Basiswissen Kaufrecht, Werkvertragsrecht

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Basiswisse - Alpma-Schmidt Basiswisse Kaufrecht, Werkvertragsrecht 2016 Bearbeitet vo Josef A. Alpma, Dr. Tobias Wirtz 2. Auflage 2016. Buch. V, 83 S. Kartoiert ISBN 978 3 86752 436 0 Format (B x L): 16,5 x 23,0 cm Gewicht: 164 g Recht > Zivilrecht > BGB Allgemeies Schuldrecht Zu Ihaltsverzeichis schell ud portofrei erhältlich bei Die Olie-Fachbuchhadlug beck-shop.de ist spezialisiert auf Fachbücher, isbesodere Recht, Steuer ud Wirtschaft. Im Sortimet fide Sie alle Medie (Bücher, Zeitschrifte, CDs, ebooks, etc.) aller Verlage. Ergäzt wird das Programm durch Services wie Neuerscheiugsdiest oder Zusammestelluge vo Bücher zu Soderpreise. Der Shop führt mehr als 8 Millioe Produkte.

Kaufrecht 1. Teil 1. Teil: Kaufrecht Das Kaufrecht ist das Soderrecht für Kaufverträge. Es ist im Besodere Teil des Schuldrechts i de 433 479 1 geregelt. Die Norme im Allgemeie Teil des BGB ud dem Allgemeie Teil des Schuldrechts gelte auch für Kaufverträge, aber ur soweit die 433 479 keie Soderregel ethalte. Eier der wichtigste Bereiche des Kaufrechts ist das Gewährleistugsrecht. Für die Rechte des Käufers bei Mägel der Kaufsache verweist 437 weitgehed auf die Asprüche aus dem Allgemeie Teil des Schuldrechts. Das gilt für das Rücktrittsrecht gemäß 437 Nr. 2, 323. Für Schadesersatzasprüche des Käufers wege eies Magels verweist 437 Nr. 3 auf die Vorschrifte des Allgemeie Teils. Das Kaufrecht ist daher i eiem gaz besodere Maß mit de Regel des Allgemeie Teils des Schuldrechts veretzt. Die 474 479 ethalte Soderregel über de Verbrauchsgüterkauf. Gemäß 474 Abs. 1 S. 1 liegt ei Verbrauchsgüterkauf vor, we ei Verbraucher vo eiem Uterehmer eie bewegliche Sache kauft. Die besodere Vorschrifte der 474 479 betreffe isbesodere de Gefahrübergag ( 474 Abs. 4) ud die Beweislastumkehr vor das Vorliege eies Magels bei Gefahrübergag ( 476). 1. Abschitt: Der Kaufvertrag Ei Kaufvertrag liegt vor, we sich die Parteie darüber eiige, dass ei Kaufgegestad gege Zahlug eies Kaufpreises übertrage werde soll. Kaufgegestad ist regelmäßig eie Sache. Im Gesetz ist daher i de 433 452 vorragig der Sachkauf geregelt. Gemäß 453 Abs. 1 fide die Vorschrifte über de Kauf vo Sache auf de Kauf vo Rechte ud sostige Gegestäde etsprechede Awedug. Rechte als Kaufgegestad sid beispielsweise eie Forderug, eie Grudschuld oder auch ei Gesellschaftsateil. Beispiele für sostige Gegestäde sid Elektrizität, Ferwärme oder auch Patete ud Erfiduge (Kow-how). Gemäß 433 Abs. 1 S. 1 ist der Verkäufer eier Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergebe ud ihm das Eigetum zu ver- 1 ohe Gesetzesagabe sid solche des BGB. 1

