Das Thema heute... Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht Dr. Helmut Rüßmann Universitätsprofessor Richter am Saarländischen Oberlandesgericht a.d. Fragen und Antworten Aufgabe 1 (2 Punkte) z Was verstehen wir unter Gerichtsverfassungsrecht? z Die Gesamtheit der Regeln, die für Einrichtung und die Tätigkeit der Gerichte maßgeblich und charakteristisch sind. Aufgabe 2 (3,5 Punkte) z Nennen Sie die Rechtsquellen des Gerichtsverfassungsrechts! z Rechtsquellen des Gerichtsverfassungsrechts sind: Š das Grundgesetz und die Landesverfassungen Š das deutsche Richtergesetz Š das Gerichtsverfassungsgesetz Š die einzelnen Verfahrensgesetze (ZPO, FGG, StPO, VwGO, SGG, FGO...) Š die Bundesrechtsanwaltsordnung Š die Bundesnotarordnung Š das Rechtspflegergesetz Aufgabe 3 (3 Punkte) z Was besagt das Rechtsprechungsmonopol? z Die Aufgaben der Rechtsprechung (dritten Gewalt) dürfen ausschließlich von Gerichten ausgeübt werden. z Weil ein Rechtsprechungsmonopol gegeben ist, darf für den Bürger der Rechtsweg zu den Gerichten weder durch Gesetzgebungs- noch durch Verwaltungsmaßnahmen noch grundsätzlich durch die Parteien ausgeschlossen werden. Aufgabe 4 (4 Punkte) z Richterliche Neutralität bedeutet, dass der Richter sein Amt in Unparteilichkeit und Unbefangenheit ausüben muss. Was heißt das? z Unparteilichkeit betont die Forderung, dass der Richter weder Partei sein noch aufgrund besonderer persönlicher Beziehungen zu einer Partei auf deren Seite stehen darf. z Unbefangenheit des Richters fordert, dass der Richter kein eigenes sachliches Interesse am Ausgang des von ihm zu entscheidenden Verfahrens haben darf und dem Verfahrensgegenstand auch ansonsten frei von Vorurteilen etwa aus politischen, religiösen oder sonstigen persönlichen Auffassungen gegenübersteht.
Aufgabe 5 (2 Punkte) z Durch welche Rechtsinstitute wird die Unparteilichkeit des Richters gesichert? z Ausschließung kraft Gesetzes z Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit Aufgabe 6 (5 Punkte) z Wo ist die Ablehnung des Richters geregelt? Was setzt sie voraus? Nennen Sie Beispiele für Ablehnungsgründe! z Die Ablehnung des Richters ist in 42 ff ZPO geregelt. Sie sieht die Besorgnis der Befangenheit voraus. z Ablehnungsgründe im Verhältnis zur Partei sind: Verlöbnis, Liebesverhältnis, persönliche Freundschaft, Feindschaft, wechselseitige Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung und Beleidigung, Beratung einer Partei, wirtschaftliche Abhängigkeit; nicht Mitgliedschaft im Verein etwa ADAC. z Im Verhältnis zum Streitgegenstand sind Ablehnungsgründe: Š Bewirtung des Richters mit Wein aus Anlass einer Amtshandlung Š Willkürliches, einer gesetzlichen Grundlage entbehrendes prozessuales Verhalten Š außeramtliche günstige oder abfällige Äußerungen über eine Partei Š voreilige Weiterleitung der Akten an die Staatsanwaltschaft Aufgabe 7 (5 Punkte) z Nennen Sie fünf Fälle, in denen das Gericht das Monopol des ersten Wortes hat! z Das Gericht hat das Monopol des ersten Wortes: Š Art. 13 Abs. 2 GG - Durchsuchungen der Wohnung dürfen grundsätzlich nur durch Richter angeordnet werden. Š Art. 18 S. 2 GG - Verwirkung von Grundrechten nur durch BVerfG Š Art. 21 S. 2 GG - Verfassungswidrigkeit von Parteien Š Art. 61 GG Anklage gegen den Bundespräsidenten Š Art. 97 Abs. 2 GG Entlassung von Richtern Š Art. 98 Abs. 2 GG Entlassung von Bundesrichtern Š Art. 100 Abs. 1 Verfassungswidrigkeit von Gesetzen Š Art. 104 Abs. 2 Freiheitsentziehung Aufgabe 8 (4 Punkte) z Wir verwenden das Wort Gericht in unterschiedlichem Sinn. In welchen? z