BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ. 1. Änderung BEGRÜNDUNG REF. III - 2 AUFGESTELLT:

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Transkript:

STADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ 1. Änderung BEGRÜNDUNG STADTBAUAMT BAD KISSINGEN REF. III - 2 AUFGESTELLT: 23.07.2013 GEÄNDERT: STAND: FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITS- UND BEHÖRDENBETEILIGUNG

STADT BAD KISSINGEN - 2 - INHALTSVERZEICHNIS 1. PLANUNGSANLASS... 3 2. STÄDTEBAULICHE SITUATION UND PROBLEMLAGE... 3 2.1. RECHTLICHE AUSGANGSLAGE... 3 2.2. PLANUNGSVORGABEN... 3 2.3. BESCHREIBUNG DES PLANGEBIETS... 3 3. PLANUNGSZIEL UND PLANUNGSKONZEPT... 4 4. AUSWIRKUNGEN... 5 5. BODENORDNUNG, ERSCHLIEßUNG UND ERSCHLIEßUNGSKOSTEN... 5 6. GRÜNORDNUNG... 5 7. VERFAHRENSABLAUF... 6 7.1. AUFSTELLUNGSBESCHLUSS... 6 7.2. ERGEBNIS DER FRÜHZEITIGEN ÖFFENTLICHKEITSUND BEHÖRDENBETEILIGUNG UND ABWÄGUNG... 6 8. UMWELTBERICHT... 7 8.1 EINLEITUNG... 7 8.2 BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN... 7 8.3 MONITORING... 9 8.4 ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG... 9

STADT BAD KISSINGEN - 3-1. Planungsanlass Im Zuge der Neuplanung der Brücke über den Marbach in der Peter-Henlein-Straße kommt es zu Veränderungen in Bezug auf die verkehrliche Anbindung der östlich von der Peter-Henlein-Straße gelegenen Gärtnerei Henz. Die neue Verkehrsführung beachtet dabei eine mögliche Ausweisung der gesamten östlich von der Peter-Henlein-Straße gelegenen Fläche als Wohngebiet. Derzeit wird die in diesem Bereich befindliche Gärtnerei Henz weiter Bestand haben. Sie wird in der 1. Änderung des Bebauungsplanes als Fläche für eine Erwerbsgärtnerei festgesetzt. Die mit der 1. Änderung neu ausgewiesenen zwei Bauplätze ergeben sich aus der neuen Verkehrserschließung des Gebietes. Die dafür vorgesehene Fläche wird bereits jetzt nicht mehr von der Gärtnerei genutzt und auch zukünftig nicht genutzt werden. 2. Städtebauliche Situation und Problemlage 2.1. Rechtliche Ausgangslage Für das Gebiet existiert der rechtsverbindliche Bebauungsplan Peter-Henlein- Straße, Gemarkung Garitz. Dieser wurde am 08.05.1995 zur Rechtskraft gebracht. Des Weiteren gelten die Stellplatzsatzung vom 01.01.2008 und die Gestaltungssatzung der Stadt Bad Kissingen vom 20.04.2003. 2.2. Planungsvorgaben Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung vom 23.07.2013 beschlossen, die sich aus der neuen Verkehrserschließung ergebenden neuen Bauplätze von Flächen für eine Erwerbsgärtnerei in Allgemeines Wohngebiet umzuwandeln. 2.3. Beschreibung des Plangebiets Der gesamte Umgriff des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Peter-Henlein- Straße ist bis auf die östliche Spitze des Baugebietes als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Östlich von der Peter-Henlein-Straße befindet sich die Gärtnerei Henz, deren Fläche als Fläche für eine Erwerbsgärtnerei festgesetzt ist. Die im Bebauungsplangebiet ausgewiesenen Baugrundstücke sind etwa zur Hälfte bebaut. 2.3.1. Lage im Stadtgebiet Das Bebauungsplangebiet liegt zwischen dem Westring (B 286) und dem Marbach in der Mitte des Stadtteiles Garitz. Südwestlich vom Bebauungsplangebiet befindet sich der Ortskern von Garitz. Nördlich des Bebauungsplangebietes schließen sich die Baugebiete Staffels und Güßgraben an, welche fast vollständig bebaut sind.

