IMMOBILIEN RICHTIG SCHENKEN UND VERERBEN VERMÖGENSÜBERTRAGUNG IM FAMILIENKREIS Saxinger, Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH (SCWP Schindhelm) Böhmerwaldstraße 14, 4020 Linz 03. April 2014
BANKHAUS SPÄNGLER IMMOBILIEN RICHTIG SCHENKEN UND VERERBEN VERMÖGENSÜBERTRAGUNG IM FAMILIENKREIS Mag. Walter Schnitzhofer Mag. Rosemarie Macheiner, CFP Linz, am 3. April 2014 Spängler M&A GmbH
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FAMILIENSTRATEGIE - VERMÖGENSNACHFOLGE Aufstellung des Gesamtvermögens Bewertung der Firmenbeteiligungen Generationsrivalitäten Liebe Geschwisterrivalitäten Gebäudebewertung Substanz-/Ertragswert Materielle Absicherung der Übergeber Persönliche Interessen Geld Macht Ertragsmöglichkeiten Angeheiratete/ Lebenspartner Stiftungen Spängler M&A GmbH Anrechnung von Schenkungen 4
KONFLIKTVERMEIDUNG BEI DER ÜBERGABE Gespräch in der Familie Konsens in der Familie Rechtzeitige Planung Blick auf das Gesamtvermögen Spängler M&A GmbH 5
STRUKTURIERTER ÜBERGABEPROZESS Gespräch mit den Übergebern Gespräch mit den Übernehmern/ Familienmitgliedern Gemeinsames Gespräch in der Familie UMSETZUNG Fragestellungen Einzelinterviews Konsensfindung Optimierung Welches Vermögen gibt es? Was soll wann und an wen übergeben werden? Was ist zu beachten? Spängler M&A GmbH Strukturierte Interviews in Von allen akzeptierter einem vertraulichen Rahmen Umsetzungsvorschlag Sichtweisen der Betroffenen (Wünsche/Sorgen) Lösungskompetenzen der Betroffenen Einbindung der Rechtsund Steuerexperten 6
ANSPRECHPARTNER Mag. Walter Schnitzhofer Generalbevollmächtigter Geschäftsführer Spängler M&A GmbH Tel +43 (0) 662 8686 DW 4010 Fax +43 (0) 662 8686 DW 4099 walter.schnitzhofer@spaengler.at Mag. Rosemarie Macheiner, CFP Stiftungsservice/Recht Tel +43 (0) 662 8686 DW 4020 Fax +43 (0) 662 8686 DW 4099 rosemarie.macheiner@spaengler.at Schwarzstraße 17 Sie finden uns auch unter: www.spaengler-ma.at Spängler M&A GmbH 7
IMMOBILIEN - RICHTIG SCHENKEN UND VERERBEN zivilrechtliche Kernthemen Dr. Franz Mittendorfer April 2014 AUSTRIA BELGIUM CHINA CZECH REPUBLIC GERMANY HUNGARY POLAND ROMANIA SLOVAKIA TURKEY scwp.com
Überblick Übertragung von Immobilien unter Lebenden Schenkungsvertrag / Übergabsvertrag Zurückbehaltung von Rechten an der Immobilie Belastungs- und Veräußerungsverbot Schenkungsanrechnung Exkurs: Pflegeregress Übertragung von Immobilien von Todes wegen Letztwillige Verfügungen Schenkung auf den Todesfall Wohnungseigentum und Mietrecht im Todesfall Gesetzliches Vorausvermächtnis des Ehegatten Immobilien Schenken und Vererben Dr. Franz Mittendorfer Folie 9
Übertragung von Immobilien unter Lebenden
Schenkungsvertrag / Übergabsvertrag Zweiseitiges Rechtsgeschäft Zustimmung des Beschenkten nötig Eigentumserwerb an Immobilien durch Grundbucheintragung zur Eintragung ins Grundbuch müssen Unterschriften auf dem Vertrag notariell beglaubigt sein Geschenkgeber kann sich Rechte an der Immobilie zurückbehalten und / oder ein Belastungs- und Veräußerungsverbot einräumen lassen Immobilien Schenken und Vererben Dr. Franz Mittendorfer Folie 11
