Kaufrecht/ Werkvertragsrecht. Basiswissen. Alpmann Schmidt. Kaufrecht/Werkvertragsrecht 3. Auflage Langkamp

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1 BAlpma Schmidt Basiswisse Kaufrecht/Werkvertragsrecht 2019 Basiswisse vo Alpma Schmidt der Eistieg i das Rechtsgebiet leicht ud verstädlich B Kaufrecht/Werkvertragsrecht 3. Auflage 2019 Basiswisse Das Basiswisse Kaufrecht/Werkvertragsrecht diet als Eistieg i das Rechtsgebiet ud ist für alle geschriebe, die sich zum erste Mal damit beschäftige. Das Skript setzt keie Vorketisse im Besodere Schuldrecht voraus ud behadelt alle Frage, die für die erste Klausure aus dem Kauf- ud Werkvertragsrecht vo Bedeutug sid. Ihalt: Kaufrecht Gewährleistugsrecht Gefahrübergag Garatieüberahme Besoderheite des Verbrauchsgüterkaufs Werkvertragsrecht Zustadekomme des Werkvertrags Allgemeie Leistugsstöruge Gewährleistugsrecht Werklieferugsvertrag Lagkamp Kaufrecht/ Werkvertragsrecht 3. Auflage 2019 ISBN: ,90 Alpma Schmidt

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3 Basiswisse Kaufrecht Werkvertragsrecht 2019 Dr. Tobias Lagkamp (geb. Wirtz) Rechtsawalt ud Repetitor i Müster ALPMANN UND SCHMIDT Juristische Lehrgäge Verlagsges. mbh & Co. KG Müster, Alter Fischmarkt 8, Postfach 1169, Telefo (0251) AS-Olie:

4 Dr. Lagkamp (geb. Wirtz), Tobias Basiswisse Kaufrecht Werkvertragsrecht 3. Auflage 2019 ISBN: Verlag Alpma ud Schmidt Juristische Lehrgäge Verlagsgesellschaft mbh & Co. KG, Müster Die Vervielfältigug, isbesodere das Fotokopiere, ist icht gestattet ( 53, 54 UrhG) ud strafbar ( 106 UrhG). Im Fall der Zuwiderhadlug wird Strafatrag gestellt. Uterstütze Sie us bei der Weiteretwicklug userer Produkte. Wir freue us über Areguge, Wüsche, Lob oder Kritik a: feedback@alpma-schmidt.de

5 Ihaltsverzeichis 1. Teil: Kaufrecht Abschitt: Kaufvertrag Abschitt: Gewährleistugsrecht... 2 A. Begriff des Magels... 2 I. Sachmagel, Beschaffeheitsvereibarug Vertraglich vorausgesetzte Verwedug Eigug zur gewöhliche Verwedug ud übliche Beschaffeheit Usachgemäße Motage / magelhafte Motagealeitug Aliud- ud Miderlieferug... 5 II. Rechtsmagel, Check: Magel... 8 B. Rechte des Käufers bei eiem Magel... 9 I. Nacherfüllugsaspruch, 437 Nr. 1, Voraussetzuge Kei Ausschluss der Gewährleistug Rechtsfolge des Nacherfüllugsaspruchs...11 a) Aspruchsihalt...11 aa) Erfüllugsort...11 bb) Koste der Nacherfüllug...12 cc) Ersatz der Ei- ud Ausbaukoste, 439 Abs dd) Gegeaspruch des Verkäufers auf Nutzuge...14 b) Ausschluss ud Eischräkuge der Nacherfüllug...14 aa) Umöglichkeit gemäß 275 Abs bb) Uverhältismäßige Koste...15 cc) Uzumutbarkeit gemäß 275 Abs. 2 u Check: Nacherfüllugsaspruch...17 II. Rücktritt oder Miderug Rücktritt...19 a) Voraussetzuge des Rücktrittsrechts...19 aa) Erfolgloser Ablauf eier agemessee Frist...20 bb) Etbehrlichkeit der Fristsetzug...21 I

