FLÄCHENNUTZUNGSPLAN FÜR DIE VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AALEN ERLÄUTERUNGSBERICHT STADT AALEN GEMEINDE ESSINGEN - GEMEINDE HÜTTLINGEN

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Transkript:

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN FÜR DIE VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AALEN STADT AALEN GEMEINDE ESSINGEN - GEMEINDE HÜTTLINGEN (MIT INTEGRIERTEM LANDSCHAFTSPLAN) ERLÄUTERUNGSBERICHT Stadtplanungsamt 02.05.2000 22.10.2001 11.07.2002

ERLÄUTERUNGSBERICHT FLÄCHENNUTZUNGSPLAN FÜR DIE VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AALEN STADT AALEN GEMEINDE ESSINGEN - GEMEINDE HÜTTLINGEN (MIT INTEGRIERTEM LANDSCHAFTSPLAN) Impressum Herausgeber: Stadt Aalen Marktplatz 30 D-73430 Aalen Bearbeitung: Flächennutzungsplan: Stadtplanungsamt Aalen Hans-Jürgen Rasp (Dipl.-Ing.) Siegfried Waldenmaier (GIS) Anke Patzelt (Textverarbeitung) Eva Petereit (Textverarbeitung) Tanja Sachse (Textverarbeitung/GIS) Landschaftsplan: Grünflächen- und Umweltamt Aalen Robert Jenewein (Dipl.-Ing. FH) -federführend- Stand: 02.05.2000 31.07.2000 ergänzt 22.10.2001 geändert 11.07.2002 geändert 28.08.2002 wirksam Stadtplanungsamt Aalen Nachdruck und sonstige Vervielfältigungen, auch auszugsweise, nur mit Quellenangaben des Herausgebers. Seite 1

Vorwort des Oberbürgermeisters Für das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Aalen mit den Gemeinden Essingen und Hüttlingen liegt seit 1983 ein erster gemeinsamer Flächennutzungsplan vor. Dieser Plan wurde in den vergangenen Jahren fortentwickelt und in seinen Zielen und Inhalten an neue Anforderungen angepasst; dabei konnten sich zahlreiche gesellschaftliche Gruppen (z.b. Bürger/Bürgerinnen, sonstige Beteiligte oder Betroffene, Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden) zu dieser planerischen Fortschreibung äußern. Bauleitplanung ist nicht nur die Ausfüllung einer städtebaulichen Entwicklung im rechtstechnischen Sinn, sie ist ein wichtiger Beitrag zur gebauten, menschenwürdigen Umwelt und Ausdruck des sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Handelns der Gemeinde. Im Rahmen der umfassenden kommunalen Daseinsvorsorge stellt der Flächennutzungsplan (FNP) als Vorbereitender Bauleitplan einen städtebaulichen Zielplan dar, eine Angebotsplanung, um die beabsichtigte weitere Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde auf der Grundlage des Baugesetzbuches bis zum Zieljahr 2010 festzulegen. Durch den Flächennutzungsplan - nicht nur Bauflächenplan- werden wesentliche Entscheidungen und zukunftsweisende städtebauliche Entwicklungen vorbereitet; er dient als maßgebliche Grundlage für Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne), in denen verschiedene Baugebiete, Nutzungsarten und Folgeeinrichtungen festgesetzt werden, und die als Rechtsnorm große Außenwirkung entfalten. Danach ist über den städtischen Grunderwerb, die Bodenordnung und Erschließung eine bedarfsgerechte kontinuierliche Baulandbereitstellung zu gewährleisten. Der neue Flächennutzungsplan, einschließlich integriertem Landschaftsplan (Bearbeitung: städtisches Grünflächen- und Umweltamt), ist das Ergebnis der Bearbeitung im Stadtplanungsamt, mehrfacher verwaltungsseitiger Abstimmungen sowie zahlreicher Beratungen und Beschlüsse der politischen Gremien. Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplans umfasst drei Gemeinden mit einer Wohnbevölkerung von ca. 78.000 Ew und einer Gemarkungsfläche von insgesamt ca. 22.370 ha. Die Neufassung des Flächennutzungsplans (Stand: 02.05.2000), einschließlich integriertem Landschaftsplan, enthält ein Planungspotential von insgesamt ca. 515 ha. Zur Sicherstellung der Wohnraumversorgung bis mindestens zum Jahr 2010 werden insgesamt ca. 190 ha geplante Wohnbauflächen (Stadt Aalen: ca. 150 ha) ausgewiesen. Ergänzend zu diesen Wohnbauflächen werden ca. 35 ha Gemischte Bauflächen (Stadt Aalen: ca. 30 ha) vorgesehen, um auch den zukünftigen Flächenbedarf für weitere Dienstleistungs- und Versorgungseinrichtungen zu berücksichtigen. Im Interesse der gewerblichen Wirtschaft und zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen werden ca. 120 ha neue Gewerbliche Bauflächen (Stadt Aalen: ca.85 ha) dargestellt. Als neue Sonderbauflächen für spezielle Nutzungsarten wie Gartenhausgebiete, Erweiterung Fachhochschule, Erweiterung Berufsschulzentrum, Kliniken- werden insgesamt ca. 55 ha (Stadt Aalen: ca. 45 ha) ausgewiesen. Zur Flächensicherung für öffentliche Einrichtungen und Anlagen werden ca. 15 ha Gemeinbedarfsflächen und ca. 25 ha Ver- und Entsorgungsflächen dargestellt. Zur Sicherstellung von wohnergänzenden Nutzungen sowie im Interesse von Naherholung und Freizeit erfolgt die Ausweisung von ca. 80 ha neuer Grünflächen. Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 - Erläuterungsbericht Seite 2

Einen hohen Stellenwert wurde bei der Erstellung des neuen Flächennutzungsplans dem Landschafts- und Umweltschutz eingeräumt. Die noch weitgehend intakte Landschaft des Raums Aalen kann nur dann langfristig erhalten werden, wenn zwischen den besiedelten und wirtschaftlich genutzten Gebieten und den ökologisch wichtigen Natur- und Ausgleichsräumen ein ausgewogenes Verhältnis besteht. Der Gesichtspunkt des gerechten Ausgleichs unterschiedlicher Raumansprüche sowie die Nachhaltigkeit von städtebaulichen Planungen wurden daher in besonderem Maße berücksichtigt. Mit der Integration des Landschaftsplans, der aufgrund seiner Bedeutung und seines Umfangs vom städtischen Grünflächen- und Umweltamt in einem separaten Planwerk bearbeitet wurde, erhalten nunmehr seine Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege die gleiche Verbindlichkeit wie die Ziele des Flächennutzungsplans, womit letztlich eine verbesserte ökologische Qualität der Flächennutzungsplanung gewährleistet werden soll. Nach einer intensiven inhaltlichen Bearbeitung, einer beispielhaften Darstellung mittels eines zukunftsorientierten geografisch-technischen Informationssystems (GIS) und einem breiten demokratischen Beteiligungsverfahren liegt nun ein zukunftsweisendes Planwerk vor, dass für die weitere Entwicklung des Mittelzentrums Aalen und des Raumes Aalen insgesamt von maßgeblicher Bedeutung ist. Ich möchte daher allen Mitwirkenden meinen Dank aussprechen. Zugleich würde ich mir auch weiterhin eine engagierte und sachliche Mitwirkung aller Bürger/Bürgerinnen an der Bauleitplanung für die Zukunft unserer Gemeinden wünschen. Aalen, den 31.07.2000 Ulrich Pfeifle Oberbürgermeister Seite 3

Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 - Erläuterungsbericht Seite 4

1. ÜBERSICHTEN 1.1 Inhaltsverzeichnis 1.2 Verzeichnis: Tabellen 1.3 Verzeichnis: Abbildungen / Pläne 1.4 Quellenangaben 1.5 Träger öffentlicher Belange 1.6 Nachbargemeinden und angrenzende Verwaltungsgemeinschaften 1.7 Verfahrensdaten: Fortschreibung des Flächennutzungsplans Seite 5

