Student und Selbständigkeit Referent: Frank Niehuisen Datum: 28.04.2015
Agenda Versicherung als Student Versicherung als Selbständiger Abgrenzung Student oder Selbständig Folie 2
Krankenversicherung als Student Grundsätzlich sind alle Studenten in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. - Zu Beginn des Studium ist eine Befreiung möglich, wenn eine private Krankenversicherung abgeschlossen wurde Studentische Pflichtversicherung - einheitlicher mtl. Beitrag: 65,79 KV + 14,03 PV (15,52 ) Gesamt: 79,82 (81,31 ) - bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters - längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres Folie 3
Krankenversicherung als Student Studentische Pflichtversicherung tritt nicht ein wenn: - eine vorrangige Pflichtversicherung besteht (z.b. Waisenrentner, Arbeitnehmer, Bezieher eine Leistung vom Arbeitsamt usw.) - Eine Familienversicherung vorliegt - der Studierende hauptberuflich selbständig erwerbstätig ist Folie 4
Krankenversicherung als Student Student oder Arbeitnehmer? - Arbeit neben dem Studium für nicht länger als 20 Stunden in der Woche (Werksstudent) oder in vorlesungsfreien Zeiten (Wochenende, Abend) - max. 25. Fachsemester - keine Versicherungspflicht als Arbeitnehmer jedoch versicherungspflichtig in der Rentenversicherung Ausnahme: 450,- Euro Job / Ferienjob in den Semesterferien (182 Kalendertage!!!!!) Folie 5
Krankenversicherung als Student Familienversicherung als Student - Ein Familienangehöriger ist gesetzlich krankenversichert - bis zum 25. Lebensjahr (verlängert um die Zeit des gesetzlichen Wehr- und Zivildienstes - geringfügige Beschäftigung (450,- ) - mtl. Gesamteinkommen max. 405,- - Saisonbeschäftigung (max. 3 Monate/70 AT) Folie 6
Krankenvers. als Selbständiger Gesetzlich Beiträge richtigen sich nach dem Einkommen Keine Gesundheitsuntersuch ung Uneingeschränkte Leistungen Kostenlose Familienversicherung Keine Kostenvorlage, Leistungen auf Chipkarte Keine Mehrkosten für besondere Erkrankungen Privat Prämienhöhe nach Risiko (Alter, Geschlecht) Vorheriger Gesundheitsscheck (Gesundheitsnachweis) Leistungsausschluss ist möglich Jedes Familienmitglied muss selber versichert werden Rechnungen müssen bezahlt werden, werden anschließend erstattet Erhebung von Risikozuschlägen Keine Wartezeit Wartezeit von bis zu 8 Monaten Leistungen nach dem Gesetz Zusätzliche Leistungen (Heilpraktiker, Chefarzt usw.) sind möglich Die Beiträge richten sich grundsätzlich nach dem Einkommen: Einkommen Einheitlicher Beitragssatz 14,8 % Selbständiger KV: 314,69 PV: 49,97 Gründungszuschuss KV: 209,79 PV: 33,31 Höchstbeitrag KV: 610,50 PV: 96,94 Folie 7
Student oder Selbständig Hauptberufliche selbständige Tätigkeit: - Studium weniger als 20 Stunden in der Woche - mind. ein Arbeitnehmer mehr als geringfügig entlohnt (450,- ) beschäftigt bzw. mehre geringfügig entlohnte Arbeitnehmer mit zusammen mehr als 450,- Entgelt Folie 8
Student bei der AOK versichert - Dichtes Geschäftstellennetz nahezu in jeder Stadt - 70 mal in Campusnähe - Medien und Onlineangebote speziell für Studenten unter www.aok-on.de - AOK-liveonline: Innovatives Coaching für Ihr Studium - interessante Wahl- und Bonustarife (Geld zurück) Folie 9
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Folie 10