1. Teil Kaufrecht schaffe. Aus 433 Abs. 1 S. 2 ergibt sich die Verpflichtug zur Verschaffug eier Sache, die frei vo Sach- ud Rechtsmägel ist. Der Käufer ist gemäß 433 Abs. 2 verpflichtet, de Kaufpreis zu zahle ud die Sache abzuehme. Die Zahlugsverpflichtug ist grudsätzlich i bar zu erfülle. Weitgehed üblich ist jedoch das Eiverstädis des Verkäufers i eie bargeldlose Zahlugsweise durch Überweisug oder Kartezahlug. Ei Eiverstädis i eie Überweisug liegt beispielsweise i der Agabe der Kotodate auf der Rechug. 2. Abschitt: Gewährleistugsrecht Alle Gewährleistugsasprüche setze eie Magel der Kaufsache voraus. Dabei ka es sich um eie Sachmagel ( 434) oder eie Rechtsmagel ( 435) hadel. Die Rechte des Käufers bei eiem Magel der Kaufsache ergebe sich aus 437. Gemäß 437 Nr. 1, 439 ka der Käufer Nacherfüllug verlage. Ei Recht zum Rücktritt ka sich aus 437 Nr. 2, 323 ergebe. Das Rücktrittsrecht setzt grudsätzlich de erfolglose Ablauf eier zur Nacherfüllug gesetzte Frist voraus. Das Recht zur Miderug aus 437 Nr. 2, 441 hat die gleiche Voraussetzuge wie das Rücktrittsrecht. Schadesersatzasprüche oder Asprüche auf Ersatz vergeblicher Aufweduge köe sich aus 437 Nr. 3 i.v.m. de dort geate Vorschrifte ergebe. A. Begriff des Magels I. Sachmagel, 434 434 uterscheidet sechs Fälle, i dee eie Sache frei vo Sachmägel ist oder ei Sachmagel vorliegt ud welche Fälle eiem Sachmagel gleichzustelle sid. Weiter Beschaffeheitsbegriff 1. Beschaffeheitsvereibarug, 434 Abs. 1 S. 1 Nach 434 Abs. 1 S. 1 liegt ei Sachmagel vor, we die Sache icht die vereibarte Beschaffeheit hat. Die Parteivereibarug ist also maßgebed (subjektiver Fehlerbegriff). Dahiter steht 2

1. Teil Kaufrecht Hiweis: Nach 326 Abs. 5 Hs. 2 gilt auch hier der Ausschlussgrud des 323 Abs. 5 S. 2 für de Rücktritt! Die Norme der 326 Abs. 5 ud 440 modifiziere also das Rücktrittsrecht aus 323 Abs. 1 Alt. 2 im Hiblick auf das Erforderis der vorherige erfolglose Fristsetzug! Zu beachte ist, dass diese Uterscheidug icht ur für das Rücktrittsrecht des Käufers gilt, soder auch für desse Miderugsrecht. Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des 441 Abs. 1 S. 1 ( Statt zurückzutrete... ), woraus folgt, dass die Voraussetzuge des Rücktrittsrechts auch für die Miderug gegebe sei müsse. Hiweis: Nochmals betot sei aber, dass gemäß 441 Abs. 1 S. 2 bei der Miderug der Ausschlussgrud des 323 Abs. 5 S. 2 icht gilt! Rücktritt ud Miderug im Kaufrecht Ausgagspukt: Schlechtleistug, 434, 435 Rechtsgrudverweis vo 437 Nr. 2 Nacherfüllug möglich 323 Abs. 1 Alt. 2 umittelbar awedbar! grds.: Fristsetzug erforderlich Ausahme: etbehrlich gem. 323 Abs. 2 oder 440 Nacherfüllug umöglich 323 Abs. 1 Alt. 2 über 326 Abs. 5 Hs. 2 awedbar! stets keie Fristsetzug erforderlich, da silos! Wirkuge des Rücktritts Der Rücktritt hat zwei wesetliche Auswirkuge: Zum eie erlösche die Erfüllugsasprüche ex uc ( Befreiugswirkug ). Zum adere besteht ei Aspruch der Parteie ach 346 Abs. 1 auf Rückgewähr der erbrachte Leistuge. I eier Klausur mit Probleme im Zusammehag mit Mägel der Kaufsache hat die letztgeate Auswirkug besodere Bedeutug, da oftmals ach dem Aspruch des Käufers auf Rückzahlug des Kaufpreises gefragt wird. 18