6 Ihaltsverzeichis b) Ausschlussgrüde...22 aa) Ausschluss des Rücktrittsrechts, 323 Abs. 5 S bb) Ausschluss des Rücktrittsrechts, 323 Abs cc) Ausschluss des Rücktrittsrechts bei Megeabweichuge, 323 Abs. 5 S. 1 oder S c) Rücktrittserklärug...23 d) Rechtsfolge des Rücktritts...23 aa) Pflicht zur Rückgewähr, 346 Abs bb) Wertersatz, 346 Abs cc) Ausschluss des Wertersatzes, 346 Abs e) Uwirksamkeit des Rücktritts, 438 Abs. 4, Miderug...25 a) Voraussetzuge des Rücktrittsrechts...27 b) Ausschlussgrüde...27 c) Miderugserklärug...27 d) Rechtsfolge der Miderug...27 e) Eiwedug aus 218 Abs Check: Rücktritt ud Miderug...28 III. Schadesersatzasprüche des Käufers Schadesersatz statt der Leistug...30 a) Aspruch aus 437 Nr. 3, 311a Abs b) Aspruch aus 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 u. 3, c) Aspruch aus 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 u. 3, Schadesersatz ebe der Leistug...35 a) Aspruch aus 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 u. 2, b) Aspruch aus 437 Nr. 3, 280 Abs IV. Aufwedugsersatz gemäß 437 Nr. 3, V. Verhältis der Gewährleistugsrechte zu de allgemeie Regel Verhältis zu 119 Abs Verhältis zu 119 Abs Verhältis zu 123 Abs Verhältis zu de allgemeie Regel der Leistugsstörug...39 II

7 Ihaltsverzeichis 5. Verhältis zu Verhältis zu 823 Abs C. Verjährug der Mägelasprüche...40 I. Dauer der Verjährug ( 438 Abs. 1)...41 II. Begi der Verjährug ( 438 Abs. 2)...42 Check: Schades- ud Aufwedugsersatz Abschitt: Gefahrübergag...44 A. Gefahrübergag gemäß 446 S B. Gefahrübergag gemäß 446 S C. Gefahrübergag gemäß 447 Abs I. Awedbarkeit...45 II. Voraussetzuge Versedug a eie adere Ort als de Erfüllugsort Auf Verlage des Käufers Auslieferug der Sache a eie Trasportperso Rechtsfolge: Gefahrübergag Abschitt: Garatieüberahme, A. Arte der Garatie...46 I. Beschaffeheits- ud Haltbarkeitsgaratie...47 II. Selbststädige ud uselbststädige Garatie...47 III. Verkäufer- ud Herstellergaratie...47 B. Verjährug bei der Garatie...48 Check: Verjährug, Garatie Abschitt: Besoderheite des Verbrauchsgüterkaufs, 474 ff A. Voraussetzuge des Verbrauchsgüterkaufs...51 B. Rechtsfolge des Verbrauchsgüterkaufs...51 I. Soderregel Fälligkeitsregelug, 475 Abs Gefahrübergag beim Versedugskauf Kei Nutzugsersatz bei Ersatzlieferug Eischräkuge der Haftugsbegrezug bei öffetlicher Versteigerug...52 II. Besoderheite der Gewährleistug Uzulässigkeit abweicheder Vereibaruge Verjährug...52 III

8 Ihaltsverzeichis 3. Beweislastumkehr...53 III. Trasparezgebot bei Garatie, Check: Verbrauchsgüterkauf Abschitt: Regress des Verkäufers...57 A. Aspruch auf Aufwedugsersatz, 445 a Abs I. Verkauf eier eu hergestellte Sache...57 II. Derselbe Magel bereits bei Gefahrübergag...58 III. Umfag des Ersatzes...59 B. Etbehrlichkeit der Fristsetzug, 445 a Abs I. Voraussetzuge...60 II. Ihalt der Asprüche...60 C. Verhältis zwische 445 a Abs. 1 ud 445 a Abs D. Verjährug der Regressasprüche, 445 b...62 E. Soderbestimmuge für de Regress des Uterehmers, Teil: Werkvertragsrecht Abschitt: Werkvertrag gemäß A. Zustadekomme...65 I. Ihalt der Eiigug Werk als Leistugsgegestad Werkloh...66 II. Wirksamkeit der Eiigug Formverstoß, Verstoß gege ei Verbotsgesetz, Afechtug, B. Erlösche der Asprüche...69 C. Durchsetzbarkeit der Asprüche...69 D. Rechte ud Pflichte aus dem Werkvertrag...70 I. Pflichte des Bestellers Vergütugspflicht Abahmepflicht ud Rechtsfolge der Abahme Mitwirkug des Bestellers...72 II. Pflichte des Uterehmers...72 IV

