), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 05. November 2015 (GV. NRW. S. 741), i. V. m. 12 der Hauptsatzung der Stadt Recklinghausen vom 1. Juni 2001 (Amtsblatt Nr. 18 v. 06.06.2001), zuletzt geändert durch Satzung vom 27.11.2012 (Amtsblatt Nr. 44 v. 29.11.2012), werden die öffentliche Auslegung des Planentwurfs der 1. Änderung der Entwicklungssatzung gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB - Auguststraße - sowie die gemäß 13 Abs. 2 und 3 sowie 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB im Rahmen der Bekanntmachung erforderlichen Hinweise hiermit öffentlich bekannt gemacht. Diese öffentliche Bekanntmachung tritt gem. 12 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Recklinghausen mit dem Tage nach der Ausgabe des Amtsblattes in Kraft. Hinweis auf Rechtsfolgen Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der oben angegebenen Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2490) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können ( 47 Abs. 2 a VwGO). Recklinghausen, den 24.06.2016 Tesche Bürgermeister

Übersicht zum räumlichen Geltungsbereich der 1. Änderung der Entwicklungssatzung gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB - Auguststraße - der Stadt Recklinghausen