Gewährleistugsrecht 2. Abschitt Aufbauschema für de Rücktritt des Käufers, 437 Nr. 2, 323 I. Voraussetzuge des Rücktrittsrechts (Rücktrittsgrud), 437 Nr. 2 Alt. 1, 323 1. Wirksamer Kaufvertrag zwische Verkäufer ud Käufer 2 Die Kaufsache muss bei Gefahrübergag mit eiem Sachmagel ( 434) oder bei Erwerb mit eiem Rechtsmagel ( 435) behaftet sei 3. Erfolgloser Ablauf eier agemessee Frist oder Etbehrlichkeit der Fristsetzug ( 323) II. Kei Ausschluss 1. Rücktrittsrecht ausgeschlosse, 323 Abs. 5 S. 1, Uerheblichkeit der Pflichtverletzug; 323 Abs. 6: Käufer allei oder weit überwieged veratwortlich 2. Kei Gewährleistugsausschluss durch Vertrag oder Gesetz III. Erklärug des Rücktritts, 349 IV. Rechtsfolge des Rücktritts, 346, 347 V. Uwirksamkeit des Rücktritts gemäß 438 Abs. 4, 218 1. Voraussetzuge des Rücktrittsrechts a) Wirksamer Kaufvertrag b) Die Kaufsache muss bei Gefahrübergag mit eiem Sachmagel, 434, oder beim Erwerb mit eiem Rechtsmagel, 435, behaftet sei. c) Erfolgloser Ablauf eier agemessee Frist oder Etbehrlichkeit der Fristsetzug aa) Erfolgloser Ablauf eier agemessee Frist Der Käufer muss de Verkäufer zur Erfüllug aufforder ud eie Frist hizusetze, dabei ist icht erforderlich, dass ei bestimmter Zeitpukt oder Zeitraum agegebe wird, soder es reicht eie Aufforderug zur uverzügliche Leistug aus, we der Zeitraum bestimmt oder bestimmbar ist. Aufforderug zur Erfüllug Beispiele: Nacherfüllug i agemesseer Zeit oder umgehed oder so schell wie möglich. Damit wird eie zeitliche Greze gesetzt, die aufgrud der jeweilige Umstäde des Eizelfalls bestimmbar ist. 19

Check: Rücktritt ud Miderug Check: 1. I welchem Rücktritt Verhältis ud Miderug stehe Rücktritt ud Miderug? 2. Welche Rücktrittsgrüde ethält 323 Abs. 1? 3. Woraus ka sich ei Rücktrittsrecht bei Schlechtleistug ergebe? 4. Welche Auswirkuge hat der Rücktritt? 5. I welche Fälle ist die Fristsetzug etbehrlich? 6. Welche besodere Ausschlussgrüde sid für de Rücktritt zu beachte? 1. Rücktritt ud Miderug stehe i eiem Alterativverhältis. Der Käufer ka also etweder de Rücktritt oder die Miderug erkläre. Dies geht aus dem oder i 437 Nr. 2 bzw. der Formulierug statt zurückzutrete i 441 Abs. 1 S. 1 hervor. 2. Rücktritt bei Nichterbrige der fällige Leistug (1. Alt.) ud Rücktritt bei icht vertragsgemäßer Leistug (2. Alt.), also bei Schlechtleistug. 3. Ist die Nacherfüllug och möglich, so greift 323 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 umittelbar ei. Ist die Nacherfüllug higege umöglich, greift die Regelug des 323 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 über die Vorschrift des 326 Abs. 5 als Rücktrittsgrud, woach die Fristsetzug etbehrlich ist, da sie keie Si macht. 4. Die Erfüllugsasprüche erlösche ex uc (Befreiugswirkug). Sid die Leistuge bereits erbracht, so besteht ei Aspruch der Parteie ach 346 Abs. 1 auf Rückgewähr der erbrachte Leistuge (Rückgewährschuldverhältis). 5. Die Etbehrlichkeit der Fristsetzug ka sich aus 326 Abs. 5, 323 Abs. 2, 440 ud für de Uterehmerregress aus 478 ergebe. 6. 323 Abs. 5 S. 1: Hierach ist der Rücktritt ausgeschlosse, we die Pflichtverletzug (d.h. der Magel) uerheblich ist. 323 Abs. 6: Daach ist der Rücktritt ausgeschlosse, we der Käufer für de Umstad, der ih zum Rücktritt berechtigt, allei oder weit überwieged veratwortlich ist. 7. Ist beim Verbrauchsgüterkauf Nutzugsersatz für die Nutzug der magelhafte Sache zu leiste? 7. Ja, de 474 Abs. 2 S. 1 verweist ur auf 439 Abs. 4 ud icht auf das Rücktrittsrecht. 28

