EXPOSÉ. für die landeseigene Liegenschaft in Eisenach, Ernst-Thälmann-Straße (ehemaliges Kasernengelände)

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Transkript:

EXPOSÉ für die landeseigene Liegenschaft in 99817 Eisenach, Ernst-Thälmann-Straße (ehemaliges Kasernengelände) Lage im Stadtgebiet Eisenach (Quelle: googlemaps 2015) VV 2500 B-54/05, Fassung vom 02.03.2015 Seite 1 von 6

1. Geografische Lage und Verkehrsanbindung In mitten von vier Tälern liegt Eisenach malerisch zu Füßen der Wartburg. Der Name Eisenach kann mit Worten wie Luther, Bach, Heilige Elisabeth, Telemann und Goethe in Verbindung gebracht werden und zeigt damit, wie viel Kultur in dieser Stadt steckt. Eisenach liegt an den Bundesstraßen B 84, B 7 und B 19. Die Autobahnzufahrt A 4 Eisenach-Ost ist zwei Kilometer entfernt. Die angebotene Liegenschaft ist ca. 2 km vom Stadtzentrum entfernt. Geschäfte des täglichen Bedarfs befinden sich in fußläufiger Entfernung. Eine Bushaltestelle ist in unmittelbarer Nähe. Weitere Angaben zur Ortslage und Umgebung bietet u.a. der Internetauftritt der Stadt Eisenach http://www.eisenach.de/. Quelle: Metilsteiner, Die südlichen Randbereiche von Eisenach ein ausgedehntes Villenvirtel; Wikimedias Commons (http://commons.wikimedia.org/wiki/file:esa_suedstadt1.jpg) 2. Objektbeschreibung Die Liegenschaft war Teil eines ehem. Militärgeländes und besteht aus dem Flurstück 80/47. Dieses wird durch eine private Verkehrsfläche in zwei größere Teilflächen zerlegt. Der südwestliche größere Flurstücksteil ( bebaut ) wird durch vier Gebäude geprägt. Der nordöstliche Flurstücksteil besteht aus unbebautem Brachland mit teils befestigen Bodenflächen ( unbebaut ). Nicht zum Verkauf stehen zwei Teilflächen die als nichtöffentlicher Parkplatz der Landesverwaltung ausgebaut wurden bzw. werden ( Freistaat Thüringen 1 und Freistaat Thüringen 2 ). unbebaut Verkehrsfläche Freistaat Thüringen 1 1 bebaut 2 Verkaufsgegenstand 3 Lageplan mit Kennzeichnung des Verkaufsgegenstands (grün) Freistaat Thüringen 2 Flurstück 80/40 Quelle: geoproxy Thüringen VV 2500 B-54/05, Fassung vom 02.03.2015 Seite 2 von 6

2.1 Flurstücksteil bebaut Die Teilfläche ist mit drei ehemaligen Kasernengebäuden aus dem Jahr 1934 und einem ehemaligen Pförtnerhaus bebaut. Alle Gebäude sind langjährig ungenutzt und weisen erheblichen Reparatur- und Instandhaltungstau auf. 2.1.1 Gebäude 1 Das dreigeschossige Gebäude ist unterkellert und weist ein ausgebautes Dachgeschoss auf. Die Umfassungs- und Innenwände bestehen aus Ziegelmauerwerk. Das Dach ist mit Ziegeln eingedeckt. Die Elektroinstallation ist nicht funktionsfähig und technisch überaltert. Das Gebäude ist unbeheizt. Die Wasser- und Abwasseranschlüsse liegen an. Vorderansicht Hinteransicht mit privater Verkehrsfläche ehem. Pförtnerhaus 2.1.2 Gebäude 2 und 3 Die zweigeschossigen Gebäude sind unterkellert und als Massivbauten mit Bruchsteinfundament ausgeführt. Die weitere Bauausführung und mediale Erschließung entspricht der des Gebäudes 1. Seitenansicht Gebäude 2 und 3 Hinteransicht Gebäude 2 Hinteransicht Gebäude 3 mit Flst. 80/40 Seitenansicht Gebäude 2 Seitenansicht Gebäude 3 Seitenansicht Gebäude 3 2.2 Flurstücksteil unbebaut VV 2500 B-54/05, Fassung vom 02.03.2015 Seite 3 von 6

- 3. Erschließung und Bauplanungsrecht Für die Anbindung des Verkaufsgegenstandes an den öffentlichen Verkehrsraum (Ernst-Thälmann-Straße) kann die Einräumung einer öffentlich-rechtlichen Baulast sowie einer Grunddienstbarkeit zu Lasten des landeseigenen Flurstücks 80/40 in der Flur 1, Gemarkung Eisenach erforderlich sein. Die Einräumung bzw. die Bewilligung eines Geh- und Fahrrechtes sowie entsprechender Leitungsrechte wird zugesichert. Flurstück 80/40 Versorgung mit Strom, Wasser, Gas, Telefonnetz liegt am Verkaufsgegenstand an. Die Abwasserbeseitigung erfolgt über einen Kanalanschluss. Im Bebauungsplan Nr. 5 Ehemaliges Kasernengelände der Stadt Eisenach wird die bauliche Nutzung der Liegenschaft als Eingeschränktes Gewerbegebiet GEe mit folgenden Festlegungen ausgewiesen: (1) Die eingeschränkten Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören (entsprechend der Zweckbestimmung eines Mischgebietes). (2) Zulässig sind 1. Gewerbetriebe aller Art, Lagerhäuser und öffentliche Betriebe, 2. Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude. (3) Ausnahmsweise können zugelassen werden 1.Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb oder Handwerksbetrieb zugeordnet und im gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind, 2. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke, 3. Anlagen für sportliche Zwecke. (4) In den eingeschränkten Gewerbegebieten sind Betriebe zur energetischen Nutzung von Biomasse, Einzelhandelsbetriebe, Lagerplätze, Tankstellen und Vergnügungsstätten nicht zulässig ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.v. mit 1 Abs. 5 und 6 BAuNVO). Auszug aus dem Bebauungsplan Nr: 5 Ehem. Kasernengelände, Stadt Eisenach Quelle: www.eisenach.de VV 2500 B-54/05, Fassung vom 02.03.2015 Seite 4 von 6