Seite 6

1.1 Inhaltsverzeichnis 1. Übersichten 5 1.1. Inhaltsverzeichnis 7 1.2. Verzeichnis: Tabellen 11 1.3. Verzeichnis: Abbildungen / Pläne 14 1.4. Quellenangaben 15 1.5. Träger öffentlicher Belange / Sonstige Beteiligte 17 1.6. Nachbargemeinden und angrenzende Verwaltungsgemeinschaften 21 1.7. Verfahrensdaten: Fortschreibung des Flächennutzungsplans 22 2. Vorbemerkungen zum Flächennutzungsplan 25 2.1. Rechtliche Grundlagen 27 2.2. Wesen und Wirkungen des Flächennutzungsplans 30 2.3. Bisherige Vorbereitende Bauleitplanung 34 2.3.1. Erster gemeinsamer Flächennutzungsplan (FNP 1990) 34 2.3.2. Teiländerungen des Flächennutzungsplans 36 2.4. Anlass und Verfahren der FNP-Fortschreibung 37 2.4.1. Anlass zur Flächennutzungsplan-Fortschreibung 37 2.4.2. Durchführung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans 39 2.5. Kartengrundlagen und Plandarstellungen 48 2.5.1. Bisheriger Flächennutzungsplan 48 2.5.2. Neuer Flächennutzungsplan 48 2.6. Landschaftsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen 52 2.6.1. Rechtsgrundlagen für die Landschaftsplanung 52 2.6.2. Landschaftsplan 53 2.7. Nutzungskonflikte zwischen Landschaftsplan und Flächennutzungsplan sowie Vorschläge zu deren Bewältigung 56 2.7.1. Vorbemerkungen 56 2.7.2. Nutzungskonflikte im Bereich der Stadt Aalen 58 2.7.2.1. Aalen-Kernstadt 58 2.7.2.2. Aalen-Weststadt 61 2.7.2.3. Aalen-Waldhausen 62 2.7.2.4. Aalen-Ebnat 63 2.7.2.5. Aalen-Unterkochen 64 2.7.2.6. Aalen-Dewangen 65 Seite 7

2.7.2.7. Aalen-Fachsenfeld 66 2.7.2.8. Aalen-Wasseralfingen 68 2.7.2.9. Aalen-Hofen 70 2.7.3. Nutzungskonflikte in der Gemeinde Essingen 72 2.7.4. Nutzungskonflikte in der Gemeinde Hüttlingen 74 3. Bestehende Situation 77 3.1. Lage im Raum 79 3.2. Verwaltungsraum/Planungsraum 82 3.3. Geschichtliche Entwicklung 84 3.4. Siedlungsstruktur und bisherige städtebauliche Entwicklung 85 3.4.1. Siedlungsstruktur 85 3.4.2. Bestehende Siedlungsflächen 86 3.4.3. Bisherige Siedlungsentwicklung 86 3.4.4. Bisherige Entwicklung der Wohnbevölkerung 88 3.4.5. Siedlungsdichten 90 3.4.6. Altersstruktur 90 3.4.7. Wirtschaft und Beschäftigung 93 3.4.8. Fremdenverkehr 95 3.4.9. Kfz-Bestand und Motorisierungsgrad 96 3.5. Daten zum Planungsraum 97 3.6. Sonstige Planungsvorgaben 127 3.6.1. Flurbereinigungsverfahren 127 3.6.1.1. Flurbereinigungsverfahren Waldhausen und Ebnat 128 3.6.1.2. Flurneuordnung der Flur Beuren 128 3.6.2. Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Aalen 129 3.6.3. Kindergartenbedarfsplan der Stadt Aalen 130 3.6.4. Sozialplan der Stadt Aalen 131 3.6.5. Stadtleitbild für die Stadt Aalen 134 3.6.6. Einzelhandelsgutachten für die Stadt Aalen 135 4. Landesplanerische Vorgaben 137 4.1. Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg 139 4.2. Landesplanerische Beurteilung des neuen Flächennutzungsplans 147 4.2.1. Stellungnahme zum FNP-Vorentwurf 147 4.2.2. Stellungnahme zum FNP-Entwurf 149 4.2.3. Regionalbedeutsamer Schwerpunkt für Gewerbe- und Dienstleistungseinrichtungen östlich von Hüttlingen 150 4.3. Regionalplan Ostwürttemberg 151 4.3.1. Regionalplan in Ostwürttemberg 151 4.3.2. Gliederung des Regionalplans Ostwürttemberg 155 4.3.3. Wesentliche Inhalte für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen 156 Seite 8

5. Grundkonzeption des Flächennutzungsplans 181 5.1. Eckdaten für die zukünftige Bevölkerungsentwicklung 183 5.1.1. Bevölkerungsprognose 183 5.1.1.1. Überörtliche Aussagen 183 5.1.1.2. Zukünftige Bevölkerungsentwicklung in der Verwaltungsgemeinschaft Aalen 188 5.1.2. Bauflächenbedarf Wohnen 191 5.1.3. Siedlungsdichte 194 5.1.4. Bauflächenbedarf Gewerbe und Wirtschaft 196 5.2. Gesamtkonzeptionelle Zielvorstellungen 199 5.2.1. Raumordnerische Leitvorstellungen 199 5.2.2. Städtebauliches Gesamtkonzept für den Raum Aalen 202 5.2.3. Zusammenfassung 205 5.3. Planungspotential für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen 207 6. Planungen für Teilräume der Verwaltungsgemeinschaft Aalen 213 6.1.1. Aalen-Kernstadt 215 6.1.2. Aalen-Weststadt 229 6.1.3. Aalen-Waldhausen 239 6.1.4. Aalen-Ebnat 247 6.1.5. Aalen-Unterkochen 257 6.1.6. Aalen-Dewangen 267 6.1.7. Aalen-Fachsenfeld 275 6.1.8. Aalen-Wasseralfingen 281 6.1.9. Aalen-Hofen 293 6.2. Gemeinde Essingen 301 6.3. Gemeinde Hüttlingen 313 7. Planungen für Sachbereiche 321 7.1. Wohnbauflächen (W) 323 7.1.1. Wohnbauentwicklung 323 7.1.2. Konzept für die Wohnbauflächenentwicklung 324 7.1.3. Geplante Wohnbauflächen 326 7.2. Gemischte Bauflächen (M) 328 7.2.1. Funktion der Gemischten Bauflächen 328 7.2.2. Konzept für die Entwicklung von Gemischten Bauflächen 331 7.2.3. Geplante Gemischte Bauflächen 332 7.3. Gewerbliche Bauflächen (G) 334 7.3.1. Städtebauliche Gewerbestruktur 334 7.3.2. Konzept für die Gewerbeflächen 336 7.3.3. Geplante Gewerbliche Bauflächen 338 Seite 9

7.4. Sonderbauflächen 340 7.4.1. Sondergebiete, die der Erholung dienen (SE) 340 7.4.2. Sonstige Sondergebiete (SO) 341 7.4.3. Konzept für weitere Sonderbauflächen 343 7.4.4. Geplante Sonderbauflächen 344 7.5. Gemeinbedarf 347 7.5.1. Vorbemerkungen 347 7.5.2. Bisherige Entwicklung 348 7.5.3. Öffentliche Verwaltung und Einrichtungen 348 7.5.4. Kulturelle Einrichtungen 351 7.5.5. Soziale Einrichtungen 358 7.6. Verkehr 367 7.6.1. Verkehrssituation 367 7.6.2. Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Aalen 369 7.6.3. Verkehrskonzeption 373 7.6.4. Straßenverkehr (Bestehendes klassifiziertes Straßennetz) 375 7.6.5. Schienenverkehr 376 7.6.6. Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) 377 7.6.7. Radwege 378 7.6.8. Straßenplanungen 380 7.7. Ver- und Entsorgung 383 7.7.1. Elektrizitätsversorgung 383 7.7.2. Gasversorgung 385 7.7.3. Wasserversorgung 387 7.7.4. Entwässerung 392 7.7.5. Entsorgung 399 7.7.6. Fernmelde- / Nachrichten- / Funkeinrichtungen 402 7.7.7. Ölfernleitungen 402 7.8. Landschaftsplanung 405 7.9. Sanierungsgebiete 412 7.10. Denkmalschutz 413 Seite 10