Gewährleistugsrecht 2. Abschitt IV. Schadesersatzasprüche des Käufers Die Regelug des 437 Nr. 3 weist für die Schadesersatzasprüche des Käufers bei Lieferug eier magelhafte Sache auf die Aspruchsgrudlage des Allgemeie Teils des Schuldrechts. Das sid 311a bei afäglicher Umöglichkeit 280 Abs. 1 u. 3, 283 bei achträglicher Umöglichkeit 280 Abs. 1 u. 3, 281 bei Nichtleistug ach Fristsetzug ud 280 Abs. 1. 286 ist icht aufgeführt. Allerdigs verweist 437 Nr. 3 auf 280, desse Abs. 2 wiederum auf 286 verweist. Wie im Allgemeie Schuldrecht ist zwische Schadesersatzasprüche statt der Leistug ud Schadesersatzasprüche ebe der Leistug zu uterscheide. Schadesersatzasprüche statt der Leistug etschädige de Käufer dafür, dass er edgültig keie magelfreie Sache erhält, weil die Nacherfüllug umöglich ist oder eie zur Nacherfüllug gesetzte Frist abgelaufe ist ud der Käufer Schadesersatz statt der Leistug verlagt ( 281 Abs. 4). Schadesersatzasprüche ebe der Leistug köe ebe eiem (Nach-)Erfüllugsaspruch auf eie magelfreie Leistug bestehe. Überblick über die Schadesersatzasprüche des Käufers wege Verletzug der Pflicht zur magelfreie Leistug, 433 Abs. 1 S. 2 Schadesersatz statt der Leistug Schadesersatz ebe der Leistug afägliche Umöglichkeit der Nacherfüllug, 437 Nr. 3, 311 a Abs. 2 achträgliche Umöglichkeit der Nacherfüllug, 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 ud 3, 283 Nichtleistug der Nacherfüllug ach Fristsetzug, 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 ud 3, 281 sostige Schäde, die durch die magelhafte Leistug etstade sid, 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 Verzug mit der Nacherfüllug, 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 ud 2, 286 29

Gewährleistugsrecht 3. Abschitt dugsersatzaspruch, soder verweist (wie im Kaufrecht 437 Nr. 3) auf das allgemeie Leistugsstörugsrecht. Allerdigs werde die allgemeie Regeluge durch besodere Bestimmuge i 636 ergäzt. Zwische de Schadesersatzasprüche aus 634 Nr. 4 ud 823 Abs. 1 besteht echte Aspruchskokurrez (vgl. dazu im Kaufrecht S. 39). Bei de Schadesersatzasprüche des Bestellers gemäß 634 Nr. 4 ist zu uterscheide zwische de Schadesersatzasprüche statt der Leistug ud de sostige Schadesersatzasprüche, die ebe die Leistug bzw. ebe de Schadesersatzaspruch statt der Leistug trete, wie der Verzögerugsschade ud der eifache Schadesersatzaspruch ebe der Leistug. Ugeachtet desse müsse aber bei alle Schadeersatzasprüche des Bestellers zumidest die folgede Voraussetzuge gegebe sei: Wirksamer Werkvertrag Sach- oder Rechtsmagel bei Gefahrübergag Vertretemüsse des Uterehmers Ob weitere Voraussetzuge erforderlich sid, richtig sich daach, welcher Schadeersatzaspruch statt oder ebe der Leistug eischlägig ist. Überblick über die Schadesersatzasprüche des Bestellers wege Verletzug der Pflicht zur magelfreie Leistug, 633 Abs. 1 Schadesersatz statt der Leistug SE ebe der Leistug 311 a Abs. 2 Afägliche Umöglichkeit der Nacherfüllug, Nachträgliche Umöglichkeit der Nacherfüllug, 280 Abs.1 u. 3, 283 Nichtleistug der Nacherfüllug ach Fristsetzug, 280 Abs.1 u. 3, 281 Verzug mit der Nacherfüllug, 280 Abs.1 u. 2, 286 Sostige Schäde, die durch das magelhafte Werk etstade sid, 280 Abs. 1 Der Schadesersatzaspruch des Bestellers gege de Uterehmer aus 280 Abs. 1 u. 3, 281 setzt grudsätzlich eie 77