Einwohnergemeinde Belp, Teil-Überbauungsordnung ZPP Nr. XVI Oberried Nr. 1, ErlB, Auflage,

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Transkript:

Gemeinderat Gartenstrasse 2 Telefon 031 818 22 22 Postfach 64 info@belp.ch 3123 Belp www.belp.ch Zone mit Planungspflicht (ZPP) Nr. XVI Oberried Teil-Überbauungsordnung (UeO) Nr. 1 (Sektoren A und B) Ordentliches Verfahren gemäss BauG Art. 58 ff. Erläuterungsbericht Bern, 25. Juni 2015 AUFLAGE Die Teil-Überbauungsordnung ZPP Nr. XVI Oberried Nr. 1 besteht aus - Teil-Überbauungsplan - Teil-Überbauungsvorschriften Weitere Unterlagen - Änderung Baureglement, Anhang 2 - Erläuterungsbericht Büro Adrian Strauss Optingenstrasse 54 T 031 335 10 10 info@straussplan.ch Raumplanung Entwicklung Städtebau CH-3000 Bern 25 F 031 335 10 11 www.straussplan.ch matti ragaz hitz architekten ag Schwarzenburgstrasse 200 T 031 970 00 66 info@mrh.ch Architektur CH-3097 Liebefeld-Bern F 031 972 06 05 www.mrh.ch

Einwohnergemeinde Belp, Teil-Überbauungsordnung ZPP Nr. XVI Oberried Nr. 1, ErlB, Auflage, 25.06.2015 2 Inhalt 1. Worum es geht 3 2. Ausgangslage und Termine 4 2.1 Zonenplan 4 2.2 Baureglement 5 2.3 Termine 6 3. Konzeptbeschrieb 7 3.1 Zielsetzungen 7 3.2 Städtebau und Architektur 7 3.3 Nutzungsart 8 3.4 Umgebungsgestaltung 8 3.5 Architektonische Gestaltung 9 3.6 Denkmalpflege 10 3.7 Verkehr und Lärm 10 3.8 Energie 11 4. Änderung Baureglement 12 5. Überbauungsordnung 13 6. Planerlassverfahren 15 6.1 Vorprüfung Kanton 15 6.2 Öffentliche Auflage 16 6.3 Einspracheverhandlungen 17 6.4 Beschlussfassung und Genehmigung 17 7. Anhang 18

Einwohnergemeinde Belp, Teil-Überbauungsordnung ZPP Nr. XVI Oberried Nr. 1, ErlB, Auflage, 25.06.2015 3 1. Worum es geht Die Campagne Oberried von 1736 mit ihrer grossartigen Gartenanlage wird von der Stiftung der Besitzerfamilie schrittweise restauriert. Dazu gehört auch die Gloriette von 1777, eine markante repräsentative Baute an der Geländekante oberhalb der Campagne. In unmittelbarer Nachbarschaft der Campagne liegt das Gebäude des ehemaligen Landschulheims von 1898, das seit 1989 als Demenz-Zentrum Oberried genutzt wird. Die Räumlichkeiten im bestehenden Gebäude reichen nicht mehr aus, um die Bedürfnisse im weiteren Betrieb sowie die Vorschriften der Kant. Gesundheits- und Fürsorgedirektion sicherstellen zu können. Ein Erweiterungsbau soll Platz schaffen für ein Tagesheim, zusätzliche Bewohner, Therapieräume sowie Bereiche für Schulung und Administration. Zur Entwicklung von Projektstudien für das Heim Oberried wurde unter fünf Architekturbüros ein Projektwettbewerb durchgeführt. Das erstprämierte Projekt der matti ragaz hitz architekten ag wurde durch die Architekten mit Gemeinde und Bauherrschaft bezüglich Architektur, Aussenräumen, Nutzung, Funktionalität, Wirtschaftlichkeit und Verkehrserschliessung weiterentwickelt. Dieses Projekt dient als Grundlage für die Umzonung von der Grünzone (GR) in eine Zone mit Planungspflicht (ZPP) Nr. XVI Oberried. Die Umzonung wurde an der Gemeindeversammlung vom 30. November 2014 beschlossen und am 27. Februar 2015 vom Kanton genehmigt, wobei die Sektoren C und D wegen des Bauzonenmoratoriums (revidierte Raumplanungsgesetz Inkraft seit dem 1. Mai 2014) in Absprache mit der Gemeinde und den Grundeigentümern sistiert wurden. Für die Überbauungsordnung heisst dies, dass vorerst nur die Sektoren A und B weiterbearbeitet, zur öffentlichen Auflage gebracht und schliesslich genehmigt werden können. Die neu geschaffene Zone mit Planungspflicht mit ihren Bestimmungen zu den Sektoren A und B bildet die Grundlage für die vorliegende Teil-Überbauungsordnung Nr. 1. Orthofoto, Perimeter ZPP Nr. XVI Oberried, Datenquelle: geo.admin