STADT BAD KISSINGEN - 4-2.3.2. Umgriff Die 1. Änderung umfasst den Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Peter-Henlein-Straße, Gemarkung Garitz. Der Änderungsbereich ist im Plan separat dargestellt. Er befindet sich zwischen der Peter-Henlein-Straße und der Gärtnerei Henz und umfasst das Grundstück Fl.-Nr. 258/2 und Teilflächen der Grundstücke Fl.-Nr. 258 und 258/1. 3. Planungsziel und Planungskonzept Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes erfolgt, bedingt durch den Neubau der Brücke über dem Marbach, eine Änderung der verkehrlichen Anbindung der östlich von der Peter-Henlein-Straße gelegenen Gärtnerei Henz. Aus der neuen Verkehrsanbindung, welche eine mögliche Ausweisung der gesamten östlich von der Peter-Henlein-Straße gelegenen Fläche als Wohngebiet beachtet, ergibt sich eine Fläche, welche im Rahmen der 1. Änderung als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen wird. Diese Fläche (2 Bauplätze) wurde von der Gärtnerei nicht genutzt und eine weitere zukünftige Nutzung durch die Gärtnerei ist nicht vorgesehen. Skizze der Planung für eine mögliche Ausweisung eines Wohngebietes auf der Fläche der Erwerbsgärtnerei:

STADT BAD KISSINGEN - 5 - Für die neu ausgewiesenen Wohnbauplätze werden analog der angrenzenden Grundstücke folgendes festgesetzt: Zahl der Vollgeschosse: II Grundflächenzahl: 0,4 Geschossflächenzahl: 0,6 4. Auswirkungen Inhalt der 1. Änderung sind die geänderte Erschließung der Gärtnerei Henz und die Ausweisung von zwei Wohnbauplätzen. Bei der Erschließungsstraße zur Gärtnerei handelt es sich um eine Umlegung der bereits vorhandenen Erschließungsstraße. Weitere Versiegelungen erfolgen durch die Bauflächen der Wohnbauplätze und deren Erschließung. Die grünordnerischen Festsetzungen werden für die zwei neuen Bauplätze übernommen. Die großzügigen Grünbereiche im Norden und Süden des Baugebietes bleiben unverändert. Da auch bei einer Nutzung durch eine Erwerbsgärtnerei davon auszugehen ist, dass ein gewisser Anteil der Fläche versiegelt wird, hat die Ausweisung der 2 Wohnbauplätze kaum Einfluss auf die Grünflächenbilanz. Aus diesem Grund wird in diesem Änderungsverfahren auf weitere Ausgleichmaßnahmen verzichtet. An den zwei neu ausgewiesenen Bauplätzen ist bedingt durch den Westring mit Schallimmissionen zu rechnen. Eine Abschätzung der zu erwartenden Schallimmissionen, welche vom Ingenieurbüro Wölfel durchgeführt wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass der Schallimmissionsschutz mit baulichen Maßnahmen am Gebäude sichergestellt werden kann. Sofern Schlafräume nicht auf der schallabgewandten Seite der Gebäude vorgesehen sind, müssen schallgedämmte Lüftungseinrichtungen eingeplant werden. Eine entsprechende Festsetzung wurde in die 1. Änderung des Bebauungsplanes aufgenommen. Es sind keine weiteren wesentlichen Auswirkungen durch die 1. Änderung zu erwarten. 5. Bodenordnung, Erschließung und Erschließungskosten Bodenordnende Maßnahmen sind erforderlich. Genauere Angaben werden im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung getroffen. 6. Grünordnung Zum Bebauungsplan existiert kein Grünordnungsplan. Im Bebauungsplan sind unter den textlichen Festsetzungen Ziffer 13 grünordnerische Festsetzungen aufgeführt, welche auch für die neuen Wohnbauplätze Gültigkeit haben. Der Vergleich der Grünflächenbilanz beider Nutzungen kommt zu dem Ergebnis, dass die zwei Bauplätze mit Erschließung im Flächenverbrauch ähnlich zu werten sind wie die Flächen der Erwerbsgärtnerei mit seinen möglichen Versiegelungen (Gewächshäuser, Erschließungswege u.ä.).

