Design europaweit schützen. Designers Versicherung gegen Copy & Paste

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Transkript:

Design europaweit schützen Designers Versicherung gegen Copy & Paste

Designschutz: Einführung Frage: Worin unterscheiden sich diese Produkte?

Antwort: Im Preis. Designschutz: Einführung

Designschutz: Einführung Original ist prämierte Innovation (Promotional Gift Award 2005) Original ist exklusiver Hochpreisartikel für Fachgeschäfte Lidl-Artikel ist Aktionsware und damit Massenware Lidl-Artikel wird in sehr kurzer Zeit in sehr hoher Zahl verkauft Lidl-Artikel wird in China im Auftrag eines heimischen Importeurs gefertigt.

Designschutz: Einführung Folgen für das Original: Verlust der Exklusivität Jeder kennt es als Discounter-Produkt Jeder kennt den geringen Preis der Kopie Man findet es in jedem dritten Haushalt Verkaufspreis zu hoch Markt kaputt Investitionen in Werbung & Marktpräsenz (Listung!) verloren Langfristige Einnahmequelle zerstört

Designschutz: Einführung Wie konnte das passieren??

Designschutz: Einführung Es gab zwar ein eingetragenes Geschmacksmuster vom 10.12.2005...

Designschutz: Einführung aber das hatte einen kleinen Haken: Richtlinie 98/71/EG ( ) vom 13. Oktober 1998 über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen ( Geschmacksmuster-Richtlinie ) Artikel 3: Schutzvoraussetzungen (2) Ein Muster wird durch ein Musterrecht geschützt, wenn es neu ist und Eigenart hat. Artikel 4: Neuheit Ein Muster gilt als neu, wenn der Öffentlichkeit vor dem Tag der Anmeldung des Musters zur Eintragung ( ) kein identisches Muster zugänglich gemacht worden ist. Artikel 6: Offenbarung: Eine Offenbarung bleibt bei der Anwendung der Artikel 4 unberücksichtigt, wenn ein Muster ( ) der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird: ( ) b) während der zwölf Monate vor dem Tag der Anmeldung ( ).

Designschutz: Einführung aber das hatte einen kleinen Haken: Anmeldung zum Promotional Gift Award 2005 (sog. Offenbarung ): 3. Dezember 2004 Anmeldung des Tea Tube als Geschmacksmuster: 10. Dezember 2005! Bei Anmeldung mehr als ein Jahr alt! Folge: Nicht mehr neu im Sinne des Gesetzes. Kein Schutz mehr!

Designschutz: Einführung Und so ward sein Schicksal besiegelt.

Designschutz: Bedeutung Sichert langfristig (bis 25 Jahre!) die Alleinstellung und damit langfristige Einnahmen Erleichtert die Vermarktung Das bietet niemand anders an Gefahrlose Offenbarung gegenüber Dritten (z.b. möglichen Auftragsherstellern oder Lizenznehmern) Schafft eine werthaltige Position Verkauf des exklusiven Designs möglich Bildet ggf. Grundlage für Investitionskredite

Designschutz: Übersicht Wie bekomme ich Designschutz? Welche Rechte gibt mir mein Design ( Geschmacksmuster )? Wie kann ich mein Design wirtschaftlich verwerten? Wieviel kostet Designschutz?

Wie bekomme ich Designschutz? Regelfall: Anmeldung als Design = Geschmacksmuster Geschmacksmuster Anmeldung bei einem (Patentund) Markenamt: Europäisches Marken- und Musteramt für europaweiten Schutz (27 EU-Länder) Nationales Amt für nationalen Schutz Internationales Amt (WIPO) für int. Schutz (Haager Abk.) Gibt es (fast) überall! Ausnahme: Schutz von Gesetzes wegen Unterschiedl. Voraussetzungen: Sog. nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster (siehe hierzu weiter unten) In manchen Ländern: Schutz über Wettbewerbsrecht/ Lauterkeitsrecht Urheberrecht ( ): Selten! (idr nur für Designklassiker ) Variiert von Land zu Land!