Gericht im Sinne von erkennendem Gericht (Spruchkörper) z Gericht im behörden-organisatorischen Sinn = Gerichtsbehörde = organisatorische Einheit von mehreren Spruchkörpern Aufgabe 9 (2 Punkte) z Was ist Gerichtsverwaltung? z Gerichtsverwaltung ist die gesamte verwaltende Tätigkeit, die die sachlichen und persönlichen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der den Gerichten zugewiesenen Rechtsprechungsaufgaben schafft und erhält. Aufgabe 10 (2 Punkte) z Was ist Justizverwaltung? z Justizverwaltung ist die Verwaltungstätigkeit durch die Behörden der Gerichtsbarkeit gegenüber dem Bürger außerhalb eines anhängigen gerichtlichen Verfahrens.
Aufgabe 11 (6 Punkte) z Art. 101 GG fordert eine durchnormierte Zuständigkeitsordnung von der Rechtswegzuständigkeit bis zur Festlegung des einzelnen Richters innerhalb des Spruchkörpers. Was muss im einzelnen festgelegt werden? z Rechtsweg - ordentliche Gerichtsbarkeit z sachliche Zuständigkeit Landgericht z funktionelle Zuständigkeit als Gericht 1. Instanz z örtliche Zuständigkeit Saarbrücken z Präsidialgeschäftsverteilungsplan 21 e Abs. 1 GVG z Spruchkörpergeschäftsverteilungsplan 21 g Abs.1 und Abs. 2 Satz 1 GVG Aufgabe 12 (3 Punkte) z Nach welcher Norm ist eine Streitigkeit über den Rechtsweg zu entscheiden? Beschreiben Sie kurz das Verfahren! z 17 a GVG Aufgabe 13 (2 Punkte) z Was ist gerichtsinterne Geschäftsverteilung? z Die Verteilung der Geschäfte auf die Abteilungen oder Spruchkörper des Gerichts Aufgabe 14 (2 Punkte) z Was ist spruchkörperinterne Geschäftsverteilung? z Die Verteilung der Geschäfte innerhalb des Spruchkörpers Š Berichterstattung Š Mitwirkung Š Zusammensetzung Aufgabe 15 (6 Punkte) z Welche Gestaltungsprinzipien ergeben sich für den Geschäftsverteilungsplan? z Gestaltungsprinzipien sind: Š Vollständigkeitsprinzip Š Abstraktionsprinzip Š Bestimmtheitsgrundsatz Š Jährlichkeitsprinzip Š Stetigkeitsprinzip Š Vorwirkungsprinzip Aufgabe 16 (2 Punkte) z Wo sind die Kompetenzen des Bundesverfassungsgerichts festgelegt? z Art. 93 GG, 13 BVerfGG
Aufgabe 17 (2 Punkte) z Wo finden sich Regelungen über den EuGH? z Artikel 220 bis 245 EGV Aufgabe 18 (2 Punkte) z Die staatliche Gerichtsbarkeit findet ihre Grenze am Selbstbestimmungsrecht der Kirchen. Wo ist das geregelt? z Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 ff. WRV. Aufgabe 19 (6 Punkte) z Was spricht für und was gegen den Einsatz von ehrenamtlichen Richtern? z Pro Š Sachkenntnis außerhalb der Rechtsnormen Š Vertrauen in die Rechtsprechung z Contra Š Rechtsunkenntnis Š größere Beeinflussbarkeit Š Emotionalität Aufgabe 20 (3,5 Punkte) z Wo werden ehrenamtliche Richter eingesetzt? z Ehrenamtliche Richter wirken mit: Š Zivilgerichte (Kammer für Handelssachen 105 GVG Š Schöffengerichte ( 28 GVG) Š Strafkammern ( 76 GVG) Š Arbeitsgerichte ( 16 II, 35 II, 41 II ArbGG) Š Verwaltungsgerichte ( 5 III, 9 III VwGO) Š Sozialgerichte ( 12, 33, 40 SGG) Š Finanzgerichte ( 5 III FGG) Aufgabe 21 (3 Punkte) z Der Justizgewährungsanspruch garantiert umfassenden Rechtsschutz für die Bereiche des öffentlichen wie des privaten Rechts. Er beinhaltet das Recht jeden Bürgers... z in seinen rechtlichen Angelegenheiten ein unabhängiges Gericht anzurufen, z das in einem geordneten Verfahren nach tatsächlicher und rechtlicher Überprüfung eine Entscheidung zu treffen hat und z das die Vollstreckung zu ermöglichen hat. Aufgabe 22 (2 Punkte) z Was ist Inhalt des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz? z Effektiver Rechtsschutz verlangt richtige Urteile und eine rasche Durchsetzung des Rechts.