9 Ihaltsverzeichis 2. Abschitt: Allgemeie Leistugsstöruge...73 A. Übergag der Vergütugsgefahr ach B. Teilvergütugspflicht gemäß Check: Werkvertrag Abschitt: Gewährleistugsrecht...76 A. Nacherfüllugsaspruch...77 I. Begriff des Magels Sachmagel Rechtsmagel...78 II. Maßgeblicher Zeitpukt...79 III. Ausschluss oder Eischräkuge...79 IV. Rechtsfolge...79 B. Selbstvorahmerecht ud Aufwedugsersatz...80 C. Rücktritt oder Miderug...81 I. Rücktritt...82 II. Miderug...83 D. Schades- oder Aufwedugsersatz...84 E. Ausschluss der Gewährleistug...86 I. Rechtsgeschäftlicher Gewährleistugsausschluss...86 II. Gesetzlicher Haftugsausschluss...86 III. Verjährug der Mägelrechte...87 F. Verhältis des 634 zu de übrige Vorschrifte...88 I. Verhältis zu de Afechtugsregel...88 II. Verhältis zu de allgemeie Leistugsstörugsregel...88 III. Verhältis zu de 823 ff Abschitt: Besodere Werkverträge...89 A. Bauvertrag...89 I. Voraussetzuge...89 II. Rechtsfolge...90 B. Verbraucherbauvertrag...92 I. Voraussetzuge...92 II. Rechtsfolge Teil: Werklieferugsvertrag...95 Check: Gewährleistug im Werkvertragsrecht...96 V

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11 1. Teil: Kaufrecht Kaufrecht Das Kaufrecht, das zuletzt mit Wirkug zum durch das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts ud Äderug der kaufrechtliche Mägelhaftug icht uerhebliche Neueruge erfahre hat, ist das Soderrecht für Kaufverträge. Es ist im Besodere Teil des Schuldrechts i de geregelt. 1. Teil Neuregeluge seit Die Norme im Allgemeie Teil des BGB ud dem Allgemeie Teil des Schuldrechts gelte auch für Kaufverträge, aber ur soweit die keie Soderregel ethalte. Eier der wichtigste Bereiche des Kaufrechts ist das Gewährleistugsrecht. Für die Rechte des Käufers bei Mägel der Kaufsache verweist 437 weitgehed auf die Rechte aus dem Allgemeie Teil des Schuldrechts. Das gilt für das Rücktrittsrecht gemäß 437 Nr. 2, 323. Für Schadesersatzasprüche des Käufers wege eies Magels verweist 437 Nr. 3 auf die Vorschrifte des Allgemeie Teils. Das Kaufrecht ist daher i eiem gaz besodere Maß mit de Regel des Allgemeie Teils des Schuldrechts veretzt. Die ethalte Soderregel über de Verbrauchsgüterkauf. Gemäß 474 Abs. 1 S. 1 liegt ei Verbrauchsgüterkauf vor, we ei Verbraucher vo eiem Uterehmer eie bewegliche Sache kauft. Die besodere Vorschrifte der betreffe isbesodere de Gefahrübergag ( 475 Abs. 2) ud die Beweislastumkehr vor das Vorliege eies Magels bei Gefahrübergag ( 477). 1. Abschitt: Kaufvertrag Ei Kaufvertrag liegt vor, we sich die Parteie darüber eiige, dass ei Kaufgegestad gege Zahlug eies Kaufpreises übertrage werde soll. Kaufgegestad ist regelmäßig eie Sache. Im Gesetz ist daher i de vorragig der Sachkauf geregelt. Gemäß 453 Abs. 1 fide die Vorschrifte über de Kauf vo Sache auf de Kauf vo Rechte ud sostige Gegestäde etsprechede Awedug. Rechte als Kaufgegestad sid beispielsweise eie Forderug, eie Grudschuld oder auch ei Gesellschaftsateil. Beispiele für sostige Gegestäde sid Elektrizität, Ferwärme oder auch Patete ud Erfiduge (Kow-how). Sache ud Rechte 1 ohe Gesetzesagabe sid solche des BGB. 1