Zurückbehaltung von Rechten an der Immobilie Wohnungsgebrauchsrecht dingliches Recht zum Gebrauch der Wohnung für eigene Wohnzwecke Fruchtgenussrecht dingliches Recht, eine fremde Sache ohne jede Einschränkung, aber unter Schonung der Substanz zu gebrauchen beinhaltet das Recht, die Immobilie zu vermieten bzw. zu verpachten aber auch die Pflicht, die Immobilie instand zu halten Wohnungsgebrauchsrecht und Fruchtgenussrecht werden durch Eintragung ins Grundbuch begründet Immobilien Schenken und Vererben Dr. Franz Mittendorfer Folie 12
Belastungs- und Veräußerungsverbot ( 364c ABGB) Verbot an den Beschenkten, die Immobilie ohne Zustimmung des Berechtigten zu belasten (z.b. zu verpfänden) und zu veräußern durch Eintragung ins Grundbuch erlangt das Verbot absolute Drittwirkung, d.h. es verhindert die Begründung entgegenstehender Rechte Dritter Eintragung ins Grundbuch nur zugunsten Ehegatten, eingetragenen Partnern, Eltern und Kindern Alternative bei fehlender Eintragungsfähigkeit (z.b. bei Geschwistern): Verbücherung eines Vorkaufsrechts Immobilien Schenken und Vererben Dr. Franz Mittendorfer Folie 13
Schenkungsanrechnung Bestimmte Angehörige muss der Erblasser bedenken (Pflichtteilsberechtigte) bei Verabsäumung wird sein letzter Wille durch das Gesetz korrigiert Schenkungsanrechnung dient der Verhinderung der Umgehung des Pflichtteilsrechts unter Lebenden gemachte Schenkungen werden zum Nachlass hinzugerechnet, wodurch sich ein erhöhter Pflichtteil ergibt Deckung des erhöhten Pflichtteils primär durch den Nachlass, subsidiär durch den Beschenkten Ausnahme für Schenkungen an nicht pflichtteilsberechtigte Personen über zwei Jahre vor dem Tod Immobilien Schenken und Vererben Dr. Franz Mittendorfer Folie 14
Exkurs: Pflegeregress ( 45 ff. OÖ. Sozialhilfegesetz) Kosten eines Pflegeheims in OÖ: EUR 3.000,00 EUR 4.000,00 pro Monat Deckung der Pflegeheimkosten primär durch Pension und Pflegegeld sowie eigenes Vermögen subsidiär durch Sozialhilfe Rückgriff des Sozialhilfeträgers auf Vermögen, das in den letzten 5 Jahren vor Beginn der Pflegeleistung verschenkt wurde Empfehlung: Vermögen rechtzeitig an nächste Generation weitergeben Immobilien Schenken und Vererben Dr. Franz Mittendorfer Folie 15
Übertragung von Immobilien von Todes wegen
Umsetzung der gewünschten Vermögensnachfolge Um die gesetzliche Erbfolge auszuschließen oder sonstige spezielle Anordnungen zu treffen stehen zur Verfügung: Einseitige Rechtsgeschäfte von Todes wegen Verfügungen und Erklärungen des letzten Willens Testament Zweiseitige Rechtsgeschäfte von Todes wegen Erbvertrag, Erbverzichtsvertrag Immobilien Schenken und Vererben Dr. Franz Mittendorfer Folie 17