Aufgabe 23 (6 Punkte) z Wo ist der Anspruch auf rechtliches Gehör geregelt? Was ist sein Inhalt? z Art. 103 Abs. 1 GG Š Anspruch auf Benachrichtigung Š Recht auf Tatsachenbehauptung und Beweisantritt Š Kenntnis vom Vorbringen des Gegners und Äußerungsmöglichkeit Š Äußerungsmöglichkeit zu den vom Gericht ermittelten oder als gerichtskundig zu berücksichtigen Tatsachen Š Gelegenheit zu Rechtsausführungen Š Verarbeitung des Vorgebrachten in den Entscheidungsgründen Š Hinweis auf tatsächliche oder rechtliche Irrtümer Š Schutz vor Überraschungsentscheidungen Aufgabe 24 (3 Punkte) z Was wird ein RA überlegen, bevor er seinem Mandanten rät, einen Prozess anzustrengen? z Rechtliche Erfolgsaussichten Š Zulässigkeit Š Begründetheit Š Beweisbarkeit z Wirtschaftliche Erfolgsaussichten Š Vollstreckbarkeit z Kostenrisikoanalyse Aufgabe 25 (2 Punkte) z Wo und wie definiert die ZPO den Haupttermin? z 272 ZPO: Haupttermin ist ein umfassend vorbereiteter Termin zur mündlichen Verhandlung. Aufgabe 26 (7 Punkte) z Schildern Sie den Ablauf eines Haupttermins im Zivilprozess! Nennen Sie die entsprechenden Vorschriften! z Einführung in den Sach- und Streitstand durch das Gericht ( 278 I 1) z Anhörung der Parteien ( 278 I 2) z Versuch der gütlichen Einigung ( 279) z Stellung der Anträge ( 137 I) z Eventuell Beweisaufnahme ( 278 II 1) z Erneute Erörterung des Sach- und Streitstandes ( 278 II 2) z Schließung der mündlichen Verhandlung ( 136 IV) Das Thema jetzt... Fragen und Antworten von Rüßmann Aufgabe 1 (8 Punkte) z Weshalb benötigt man zur zwangsweisen Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen die Hilfe des Staates und den Einsatz staatlicher Vollstreckungsorgane? Beantworten Sie die Frage mit Hinweis auf einschlägige Regelungen des BGB! z Wegen des grundsätzlichen Verbots der Selbsthilfe [Ausnahmen 229, 230 BGB und 859 BGB] und des ihm korrespondierenden staatlichen Gewaltmonopols!
