Finanzierungsgrundlagen und Reform der Pflegeversicherung

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Transkript:

Finanzierungsgrundlagen und Reform der Pflegeversicherung Oliver Blatt Leiter der Abteilung Gesundheit Verband der Ersatzkassen e. V. Presseworkshop des vdek am 2. November 2016 Wie stabil sind die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung?

Finanzierungsgrundlagen der sozialen Pflegeversicherung 2

Stabile finanzielle Situation Die aktuelle Finanzsituation der sozialen Pflegeversicherung ist gut. Durch die (zweifache) Beitragssatzerhöhung in den Jahren 2015 und 2017 ist die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs weitgehend abgesichert. Die soziale Pflegeversicherung verfügt aktuell über Rücklagen in Höhe von 8,3 Milliarden bei einem jährlichen Ausgabenvolumen von 29 Milliarden Euro. Vorerst stabiler Beitragssatz (Schätzungen: bis max. 2022) 3

In Zahlen: 4

30 Jahresergebnis der sozialen Pflegeversicherung in Milliarden Euro 29,01 25 24,33 25,45 22,94 21,45 21,93 20 20,33 19,14 17,36 17,56 17,70 17,88 18,03 18,34 Einnahmen Ausgaben 15 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Abb. 1 Eigene Darstellung, Quelle: BMG, Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung, Stand 08.09.2016 5 Finanzierungsgrundlagen und Reform der Pflegeversicherung

8 Rücklagen der sozialen Pflegeversicherung in Milliarden Euro 8,3 6,6 6 6,2 5,4 5,5 4,8 4,9 4,8 5,1 4 4,2 3,4 3,5 3,2 3,8 Liquide Mittel am Jahresende 2 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Abb. 2 Eigene Darstellung, Quelle: BMG, Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung, Stand 2016 6

Der Finanzdruck wächst Demografische Entwicklung I: Der Anteil älterer und damit die Zahl der pflegebedürftigen Menschen steigt (Starke Altersabhängigkeit des Risikos der Pflegebedürftigkeit) Demografische Entwicklung II: Das Erwerbspersonenpotential sinkt Auswirkung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs: Mehr Menschen haben einen Leistungsanspruch Finanzieller Druck steigt: Die Ausgaben steigen, die Rücklagen werden abgeschmolzen 7

In Zahlen: 8

5,0 Pflegebedürftige Menschen in Millionen bis zum Jahr 2060 4,5 4,299 4,569 4,638 4,519 4,0 3,932 3,616 3,5 3,250 3,445 3,0 3,004 2015: 2,84 Millionen Pflegebedürftige 2,5 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050 2055 2060 Abb. 3 Eigene Darstellung, Quelle: Rothgang et. al., BARMER GEK Pflegereport 2015, S. 87 9

Ausgabenentwicklung SPV 29 Mrd. 40 Mrd. 50 Mrd. 2015 2035 2055 Abb. 5 Quelle: Modellrechnungen vdek 10

Szenarien für Entwicklung des Beitragssatzes der SPV Annahme: Leistungsdynamisierung: 1,5 % 2,55 4,84 Annahme: Leistungsdynamisierung: 2,25 % 2,55 6,74 2017 2060 Abb. 6 Quelle: Dr. Davis Bowles Finanzentwicklung der sozialen Pflegeversicherung 11

Reform der Pflegeversicherung Ab 1.1.2017: Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff 12

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff was steckt (alles) dahinter? Gerechter Leistungsanspruch: Gleichbehandlung kognitiver, somatischer und körperlicher Beeinträchtigungen Neues MDK-Begutachtungsverfahren: Selbstständigkeit als Gradmesser der Pflegebedürftigkeit Neues Pflegeverständnis: Pflegekonzepte anpassen und ganzheitlich ausrichten Neue Leistung: Betreuung ist jetzt Regelleistung der Pflegeversicherung Neue Leistungsbeträge: Höhere Leistungsbeträge, gestaffelt nach fünf Pflegegraden 13

Von der Pflegestufe in den Pflegegrad 14

Was bedeutet das für den Versicherten? Kein Handlungsbedarf: Die Überleitung erfolgt automatisch. Kein Antrag, keine Begutachtung notwendig. Keine Schlechterstellung: Kein aktuell Pflegebedürftiger erhält weniger Leistungen oder muss mehr bezahlen. Verbesserte Leistungen: Mehr Menschen werden Anspruch auf Pflegeleistungen erhalten. Viele Pflegebedürftige werden höheren Pflegegrad und deutlich bessere Leistungen beziehen. Zuzahlung in der stationären Pflege: Die Zuzahlungsbeträge in stationären Einrichtungen sind dann für alle Pflegegrade gleich hoch. Finanzielle Belastung steigt nicht mit dem Pflegegrad. 15

Was passiert im Vorfeld bei den Ersatzkassen? Schulungen der MitarbeiterInnen: Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Ersatzkassen und der MDK werden umfassend geschult. Umfassende Information für die Versicherten: Über Mitgliederzeitschriften, Flyer, Informationspost und im Rahmen der Beratung in den Geschäftsstellen und Pflegestützpunkten. Verbindliche Überleitungsbescheide: Erhalten die Versicherten von den Ersatzkassen im Laufe des Novembers/Dezembers 2016. Information durch Pflegeeinrichtungen: Pflegebedürftige werden bis 30.11.2016 über die neuen Pflegesätze informiert. 16

Ausblick 17

Eckpunkte für Handlungsbedarf (1) Wertbeständigkeit der Leistungen Kopplung der Leistungsbeträge an wirtschaftliche Kenngröße. Vorschlag: Bruttolohnentwicklung, da Pflege personalintensiv Finanzierung Finanzstrategien paritätisch und solidarisch, in einem umlagefinanzierten System Finanzreserven innerhalb des Umlagesystems, individualisierte Kapitaldeckungsmodelle sind sozial ungerecht, da sie von der individuellen Sparfähigkeit des Einzelnen abhängen Beteiligung der privaten Pflegeversicherung am Finanzausgleich 18

Eckpunkte für Handlungsbedarf (2) Pflegeberatung Regelungen im PSG III zur einseitigen Stärkung der Kommunen setzen den falschen Akzent. Bestehende Beratungsstrukturen ausbauen/besser vernetzen. Pflegekassen sind originärer Ansprechpartner für die Versicherten. Pflegeinfrastruktur Angebote flexibilisieren, laufend an die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen anpassen. Ausbau der Leistungsangebote im ambulanten Bereich (Unterstützung im Alltag) und im Bereich der Tages- und Kurzzeitpflege. Sicherstellung der Versorgung im ländlichen Raum: Investitionsförderung der Länder besser nutzen. 19

Eckpunkte für Handlungsbedarf (3) Wer pflegt uns in Zukunft? Berufsbild attraktiver gestalten Attraktivität ist nicht nur eine Frage der Vergütung (flexiblere Arbeitszeitmodelle, positive Berichterstattung etc.) Ausbildung kostenfrei anbieten Richtiger Impuls durch das Pflegeberufsgesetz. Angehörige flexibel entlasten (Best practice: Angebote an Kurzzeit- und Tagespflege, Unterstützungsangebote im Alltag, Möglichkeit der pflegebedingten Arbeitsfreistellungen bis zu zehn Tagen und Arbeitszeitverkürzungen bis max. sechs Monaten in Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten) 20

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Oliver Blatt Leiter der Abteilung Gesundheit Verband der Ersatzkassen e. V. Tel.: 030 / 26 931-1900, Fax: 030 / 26 931-2905, Oliver.Blatt@vdek.com