12 1. Teil Kaufrecht Gemäß 433 Abs. 1 S. 1 ist der Verkäufer eier Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergebe ud ihm das Eigetum zu verschaffe. Aus 433 Abs. 1 S. 2 ergibt sich die Verpflichtug zur Verschaffug eier Sache, die frei vo Sach- ud Rechtsmägel ist. Der Käufer ist gemäß 433 Abs. 2 verpflichtet, de Kaufpreis zu zahle ud die Sache abzuehme. Die Zahlugsverpflichtug ist grudsätzlich i bar zu erfülle. Weitgehed üblich ist jedoch das Eiverstädis des Verkäufers i eie bargeldlose Zahlugsweise durch Überweisug oder Kartezahlug. Ei Eiverstädis i eie Überweisug liegt beispielsweise i der Agabe der Kotodate auf der Rechug. 2. Abschitt: Gewährleistugsrecht Alle Gewährleistugsasprüche setze eie Magel der Kaufsache voraus. Dabei ka es sich um eie Sachmagel ( 434) oder eie Rechtsmagel ( 435) hadel. Die Rechte des Käufers bei eiem Magel der Kaufsache ergebe sich aus 437. Gemäß 437 Nr. 1, 439 ka der Käufer Nacherfüllug verlage. Ei Recht zum Rücktritt ka sich aus 437 Nr. 2, 323 ergebe. Das Rücktrittsrecht setzt grudsätzlich de erfolglose Ablauf eier zur Nacherfüllug gesetzte Frist voraus. Das Recht zur Miderug aus 437 Nr. 2, 441 hat die gleiche Voraussetzuge wie das Rücktrittsrecht. Schadesersatzasprüche oder Asprüche auf Ersatz vergeblicher Aufweduge köe sich aus 437 Nr. 3 i.v.m. de dort geate Vorschrifte ergebe. A. Begriff des Magels I. Sachmagel, uterscheidet sechs Fälle, i dee eie Sache frei vo Sachmägel ist oder ei Sachmagel vorliegt ud welche Fälle eiem Sachmagel gleichzustelle sid. 2