Aufgabe 2 (6 Punkte) z Welche sind die drei Grundvoraussetzungen, an die der Staat den Einsatz seiner Vollstreckungsorgane für die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche knüpft? Zeigen Sie die gesetzlichen Grundlagen auf! Aufgabe 3 (2 Punkte) z Wie nennt man das Verfahren, das dem Vollstreckungsverfahren normalerweise vorgeschaltet ist und das der Prüfung des durchzusetzenden zivilrechtlichen Anspruchs dient? z Titel ( 704, 794 ZPO) z Klausel ( 724 ZPO) z Zustellung ( 750 ZPO) z Erkenntnisverfahren! Aufgabe 4 (3 Punkte) z Kennen Sie einen Vollstreckungstitel, an dessen Entstehen kein Gericht mitwirkt? Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung Titel Klausel Zustellung Urteil Prozessvergleich Kostenfestsetzungsbeschluss Unterhaltsbeschluss Vollstreckungsbescheid Schiedsspruch Vollstreckbare Urkunde Anwaltsvergleich Aufgabe 5 (8 Punkte) z Die staatliche Gerichtsbarkeit in Deutschland ist jenseits der Verfassungsgerichtsbarkeit in verschiedene Fachgerichtsbarkeiten unterteilt. Führen Sie die Gerichtsbarkeiten an, für die nach dem Grundgesetz der Bund oberste Gerichtshöfe des Bundes einrichtet! Wie heißen die vom Bund eingerichteten obersten Gerichtshöfe und an welchen Orten haben sie ihren Sitz? Organisation der Gerichtsbarkeit z Verfassungsgerichtsbarkeit Š Bundesverfassungsgericht Š Verfassungsgerichte der Länder z Fachgerichtsbarkeit Š Ordentliche Gerichtsbarkeit Š Arbeitsgerichtsbarkeit Š Verwaltungsgerichtsbarkeit Š Sozialgerichtsbarkeit Š Finanzgerichtsbarkeit z Internationale (europäische) Gerichtsbarkeit
Oberste Gerichtshöfe des Bundes Bundesgerichtshof Sitz in Karlsruhe Bundesarbeitsgericht Sitz in Erfurt Bundesverwaltungsgericht Sitz in Berlin, München [Leipzig] Bundessozialgericht Sitz in Kassel Bundesfinanzhof Sitz in München Aufgabe 6 (10 Punkte) z Die Gerichte unterhalb der obersten Gerichtshöfe des Bundes, die Instanzgerichte, werden von den Ländern eingerichtet. Die Arten der von den Ländern einzurichtenden Gerichte und der Rechtsmittelzug oder Instanzenzug sind in Bundesgesetzen (GVG, ZPO, ArbGG, StPO, VwGO, SGG, FGO) einheitlich geregelt. Führen Sie die Instanzgerichte für die verschiedenen Gerichtsbarkeiten an! (Fach)Gerichte der Länder z Amtsgerichte (718), Landgerichte (116), Oberlandesgerichte (24), Bayerisches Oberstes Landesgericht (1) z Arbeitsgerichte (123), Landesarbeitsgerichte (19) z Verwaltungsgerichte (52), Oberverwaltungsgerichte (Verwaltungsgerichtshöfe) (16) z Sozialgerichte (69), Landessozialgerichte (16) z Finanzgerichte (19) Aufgabe 7 (8 Punkte) z In gerichtlichen Verfahren, die mit Urteilen abschließen, gibt es die Rechtsmittel der Berufung und der Revision. Wodurch unterscheiden sich diese beiden Rechtsmittel voneinander? z Die Berufung führt zu einer Neuverhandlung über Tatfragen und Rechtsfragen. z Die Revision beschränkt sich auf die Prüfung von Rechtsfragen. Aufgabe 8 (4 Punkte) z In welchen Gerichtsbarkeiten werden im Rahmen bürgerlichrechtlicher Streitigkeiten zivilrechtliche Ansprüche geprüft und in Urteilen zu- oder abgesprochen? z Ordentliche Gerichtsbarkeit Š Streitige Zivilgerichtsbarkeit Š Freiwillige Gerichtsbarkeit Š Strafgerichtsbarkeit (Adhäsionsverfahren) z Arbeitsgerichtsbarkeit Rechtsweg zur Arbeitsgerichtsbarkeit 2ArbGG (1) Die Gerichte für Arbeitssachen sind ausschließlich zuständig für 1. bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien 2.... 3. bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern a) aus dem Arbeitsverhältnis; b) über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses; c) aus Verhandlungen über die Eingehung eines Arbeitsverhältnisses und aus dessen Nachwirkungen;...