Gültigkeitsvoraussetzungen letztwilliger Verfügung Testierfähigkeit Testierabsicht Fehlen von Willensmängeln Formvorschriften eigenhändiges Testament fremdhändiges Testament öffentliche Testamente Möglichkeit und Erlaubtheit des Inhalts Immobilien Schenken und Vererben Dr. Franz Mittendorfer Folie 18
Mögliche inhaltliche Gestaltung (1) Erbseinsetzung Aufteilung des Nachlasses nach Quoten Ersatzerbschaft Berufung weiterer Erben für den Fall, dass der Ersteingesetzte nicht Erbe wird beliebig viele Ersatzerben einsetzbar Nacherbschaft (fideikommissarische Substitution) Möglichkeit des Erblassers, eine Reihe von Erben zu bestimmen, die nacheinander an die Erbschaft gelangen Grenze bei Immobilien: unbeschränkt viele Zeitgenossen, nur ein Nichtzeitgenosse des Erblassers einsetzbar Immobilien Schenken und Vererben Dr. Franz Mittendorfer Folie 19
Mögliche inhaltliche Gestaltung (2) Vermächtnis (Legat) Zuwendung des Erblassers, die nicht in der Hinterlassung eines Erbteils besteht, sondern eines einzelnen Vermögensgegenstands (z.b. einer Liegenschaft) schuldrechtlicher Anspruch auf den Vermächtnisgegenstand gegen die Erben auch hier Möglichkeit der Einsetzung von Ersatzvermächtnisnehmern und Nachvermächtnisnehmern kann z.b. auch in einem Fruchtgenussrecht des Ehegatten an einer Immobilie zulasten der erbenden Kinder bestehen Immobilien Schenken und Vererben Dr. Franz Mittendorfer Folie 20
Mögliche inhaltliche Gestaltung (3) Erbvertrag vom Erblasser mit seinem Ehegatten / eingetragenen Partner geschlossener Vertrag, worin er ihn unwiderruflich zur Erbschaft beruft schränkt Testierfreiheit des Erblassers ein, nimmt ihm aber nicht die Freiheit, bis zu seinem Tod über sein Vermögen nach Belieben zu verfügen Formerfordernis einer letztwilligen Verfügung und zusätzlich Notariatsaktspflicht darf höchstens drei Viertel des Nachlasses betreffen Immobilien Schenken und Vererben Dr. Franz Mittendorfer Folie 21
Schenkung auf den Todesfall Zwei verschiedene Arten unechte Schenkung auf den Todesfall: Vermächtnis echte Schenkung auf den Todesfall: Vertrag Unentgeltliche Zuwendung, die erst nach dem Tod des Schenkenden erfolgen soll in Vertragsform nur wirksam, wenn der Schenkungsvertrag in Notariatsaktsform errichtet wird und der Schenkende ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht verzichtet für den Schenkenden bindend Immobilien Schenken und Vererben Dr. Franz Mittendorfer Folie 22
Wohnungseigentum im Todesfall Wohnungseigentum kann vererbt werden, es ist dabei zu unterscheiden zwischen: Tod des Alleineigentümers Tod eines Eigentümerpartners Immobilien Schenken und Vererben Dr. Franz Mittendorfer Folie 23
Tod des Alleineigentümers Wohnungseigentum an einer Immobilie kann höchstens zwei Personen gemeinsam zustehen ( 12 WEG) Bei mehr als zwei Erben: Einigung über Aufteilung Gründung einer eingetragene Personengesellschaft und Erwerb der Immobilie durch diese Versteigerung durch das Verlassenschaftsgericht Immobilien Schenken und Vererben Dr. Franz Mittendorfer Folie 24