13 1. Beschaffeheitsvereibarug Gewährleistugsrecht Nach 434 Abs. 1 S. 1 liegt ei Sachmagel vor, we die Sache icht die vereibarte Beschaffeheit hat. Die Parteivereibarug ist also maßgebed (subjektiver Fehlerbegriff). Dahiter steht der Grudsatz der Privatautoomie. Der Begriff der Beschaffeheit ist im Gesetz icht defiiert. Es ist ei weiter Beschaffeheitsbegriff zugrude zu lege. Daach falle icht ur die physische Eigeschafte der Sache daruter, soder auch rechtliche ud wirtschaftliche Beziehuge der Sache zur Umwelt, sofer diese ach der Verkehrsaschauug für die Brauchbarkeit oder de Wert der Sache vo Bedeutug sid ud ihre Grud i der Sache selbst habe. Der Magel muss bei Gefahrübergag ( 434 Abs. 1 S. 1) vorliege. Damit ist die Gegeleistugsgefahr (Preisgefahr) gemeit. Diese geht ach 446 grudsätzlich mit der Übergabe der Sache auf de Käufer, beim Versedugskauf ach 447 mit der Übergabe a die Trasportperso über. Beispiele für eie Sachmagel ach 434 Abs. 1 S. 1: Der als Weibche verkaufte Hamster ist mälich. Das als echter Picasso verkaufte Bild ist vo eiem Igolstädter Küstler. Das verkaufte Grudstück hat icht de versprochee uverbaute Blick auf die Alpe. Ei Fußballtrikot wird als Origialdress des Fußballstars Ribéry verkauft. Tatsächlich hat Ribéry dieses Trikot ie getrage. 2. Vertraglich vorausgesetzte Verwedug 434 Abs. 1 S. 2 trifft eie Regelug für de häufige Fall, dass keie Beschaffeheit vereibart wird. 2. Abschitt Weiter Beschaffeheitsbegriff Maßgeblicher Zeitpukt Bei fehleder Beschaffeheitsvereibarug: 434 Abs. 1 S. 2 Gemäß 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 ist die Sache frei vo Sachmägel, we sie sich für die ach dem Vertrag vorausgesetzte Verwedug eiget. Die Verwedug muss vo de Parteie icht vereibart, soder lediglich vo ihe vorausgesetzt sei. Dies ka ausdrücklich oder stillschweiged geschehe. Zu beachte ist jedoch zum eie, dass häufig i eier Absprache über de Verwedugszweck eie schlüssige Beschaffeheitsvereibarug gesehe werde ka (sodass 434 Abs. 1 S. 1 eischlägig ist). Aus dem Zusammespiel mit 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 ergibt sich zum adere, dass mit der ach dem Vertrag vorausgesetzte Verwedug etwas aderes als die gewöhliche Verwedug i.s.d. 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, somit also ur eie besodere Verwe- 3

14 1. Teil Kaufrecht dug, die über die gewöhliche Verwedug hiausgeht, erfasst wird. Beispiel: Kauft ei Käufer i eiem Computergeschäft eie PC zur Grafikbearbeitug ud weist auf diese Verwedugszweck hi, stehe ihm bei Ugeeigetheit des PC die Mägelrechte gege de Verkäufer zu, we der PC de spezielle Verwedugsbediguge (etwa wege zu geriger Prozessorleistug oder eier icht ausreichede Grafikkarte) icht etspricht. Eigeschaftsagabe i der Werbug: 434 Abs. 1 S.! 3. Eigug zur gewöhliche Verwedug ud übliche Beschaffeheit Nach 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 ist die Sache magelfrei, we sie sich für die gewöhliche (d.h. übliche) Verwedug eiget ud die Beschaffeheit aufweist, die bei Sache der gleiche Art üblich ist ud die der Käufer ach der Art der Sache erwarte ka (Normalbeschaffeheit). Hier sid also objektive Kriterie maßgeblich! Beachte: 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 greift also ur da ei, we sowohl 434 Abs. 1 S. 1 als auch 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 icht eischlägig sid! Zu beachte ist, dass dieser Fall deoch i der Klausur durchaus häufig vorkomme ka! Beispiel: K kauft bei V ei Fax-Kopierer-Kombigerät. Bei Betätige der Kopierfuktio werde sämtliche kopierte Seite jedoch halbseitig schwarz ausgedruckt. Gemäß 434 Abs. 1 S. 3 gehöre zur Beschaffeheit ach Abs. 1 S. 2 Nr. 2 auch Eigeschafte, die der Verkäufer oder Hersteller i der Werbug agibt. Der Verkäufer muss sich auch we er selbst gar icht für die Werbespots ud dere Ihalt veratwortlich ist die dort geäußerte Eigeschaftsagabe zureche lasse. Dies gilt allerdigs icht, we er diese Äußerug icht kate oder kee musste (Legaldefiitio für kee müsse i 122 Abs. 2), die Aussage spätestes bei Vertragsschluss i vergleichbar öffetlichkeitswirksamer Weise berichtigt worde war oder die Aussage die Kaufetscheidug icht beeiflusse kote (weil der Käufer die Sache ohehi gekauft hätte). Beachte: Zu uterscheide hiervo ud damit icht sachmagelbegrüded i.s.d. Abs. 1 S. 3 sid lediglich werbemäßige Äußeruge, reißerische Aussage ud icht die Erwartug bestimmter Eigeschafte begrüdede öffetliche Äußeruge hisichtlich der Kaufsache, z.b.: Der Duft, dem Fraue icht widerstehe köe! 4

