Die Organe der Europäischen Union

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Transkript:

PÜ Europarecht Die Organe der Europäischen Union Mag. Dr. Anna Bender- Säbelkampf, Abteilung für Europarecht, Juridicum anna.bendersaebelkampf@univie.ac.at

1. Allgemeines = Verwirklichung und Umsetzung der Aufgaben der EU- Verfassungsprinzipien Zuständigkeitsarten- und bereiche: Art 2 bis 6 AEUV Kompetenzerweiterungen durch Reformvertrag ( Art 2 Abs 4 AEUV bzw. Art 23ff EUV und Art 42ff EUV)- Ende des 3-Säulen Modells

Verfassungsprinzipien Prinzip des institutionellen Gleichgewichtes (A) Prinzip (Grundsatz) der begrenzten Einzelermächtigung (B) Prinzip der Subsidiarität (Subsidiaritätsprinzip) (C)

(A) Prinzip des institutionellen Gleichgewichtes Art 4 Abs 3 EUV ivm Art 19 EUV Elemente: + Prinzip der begrenzten Zuständigkeit/Einzelermächtigung + Zusammenarbeit und institutionelle Abhängigkeit (Art 225 AEUV; 294 AEUV) + Politisch-parlamentarische Kontrolle (Art 226AEUV; Art 234 AEUV) + Gerichtliche Kontrolle (Art. 263 AEUV) Prinzip der Gewaltenteilung- checks and balances " Kern von Zuständigkeiten- Änderung nur durch die Herren der Verträge " Nichtigkeitsklage (Art. 263 AEUV)"

(B) Das Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung Art 5 Abs 2 EUV Konkretisierung: Art 13 EUV Loyale Zusammenarbeit: Art 13 Abs 2 EUV keine allgemeine Befugnis zur Verwirklichung der Vertragsziele und keine Wahl der Handlungsform keine Kompetenz-Kompetenz

(C) Das Prinzip der Subsidiarität Art. 5 Abs. 3 EUV Rolle der nationalen Parlamente Subsidiaritätsrüge ( Art 6 8 des Subsidiaritätsprotokolls)

Beschlussfassungsverfahren Rat der Europäischen Union Europäische Kommission Europäische Parlament Erarbeitung der politischen Programme und Rechtsvorschriften Initiativrecht: EK Annahme/Änderung: EP und Rat (Reformvertrag!) Umsetzung: EK oder MS

2. Das demokratische Verfassungsprinzip in der EU Art. 6 EUV EuGH: Verfassungsprinzip der Demokratie ist als Grundsatz der RO der EG (sic!) anzusehen Debatten um das Demokratiedefizit Mehrebenensystem (Art 9-12 EUV) Art 13 EUV- Aufgabenteilung

Art. 10 EUV + mittelbar (2 Legitimationsstränge) + unmittelbar Art. 13 EUV: Unterteilung zwischen +Mitwirkung im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (Abs 1) (EP, Rat, EK, EuGh, EZB) + beratende oder sonstige Aufgaben (Abs 4) (Wirtschafts- und Sozialausschuss, Ausschuss der Regionen)

Übersicht Quelle:europa.eu Die Organe der Europäischen Union Europäischer Rat (Gipfel) Europäisches Parlament Ministerrat (Rat der Europäischen Union) Europäische Kommission Gerichtshof Rechnungshof Wirtschafts- und Sozialausschuss Ausschuss der Regionen Europäische Investitionsbank Agenturen Europäische Zentralbank

3. Rat der Europäischen Union zentrale Lenkungsund Entscheidungsorgan der EU

(a) Wichtigste Aufgaben und Befugnisse (Art 16 Abs 1 und 6 EUV und Art 237ff AEUV) Rechtsetzende/ gesetzgebende Gewalt- Entscheidung gemeinsam mit EK und EP Koordinierung der allgemeinen Wirtschaftspolitik der MS Abschluss internationaler Abkommen Haushaltsbehörde

(b) Zusammensetzung 27 Fachminister der Zentral- und Regionalregierungen der MS Verschiedene Formationen Vorsitz nach System gleichberechtigter Rotation (Art 16 Abs 9 EUV) (Teampräsidentschaft: 3 MS für 18 Monate) Vorbereitung und Koordinierung: Ausschuss Ständiger Vertreter (AStV), ~ 250 spezialisierte Ausschüsse

(c) Beschlusserfordernisse Neu: grundsätzlich mit qualifizierter Mehrheit (Art 16 Abs 3 und 4 EUV); in sensiblen Bereichen: Einstimmigkeit Prinzip der doppelten Mehrheit Art 16 Abs 4 EUV bzw. Art 238 Abs 2 AEUV (Bis 2017: Berufung auf die sog. Ionannina Klausel= Stimmverteilung nach dem Vertrag von Nizza und Verlangen eines Aufschubes der Entscheidung) Sperrminorität - Art. 16 Abs. 4 EUV bzw. Art 238 Abs 3 lit a 2.S. Stärkung des Initiativrechts der EK Mehr Transparenz und Demokratie in den Entscheidungsprozessen

4. Europäischer Rat Art 10 und 15 EUV

(a) Aufgaben und Befugnisse Impulssetzung für die Entwicklung der Union Festsetzung der allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten Art 15 Abs 6 EUV) allgemeine Richtlinienkompetenz, jedoch nicht gesetzgeberisch tätig (Art. 15 Abs. 1 EUV), keine gerichtlichen Überprüfung seiner Handlungen Kritik