Einwohnergemeinde Belp, Teil-Überbauungsordnung ZPP Nr. XVI Oberried Nr. 1, ErlB, Auflage, 25.06.2015 4 2. Ausgangslage und Termine 2.1 Zonenplan Im Gebiet Oberried wurde die Zonenplan- und Baureglementsänderung an der Gemeindeversammlung vom 30. November 2014 beschlossen. Aufgrund des Bauzonenmoratoriums hat der Kanton (AGR) vorerst nur die Sektoren A und B am 27. Februar 2015 genehmigt. ALT NEU Zonenplan, Wirkungsbereich der Zone mit Planungspflicht (ZPP) Nr. XVI Oberried

Einwohnergemeinde Belp, Teil-Überbauungsordnung ZPP Nr. XVI Oberried Nr. 1, ErlB, Auflage, 25.06.2015 5 2.2 Baureglement Am 1. Mai 2014 ist die Revision des Raumplanungsgesetztes (RPG) vom 3. März 2013 in Kraft getreten. Während der Übergangszeit bis zur Genehmigung der entsprechenden Richtplananpassungen gilt ein Bauzonenmoratorium. Entsprechend erfolgte für die Zone mit Planungspflicht ZPP Nr. XVI Oberried nur eine Teilgenehmigung der Sektoren A und B. Die Sektoren C und D werden vorläufig sistiert. Zone mit Planungspflicht ZPP Nr. XVI Oberried (NEU) Zweck Nutzung Gestaltung 1 Mit der ZPP Nr. XVI "Oberried" wird folgender Planungszweck verfolgt: - Erhaltung und Pflege des Landsitzes "Oberried" - Erweiterung des bestehenden Heims Oberried mit sorgfältiger Einordnung von Gebäuden und Aussenraum in die Anlage des Landsitzes - Freihalten des Hanges mit Zickzack-Weg und Sicht auf die Gloriette auf der oberen Hangkante - Erstellung eines Wohnpavillons in der Nähe der Gloriette - Rückbau der Annexbauten bei der Gloriette sowie der Liegenschaft Seftigenstrasse 112 (Bauernhaus) mit Nebenbauten 2 Es gelten folgende Bestimmungen: Sektor A: Sektor B: Sektor C: Sektor D: Wohn- und Dienstleistungsnutzung innerhalb der bestehenden Hauptgebäude des Landsitzes. Ein Gartenhaus mit 20 m 2 und einer Gebäudehöhe von 3.5 m ist gestattet. Weitere Hauptbauten sind nicht gestattet. Der Park ist im Sinne der historischen Anlage zu gestalten und zu pflegen. Nutzungen des Wohnheims Oberried mit Anlagen und Einrichtungen die in dessen Zusammenhang stehen sind gestattet. Erweiterungsbauten sind in einem qualifizierten Verfahren zu regeln. Die max. BGF für Neubauten beträgt 4 500 m 2. Im bestehenden Gebäude der Liegenschaft Seftigenstrasse 116 ist ein Vollausbau gestattet. Offene Parkplätze sind sorgfältig in die Aussenraumgestaltung einzubeziehen. Das bestehende Bienenhaus ist an die nördliche Hangkante zu verschieben. Baudenkmäler, Wohnpavillon mit max. 200 m 2 BGF, Garagierung mit max. 50 m 2 und landwirtschaftliche Nutzung mit Stall von max. 100 m 2 und einer Gebäudehöhe von 3.5 m im nördlichen Teil des Sektors. Neue Wohnbauten sind in einem qualifizierten Verfahren zu regeln. Es gelten die baurechtlichen Bestimmungen der Wohn- und Arbeitszone WA2 gemäss Art. 34 BauR. 3 Für den Erweiterungsbau des Heims Oberried im Sektor B gelten folgende baupolizeiliche Masse: - Es sind vier Vollgeschosse gestattet - Gebäudehöhekote 576.0 m ü. M 4 Für den Wohnpavillon im Sektor C gelten folgende baupolizeiliche Masse: - 1 Vollgeschoss - Gebäudehöhe 3.5 m 5 Restaurations- und Sanierungsarbeiten an den erhaltenswerten und schützenswerten Gebäuden und Anlagen haben gemäss Art. 22 Abs. 3 BewD in Zusammenarbeit mit der Kantonalen Denkmalpflege (KDP) zu erfolgen. Die gesamte Aussenraumgestaltung der Sektoren A und C soll in den historischen Zustand überführt werden. Nebenbauten haben sich mit ihrem Aussenraum zurückhaltend in die Gesamtanlage einzuordnen.