15 1. Teil Kaufrecht Der Verkäufer haftet demgegeüber umittelbar ach 437 ff. für Sachmägel. Ob er eie selbststädige oder uselbststädige Garatie überehme will, muss daher durch Auslegug ermittelt werde. Dabei ist davo auszugehe, dass die Begrüdug eier eue vertragliche Verpflichtug ur ausahmsweise gewollt sei wird. Im Zweifel ist davo auszugehe, dass eie uselbststädige Garatie (Modifizierug der Gewährleistugsvorschrifte) vorliegt. Nur we sich die Garatie auf Umstäde bezieht, die über die Magelfreiheit hiausreiche, ebe der vertragliche Erfüllug also ei zusätzlicher Erfolg geschuldet wird, hadelt es sich bei der Verkäufergaratie um eie selbststädige Garatie. Beispiel: Beim Verkauf eier Wohug verspricht der Verkäufer, dass der Käufer diese für 15 /qm vermiete ka. B. Verjährug bei der Garatie Garatie Gesetzliche Gewährleistug Verkäufergaratie Im Zweifel uselbststädige Gara tie, Gewährleistugs - rechte werde ur erweitert Selbststädige Garatie, we er für Nachteile eistehe will, die über die Magelfreiheit hi - ausgehe Herstellergaratie Selbststädige Garatie, d.h. eigeer Garatievertrag, 311, 443 Beschaffeheitsgaratie Haltbarkeitsgaratie Beschaffe - heitsgaratie Haltbarkeitsgaratie Der Gesetzgeber hat keie Etscheidug darüber getroffe, wa die Asprüche aus eier Garatie verjähre ud welche Auswirkug die Garatiefrist auf die Verjährugsfrist hat. Streitig ist, welcher Verjährugsfrist der Aspruch aus der Garatie uterliegt, ob bei der Verjährug die Gewährleistugsvorschrifte ach 438 eigreife oder ob geerell die Regelverjährug aus 195 gilt. Für die Regelverjährug spricht, dass es sich bei dem Aspruch aus der Garatie icht um eie Gewährleistugsaspruch, soder um eie selbststädige A- 48

16 Besoderheite des Verbrauchsgüterkaufs, 474 ff. 5. Abschitt Hiweis: Zu beachte ist, dass eie solche Erleichterug (Verkürzug) icht ur im Falle der ausdrückliche Verkürzug der Frist gegebe ist, soder auch da vorliegt, we der Verjährugsbegi vorverlegt wird, idem i der rechtsgeschäftliche Vereibarug icht auf die Ablieferug (vgl. 438 Abs. 2), soder auf eie frühere Umstad (z.b. de Vertragsschluss) abgestellt wird. Aus diesem Grude legt 476 Abs. 2 fest, dass die icht zu uterschreitede Frist (vo zwei Jahre bzw. eiem Jahr) ab dem gesetzliche Verjährugsbegi zu bereche ist. Wird eie Vereibarug uter Verstoß gege 476 Abs. 2 getroffe, ist diese uwirksam. Der Kaufvertrag im Übrige ist wirksam ud es gilt die gesetzliche Verjährug. Aus 476 Abs. 3 ergibt sich, dass für Schadesersatzasprüche die rechtsgeschäftliche Vereibarug des Ausschlusses bzw. der zeitliche Begrezug zulässig ist. Aus der Formulierug ubeschadet der i 475 Abs. 3 folgt jedoch, dass eie solche Vereibarug der Ihaltskotrolle der Allgemeie Geschäftsbediguge uterliegt. 3. Beweislastumkehr Gemäß 477 wird beim Verbrauchsgüterkauf die Beweislast zuguste des Verbrauchers umgekehrt. Zeigt sich ierhalb der erste sechs Moate seit Gefahrübergag ei Sachmagel, wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergag magelhaft war. Die Vermutug greift icht ei, we sie mit der Art der Sache oder der Art des Magels uvereibar ist. Aufbauschema: 477 Verbrauchsgüterkauf Sachmagel, der sich ierhalb vo sechs Moate seit Gefahrübergag zeigt Vermutug icht uvereibar mit der Art der Sache oder des Magels Keie Widerlegug der Vermutug Rechtsfolge: Vermutug, dass die Sache bei Gefahrübergag magelhaft war 53