1.2 Verzeichnis: Tabellen Tab. 1: Teiländerung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Aalen 36 Tab. 2: FNP-Vorentwurf vom 11.12.1992 (I) 41 Tab. 3: FNP 2005 Vorentwurf vom 11.12.1992 (II) 42 Tab. 4: FNP 2005 Vorentwurf vom 11.12.1992 (II) 42 Tab. 5: FNP-Vorentwurf vom 07.07.1994 43 Tab. 6: FNP-Entwurf vom 30.07.1997 44 Tab. 7: FNP-Entwurf vom 28.07.1999 46 Tab. 8: FNP-Entwurf vom 02.05.2000 47 Tab. 9: Zuordnung der Nutzungsarten 49 Tab. 10: Räumliche Gliederung der Verwaltungsgemeinschaft Aalen 82 Tab. 11: Planungspotential und bauliche Realisierung (1983-1996) 87 Tab. 12: Entwicklung der Wohnbevölkerung 88 Tab. 13: Vorgaben für siedlungsdichten 90 Tab. 14: Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer am Arbeitsort 93 Tab. 15: Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer (1995) im Vergleich 94 Tab. 16: Gemeindeflächen und Gemarkungsflächen 99 Tab. 17: Gebietseinteilung für den Flächennutzungsplans 100 Tab. 18: Bestehende Siedlungsflächen 101 Tab. 19: Flächenerhebung 2001 (Stadt Aalen) 102 Tab. 20: Flächenerhebung 2001 (Gemeinde Essingen) 104 Tab. 21: Flächenerhebung 2001 (Gemeinde Hüttlingen) 106 Tab. 22: Flächenerhebung 2001 (Verwaltungsgemeinschaft Aalen) 108 Tab. 23: Wohnbevölkerung 1979-1999 110 Tab. 24: Verteilung der Wohnbevölkerung 111 Tab. 25: Geburtsfälle (Ortsansässige) 112 Tab. 26: Sterbefälle (Ortsansässige) 113 Tab. 27: Bevölkerungsentwicklung 1979-1999 114 Tab. 28: Bevölkerungsdichte 115 Tab. 29: Siedlungsdichte 116 Tab. 30: Bestehende Wohngebäude und Wohnungen 117 Tab. 31: Fertiggestellte Wohneinheiten 118 Tab. 32: Belegungsziffer 119 Tab. 33: Sozialversicherungspflichtig-Beschäftigte am Wohnort 120 Tab. 34: Sozialversicherungspflichtig-Beschäftigte am Arbeitsort 120 Tab. 35: Berufspendler 121 Tab. 36: Bestand an Kraftfahrzeugen / Pkw 122 Tab. 37: Motorisierungsgrad 123 Tab. 38: Übernachtungen 124 Tab. 39: Strukturdaten-Übersicht 125 Tab. 40: Gliederung und Wohnbevölkerung des Mittelbereichs Aalen 163 Tab. 41: Voraussichtliche Bevölkerungsentwicklung 1998 bis 2010 187 Tab. 42: Mögliche Zukünftige Bevölkerungsentwicklung 193 Tab. 43: Gegenüberstellung des Planungspotentials in der Verwaltungsgemeinschaft Aalen206 Seite 11

Tab. 44: Zusammenstellung des Planungspotentials im Flächennutzungsplan (Stand: 02.05.2000) 208 Tab. 45: Entwicklung der Siedlungsflächen 209 Tab. 46: Verteilung des Planungspotentials im Flächennutzungsplan 210 Tab. 47: Planungen im Stadtbezirk Aalen-Kernstadt 221 Tab. 48: Bevölkerungsentwicklung in Aalen-Kernstadt 223 Tab. 49: Abweichende Planinhalte: Bebauungsplan Flächennutzungspan Stadtbezirk Aalen-Kernstadt 224 Tab. 50: Planungen im Stadtbezirk Aalen-Weststadt 233 Tab. 51: Bevölkerungsentwicklung in Aalen-Weststadt 234 Tab. 52: Abweichende Planinhalte: Bebauungsplan Flächennutzungsplan Stadtbezirk Aalen-Weststadt 235 Tab. 53: Planungen im Stadtbezirk Aalen-Waldhausen 241 Tab. 54: Bevölkerungsentwicklung in Aalen-Waldhausen 242 Tab. 55: Abweichende Planinhalte: Bebauungsplan Flächennutzungsplan Stadtbezirk Aalen-Waldhausen 243 Tab. 56: Planungen im Stadtbezirk Aalen-Ebnat 251 Tab. 57: Bevölkerungsentwicklung in Aalen-Ebnat 252 Tab. 58: Abweichende Planinhalte: Bebauungsplan Flächennutzungsplan Stadtbezirk Aalen-Ebnat 253 Tab. 59: Planungen im Stadtbezirk Aalen-Unterkochen 261 Tab. 60: Bevölkerungsentwicklung in Aalen-Unterkochen 262 Tab. 61: Abweichende Planinhalte: Bebauungsplan Flächennutzungsplan Stadtbezirk Aalen-Unterkochen 263 Tab. 62: Planungen im Stadtbezirk Aalen-Dewangen 269 Tab. 63: Bevölkerungsentwicklung in Aalen-Dewangen 270 Tab. 64: Abweichende Planinhalte: Bebauungsplan Flächennutzungsplan Stadtbezirk Aalen-Dewangen 271 Tab. 65: Planungen im Stadtbezirk Aalen-Fachsenfeld 276 Tab. 66: Bevölkerungsentwicklung in Aalen-Fachsenfeld 277 Tab. 67: Abweichende Planinhalte: Bebauungsplan Flächennutzungsplan Stadtbezirk Aalen-Fachsenfeld 278 Tab. 68: Planungen im Stadtbezirk Aalen-Wasseralfingen 287 Tab. 69: Bevölkerungsentwicklung in Aalen-Wasseralfingen 288 Tab. 70: Abweichende Planinhalte: Bebauungsplan Flächennutzungsplan Stadtbezirk Aalen-Wasseralfingen 289 Tab. 71: Planungen im Stadtbezirk Aalen-Hofen 295 Tab. 72: Bevölkerungsentwicklung in Aalen-Hofen 296 Tab. 73: Abweichende Planinhalte: Bebauungsplan Flächennutzungsplan Stadtbezirk Aalen-Hofen 297 Tab. 74: Planungen in der Gemeinde Esssingen 307 Tab. 75: Bevölkerungsentwicklung in der Gemeinde Essingen 308 Tab. 76: Abweichende Planinhalte: Bebauungsplan Flächennutzungsplan Gemeinde Essingen 309 Tab. 77: Planungen in der Gemeinde Hüttlingen 316 Tab. 78: Bevölkerungsentwicklung in der Gemeinde Hüttlingen 317 Tab. 79: Abweichende Planinhalte: Bebauungsplan Flächennutzungsplan Gemeinde Hüttlingen 318 Seite 12

Tab. 80: Geplante Wohnbauflächen in der Verwaltungsgemeinschaft Aalen 327 Tab. 81: Geplante Gemischte Bauflächen in der Verwaltungsgemeinschaft Aalen 333 Tab. 82: Geplante Gewerbliche Bauflächen in der Verwaltungsgemeinschaft Aalen 339 Tab. 83: Geplante Sonderbauflächen in der Verwaltungsgemeinschaft Aalen 345 Tab. 84: Öffentliche Verwaltung und Einrichtungen 349 Tab. 85: Schülerzahl an allgemeinbildenden schulen 351 Tab. 86: Schulische Einrichtungen 353 Tab. 87: Kindergärten 360 Tab. 88: Kirchliche Einrichtungen 364 Tab. 89: Geplante Gemeinbedarfsflächen in der Verwaltungsgemeinschaft Aalen 365 Tab. 90: Wasserbehälter 390 Tab. 91: Kläranlagen 396 Tab. 92: Regenüberlaufbecken (RÜB) 397 Tab. 93: Geplante Ver- und Entsorgungsflächen in der Verwaltungsgemeinschaft Aalen 403 Tab. 94: Geplante Grünflächen in der Verwaltungsgemeinschaft Aalen 408 Tab. 95: Förmlich festgelegte Sanierungsgebiete in der Verwaltungsgemeinschaft Aalen 412 Tab. 96: Eingetragene Kulturdenkmale 414 Tab. 97: Bodendenkmale der Vor- und Frühgeschichte 415 Tab. 98: Kulturdenkmale Archäologie des Mittelalters 417 Seite 13