Tod eines Eigentümerpartners 14 WEG: Der Anteil des Verstorbenen geht von Gesetzes wegen unmittelbar ins Eigentum des überlebenden Partners über (Anwachsung) Gegenleistung: Bezahlung eines Übernahmspreises an die Verlassenschaft durch den überlebenden Partner grundsätzlich Hälfte des Verkehrswerts Begünstigung für pflichtteilsberechtigten Partner, wenn Wohnung dringendem Wohnbedürfnis dient Immobilien Schenken und Vererben Dr. Franz Mittendorfer Folie 25
Mietrecht, gesetzliches Vorausvermächtnis Mietrecht ( 14 Abs 2 MRG) Eintrittsrecht naher Angehöriger in den Mietvertrag zur Absicherung eines dringenden Wohnbedürfnisses (diese Angehörigen verdrängen die Erben) Gesetzliches Vorausvermächtnis des überlebenden Ehegatten / eingetragenen Partners ( 758 ABGB) gesetzliches Benutzungsrecht an der Ehewohnung kommt nur subsidiär zur Anwendung Immobilien Schenken und Vererben Dr. Franz Mittendorfer Folie 26
Kontakt Franz Mittendorfer Dr.iur., Mag.rer.soc.oec., LL.M. (EMORY) Rechtsanwalt, Partner Saxinger, Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH A-4020 Linz, Böhmerwaldstraße 14 Tel. +43 732 603030-541 Fax +43 732 603030-500 f.mittendorfer@scwp.com
scwp.com AUSTRIA BELGIUM CZECH REPUBLIC HUNGARY ROMANIA GRAZ SCWP SCHINDHELM Saxinger, Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH graz@scwp.com BRÜSSEL SCWP SCHINDHELM Saxinger, Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH brussels@scwp.com PILSEN SCWP SCHINDHELM Saxinger, Chalupsky & Partner v.o.s advokátní kancelář plzen@scwp.com BUDAPEST SCWP SCHINDHELM Zimányi & Fakó Rechtsanwälte budapest@scwp.hu BUKAREST SCHINDHELM Schindhelm & Asociatii S.C.A. bukarest@schindhelm.com LINZ SCWP SCHINDHELM Saxinger, Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH linz@scwp.com WELS SCWP SCHINDHELM Saxinger, Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH wels@scwp.com WIEN SCWP SCHINDHELM Saxinger, Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH wien@scwp.com CHINA SHANGHAI SCHINDHELM Schindhelm Rechtsanwaltsgesellschaft mbh shanghai@schindhelm.com PRAG SCWP SCHINDHELM Saxinger, Chalupsky & Partner v.o.s advokátní kancelář praha@scwp.com GERMANY HANNOVER SCHINDHELM Schindhelm Rechtsanwaltsgesellschaft mbh hannover@schindhelm.com OSNABRÜCK SCHINDHELM Schindhelm Rechtsanwaltsgesellschaft mbh osnabrueck@schindhelm.com POLAND BRESLAU SDZLEGAL SCHINDHELM Kancelaria Prawna Schampera, Dubis, wroclaw@sdzlegal.pl WARSCHAU SDZLEGAL SCHINDHELM Kancelaria Prawna Schampera, Dubis, Zając I Wspólnicy sp.k. warszawa@sdzlegal.pl SLOVAKIA BRATISLAVA SCWP SCHINDHELM Saxinger, Chalupsky & Partner s.r.o. bratislava@scwp.com TURKEY ISTANBUL SCHINDHELM Dr. Dogan & Koyuncu Rechtsanwälte istanbul@schindhelm.com Saxinger, Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH Saxinger, Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH (SCWP Schindhelm) ist Mitglied der SCWP Schindhelm Services SE, Allianz europäischer Wirtschaftskanzleien.