STADT BAD KISSINGEN - 6 - Die 1. Änderung hat somit sehr geringen Einfluss auf die Flächenbilanz. Über die grünordnerischen Festsetzungen hinaus sind keine weiteren Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. 7. Verfahrensablauf 7.1. Aufstellungsbeschluss Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Peter-Henlein-Straße wurde durch den Aufstellungsbeschluss des Bauausschusses vom 23.07.2013 eingeleitet. 7.2. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsund Behördenbeteiligung und Abwägung Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird vom 16. September bis zum 16. Oktober 2013 durchgeführt.

STADT BAD KISSINGEN - 7-8. Umweltbericht Für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Peter-Henlein-Straße, Gemarkung Garitz, ist nach 2a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen. 8.1 Einleitung 8.1.1 Kurzbeschreibung des Vorhabens Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes erfolgt, bedingt durch den Neubau der Brücke über dem Marbach, eine Änderung der verkehrlichen Anbindung der östlich von der Peter-Henlein-Straße gelegenen Gärtnerei Henz. Aus der neuen Verkehrsanbindung, welche eine mögliche Ausweisung der gesamten östlich von der Peter-Henlein-Straße gelegenen Fläche als Wohngebiet beachtet, ergibt sich eine Fläche, welche mit der 1. Änderung als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen wird. Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung orientieren sich dabei an den umgebenden Wohngrundstücken. 8.1.2. Darstellung der festgelegten Ziele des Umweltschutzes Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wurden die Auswirkungen der Planung auf die Umwelt in Form einer Umweltprüfung nicht untersucht, was auf das damalige Baurecht zurückzuführen ist. Es wurden jedoch grünordnerische Festsetzungen in den Bebauungsplan aufgenommen. Bei der 1. Änderung des Bebauungsplanes wird derzeit davon ausgegangen, dass durch die Änderung keine Veränderungen bezüglich der Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind. Dies wird im Einzelnen aus der Prüfung der Umweltauswirkungen unter Punkt 8.2. deutlich. 8.2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 8.2.1 Beschreibung der Umwelt zum Zeitpunkt der Planaufstellung und der zu erwartenden Umweltauswirkungen Schutzgut Mensch: Mit der Ausweisung der zwei Wohnbauplätze und der geänderten Erschließung sind keine negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch zu erwarten. Die Verkehrsbelastung, welche mit der Nutzung als Erwerbsgärtnerei einhergehen würde, wird sich mit der Wohnnutzung nicht verändern. Ein ausreichender Schutz vor den zu erwartenden Schallimmissionen bedingt durch den Westring an den zwei neu ausgewiesenen Bauplätzen kann durch bauliche Maßnahmen am Gebäude sichergestellt werden. Dementsprechend wird im Bebauungsplan die Festsetzung, dass sofern Schlafräume nicht auf der schallabgewandten Seite der Gebäude vorgesehen sind, schallgedämmte Lüftungseinrichtungen einzuplanen sind, aufgenommen. Mit einer zusätzlichen Beeinträchtigung des Schutzgutes Mensch wird nicht gerechnet.