1.3 Verzeichnis: Pläne / Abbildungen Abb. 1: 1 BauGB 29 Abb. 2: 5 BauGB 33 Abb. 3: Übersicht über die Einteilung des FNP-Planungsatlas 51 Abb. 4: Regionen und Landkreise 79 Abb. 5: Angrenzende Gemeinden und Verwaltungsräume 81 Abb. 6: Räumliche Gliederung der Verwaltungsgemeinschaft Aalen 83 Abb. 7: Entwicklung der Wohnbevölkerung in der Verwaltungsgemeinschaft Aalen 89 Abb. 8: Altersgliederung der Bevölkerung in Baden-Württemberg 91 Abb. 9: Bevölkerungspyramide für die Stadt Aalen (1999) 92 Abb. 10: Wesen und Grundlagen der Stadt Aalen 133 Abb. 11: Landesplanerische Raumkategorien 145 Abb. 12: Region Ostwürttemberg 153 Abb. 13: Regionalplan Ostwürttemberg (Strukturkarte) 175 Abb. 14: Regionalplan Ostwürttemberg (Raumnutzungskarte) 177 Abb. 15: Regionalplan Ostwürttemberg (Legende zur Raumnutzungskarte) 179 Abb. 16: Künftige Entwicklung der Bevölkerung in Baden-Württemberg bis zum Jahr 2050*) 185 Abb. 17: Menschliche Grundfunktionen 201 Abb. 18: Flächennutzungsplan für Aalen-Kernstadt (M. 1:15.000) 227 Abb. 19: Flächennutzungsplan für Aalen-Weststadt (M. 1:15.000) 237 Abb. 20: Flächennutzungsplan für Aalen-Waldhausen (M. 1:15.000) 245 Abb. 21: Flächennutzungsplan für Aalen-Ebnat (M. 1:15.000) 255 Abb. 22: Flächennutzungsplan für Aalen-Unterkochen (M. 1:15.000) 265 Abb. 23: Flächennutzungsplan für Aalen-Dewangen (M. 1:15.000) 273 Abb. 24: Flächennutzungsplan für Aalen-Fachsenfeld (M. 1:15.000) 279 Abb. 25: Flächennutzungsplan für Aalen-Wasseralfingen (M. 1:15.000) 291 Abb. 26: Flächennutzungsplan für Aalen-Hofen (M. 1:15.000) 299 Abb. 27: Flächennutzungsplan für die Gemeinde Essingen (M. 1:15.000) 311 Abb. 27a Flächennutzungsplan für die Gemeinde Essingen (M. 1:15.000) 312 Abb. 28: Flächennutzungsplan für die Gemeinde Hüttlingen (M. 1:15.000) 319 Seite 14

1.4 Quellenangaben 1. Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg Innenministerium Baden-Württemberg (Stuttgart) 12.12.1983 2. Regionalplan Ostwürttemberg 2010 Regionalverband Ostwürttemberg (Schwäbisch Gmünd) 03.04.1996 3. Stadtleitbild für die Stadt Aalen Image-Broschüre der Stadt Aalen 10/1994 4. Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Aalen Dr. Brenner + Münnich - Beratende Ingenieure VBI (Aalen) mit SEP Stadt Entwicklung Planung (München) 08/1995 5. Sozialplan der Stadt Aalen Städt. Sozialamt 06/1997 6. Kindergarten-Bedarfsplan der Stadt Aalen 1993-1996 Städt. Sozialamt / Stadtplanungsamt 28.10.1993 7. Markt- und Standortgutachten für die Stadt Aalen Gfk-Marktforschung (Nürnberg) 10/1996 8. Die Flächennutzungsplanung - Bestandsaufnahme und Perspektive für die Kommunale Praxis Difu-Beiträge zur Stadtforschung / Nr.20 Deutsches Institut für Urbanistik (Berlin) 1996 9. Technikunterstützte Informationsverarbeitung bei der Stadt Aalen Sitzungsvorlage des städt. Organisationsamtes 05/1997 10. Landschaftsplanung in Baden-Württemberg ( 1 + 2 ) Richtlinien für Kommunale Landschafts- und Grünordnungspläne BWGZ-Nr. 19 v. 15.10.1980 Seite 15

11. SCHULVERWALTUNG B.-W. "Blick ins nächste Jahrtausend: Entwicklung der Schülerzahlen an den öffentlichen Schulen" Heft 6/1997 / S.123f 12. Baden-Württemberg in Wort und Zahl Statistisches Landesamt Baden-Württemberg Heft 5/1997 13. Strukturdaten der Region Ostwürttemberg WiRO Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbh Region Ostwürttemberg Schwäbisch Gmünd, 03/1997 14. Radverkehr Aalen Maßnahmenkatalog Tiefbauamt Aalen, 03/1993 15. Wirtschaftsmagazin der Stadt Aalen 07/1997 16. Baden-Württemberg in Wort und Zahl (Landesinformationssystem 1/2000) Statistisches Landesamt Baden-Württemberg Heft 3/2000 Seite 16

1.5 Träger öffentlicher Belange / Sonstige Beteiligte Regierungspräsidium Stuttgart - Referat 21 Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart Regionalverband Ostwürttemberg Universitätspark 1 73525 Schwäbisch Gmünd Landratsamt Ostalbkreis -Baurecht und Naturschutz IV/41 Stuttgarter Str. 41, 73430 Aalen Landratsamt Ostalbkreis -Wald und Forstwirtschaft III Stuttgarter Str. 41, 73430 Aalen Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg Albertstr. 5, 79104 Freiburg Regierungspräsidium Stuttgart - Ref. 25, Denkmalpflege Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart Landratsamt Ostalbkreis -Umwelt und Gewerbeaufsicht IV/42 Stuttgarter Str. 41, 73430 Aalen Autobahnbetriebsamt Heidenheim Bergstr. 4, 89518 Heidenheim IHK Industrie- und Handelskammer Ostwürttemberg Ludwig-Erhardt-Str. 1, 89520 Heidenheim Handwerkskammer Ulm Olgastr. 72, 89073 Ulm Oberfinanzdirektion Stuttgart Talstr. 40, 70188 Stuttgart Arbeitsamt Aalen Julius-Bausch-Str. 12, 73430 Aalen Polizeidirektion Aalen Böhmerwaldstr. 20, 73431 Aalen Landratsamt Ostalbkreis -Flurneuordnung und Landentwicklung IV/45 Stuttgarter Str. 41, 73430 Aalen Landratsamt Ostalbkreis -Landwirtschaft IV/44 Stuttgarter Str. 41, 73430 Aalen Landratsamt Ostalbkreis -Vermessung und Geoinformationen II/23 Stuttgarter Str. 41, 73430 Aalen Seite 17

Deutsche Post Bauen GmbH NL Frankfurt Büro Karlsruhe Postfach 2206, 76010 Karlsruhe T-Com PTJ 23 Produktionsmanagement Pfaffenweg 35, 89231 Neu-Ulm Landratsamt Ostalbkreis -Schulen und Bildung II/21 Stuttgarter Straße 41 Fachhochschule Aalen Beethovenstr. 1, 73430 Aalen Wehrbereichsverwaltung V (Stuttgart) Heilbronner Str. 186, 70191 Stuttgart DB Service Immobilien GmbH Niederlassung Karlsruhe Bahnhofstraße 5, 76137 Karlsruhe Bundesvermögensamt Stuttgart Olgastraße 13, 70182 Stuttgart Staatl. Hochbauamt II Ulm (Bund) Grüner Hof 2, 89073 Ulm Staatl. Vermögens- und Hochbauamt Schwäbisch Gmünd Rektor-Klaus-Str. 76, 73525 Schwäbisch Gmünd Staatl. Liegenschaftsamt Ulm Griesbachstr. 30, 89073 Ulm Deutscher Wetterdienst Am Scharrenberg 17, 70376 Stuttgart Kommunalverband f. Jugend und Soziales Baden-Württemberg Postfach 106022, 70049 -Stuttgart Süddeutscher Rundfunk Neckarstr. 230, 70190 Stuttgart Regierungspräsidium Stuttgart Straßenwesen und Verkehr Bezirksstelle Ellwangen Marktplatz 3, 73479 Ellwangen Landesamt für Straßenwesen Baden-Württemberg Krailenshaldenstr. 44, 70469 Stuttgart RBS Regional-Bus-Stuttgart GmbH -Außenstelle Aalen- Bahnhofstraße 24, 73430 Aalen OVA Aalen Gartenstr. 127-129, 73430 Aalen Omnibusverkehr Beck & Schubert Habsburger Str. 6, 73432 Aalen Omnibusunternehmen Lang Dorfstraße 36, 73453 Leinroden Zweckverband Landeswasserversorgung Schützenstr. 4, 70182 Stuttgart Stadtwerke Aalen Zweckverband Rombachgruppe Im Hasennest 9, 73433 Aalen Zweckverband Härtsfeld-Albuch- Wasserversorgung Rathaus, 89551 Königsbronn Seite 18