Immobilien schenken und vererben Steuerliche Kernthemen Dr. Christian Huber Wirtschaftsprüfer und Steuerberater 3. April 2014 Linz
Übersicht GrESt Bemessungsgrundlage Satz 1. Schenkung im Familienkreis 2. Übergabe mit Gegenleistung im Familienkreis Wohnrecht, Fruchtgenussrecht Schuldübernahme Kaufpreis bis 31.5.2014 nach 31.5.2014 % 3x EHW 3x EHW, außer Gegenleistung ist höher 3x EHW (max 30 % des gemeinen Wertes) 3x EHW (max 30 % des gemeinen Wertes) 2 2 3. Übergabe außerhalb Familienkreis 3x EHW, außer Gegenleistung ist höher Gemeiner Wert 3,5
Übersicht GrESt 4. Vererbung, Vermächtnis, Pflichtteil im Familienkreis Anwachsung Wohnungseigentumshälfte 5. Vererbung, Vermächtnis außerhalb Familienkreis 6. Erbteilung bzw Verkauf durch Erben Bemessungsgrundlage Satz bis 31.5.2014 nach 31.5.2014 % 3x EHW 3x EHW (max 30 % des gemeinen Wertes) Übernahmepreis 3x EHW 2 3x EHW Gemeiner Wert 3,5 Vor Einantwortung nur 1x GrESt für Erwerber Nach Einantwortung GrESt für Erben + GrESt für Erwerber 2
GrESt Immo-ESt Sonstige Steuern Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten Familienkreis ( 4 Abs 2 Z 1 lit a GrEStG) Ehegatten Eingetragene Partner (gleichgeschlechtliche Partnerschaften) Lebensgefährten (gemeinsamer Hauptwohnsitz) Verwandte in gerader Linie zb Kinder, Enkel, Eltern Verschwägerte in gerader Linie Schwiegerkinder Schwiegereltern Stief-, Wahl- oder Pflegekinder Stiefkind: Kind des Ehegatten oder eingetragenen Partners (aus einer früheren Ehe oder außerehelich) Wahlkind: Adoption ( 191 ff ABGB Annahme an Kindesstatt) Pflegekind: Obsorge für das Kind ( 184 f ABGB) und deren Kinder und Ehegatten Geschwister Nichten und Neffen 32 3.4.2014
GrESt Weitere GrESt-Begünstigungen Immo-ESt Sonstige Steuern Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten Übergabe von Liegenschaften im Rahmen eines Betriebes im Familienkreis Übergabe von Land- und Forstwirtschaften im Familienkreis Bis 31.5: 1x EHW oder 3x EHW - 365.000 Nachfolgefreibetrag 3x EHW - 365.000 Nachfolgefreibetrag 1x EHW - 365.000 Nachfolgefreibetrag 33 3.4.2014
GrESt Immo-ESt Sonstige Steuern Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten Anschreiben des Ehegatten = Schenkung des halben Wohnsitzes an den Ehegatten höchstens 150 m² Wohnnutzfläche Wohnsitz, der dringendem Wohnbedürfnis dient (keine andere geeignete Wohnung verfügbar) steuerfrei Schenkung des bestehenden Wohnsitzes Schenkung des neu erworbenen Wohnsitzes Bezug innerhalb von 3 Monaten ab Kauf oder Errichtung (Errichtung längstens innerhalb von 8 Jahren nach vertraglicher Begründung des Miteigentums) Gemeinsame Nutzung für 5 Jahre 34 3.4.2014
GrESt Immo-ESt Sonstige Steuern Ansprechpartner Standorte 1,1 % Grundbuchseintragungsgebühr Von gleicher Bemessungsgrundlage wie GrESt Selbstberechnung von GrESt + Grundbuchsgebühr durch Rechtsanwalt/Notar ab 2015 möglich Kontaktdaten 35 3.4.2014
GrESt Immo-ESt Sonstige Steuern Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten Fallbeispiel GrESt Schenkung Wohnung unter Wohnrechtsvorbehalt an Tochter Der Vater (70 Jahre) schenkt seine Wohnung seiner Tochter. Er behält sich dafür das lebenslängliche Wohnrecht vor. Verkehrswert: 200.000 3-facher Einheitswert: 10.000 x 3 30.000 Wert des Wohnrechtes: 600 (Miete) x 12 x 10,9 78.500 Lösung: Übergabe bis 31.5. ab 31.5. Bemessungsgrundlage 78.500 30.000 Steuersatz 2 % 2 % GrESt 1.570 600 36 3.4.2014