(b) Zusammensetzung Staats- und Regierungschefs der MS, dem Präsidenten des Europäischen Rates und der Europäischen Kommission Teilnahme der Hohen Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik (Art. 15 Abs. 2 EUV) Herman Van Rompuy Amtszeit: 2 ½ Jahre (Art 15 Abs 5 und 6)

Europarat 5. Mai 1949 47 Mitgliedsstaaten; Sitz: Straßburg Ziele - die Menschenrechte, die parlamentarische Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit zu schützen; - die Entwicklung und das Bewusstsein für die kulturelle Identität und Vielfalt Europas zu fördern; - gemeinsame Lösungen zu finden für die Herausforderungen der europäischen Gesellschaft wie z.b Diskriminierung von Minderheiten, Fremdenfeindlichkeit, Intoleranz, Bioethik und Klonen, Terrorismus, Menschenhandel, organisierte Kriminalität und Korruption, Computerkriminalität, Gewalt gegen Kinder; - die demokratische Stabilität Europas durch die Unterstützung politischer, gesetzlicher und verfassungsrechtlicher Reformen zu konsolidieren

5. Europäische Kommission Art. 17 Abs. 1 EUV und Art. 245 AEUV Die Europäische Kommission und ihre Mitglieder haben die Aufgabe, die allgemeinen Interessen der Union zu fördern und geeignete Initiativen zu diesem Zweck zu ergreifen José Manuel Barroso

(a) Aufgaben und Befugnisse a) Fürsorge und Überwachung der (richtigen) Anwendung des Unionsrechts sowie der von den Organen erlassenen Maßnahmen b) Haushaltsplan der EU auszuführen c) Koordinierungs-, Exekutiv- und Verwaltungsfunktion d) die Vertretung der EU nach Außen (Art 17 EUV; Art 207 Abs3 AEUV und Art 218 Abs 3 AEUV ) e) Initiativorgan Initiativmonopol (Art 17 Abs 2 EUV) Abgeleitete Rechtsetzungsbefugnis (Art 290 AEUV) Komitologie (Art 291 AEUV)

(b) Zusammensetzung Art. 17 Abs. 3 EUV und Art. 245 AEUV : allgemeinen Befähigung und volle Gewähr für Unabhängigkeit Art. 17 Abs. 7 EUV: Ernennung Art. 245,247 AEUV: Amtsenthebung Art. 234 AEUV: Misstrauensvotum Richtlinienkompetenz des Präsidenten (Art 15 Abs 6 EUV) bzw. Art 250 AEUV (Mehrheitsprinzip) Weisungsfreiheit Entscheidung mit Mehrheit der Mitglieder

Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik Art 18 EUV (ER und EK) Leitung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik Vorsitz im Rat Auswärtige Angelegenheiten Vizepräsidentin der EK Art 21ff EUV Catherine Ashton

6. Europäischer Gerichtshofes Art 19 EUV Sicherung der Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung dieses Vertrages

(a) Aufgaben und Befugnisse klar definierte Zuständigkeiten keine umfassende Zuständigkeit des EuGH zur Entscheidung über sämtliche Streitigkeiten, welche Europarecht berühren, noch eine Zuständigkeit des Gerichtshofes für ein bestimmtes Verfahren zur Gewährung von Rechtsschutz System von Klagen (Actiones-System) EuGH 14.12.1991, Gutachten 1/91, EWR I, I-6079: Ausschließliche Zuständigkeit zur Überwachung der Einhaltung der Autonomie des Rechtssystems der Union

(b) Zusammensetzung = Gerichtshof, Gericht und Fachgerichte Richter- Generalanwalt (Art 19 Abs 2 EUV) Plenum (27 R), Große Kammer (13R), Kammer (3/5R) Zuständigkeit: + Klagen eines MS, Organs oder Person + Vorabentscheidungsverfahren + weiters im Vertrag vorgesehen

7.Europäisches Parlament Art 14 EUV Ständige Stärkung der Rechte- Mitgesetzgeber Wahlrecht innerhalb der EU?

(a) Aufgaben und Befugnisse Art 14 EUV: EP gemeinsam mit Rat als Gesetzgeber der Union Mitentscheidung: Befugnis, Rechtsakte des Sekundärrechts zu verabschieden; Annahme, Abänderung oder Ablehnung Haushaltsbehörde der EU mit Rat Kontrolle über die Tätigkeiten der EU - Petitionsrecht des EP bzw. Unionsbürger (Art 225 und 227 AEUV) - Vertragsverletzungsklage gegen MS oder Untersuchungsausschüsse (Art 226 AEUV) Bestätigung des Präsidenten der EK (Art 17 Abs 7 EUV)

(b) Zusammensetzung Reformvertrag: 750 Abgeordnete; (785 Abgeordnete) Gesamtzahl aus nationalen Kontingenten (degressiv proportional) parteipolitische Zugehörigkeit in übernationalen, ideologischen Gruppierungen Direktwahl- europaweite Wahl? (Art 14 Abs 3 EUV und Art 223 AEUV) Jerzy Buzek

Verfahren der Mitentscheidung (Quelle: eurlex.europa.eu)

Fazit für Übersicht: Stärkung der Recht des EP Zusammenspiel von EK, EP und Rat