Einwohnergemeinde Belp, Teil-Überbauungsordnung ZPP Nr. XVI Oberried Nr. 1, ErlB, Auflage, 25.06.2015 6 Erschliessung 6 Die Erschliessung der Sektoren A, C, und D erfolgt über die bestehende Zufahrt ab Seftigenstrasse. Die bestehende Erschliessung von Sektor B kann geringfügig Richtung Norden verschoben werden. 7 Die Zufahrt für die Wehrdienste wird in der Überbauungsordnung geregelt. Energie Lärm 8 Für den Erweiterungsbau des Heims Oberried und den Wohnpavillon ist der Energiebedarf mit mind. 75% erneuerbarer Energie zu decken. 9 Im Sektor C gilt die Empfindlichkeitsstufe ES II. In den übrigen Sektoren gilt die Empfindlichkeitsstufe ES III. 2.3 Termine Für die Teil-Überbauungsordnung ZPP Nr. XVI Oberried Nr. 1 ist folgendes Terminprogramm vorgesehen: Ausarbeiten der Überbauungsordnung (Plan, Vorschriften, Bericht) März bis Juli 2014 Baukommission, Planungs- und Umweltkommission, Antrag an Gemeinderat 11. August 2014 Beschluss Gemeinderat zur Vorprüfung 28. August 2014 Vorprüfung Kanton September 2014 bis April 2015 Bereinigung Vorprüfung Mai bis Juni 2015 Beschluss Gemeinderat zur öffentlichen Auflage 2. Juli 2015 Öffentliche Auflage Juli bis August 2015 Einspracheverhandlungen (evtl.) September 2015 Beschluss Gemeinderat Oktober / November 2015 Genehmigung durch Kanton ab Januar 2016