GrESt Immo-ESt Sonstige Steuern Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten Immo-ESt 1. Veräußerung von Grundstücken Verkauf Übergabe mit Gegenleistung 50 % des Verkehrswertes häufig Schuldübernahmen Vorbehalte von Wohn- und Fruchtgenussrechten keine Gegenleistung, sondern Reduktion des Wertes der übergebenen Liegenschaft Tausch (zb Erbteilung mit überwiegender Ausgleichszahlung) 37 3.4.2014
GrESt Immo-ESt Sonstige Steuern Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten 2. Befreiungen Hauptwohnsitzbefreiung Zweijahresfrist: durchgehend zwischen Anschaffung oder Herstellung und Veräußerung Fünfjahresfrist: durchgehend innerhalb der letzten 10 Jahre vor der Veräußerung + Aufgabe des Hauptwohnsitzes innerhalb 1 Jahres für Gebäude und für Grund und Boden (1.000 m² Grenze) Selbst hergestelltes Gebäude erstmalige Errichtung (nicht Haussanierung, Aufstockung, Zubau) in eigener Arbeitsleistung oder als Bauherr mit Bauherrenrisiko insoweit keine Nutzung zur Einkünfteerzielung in den letzten 10 Jahren vor der Veräußerung nur für Gebäude (Grund und Boden steuerpflichtig) 38 3.4.2014
GrESt Immo-ESt Sonstige Steuern Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten 3. Altgrundstücke (Spekulationsfrist am 31.3.2012 abgelaufen) Wenn Umwidmung nach dem 31. Dezember 1987 und nach dem letzten entgeltlichen Erwerb oder Umwidmung nach Veräußerung, bei engem zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Veräußerung à Immo-ESt ihv 15% des Veräußerungserlöses (60% des Veräußerungserlöses ist laut Gesetz Bemessungsgrundlage, davon 25% Immo-ESt) In allen anderen Fällen zb keine Umwidmung, Umwidmung vor 1988, Umwidmung vor entgeltlichem Erwerb à Immo-ESt ihv 3,5% des Veräußerungserlöses (14% des Veräußerungserlöses ist laut Gesetz Bemessungsgrundlage, davon 25% Immo-Est) 39 3.4.2014
GrESt Immo-ESt Sonstige Steuern Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten 4. Neugrundstücke (Spekulationsfrist am 31.3.2012 noch nicht abgelaufen oder danach entgeltlich erworben) Veräußerungserlös - Anschaffungskosten - Herstellungsaufwendungen - Instandsetzungsaufwendungen + Bisherige Absetzung für Abnutzung (zb bei VuV) - Kosten Selbstberechnung Zwischensumme - Inflationsabschlag (2% p.a. ab 11. Jahr, max 50%) Steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn davon 25% Immo-ESt 40 3.4.2014
GrESt Immo-ESt Sonstige Steuern Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten Fallbeispiele GrESt + Immo-ESt Schenkung Wohnung mit Schuldübernahme an Tochter Der Vater (70 Jahre) schenkt seine Wohnung + Hypothekarkredit seiner Tochter. Verkehrswert: 200.000 3-facher Einheitswert: 10.000 x 3 30.000 Hypothekarkredit: 110.000 Lösung GrESt: Übergabe bis 31.5. ab 31.5. Bemessungsgrundlage 110.000 30.000 Steuersatz 2 % 2 % GrESt 2.200 600 41 3.4.2014
GrESt Immo-ESt Sonstige Steuern Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten Lösung Immo-Est: Vater: Verkauf oder Schenkung Gegenleistung 50 % Hauptwohnsitzbefreiung 2-Jahres-Frist oder 5-Jahres-Frist Altgrundstück Verkaufspreis x (3,5 % oder 15 %) Immo-ESt Neugrundstück (Veräußerungspreis Anschaffungskosten) x 25 % Immo-ESt Tochter:? 42 3.4.2014