17 Check: Verbrauchsgüterkauf Check: 1. Welche Verbrauchsgüterkauf Besoderheite bestehe beim Verbrauchsgüterkauf bezüglich der Gewährleistug? 2. Worauf erstreckt sich die Vermutug des 477? 1. Beim Verbrauchsgüterkauf gelte die i 475 aufgeführte Regel für die Nacherfüllug sowie für abweichede Vereibaruge gemäß 476 ud die Beweislastumkehr des Nach der frühere Rspr. betrifft sie ur de Zeitpukt, i dem der Magel vorgelege hat. Dass ei Sachmagel vorliegt, muss higege der Verbraucher beweise. Demgegeüber geht die h.m. davo aus, dass für de Käufer der Nachweis der gegewärtige Magelhaftigkeit der Kaufsache ausreicht. Dies folgt scho aus dem Wortlaut des 477. Daach werde ämlich bei Auftrete eies Sachmagels vermutet, dass die Sache bereits im Zeitpukt des Gefahrübergags magelhaft war. 3. Welche Folge hat es, we bei der Garatieerklärug gege die Aforderuge des 479 verstoße wird? Abs. 3 stellt klar, dass trotz eies Verstoßes gege die Aforderuge des 479 Abs. 1 u. 2 die Garatieerklärug wirksam ist. Bei Verschulde des Uterehmers, bei Verstoß gege die Pflichte aus Abs. 1 u. 2, ka der Verbraucher Schadesersatz gemäß 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 ggf. i.v.m. 311 Abs. 2 verlage, we die fehlerhafte Uterrichtug ursächlich für de Vertragsabschluss war. 56

18 Gewährleistugsrecht 3. Abschitt Gewährleistug im Kauf- ud Werkvertragsrecht Nacherfüllug, 437 Nr. 1 Nacherfüllug, 634 Nr. 1 Magel selbst beseitige ud Ersatz der erforderliche Aufweduge verlage, 634 Nr. 2 Rücktritt vom Vertrag oder Miderug, 437 Nr. 2 Rücktritt vom Vertrag oder Miderug, 634 Nr. 3 Schadesersatz oder Ersatz der vergebliche Aufweduge, 437 Nr. 3 Schadesersatz oder Ersatz der vergebliche Aufweduge, 634 Nr. 4 Käufer hat das Wahlrecht, ob er Beseitigug des Magels oder Neulieferug verlagt Uterehmer hat das Wahlrecht zwische Magelbeseitigug ud Neuherstellug des Werkes Alle werkvertragliche Gewährleistugsrechte des Bestellers habe jedefalls die folgede Grudvoraussetzuge: Wirksamer Werkvertrag ud eie Sach- oder Rechtsmagel bei Gefahrübergag Hiweis: Im Rahme eier Klausur sollte Sie das Vorliege dieser Voraussetzuge auch we dort keie Problemschwerpukte liege zumidest immer kurz feststelle. Also etwa: A ud B habe eie wirksame Werkvertrag gemäß 631 abgeschlosse. A. Nacherfüllugsaspruch Der Aspruch des Bestellers auf Nacherfüllug aus de 634 Nr. 1, 635 erfordert weder eie Fristsetzug och ei Vertretemüsse, soder hat lediglich zwei Voraussetzuge, ämlich das Vorliege eies Voraussetzuge wirksame Werkvertrags ud eie Sach- oder Rechtsmagel des Werks zum Zeitpukt des Gefahrübergags. 77

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