Zweckverband Wasserversorgung Nordostwürttemberg Blaufelder Str. 23, 74564 Crailsheim Zweckverband Abwasserklärwerk Niederalfingen Rathaus Aalen, 73430 Aalen Abwasserzweckverband Lauter-Rems Rathaus Heubach Hauptstr. 53, 73540 Heubach GOA Gesellschaft im Ostalbkreis für Abfallbewirtschaftung mbh Graf-von-Soden-Straße 7, 73525 Schwäbisch Gmünd BEB Erdgas und Erdöl GmbH Riethorst 12, 30659 Hannover Zweckverband Gewerbegebiet Dauerwang Geschäftsstelle (Herr Maier) Marktplatz 30, 73430 Aalen Stadt Aalen -Ordnungsamt -Bauordnungsamt -Stadtwerke -Freiwillige Feuerwehr Wasserverband Kocher-Lein Kirchbachhalde 8, 73553 Alfdorf EnBW Ostwürttemberg DonauRies AG ODR Unterer Brühl 2, 73479 Ellwangen EnBW Regional AG Kriegsbergstr. 32, 70174 Stuttgart RWE Rheinisch Westfälische Elektrizitätswerk- AG Kruppstr. 5, 45128 Essen GVS Gasversorgung Süddeutschland GmbH Am Wallgraben 135, 70565 Stuttgart Deutsche Transalpine Ölleitung GmbH (TAL) Truderinger Str. 9, 81677 München Fernleitungsbetriebsgesellschaft FBG Hohlstr. 12, 55743 Idar-Oberstein Touristikgemeinschaft Ostalb-Limes Marktplatz 2, 73430 Aalen Seite 19

Kirchen Ev. Kirche Ev. Kirchenpflege Wilhelm-Merz-Str. 13, 73430 Aalen Ev. Pfarramt Aalen Dekanstr. 4, 73430 Aalen Ev. Pfarramt Unterrombach Fuchsweg 24, 73434 Aalen Ev. Kirchengemeinde Fachsenfeld (für Fachsenfeld, Dewangen u. Hüttlingen) Waiblinger Str. 15, 73434 Aalen Ev. Pfarramt Unterkochen (für Unterkochen und Ebnat) Kopernikusstr. 9, 73432 Aalen Ev. Pfarramt Wasseralfingen Bismarckstr. 89, 73433 Aalen (auch für Hofen) Ev. Pfarramt Essingen Kirchgasse 14, 73457 Essingen Ev. Kirchengemeinde Aalen Martinskirche, Pfarramt IV Zebertstraße 39, 73431 Aalen (für Waldhausen und Lauchheim) Kath. Kirche Kath. Gesamt-Kirchenpflege Friedrichstr. 53, 73430 Aalen Kath. Pfarramt Salvator Bohlstr. 3, 73430 Aalen Kath. Pfarramt St. Maria Marienstr. 5, 73431 Aalen Ökumenisches Gemeindezentrum Peter und Paul Auf der Heide 3, 73431 Aalen Kath. Pfarramt St. Bonifatius Weilerstr. 109, 73434 Aalen Kath. Pfarramt Unterkochen Vorderer Kirchberg 30, 73432 Aalen Kath. Pfarramt Dewangen Leintalstr. 22, 73434 Aalen Kath. Pfarramt Ebnat Graf-Hartmann-Str. 18, 73432 Aalen Kath. Pfarramt Fachsenfeld Kirchstr. 38, 73434 Aalen Kath. Pfarramt St. Nikolaus Deutschordenstr. 12, 73432 Aalen Kath. Pfarramt Wasseralfingen Stephansplatz 7, 73433 Aalen Kath. Pfarramt St. Georg Pfarrgasse 3, 73433 Aalen Kath. Pfarramt Essingen Heerweg 19, 73457 Essingen Kath. Pfarramt Hüttlingen Goldshöfer Str. 1, 73460 Hüttlingen Seite 20

1.6 Nachbargemeinden und angrenzende Verwaltungsgemeinschaften Bürgermeisteramt Essingen Rathausgasse 9, 73457 Essingen Bürgermeisteramt Hüttlingen Schulstr. 10, 73460 Hüttlingen ------------------------- Bürgermeisteramt Abtsgmünd Rathausplatz 1, 73453 Abtsgmünd Bürgermeisteramt Bartholomä 73566 Bartholomä Bürgermeisteramt Bopfingen Marktplatz 1, 73438 Bopfingen Bürgermeisteramt Heidenheim Grabenstr. 15, 89522 Heidenheim Bürgermeisteramt Heubach Hauptstr. 53, 73540 Heubach Bürgermeisteramt Heuchlingen 73572 Heuchlingen Bürgermeisteramt Königsbronn Herwartstr. 2, 89551 Königsbronn Bürgermeisteramt Lauchheim Hauptstr. 28, 73466 Lauchheim Bürgermeisteramt Mögglingen Hauptstr. 29, 73563 Mögglingen Bürgermeisteramt Neresheim Hauptstr. 20, 73450 Neresheim Bürgermeisteramt Neuler Hauptstr. 3, 73491 Neuler Bürgermeisteramt Oberkochen Postfach 1349, 73447 Oberkochen Bürgermeisteramt Rainau Schlossberg 12, 73492 Rainau Bürgermeisteramt Steinheim Hauptstr. 24, 89555 Steinheim am Albuch Bürgermeisteramt Westhausen 73463 Westhausen Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Bopfingen mit den Gemeinden Kirchheim/Ries und Riesbürg, Rathaus Marktplatz 1, 73441 Bopfingen Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Ellwangen, Rathaus Postfach 1354, 73473 Ellwangen Gemeindeverwaltungsverband Kapfenburg Jahnstraße 2, 73463 Westhausen Gemeindeverwaltungsverband Rosenstein Rathaus, 73540 Heubach Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Heidenheim mit der Gemeinde Nattheim Rathaus, 89552 Heidenheim Seite 21

1.7 Verfahrensdaten: Fortschreibung des Flächennutzungsplans Aufstellungsbeschluss für FNP-Änderung 15.03.1989 Gem. Ausschuss der VG Aalen ( 1) Erste Vorstellung und Beratung des neuen FNP 2000 (1. Vorentwurf des Stadtplanungsamtes vom 04.04.1989 für die Gesamtstadt Aalen) 20.04.1989 GR Aalen ( 531) Vorstellung und Beratung des FNP 2010 für die ganze Verwaltungsgemeinschaft Aalen (Vorentwurf vom 13.11.1990) 29.11.1990 WiA Aalen 20.12.1990 GR Essingen 05.12.1990 GR Hüttlingen Vorstellung und Beratung des FNP 2005 (Vorentwurf vom 26.02.1991) mit erstem Vorentwurf des Landschaftsplans vom 08.03.1991 09.04.1991 GR Aalen 18.04.1991 GR Aalen 26.04.1991 GR Aalen 11.12.1992 Billigung des FNP 2005 (Vorentwurf vom 11.12.1992) durch Beschluss des Gem. Ausschusses der VG Aalen ( 3) 22.03.1993 Beginn des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens (Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden) Beteiligung der Bürger: 21.06.1993 Stadt Aalen 22.06.1993 Stadt Aalen 14.06.1993 Gemeinde Essingen 15.06.1993 Gemeinde Hüttlingen Beratungen über die "Auswertung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens" (Sitzungsvorlage vom 07.07.1994 des Stadtplanungsamtes) 24.08.1994 GR und ORe der Stadt Aalen 25.08.1994 GR und ORe der Stadt Aalen ( 156-159) 15.09.1994 GR Essingen ( 181) 19.09.1994 GR Hüttlingen 28.11.1994 Zustimmung des Gem. Ausschusses der VG Aalen zur "Auswertung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens" (Sitzungsvorlage vom 11.11.1994) (FNP: 1 / LP: 2) Seite 22