Wie bekomme ich Designschutz? Anmeldung als Geschmacksmuster (GM) Voraussetzungen (EU-weit einheitlich 27 Länder!!): Schutzgegenstand: Muster oder Modell" (2D/3D 2D/3D) (kurz: Muster ) Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon, die sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur und/oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst und/oder seiner Verzierung ergibt (Artikel 1 a) GM-Richtlinie) Also: Nur Äußerlichkeiten zählen!! Nicht technische Funktionen o.ä.! Neuheit Neuheitsschonfrist: 1 Jahr (s.o.) Eigenart ( individual character ) Originalität/Unterscheidbarkeit Neuheit & Eigenart werden vor Eintragung nicht geprüft!

Wie bekomme ich Designschutz? Was steht in der Anmeldung? Name, Vorname, Adresse (wird veröffentlicht!) Ggf. Vertreter (Rechtsanwalt o.ä.), Entwerfer (falls nicht Anmelder) Darstellung des Musters: Je nach gewünschtem Schutz! Fotos Zeichnungen/ sonstige Abbildungen Technische oder Konstruktionszeichnungen Ergänzende Beschreibungen möglich (Ersatz für Originalhinterlegung) Bis zu sieben Abbildungen pro Muster möglich (aber hierzu s.u.) Sofortige Veröffentlichung? Oder erst später? (bis 30 bzw. 18 Monate) Eintragung kurzfristig, bei GGM (EU) z.t. in 3 bis 4 Tagen

Wie bekomme ich Designschutz? Zur Abbildung des Designs: Sorgfältige Auswahl der Abbildungen des Designgegenstands: Leitfrage: Was macht die Besonderheit des Designs aus? Beispiel Tisch: Wohl kaum die Unterseite! Beispiel Stehpult: Wohl kaum die Rückseite! Die Ansicht anmelden, die die Besonderheit des Designs ausmacht oder sichtbar macht Beispiel Stehpult: idr. Vorderseite, ggf. Ansicht von oben Eine einzige Abbildung kann mehr Schutz bieten als sieben! Designvarianten mit anmelden! Leitfrage: Was würde der potentielle Nachahmer tun, um das Design zu umgehen?

Wie bekomme ich Designschutz? Beispiel für eine Designvariante

Wie bekomme ich Designschutz? Was muss ich sonst noch wissen? Wem steht das Geschmacksmuster zu? Wird ein Geschmacksmuster (..) von einem Arbeitnehmer in Ausübung seiner Aufgaben oder nach den Weisungen seines Arbeitgebers entworfen, so steht das Recht auf das Gemeinschaftsgeschmacksmuster dem Arbeitgeber zu, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde ( ). Das gilt nicht für freie Mitarbeit oder Auftragsarbeiten! Mehrheit von Entwerfern möglich: Geschmacksmuster steht Entwerfern gemeinsam zu Rechtmäßiger Entwerfer kann verlangen, als Inhaber des Geschmacksmusters eingetragen zu werden!

Welche Rechte gibt mir mein Design? Ein eingetragenes Design ist ein sehr effektives Recht: Wirkt gegen jeden: Verkäufer, Hersteller, Importeur etc. Unabhängig von Schuldfrage: Nachweis des Rechts reicht aus! Ansprüche: Unterlassung (Verbotsrecht) Beispiel: Sofortiger Verkaufs- oder Produktionsstopp Auskunft Beispiel: Wie viele Nachahmungen meines geschützten Designs hast Du hergestellt? An wen geliefert? Zu welchem Preis? Schadensersatz Beispiel: Herausgabe des Gewinns oder einer fiktiven Lizenzgebühr Vernichtung Vernichtung aller rechtsverletzenden Produkte einschl. Werbematerialien etc.