STADT BAD KISSINGEN - 8 - Schutzgut Pflanze: Im Rahmen des 1. Änderungsverfahrens wird durch die Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung (GRZ: 0,4) und entsprechende grünordnerische Festsetzungen gewährleistet, dass das Ziel einer Durchgrünung des Baugebietes weiterhin erreicht wird. Mit einer zusätzlichen Beeinträchtigung des Schutzgutes Pflanze wird nicht gerechnet. Schutzgut Tier: Im Rahmen des 1. Änderungsverfahrens wird durch die Festsetzung des entsprechenden Maßes der baulichen Nutzung und durch grünordnerische Festsetzungen für die Wohngrundstücke erreicht, dass die innere Durchgrünung des Baugebietes und der Lebensraum für die Tierwelt gesichert und erhalten wird. Die Gartennutzung in einem Wohngebiet bietet im Vergleich zu einer Fläche einer Erwerbsgärtnerei einen vergleichbaren Lebensraum für die Tiere. Mit einer zusätzlichen Beeinträchtigung des Schutzgutes Tier wird nicht gerechnet. Schutzgut Boden: Im Rahmen des 1. Änderungsverfahrens werden die möglichen versiegelten Flächen nur unwesentlich verändert. Mit einer zusätzlichen Beeinträchtigung des Schutzgutes Boden wird nicht gerechnet. Schutzgut Wasser: Im Rahmen des 1. Änderungsverfahrens werden die möglichen versiegelten Flächen nur unwesentlich verändert. Mit einer zusätzlichen Beeinträchtigung des Schutzgutes Wasser wird nicht gerechnet. Schutzgut Luft und Klima: Im Rahmen des 1. Änderungsverfahrens werden die möglichen versiegelten Flächen nur unwesentlich verändert. Eine Durchgrünung des Baugebietes ist durch entsprechende grünordnerische Festsetzungen sichergestellt. Zusätzliche kleinklimatische Veränderungen sind nicht zu erwarten. Mit einer zusätzlichen Beeinträchtigung des Schutzgutes Luft und Klima wird nicht gerechnet. Schutzgut Landschaftsbild: Die Nutzungsänderung hat auf das Landschaftsbild nur sehr geringen Einfluss, da die neue mögliche Bebauung bedingt durch den geringen Umfang kaum Auswirkungen auf das Gesamtbild des Bebauungsplangebietes hat. Somit sind gestalterisch keine Änderungen zu erwarten, die auf das Schutzgut Landschaftsbild Einfluss nehmen könnten. Schutzgut Kulturgüter: Da in diesem Bereich bisher keine nennenswerten Funde bekannt sind und es sich nur um einen kleinflächigen noch nicht bebauten Bereich handelt, wird nicht davon ausgegangen, dass das Schutzgut Kulturgüter in nennenswerter Weise betroffen ist. Schutzgut Sachgüter: Innerhalb des Umgriffs und direkt angrenzend ist kein unter Denkmalschutz stehendes Gebäude vorhanden.

STADT BAD KISSINGEN - 9-8.2.2 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen. Die Schutzgüter werden nicht schlechter gestellt. Es wird keine Notwendigkeit gesehen, Vermeidungs- oder Ausgleichsmaßnahmen vorzusehen. 8.3 Monitoring Da durch das Verfahren keine Veränderung der möglichen Umweltauswirkungen zu erwarten ist und keine Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich erforderlich sind, kann auf eine weitere Überwachung verzichtet werden. 8.4 Allgemein verständliche Zusammenfassung Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes erfolgt, bedingt durch den Neubau der Brücke über dem Marbach, eine Änderung der verkehrlichen Anbindung der östlich von der Peter-Henlein-Straße gelegenen Gärtnerei Henz. Aus der neuen Verkehrsanbindung, welche eine mögliche Ausweisung der gesamten östlich von der Peter-Henlein-Straße gelegenen Fläche als Wohngebiet beachtet, ergibt sich eine Fläche, welche im Rahmen der 1. Änderung als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen wird. Diese Fläche (2 Bauplätze) wurde von der Gärtnerei nicht genutzt und eine weitere zukünftige Nutzung ist nicht vorgesehen. Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung orientieren sich dabei an den umgebenden Wohngrundstücken. Die Bebauung und Nutzung des Grundstückes im Rahmen der vor der Änderung möglichen Festsetzungen hat voraussichtlich ähnliche Umweltauswirkungen wie die Bebauung und Nutzung im Rahmen der neuen Festsetzungen. Negative Umweltauswirkungen, die aus der Änderung herrühren, sind nicht zu erwarten. Bad Kissingen, 11.09.2013 Ref. III-2b Hofmann Kerstin Dipl.-Ing.

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