30.07.1997 Abschluss der Arbeiten zur Fertigung des FNP-Entwurfs und LP-Entwurfs Ortsübliche Bekanntmachung der 1. öffentlichen Auslegung 25.02.1998 Amtsblatt der Stadt Aalen (StadtInfo) 28.02.1998 Mitteilungsblatt der Gemeinde Essingen 28.02.1998 Amtsblatt der Gemeinde Hüttlingen 09.03.1998 1. öffentliche Auslegung des FNP-Entwurfs vom 30.07.1997 bis (mit integriertem LP-Entwurf) einschl. Erläuterungsbericht 09.04.1998 Beratungen über die Auswertung der Bedenken und Anregungen (Sitzungsvorlagen vom 05.05.1999, 27.05.1999 / 23.07.1999) 15.07.1999 GR und ORe der Stadt Aalen ( 141/142) 22.07.1999 GR Essingen 22.07.1999 GR Hüttlingen 28.07.1999 Gem. Ausschuss der VG Aalen ( 4) (Zustimmung zum Ergebnis der Prüfung und Billigung der FNP-Neufassung) Ortsübliche Bekanntmachung der 2. öffentlichen Auslegung: 15.09.1999 Amtsblatt der Stadt Aalen (StadtInfo) 11.09.1999 Mitteilungsblatt der Gemeinde Essingen 11.09.1999 Amtsblatt der Gemeinde Hüttlingen 23.09.1999 2. öffentliche Auslegung des FNP-Entwurfs vom 28.07.1999 bis (mit integriertem LP-Entwurf) 07.10.1999 ab 25.02.2000 Vereinfachtes Änderungs- und Beteiligungsverfahren gem. 13 BauGB Beratungen über die Auswertung der Bedenken und Anregungen (Sitzungsvorlagen vom 20.01.2000 / 03.04.2000) 13.03.2000 OR Unterkochen ( 17) 14.03.2000 OR Wasseralfingen ( 16) 22.03.2000 OR Fachsenfeld ( 21) 27.03.2000 OR Hofen ( 14) 29.03.2000 OR Ebnat ( 16) 30.03.2000 OR Dewangen ( 28) 06.04.2000 ATUS Aalen ( 545) 13.04.2000 GR Aalen ( 91) 13.04.2000 GR Essingen 09.03.2000 GR Hüttlingen 02.05.2000 Gem. Ausschuss der VG Aalen ( 1) (Zustimmung zum Ergebnis der Prüfung und Billigung des geänderten FNP- Entwurfs) Ortsübliche Bekanntmachung der 3. öffentlichen Auslegung 24.05.2000 Amtsblatt der Stadt Aalen (StadtInfo) 27.05.2000 Mitteilungsblatt der Gemeinde Essingen 27.05.2000 Amtsblatt der Gemeinde Hüttlingen Seite 23

05.06.2000 3. öffentliche Auslegung des FNP-Entwurfs vom 02.05.2000 bis (mit integriertem LP-Entwurf) 19.06.2000 Beratungen über die Auswertung der Bedenken und Anregungen sowie Feststellung des Flächennutzungsplans (mit integriertem Landschaftsplan) für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen vom 02.05.2000 und Billigung des Erläuterungsberichtes vom 02.05.2000/ergänzt am 31.07.2000 (Sitzungsvorlage vom 31.07.2000/01.09.2000) 09.11.2000 ATUS Aalen ( 638) 16.11.2000 GR Aalen ( 265) 26.10.2000 GR Essingen ( 149) 09.11.2000 GR Hüttlingen 21.11.2000 Gem. Ausschuss der VG Aalen ( 2) -Feststellungsbeschluss- 22.11.2000 Mitteilung: Ergebnis der Prüfung 09.03.2001 Antrag auf Genehmigung des FNP beim Regierungspräsidium Stuttgart 08.06.2001 Genehmigung des FNP für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen (mit sechs ausgenommenen Planungen) 22.10.2001 Gemeinsamer Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Aalen ( 1) (Ergänzte Auswertung / Erneute Abwägung) Ergänzender Feststellungsbeschluss 25.10.2001 Mitteilung: Ergebnis der Prüfung 20.12.2001 1. Antrag auf Nachgenehmigung des FNP beim Regierungspräsidium Stuttgart 18.03.2002 2. Antrag auf Nachgenehmigung des FNP beim Regierungspräsidium Stuttgart 25.03.2002 Nachgenehmigung von zwei Planungen des FNP für die VG Aalen (drei Planungen von der Genehmigung weiterhin ausgenommen) 11.04.2002 ATUS Aalen ( 535) 18.04.2002 GR Aalen ( 71) 25.04.2002 OR Dewangen ( 507) 30.04.2002 OR Wasseralfingen ( 511) 15.05.2002 OR Fachsenfeld ( 520) 18.06.2002 Nachgenehmigung der geplanten Wohnbaufläche Treppach-West 27.06.2002 ATUS Aalen ( 557) 04.07.2002 GR Aalen ( 123) 11.07.2002 Gem. A. d. VG Aalen ( 1) Beitrittsbeschluss Öffentliche Bekanntmachung der FNP-Genehmigung: 28.08.2002 Stadt Aalen (Amtl. Bekanntmachungen: StadtInfo) 24.08.2002 Gemeinde Essingen (Mitteilungsblatt) 24.08.2002 Gemeinde Hüttlingen (Amtsblatt) 28.08.2002 Wirksamwerden des Flächennutzungsplans für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen in der Fassung vom 02.05.2000 / 22.10.2001 / 11.07.2002 Seite 24

2. VORBEMERKUNGEN ZUM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 2.1 Rechtliche Grundlagen 2.2 Wesen und Wirkungen des Flächennutzungsplans 2.3 Bisherige Vorbereitende Bauleitplanung 2.4 Anlass und Verfahren der FNP-Fortschreibung 2.5 Kartengrundlagen und Plandarstellungen 2.6 Landschaftsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen 2.7 Konflikte zwischen Landschaftsplan und Flächennutzungsplan sowie Vorschläge zu deren Bewältigung Seite 25

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2.1 Rechtliche Grundlagen Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sowie das Raumordnungsgesetz des Bundes bilden den programmatischen und zum Teil organisatorischen Rahmen für die Raumordnung, die sowohl übergeordnete und koordinierende Fachplanung als auch gesellschaftspolitische Aufgabe ist. So enthält 2 ROG verbindliche Grundsätze, an denen sich Planungen und Maßnahmen zur räumlichen Ordnung zu orientieren haben. Ziel ist dabei die Schaffung und Sicherung von Lebensräumen, in denen sich der Mensch geistig, körperlich und seelisch gesund entwickeln kann. Das Städtebaurecht fällt in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes und ist in Art. 74 Nr. 18 GG (Grundgesetz) für das "Bodenrecht" und Art. 75 Nr. 4 GG für die "Bodenverteilung - Raumordnung" festgelegt und ist damit bundeseinheitlich geregelt. Maßgebliches Städtebau-Gesetz ist das Baugesetzbuch (BauGB), das ab 01.07.1987 das Bundesbaugesetz (in Kraft getreten am 30.06.1961) ersetzt und seit 01.01.1998 in aktueller Neufassung vorliegt. Die Bauleitplanung ist ein Teil des öffentlichen Baurechts. Zum öffentlichen Baurecht gehören sämtliche rechtlichen Regelungen über die Nutzung von Grund und Boden durch bauliche Anlagen. Die Aufgabe der Bauleitplanung besteht in der Vorbereitung und Leitung der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke. Sie legt damit die rechtliche Qualität des Bodens (Bauland, Bauerwartungsland, Grünflächen, landwirtschaftliche Flächen usw.) fest. Die Bauleitplanung ist somit das planungsrechtliche Instrument einer vorausschauenden Umweltplanung und eines vorsorgenden Umweltschutzes, in deren Mittelpunkt der Mensch mit seinen vielfältigen Ansprüchen steht. Die wichtigsten Planungsleitsätze sind in 1 Abs.5 BauGB formuliert: "Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln." Gegenüber dem Bundesbaugesetz wurden in das Baugesetzbuch eine Reihe neuer zu berücksichtigende Anforderungen und Ziele eingeführt: sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden Belange des Naturhaushalts Erhaltung, Erneuerung und Fortentwicklung vorhandener Ortsteile Bevölkerungsentwicklung, Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung und Bedürfnisse der Familien sowie der jungen und alten Menschen und der Behinderten Sport, Freizeit, Erholung Belange der Wirtschaft mit ihrer mittelständischen Struktur im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen Sicherung von Rohstoffvorkommen Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege Seite 27