Rechtsweg zur ordentlichen Gerichtsbarkeit 13 GVG Vor die ordentlichen Gerichte gehören alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und Strafsachen, für die nicht entweder die Zuständigkeit von Verwaltungsbehörden oder Verwaltungsgerichten begründet ist oder auf Grund von Vorschriften des Bundesrechts besondere Gerichte bestellt oder zugelassen sind. Aufgabe 9 (12 Punkte) z Welche Vollstreckungsorgane für die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche kennt die Zivilprozeßordnung? Was ist das Charakteristische an dem Aufgabenkreis des jeweiligen Vollstreckungsorgans? z Gerichtsvollzieher Einsatz körperlicher Gewalt z Prozessgericht Erkenntnisnotwendigkeiten z Grundbuchamt - Grundbucheintragungen z Vollstreckungsgericht - für alles andere Aufgabe 10 (8 Punkte) Europäische Gerichtsbarkeit z Können für die Entscheidung von Rechtsfällen in Deutschland auch Europäische Gerichte angerufen werden? Wenn ja, welche sind das? Zu welcher völkerrechtlichen Organisation gehören sie? Wo haben sie ihren Sitz? Europäische Union Europäischer Gerichtshof EuGH Gericht erster Instanz EuG Europarat Europäischer Gerichtshof für für Menschenrechte EGMR Straßburg Luxemburg Aufgabe 11 (4 Punkte) z Welche Verfahrensgrundrechte regelt die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland? z Das Recht auf den gesetzlichen Richter Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG z Das Recht auf rechtliches Gehör Art. 103 Abs. 1 GG Aufgabe 12 (12 Punkte) z Bei den Grundsätzen, nach denen gerichtliche Verfahren eingerichtet sein können, unterscheidet man die Gegensatzpaare Dispositionsmaxime versus Offizialmaxime, Amtsbetrieb versus Parteibetrieb und Verhandlungsmaxime versus Untersuchungsmaxime. Was versteht man unter diesen Begriffen und worauf beziehen sich die Gegensatzpaare?
Parteien Parteimaxime Parteibetrieb Prinzipienpaare Gericht Amtsmaxime Amtsbetrieb Dispositionsmaxime Rahmenkompetenz Verfahrenseinleitung Gegenstandsbestimmung Offizialmaxime Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens Dispositionsmaxime Offizialmaxime Rücknahme Verzicht Verhandlungsmaxime Inquisitionsmaxime Anerkenntnis Vergleich Informationskompetenz (Sachverhalt) Verhandlungsmaxime Kooperationsmaxime Einführung des Sachverhalts Einführung von Beweismitteln Untersuchungsmaxime Entscheidung über die Beweisbedürftigkeit Aufgabe 13 (6 Punkte) z Welche Funktion hat die Beweislast für die Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten? z Die Beweislast ermöglicht die Entscheidung eines Rechtsstreits auch dort, wo tatsächliche Informationen über das Vorliegen rechtlich relevanter Voraussetzungen fehlen. z Die Beweislast fingiert das Nichtvorliegen der rechtlich relevanten Voraussetzung zu Lasten der beweisbelasteten Partei. Beweislast und Rechtsnormen Aufgabe 14 (7 Punkte) Anspruchsteller Anspruchsbegründung Anspruchsgegner Gegenrechtsbegründung Einwendung Einrede Gestaltungsrecht z Welche Beweismittel regelt die Zivilprozeßordnung für das normale Beweisverfahren? Gibt es ein Beweismittel, das nur subsidiär zum Zuge kommen kann? Anspruchserhaltung
Beweismittel der ZPO Beweis durch Augenschein Zeugenbeweis Sachverständigenbeweis Urkundenbeweis Parteivernehmung