Einwohnergemeinde Belp, Teil-Überbauungsordnung ZPP Nr. XVI Oberried Nr. 1, ErlB, Auflage, 25.06.2015 7 3. Konzeptbeschrieb 3.1 Zielsetzungen Wohnpavillon und Gloriette Für den Neubau des Wohnpavillons im Sinne eines Wächterhauses in der oberen Landschaftskammer wurde 2010 ein Ideenwettbewerb durchgeführt. Das Siegerprojekt der Schenker Stuber Vontscharner Architekten sieht einen einfachen Wohnpavillonbau vor. Im Zentrum steht der Schutz der als von nationaler Bedeutung eingestuften Gloriette. Es besteht darüber hinaus der Wunsch, dieses Denkmal als Teil einer bedeutenden Gartenanlage von Annexbauten zu befreien und ihm seine ursprüngliche Bedeutung zurückzugeben. Wohnheim Oberried Das heutige Demenzzentrum an der Seftigenstrasse wurde um 1897 als ehemaliger Ökonomieteil der Campagne Oberried erbaut. Anfangs 20. Jahrhundert erfolgte der Umbau des Gebäudes zur Pension Viktoria mit grossem Speisesaal. Von 1915 bis 1985 wurde das Gebäude als Landschulheim genutzt. Von 1987 bis 1989 erfolgte der Ausbau zum Oberried Demenz-Zentrum Belp. Die heutigen Räumlichkeiten reichen nicht mehr aus um für zukünftige Anforderungen gewappnet zu sein. Ein Erweiterungsbau soll Platz schaffen für ein Tagesheim, zusätzliche Bewohnerzimmer, Therapieräume sowie Räume für Schulungen und Administration. Der Betrieb muss eine gewisse Grösse aufweisen, um wirtschaftlich bestehen zu können. Der vorgesehene Erweiterungsbau des Wohnheims Oberried, soll an das bestehende Gebäude angebaut werden. Im Rahmen der Zonenplan- und Baureglementsänderung wurden die denkmalpflegerischen Randbedingungen zweckmässig geregelt. 3.2 Städtebau und Architektur Wohnpavillon und Gloriette Der Ersatz für den Rückbau der Bauten bei der Gloriette soll als einfacher Wohnpavillon in gebührendem Abstand zu Gloriette und Hangkante, am nördlichen Ende der Geländekammer positioniert werden. Wohnheim Oberried Das Heim Oberried liegt am Fuss des Längenbergs an erhöhter Lage über dem Dorf Belp. Die Gebäude gehören zur Baugruppe der Campagne Oberried. Das bestehende Gebäude wird mit dem Umbau auf die historisch relevanten Bauteile reduziert und durch einen L-förmigen eigenständigen Ergänzungsbau erweitert. Mit dem zwingenden Rückbau des Bauernhauses wird die Anbindung an den historischen Zickzackfussweg zur Gloriette vervollständigt.

Einwohnergemeinde Belp, Teil-Überbauungsordnung ZPP Nr. XVI Oberried Nr. 1, ErlB, Auflage, 25.06.2015 8 3.3 Nutzungsart Wohnpavillon und Gloriette Der eingeschossige Pavillon dient im Sinne eines Wächterhauses als Wohnraum. Wohnheim Oberried Auf drei Ebenen werden die bestehenden Zimmer mit den neuen Zimmern zu grösseren Wohneinheiten verschmelzt und durch einen Rundgang miteinander verbunden. Im Erdgeschoss befinden sich vorwiegend die gemeinschaftlichen Nutzungen. Der überdachte, sorgfältig zwischen alt und neu eingefügte Innenhof dient als Orientierungspunkt über alle Ebenen und macht das Aneinanderfügen der Gebäudeteile sichtbar; ohne ihre Identität zu verlieren, werden Altbau und Erweiterung zu einer betrieblichen Einheit. 3.4 Umgebungsgestaltung Wohnpavillon und Gloriette Die Campagne Oberried und ihre Gartenanlage inklusive Alleen, Grotte, Springbrunnen, Pflanzgarten und Gloriette sind im Schweizerischen Inventar der Kulturgüter von nationaler Bedeutung als A-Objekt eingestuft. Die Anlage ist kantonal geschützt und steht seit 2003 unter Bundesschutz (siehe Anhang Bauinventar). Der Umgang mit dem Aussenraum ist aufgrund des vorgesehenen Erweiterungsbaus des Heims Oberried, des Neubaus eines Wohnpavillons, der Topografie und der erhaltenswerten und schützenswerten Bauten, anspruchsvoll. Es besteht seitens der Kant. Denkmalpflege und der Stiftung der Besitzerfamilie die Absicht, die Gartenanlage aus dem 18. Jh. in den historischen Zustand zu überführen, soweit dies finanziell tragbar ist. Gemälde Wocher, Gartenanlage 18. Jh.