In die aktuelle Fassung des Baugesetzbuches vom 18.08.1997 sind einige neue planerische Grundsätze aufgenommen worden: Förderung kostensparenden Bauens Umweltschützende Belange Berücksichtigung der Eingriffs-/Ausgleichsthematik Das Baugesetzbuch geht von einer Zweistufigkeit der Bauleitplanung ( 1-13) aus: Flächennutzungsplan (FNP) als Vorbereitender Bauleitplan ( 5-7) Bebauungsplan (BPl.) als Verbindlicher Bauleitplan ( 8-13) Bei der Aufstellung, Änderung und Ergänzung von Bauleitplänen sind mehrere Gebote zu beachten: Planungspflicht 1 Abs.3 BauGB Anpassungsgebot (Ziele der Raumordnung und Landesplanung) 1 Abs.4 BauGB Abstimmungsgebot (Bauleitpläne benachbarter Gemeinden) 2 Abs.2 BauGB Bodenschutzklausel 1a Abs.1 BauGB Abwägungsgebot 1 Abs.6 BauGB Entwicklungsgebot 8 Abs.2 BauGB (Bebauungspläne aus FNP) Träger der Bauleitplanung sind die Gemeinden ( 2 Abs.1 BauGB). Sie stellen Bauleitpläne in eigener Verantwortung auf. Die Bauleitplanung ist eine Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinde und ist durch Art. 28 Abs.2 Satz 1 GG (kommunale Selbstverwaltungsgarantie) geschützt. Die Gemeinden haben damit im Rahmen ihrer Planungshoheit das Recht und die Pflicht, Bauleitpläne aufzustellen, zu ändern oder zu ergänzen, sobald und soweit es für die städtebauliche Ordnung und Entwicklung erforderlich ist ( 1 Abs.3 BauGB "Aufgabe und Grundsätze der Bauleitplanung"). Als Folge der kommunalen Gebietsreform Mitte der 70er Jahre entstand die Flächenstadt Aalen mit 7 Stadtbezirken. Am 01.01.1975 wurde die "Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Aalen" (VG Aalen) gebildet, die aus der Stadt Aalen und den beiden angrenzenden Gemeinden Essingen und Hüttlingen besteht. Die Stadt Aalen (erfüllende Gemeinde) erfüllt gem. der Vereinbarung vom 18.06.1974 für die Gemeinden Essingen und Hüttlingen die Aufgaben eines Gemeindeverwaltungsverbands (vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft). Die erfüllende Gemeinde erfüllt dabei anstelle der Nachbargemeinden in eigener Zuständigkeit die Vorbereitende Bauleitplanung (Erfüllungsaufgabe). Maßgebliches und beschließendes Gremium ist der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft. Seite 28

Aufgrund der -neuen- siedlungsstrukturellen Situation, der veränderten funktionellen Verflechtungen und der erweiterten raumstrukturellen Möglichkeiten wurde 1979 ein "gemeinsamer Flächennutzungsplan" gem. 204 BBauG aufgestellt; damit sollten die städtebauliche Entwicklung durch eine nachbarschaftliche Planungskoordination besser gesteuert und ein gerechter Ausgleich der verschiedenen Belange ermöglicht werden. Das Ergebnis dieser "Gemeinschaftslösung" ist ein einheitlicher, die einzelgemeindlichen Planungsgrenzen überspringender Flächennutzungsplan. Die Planungshoheit der beteiligten Gemeinden für ihr eigenes Gemeindegebiet bleibt erhalten. Abb. 1: 1 BauGB Seite 29

2.2 Wesen und Wirkungen des Flächennutzungsplans Im Rahmen der zweistufigen kommunalen Bauleitplanung stellt der Flächennutzungsplan (FNP) den "Vorbereitenden Bauleitplan" dar. Der Flächennutzungsplan ist ein raumwirksamer Ziel- und Leitplan, der darlegt, wie aufgrund der politischen Willensbildung im Gemeinderat die städtebauliche Neuordnung und Fortentwicklung verlaufen soll. Er stellt für das gesamte Gemeindegebiet die beabsichtigte "Art der Bodennutzung" nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dar. Er ist bezüglich der baulichen und sonstigen Nutzungen das maßgebliche Planungsinstrument; im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist es Aufgabe des Flächennutzungsplans, die Verträglichkeit unterschiedlicher Nutzungen durch eine entsprechende räumliche Verteilung sicherzustellen. Er ist ein integrierendes Planwerk, in dem methodisch und organisatorisch eine Vielzahl von räumlich, fachlich und zeitlich voneinander abhängigen planerischen Aktivitäten zusammengefasst und koordiniert werden müssen. Der Flächennutzungsplan stellt eine Angebotsplanung dar, trifft aber bezüglich der maßnahmenbezogenen Umsetzung oder hinsichtlich der Reihenfolge der Verwirklichung keine abschließende Regelung. Der Geltungsbereich des -gemeinsamen- "Flächennutzungsplans für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen" umfasst das gesamte Gebiet der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Aalen mit den Gemeinden Essingen und Hüttlingen; der zugehörige Landschaftsplan wird integriert. Die Geltungsdauer von Flächennutzungsplänen beträgt in der Regel 10-15 Jahre, weil nur für diesen Zeitraum die "voraussehbaren Bedürfnisse der Gemeinde" hinreichend konkret absehbar sind. Zum Zwecke einer kontinuierlichen Stadtplanung ist der Flächennutzungsplan als Gesamtplanung durchaus auf Langfristigkeit angelegt; d.h. er wird nicht nach Ablauf eines Zieljahres unwirksam. (Im Hinblick auf verschiedene Daten und Prognosen musste bei der Ausarbeitung des FNP-Entwurfs ein Bezugsjahr zugrundegelegt werden. Die Planungen beziehen sich auf das Zieljahr 2010. Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan und hat keine unmittelbare rechtsverbindliche Außenwirkung, z.b. für Grundstückseigentümer, Bauherren und Planer; seine Rechtsnatur ist weder Rechtsnorm (wie der Bebauungsplan als örtliche Satzung) noch Verwaltungsakt. Er ist daher nicht anfechtbar; eine Normenkontrolle ist nicht zulässig. Der Flächennutzungsplan der VG Aalen wird vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft festgestellt und muss gem. 6 Abs.1 BauGB dem Regierungspräsidium Stuttgart als höhere Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden. Nach 6 Abs.5 BauGB ist die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen; damit wird der Flächennutzungsplan wirksam. Für öffentliche Planungsträger, die an der FNP-Fortschreibung beteiligt gewesen sind, kann der Flächennutzungsplan eine Bindungswirkung entfalten; sie haben ihre Planungen dem Flächennutzungsplan anzupassen, soweit sie ihm nicht im Verfahren widersprochen haben ( 7 BauGB). Für die Gemeinde selbst entfaltet der Flächennutzungsplan aber stets Bindungswirkung, da sie gem. 8 Abs.2 BauGB verpflichtet ist, Bebauungspläne aus diesem zu entwickeln (Entwicklungsgebot). Seite 30