4. Denkmalschutz und Energieausweis Denkmaleigenschaften des Objektes sind nicht bekannt. Ein Energieausweis ist nicht erforderlich. 5. Grundbucheintragung, Bau- und Altlastenverzeichnis Die im Eigentum des Freistaats Thüringen stehende Liegenschaft ist im Grundbuch von Eisenach, Blatt 7730, Gemarkung Eisenach, Flur 1, Flurstück 80/47 mit 20.738 m² eingetragen. Liegenschaftskarte mit Teilflächenkennzeichnung (grün) Quelle: geoproxy Thüringen VV 2500 B-54/05, Fassung vom 02.03.2015 Seite 5 von 6

Zu Lasten des Grundvermögens bestehen in Abteilung II des Grundbuchs folgende Eintragungen: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Ortsnetztransformatorenstation nebst Kabelanlagen) für die Eisenacher Versorgungs-Betriebe GmbH, Eisenach; aufgrund Leistungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen vom 13.07.2010 (Freistaat Thüringen, Landesamt für Bau und Verkehr, Außenstelle Sonneberg, AZ: S0015/2010-1122-06); gemäß 9 GBBerG i. V. m. 4, 8 SachR-DV. In Abteilung III des Grundbuches bestehen keine Eintragungen. Das Bau- und Altlastenverzeichnis wurde nicht eingesehen. Dem Verkäufer sind keine Ablagerungen oder Bodenbeeinträchtigungen auf dem Verkaufsgegenstand bekannt. Diese können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Im Verkaufsfall ist daher folgende Regelung im Kaufvertrag zu vereinbaren: Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass keine Verpflichtung des Freistaates Thüringen zur Beräumung des Grundstücks besteht und der Freistaat Thüringen auch keine Haftung für schädliche Bodenveränderungen i.s.d. 2 Abs. 3 BBodenSchG und/oder Altlasten i.s.d. 2 Abs. 5 BBodenSchG übernimmt. Eine Kostenbeteiligung im Rahmen der Ausgleichspflicht nach 24 BBodenSchG oder nach 9 Abs. 2 USchadG ist ausgeschlossen. Soweit der Freistaat Thüringen als Alteigentümer unmittelbar gemäß 24 BBodenSchG oder oder nach 9 Abs. 2 USchadG in Anspruch genommen wird, ist er vom Erwerber und seinen Rechtsnachfolgern freizustellen. Der Ersteher hat diesen Haftungsausschluss auch seinen Rechtsnachfolgern aufzuerlegen. 6. Verkaufsgegenstand, Kaufpreiserwartung und Nebenkosten Zum Verkauf steht eine unvermessene ca. 16.900 m² große Teilfläche des Flurstücks 80/47 in der Flur 1 der Gemarkung Eisenach. Die Mindesterwartung an den Kaufpreis beträgt 100.000. Der Käufer trägt die durch den Abschluss und die Durchführung des Kaufvertrages entstehenden Kosten (Notar- und Grundbuchkosten, Gebühren für Genehmigungen und Bescheinigungen und dergleichen sowie die Kosten der Trennvermessung) einschließlich der Grunderwerbsteuer. 7. Haftungsausschluss Für die Richtigkeit und den Inhalt des Exposés wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Soweit im Exposé auf Internet-Links verwiesen wird, kann trotz Prüfung des Exposé-Verfassers nicht ausgeschlossen werden, dass dort zwischenzeitlich ungesetzliche Inhalte eingefügt wurden. Deshalb wird darauf hingewiesen, dass der Exposé- Verfasser keinerlei Einfluss auf die Gestaltung gelinkter Seiten hat und für deren Inhalte nicht verantwortlich ist. 8. Zuschlagsbedingungen Der Verkauf wird grundsätzlich im Rahmen eines Gebotsverfahrens abgewickelt. Hierzu werden die Interessenten zur Abgabe von Angeboten aufgerufen. In diesem Zusammenhang gesetzte Fristen sind keine Ausschlussfristen. Der Verkaufszuschlag wird grundsätzlich auf Basis des höchsten Kaufgebotes erteilt. Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins können höhere Angebote berücksichtigt werden. Sind alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, wird durch den beurkundenden Notar der Antrag auf Eintragung des Eigentums im Grundbuch gestellt. Erst mit dem Grundbucheintrag ist der Käufer Eigentümer des Grundvermögens. Der Freistaat Thüringen ist nicht verpflichtet an einen bestimmten Bieter zu verkaufen. VV 2500 B-54/05, Fassung vom 02.03.2015 Seite 6 von 6