Einwohnergemeinde Belp, Teil-Überbauungsordnung ZPP Nr. XVI Oberried Nr. 1, ErlB, Auflage, 25.06.2015 9 Seitens der Stiftung wurde den Landschaftsarchitekten Moeri & Partner AG der Auftrag erteilt den historischen Bestand zu dokumentieren, eine denkmalpflegerische Analyse und Bewertung durchzuführen und ein Vorprojekt der Umgebungsgestaltung zu erarbeiten. Die Resultate werden zu einem späteren Zeitpunkt vorliegen und sind aus denkmalpflegerischer und finanzieller Sicht zu beurteilen. Zum Zeitpunkt der Erarbeitung der Überbauungsordnung ist es daher verfrüht verbindlich Pflanzbereiche für Hochstammbäume oder Hecken festzusetzen. Damit die gestalterische Qualität im Aussenraum in naher Zukunft gesichert wird, ist mit jedem Baugesuch ein Umgebungsgestaltungsplan einzureichen. Im Umgebungsgestaltungsplan sind nebst den Pflanzenarten, die Pflanzbereiche von Bäumen und Hecken aufzuzeigen. Die schützenswerten Einzelbäume, Baumgruppen und Baumreihen (Naturobjekte) gemäss Zonenplan Landschaft sind dabei zu berücksichtigen. Die Gloriette soll von störenden An- und Nebenbauten, Anlagen und Bepflanzungen befreit werden. Die flankierenden Bäume an der Hangkante und die historisch belegten Buchshecken am Zickzack-Weg und vor der Gloriette sollen erhalten und entsprechend gepflegt werden. Der neue Wohnpavillon soll sorgfältig in die Topografie der Geländekammer eingefügt und deren Charakter einer landwirtschaftlich genutzten Fläche wieder hergestellt werden. Wohnheim Oberried Der Eingangsbereich zum Wohnheim, die Anlieferung und die Parkierungsanlage soll neu als Gesamteinheit in Erscheinung treten. Zur Einbindung in das Landschaftsbild sind Bäume und Hecken unter Berücksichtigung des historischen Zustands, zu konzipieren. Die neuen Parkierungsflächen sollen in einem sickerfähigen Belag erstellt werden, die Fahrflächen in Asphalt. 3.5 Architektonische Gestaltung Wohnpavillon und Gloriette Mit einer sorgfältigen Restaurierung soll die Gloriette und ihr Umfeld im ursprünglichen Sinn und Geist aufgewertet werden. Wohnheim Oberried Das neue Volumen des Wohnheims schliesst unterhalb der Traufe und fassadenbündig an den Altbau an und nimmt sich damit zurück. Eine klar strukturierte Fassade sucht Eigenständigkeit statt Anpassung. Der Altbau bleibt in seinen Schaufassaden gegen Campagne und Gartenseite hin und in der Dachlandschaft eigenständig und stark. Der Erweiterungsbau gegen Aussen mit kräftig wirkendem Ausdruck antwortet gegen Innen mit viel Licht und einer warmen Materialisierung: harte Schale, weicher Kern.