GrESt Immo-ESt Sonstige Steuern Vererbung Wohnhaus + Hypothekarkredit an 4 Kinder Erbteilung Verkauf Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten Lösung: GrESt Wenn vor Einantwortung: nur 1x GrESt für Erwerber Erbteilung 3x EHW x 2 % Verkauf Kaufpreis x 3,5 % Immo-ESt Erbteilung Verkauf Wenn vor Einantwortung Steuerpflichtiger Verkauf zwischen Erben nur, wenn Ausgleichszahlung > 50 % Anteiliger steuerpflichtiger Verkauf durch alle Erben 43 3.4.2014
GrESt Immo-ESt Sonstige Steuern Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten Sonstige Steuern Keine Schenkungsmeldepflicht für Grundstücksschenkungen Auch nicht für ausländische Grundstücksschenkungen Auch nicht für mittelbare Grundstücksschenkungen (Geld zum Erwerb eines Grundstückes) Nicht vergessen: Umsatzsteueroption bei Schenkung von vermieteten Grundstücken prüfen Wiedereinführung Erbschafts- und Schenkungssteuer? 44 3.4.2014
Für Ihre Fragen stehe ich sehr gerne zur Verfügung! Dr. Christian Huber LeitnerLeitner GmbH A 4040 LINZ, Ottensheimer Straße 32 T +43 732 70 93-200, F +43 732 70 93-805 E christian.huber@leitnerleitner.com
GrESt Immo-ESt Sonstige Steuern Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten LeitnerLeitner Consulting d.o.o. SRB 11000 BEOGRAD, Uzun Mirkova 3 T +381 11 655 51 05, F +381 11 655 51 06 E office.belgrade@leitnerleitner.com BMB Leitner k.s. SK 811 01 BRATISLAVA, Zámocká 32 T +421 2 591 018-00, F +421 2 591 018-50 E bratislava.office@bmbleitner.sk STALFORT Legal. Tax. Audit. RO 012083 BUCUREŞTI, Str. Lt. Av. Vasile Fuica Nr. 15 T +40 21 301 03 53, F +40 21 315 78 36 E bukarest@stalfort.ro Leitner + Leitner Kft H 1027 BUDAPEST, Kapás utca 6-12, Viziváros Office Center T +36 1 279 29-30, F +36 1 209 48-74 E office@leitnerleitner.hu LeitnerLeitner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater A 4040 LINZ, Ottensheimer Straße 32 T +43 732 70 93-0, F +43 732 70 93-156 E linz.office@leitnerleitner.com Leitner + Leitner d.o.o. SI 1000 LJUBLJANA, Dunajska cesta 159 T +386 1 563 67-50, F +386 1 563 67-89 E office@leitnerleitner.si VORLÍČKOVÀ PARTNERS s.r.o. CZ 110 00 PRAHA 1, Jungmannova 31 T +420 233 111-100, F +420 233 111-133 E office@vorlickova.com LeitnerLeitner Salzburg GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater A 5020 SALZBURG, Hellbrunner Straße 7 T +43 662 847 093-0, F +43 662 847 093-825 E salzburg.office@leitnerleitner.com Leitner + Leitner Revizija d.o.o. BIH 71 000 SARAJEVO, Kranjčevićeva 4a/I T +387 63 684-883, F +387 33 206-181 E office@leitnerleitner.ba Tascheva & Partner GB 1303 SOFIA, Ulitsa Marko Balabanov 4 T +359 2 939 89 60, F +359 2 981 75 93 E office@taschevapartner.com MDDP PL 00-542 WARSZAWA, 49 Mokotowska Street T +48 22 322 68 88, F +48 22 322 68 89 E biuro@mddp.pl LeitnerLeitner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater A 1030 WIEN, Am Heumarkt 7 T +43 1 718 98 90, F +43 1 718 98 90-804 E wien.office@leitnerleitner.com Leitner + Leitner Consulting d.o.o. HR 10000 ZAGREB, Radnička cesta 47/II T +385 1 60 64-400, F +385 1 60 64-411 E office@leitnerleitner.hr LeitnerLeitner Zürich AG CH 8001 ZÜRICH, Bahnhofstrasse 69a T +41 44 226 36-10, F +41 44 226 36-19 E zuerich.office@leitnerleitner.com www.leitnerleitner.com 47 3.4.2014