Der Flächennutzungsplan schafft also noch kein Baurecht und hat grundsätzlich keine unmittelbare Auswirkung gegenüber dem -bauwilligen- Bürger. Er muss deshalb auf der zweiten Stufe der Bauleitplanung durch eine weitere, detaillierte Planung konkretisiert werden. Die Präzisierung und Umsetzung des Flächennutzungsplans erfolgt in der Regel durch den verbindlichen Bauleitplan, den Bebauungsplan, sowie durch Vorhaben- und Erschließungspläne ( 12 BauGB). Der Bebauungsplan wird als gemeindliche Satzung beschlossen ( 10 BauGB). Nach 34 Abs.4 Satz 1 kann die Gemeinde bebaute Bereiche im Außenbereich als im Zusammenhang bebaute Ortsteile festlegen (Festlegungs- und Abrundungssatzung), wenn diese Flächen im Flächennutzungsplan als Baufläche dargestellt sind. Das Vorliegen eines Flächennutzungsplans ist Voraussetzung für den Erlass einer solchen Satzung, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Gegenüber dem Bürger kann der Flächennutzungsplan bei nicht-privilegierten Vorhaben im Außenbereich mittelbare Wirkung entfalten. Die Darstellungen des Flächennutzungsplans sind öffentliche Belange im Sinne des 35 Abs.3 BauGB. Jede öffentliche bodennutzungsrelevante Planung hat Auswirkungen auf die Verwertbarkeit, den Grundstückswert und die Nutzungsmöglichkeiten. Ein Flächennutzungsplan selbst kann weder Baulandqualität begründen noch entziehen. Änderungen von Darstellungen im Flächennutzungsplan können daher keinen "Planungsschaden" zur Folge haben. Agrarland Bauerwartungsland Rohbauland Baureife wirksamer Flächennutzungsplan vorhanden Rechtsverbindlicher Bebauungsplan Grundstücke nach Bodenordnung und Herstellung der Erschließungsanlagen Der Inhalt von Flächennutzungsplänen ist in 5 BauGB vorgegeben; der Darstellungskatalog ist nicht abschließend. Die Darstellungen und Inhalte des Flächennutzungsplans müssen sich am Grundsatz der Erforderlichkeit orientieren. Damit soll gewährleistet werden, dass sich auch im Flächennutzungsplan der Umfang der Darstellungen an den Grundsätzen der Bauleitplanung des 1 BauGB orientiert. Dies gilt insbesondere für die Ziele der Raumordnung und Landesplanung, die Planungsgrundsätze des 1 Abs.5 BauGB und das Erfordernis der gerechten Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander. Flächennutzungspläne enthalten in erster Linie Darstellungen, die Ausdruck der planerischen Entscheidungen der Gemeinde sind. Sie geben den ordnenden und gestaltend wirkenden Planungswillen und die Entwicklungsziele für das gesamte Gemeindegebiet wieder. Daneben enthalten die Pläne in der Regel auch Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Vermerke. Kennzeichnungen sind solche Planzeichen, die Hinweise zu besonderen Eigenschaften von Flächen geben (z.b. Einwirkungen aus dem Untergrund oder aus der Nachbarschaft). Seite 31

Nachrichtlich übernommen werden solche Flächennutzungen, die bereits nach anderen fachgesetzlichen Vorschriften verbindlich geregelt sind, die also zu ihrer Verwirklichung keiner Darstellung mehr im Flächennutzungsplan bedürfen und auf deren Inhalte die Gemeinde auch keinen planerischen Einfluss mehr hat. Bestehen solche Planungen noch nicht in rechtlich verbindlicher Form, so sind sie im Flächennutzungsplan zu vermerken. Hierbei ist von Bedeutung, dass der Flächennutzungsplan als Vorbereitender Bauleitplan nicht nur der Regelung der baulichen Nutzungen dient, sondern eine Vielzahl weiterer Bodennutzungen (z.b. Grünflächen, Wald, Flächen für die Landwirtschaft, landschaftspflegerische Maßnahmeflächen, Flächen für Aufschüttungen und Abgrabungen, usw.) zu berücksichtigen hat. Ergänzend zu 5 BauGB wirken auf den Inhalt des Flächennutzungsplans die Baunutzungsverordnung (Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke, BauNVO 1990) und die Planzeichenverordnung (Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes, PlanzVO 1990). Während die Baunutzungsverordnung im wesentlichen Vorschriften über Art und Maß der baulichen Nutzung enthält, regelt die Planzeichenverordnung die Planzeichen und Planunterlagen, die für Bauleitpläne zu verwenden sind. Gem. 5 Abs. 5 BauGB ist dem Flächennutzungsplan ein Erläuterungsbericht beizufügen. Der Erläuterungsbericht wird vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft beschlossen; er ist aber nicht Bestandteil des Flächennutzungsplans selbst, er nimmt auch nicht an der Genehmigung teil. Das Stadtplanungsamt Aalen ist mit der Ausarbeitung des Flächennutzungsplans für das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Aalen beauftragt. Seite 32

Abb. 2: 5 BauGB Seite 33

2.3 Bisherige Vorbereitende Bauleitplanung 2.3.1 Erster gemeinsamer Flächennutzungsplan (FNP 1990) Bereits vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes (BBauG) vom 23.06.1960 gab es im Raum Aalen Planungen zur Bodennutzung, wobei besonders zu erwähnen wären der Stadtbauplan-Entwurf für die Oberamtsstadt Aalen vom 28.04.1930 und der Raumordnungsplan Aalen vom 11.05.1940, sowie die beiden rechtskräftigen Baugebietspläne von Aalen (17.06.1960) und Wasseralfingen (03.05./21.06.1956). Der konkrete Planungsanlass für einen Flächennutzungsplan ergab sich durch die Verwaltungs- und Gebietsreform (Eingemeindungen), der Bildung der Verwaltungsgemeinschaft Aalen und der daraus resultierenden enormen Vergrößerung des Planungsraumes Mitte der 70er Jahre. Dabei mussten Integrationsprobleme der neuen Flächenstadt Aalen ebenso gelöst werden wie die Erarbeitung eines räumlich-funktionellen Gesamtkonzeptes für die Verwaltungsgemeinschaft unter Einbeziehung der wesentlich verbesserten gemeinsamen Entwicklungsmöglichkeiten nötig war. Aber auch die Frage der zukünftigen zentralörtlichen Bedeutung der Stadt Aalen, und die z.t. negative Entwicklung der Bevölkerungszahl, verbunden mit einer regionalbedingten wirtschaftlichen Strukturschwäche, machten die Aufstellung des Flächennutzungsplans dringend erforderlich. Erstes Ergebnis einer neuen Planungskonzeption für die zukünftige städtebauliche Entwicklung und Ordnung für den Raum Aalen war der sog. Überbrückungs-Flächennutzungsplan (Entwurf vom 22.11.1974) für die Stadt Aalen mit den Stadtbezirken Unterrombach, Waldhausen, Ebnat, Unterkochen, Dewangen, Fachsenfeld (Billigungsbeschluss des Gemeinderates vom 20.02.1975). Es folgte der erste Flächennutzungsplan-Vorentwurf 1977-1990 für das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Aalen mit den Gemeinden Essingen und Hüttlingen. Dort waren ca. 260 ha neue Wohnbauflächen und ca. 190 ha Gewerbliche Bauflächen ausgewiesen. Dieser Vorentwurf wurde im Einklang mit der "Entwicklungsplanung Raum Aalen" und dem darin enthaltenen Kapitel "Entwicklungsplan Landschaft" ausgearbeitet und auf den Regionalplan-Entwurf abgestimmt. Nach einer intensiven Überarbeitungsphase und Vorabstimmung mit Trägern öffentlicher Belange wurde der Vorentwurf des Flächennutzungsplans 1979-1990 in den Gemeinderäten ( Aalen am 08.11.1978, Essingen am 15.03.1979, Hüttlingen am 12.02.1979 ) vorgestellt, beraten und grundsätzlich gebilligt. Das -überarbeitete- städtebauliche Konzept sah vor, dass ca. 150 ha neue Wohnbauflächen als Hauptkontingent konzentriert dem Kernbereich Aalen-Mitte, Aalen-Weststadt, Wasseralfingen und Unterkochen zugeordnet werden und weitere ca. 70 ha auf die äußeren Aalener Stadtbezirke verteilt werden; in Anlehnung an den Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft vom 18.03.1976 ( Aufteilung der neuen Wohnbauflächen im Verhältnis 197:16:21) sind weitere ca. 40 ha auf die Gemeinden Essingen und Hüttlingen verteilt worden. Seite 34