Welche Rechte gibt mir mein Design? Geltendmachung der Rechte: Per Abmahnung mit Unterlassungserklärung: Der Gegner wird aufgefordert, ab sofort die Benutzung des Musters zu unterlassen und eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Vertragsstrafe bei Verstößen Klage oder (idr) einstweilige Verfügung, ggf. mit Beschlagnahme (z.b. auf Messen) kurzfristige Entscheidung! Strafverfahren bei vorsätzlicher Verletzung des Designs! Grenzbeschlagnahme (bei Gemeinschaftsgeschmacksmuster europaweit!) durch den Zoll bei der Einfuhr Unterlassungsanspruch oft effektiver als Zahlungsklage!

Wie kann ich mein Design wirtschaftlich verwerten? Einräumung von Nutzungsrechten ( Lizenz ) Exklusive Lizenz: Nur für einen Lizenznehmer Einfache Lizenz: Mehrere Lizenznehmer möglich Räumlich beschränkt (Nur Österreich & Deutschland) Zeitlich beschränkt (nur für fünf Jahre) Mengenmäßig beschränkt: Nur für bestimmte Stückzahl entgeltlich/ unentgeltlich, Festbetrag oder laufende Zahlung Qualitätsmaßstäbe, Kontrollrechte, sonstige Vorgaben Verkauf des Geschmacksmusters Realistische Preisvorstellungen!! Ungeprüftes Recht!

Wie kann ich mein Design wirtschaftlich verwerten? Wichtigster Ort für Regelung von Nutzungsrechten: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)!! Alternative: Angebot. Im Zweifel: Rechtevorbehalt! Problem: Verhältnis Designer/Auftraggeber Abhängigkeit des freien Designers von Aufträgen Wenig Raum für Durchsetzung von eigenen Rechten Keine Beauftragung mehr bei Bestehen auf Rechten Rechte in der Hinterhand behalten, müssen während Zusammenarbeit nicht offengelegt werden. Kommt es zum Streit, können sie die Verhandlungsposition stärken.

Wie viel kostet Designschutz? Kosten der Anmeldung (o. Anwaltskosten) Gemeinschaftsgeschmacksmuster (Schutz für 27 EU-Länder) Einzelanmeldung: EUR 230,00/ Veröffentl. EUR 120,00/ Aufschiebung EUR 50,00 Sammelanmeldung: 2. - 10. Muster: je EUR 115,00 (Anm.)/60,00 (Veröffentl.)/ 20 (Aufschiebung) ab 11. Muster EUR 50/30/10 Geschmacksmuster Deutschland Einzelanmeldung: EUR 70,00 zzgl. EUR 12,00 Veröffentlichung Sammelanmeldung: 7,00 EUR je Muster, mind. EUR 70; EUR 12/ Veröffentlichung Geschmacksmuster Österreich Einzelanmeldung: EUR 50,00 Sammelanmeldung: EUR 100,00 bis 10 Muster, 10 EUR für jedes weitere, zzgl. Veröffentl.

Wie viel kostet Designschutz? Kosten nach der Anmeldung: Verlängerungsgebühren (nach 5 Jahren) Wenn Muster bis dahin erfolgreich vermarktet ist, kein Problem Wenn Muster nicht marktfähig, dann keine Verlängerung Kosten der Rechtsverteidigung Beispiel: Anwaltskosten in Spanien/Rumänien/Malta/Schweden, wenn dort das Design verletzt wird Kosten der Verteidigung des Designs gegen mögliche Löschungsanträge wg. vermeintlicher Nichtigkeit

Designschutz - Fazit: Kostengünstiges & effektives Schutzrecht - auch für Freiberufler Sichert Einnahmen für Gegenwart und Zukunft Durch Sammelanmeldung sehr attraktiv Europaweit weitgehend vereinheitlicht Aber beachte: Frühe Anmeldung erforderlich (Jahresfrist!) Besonderheit des jeweiligen Designs im Auge behalten! Designvarianten/ -alternativen berücksichtigen! Löschungsrisiko bei Vorgehen aus dem Muster!

Vielen Dank! Download der Präsentation unter http://www.servicemarks.de/download/