Einwohnergemeinde Belp, Teil-Überbauungsordnung ZPP Nr. XVI Oberried Nr. 1, ErlB, Auflage, 25.06.2015 10 3.6 Denkmalpflege Wohnpavillon und Gloriette Der heutige Schutz durch das Bewohnen der Annexbauten der Gloriette ist wegen der Verknüpfung der historischen Substanz mit der Privatsphäre der Bewohner für Besuche der Gloriette ein Hindernis. Die Idee eines Wohnpavillons besteht darin, die Gloriette und deren Schutz durch Präsenz vor Ort räumlich zu entflechten und ästhetisch neu zu gestalten. Entsprechend soll auf dem Plateau bei der Gloriette ein eingeschossiges Wächterhaus und ein einfacher Stall als ökonomischer Ersatz für den Abbruch des Bauernhauses in der landwirtschaftlich genutzten Fläche im Sektor C realisiert werden. Die Ersatzbaute soll sich im Bewusstsein der Bedeutung seiner Nachbarschaft in respektvollem Abstand zur Gloriette in die neue Situation einordnen. Wohnheim Oberried Die verschiedenen Anbauten beim Heim Oberried sind als störend zu qualifizieren. Eine durch den Um- und Erweiterungsbau vorgenommene Bereinigung und Klärung der Anlage wird von der Kant. Denkmalpflege erwünscht. Auch die durch den ersatzlosen Abbruch des Bauernhauses freigehaltene Hangkante mit freier Sicht auf Zickzackweg und Gloriette wird von der Kant. Denkmalpflege positiv gewertet. Die Kant. Denkmalpflege unterstützt den Abbruch des bestehenden Bauernhauses am Hangfuss unter dem Aspekt, dass dank dem durchgeführten Wettbewerbsverfahren mit der vorliegenden Projektplanung eine hohe Qualität erzielt und mit dem Abbruch die Aussicht zur Hangkante mit Zickzackweg und Gloriette freigegeben wird. Beim Abbruch des Bauernhauses entsteht kein Anspruch auf einen Ersatzbau, der Hangfuss muss freigehalten werden. 3.7 Verkehr und Lärm Wohnpavillon und Gloriette Der Wohnpavillon und die Gloriette werden über den bestehenden Zufahrtsweg von Süden her erschlossen. Dieser kann bis zum Wohnpavillon verlängert werden und ist als einspuriger einfacher Fahrweg zu konzipieren. Seine genaue Wegführung ist im Baubewilligungsverfahren nachzuweisen. Die Notzufahrt für Wehrdienste und Zufahrt landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge erfolgt für Sektor C über die bestehende Waldstrasse von Norden her. Im Baugesuch ist die Sicherstellung der Zufahrt zu den Gebäuden nachzuweisen. Die Auswirkungen des Zubringerverkehrs zur Gloriette und zum Pavillon sind minim und die Einwirkung von Verkehrslärm von der Kantonsstrasse auf den Wohnpavillon ist - bedingt durch sein Abrücken von der Hangkante - unbedeutend. Im Sektor C gilt die Empfindlichkeitsstufe ES II. Wohnheim Oberried Das Wohnheim Oberried soll auch in Zukunft über die bestehende Einfahrt an der Seftigenstrasse erschlossen werden. Die bestehenden Parkplätze entlang der Erschliessung werden zu Gunsten einer Gartenerweiterung, bzw. Wiese aufgehoben.

Einwohnergemeinde Belp, Teil-Überbauungsordnung ZPP Nr. XVI Oberried Nr. 1, ErlB, Auflage, 25.06.2015 11 Die neuen Parkierungsflächen werden nördlich des Neubaues im Bereich des bestehenden Bauernhauses angelegt. Die Lage wird so gewählt, dass der Hang in seiner bestehenden Neigung harmonisch an die Parkierungsflächen herangezogen werden kann. Gemäss BauV Art. 49 ff. werden 35 Parkplätze benötigt. Zwei davon sind als Behindertenparkplätze zu realisieren. 3.8 Energie Durch die Gestaltung, Bauweise und Exposition der Gebäudevolumen und durch die Wahl einer entsprechen Wärmeerzeugung soll das Ziel, höchstens 25% des zulässigen Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasser mit nicht erneuerbarer Energie, erreicht werden. Sonnenenergieanlagen sind gemäss Kant. Richtlinien gestattet.

Einwohnergemeinde Belp, Teil-Überbauungsordnung ZPP Nr. XVI Oberried Nr. 1, ErlB, Auflage, 25.06.2015 12 4. Änderung Baureglement Im Rahmen der Weiterentwicklung des Projekts aus dem Wettbewerbsverfahren der mrh architekten ag wurde ein Fehler bei der Höhenkote des bestehenden Vordachs festgestellt, resp. eine Nachmessung durch den Geometer hat ergeben, dass die Dachuntersichten des Vordachs wegen eines Dachsprungs (ursprünglich zwei Häuser aus verschiedenen Zeitepochen) unterschiedliche Dachuntersichtskoten aufweisen. In den Wettbewerbsunterlagen wurde eine ungenaue Referenzhöhenkote angegeben und anschliessend in die baurechtliche Grundordnung übertragen. Die maximale Gebäudehöhenkote wird gemäss Baureglement ZPP Nr. XVI Oberried auf 576.00 m.ü.m. festgelegt. Die Auflage der Kant. Denkmalpflege besteht darin, dass der Dachrand des Erweiterungsbaus unter der Dachuntersicht des Altbaus zu liegen kommen muss. Aufgrund dieser Vorgabe kann aber eine zweckmässige Raumhöhe im obersten Geschoss nicht realisiert werden. Dazu kommt, dass die Geschosse des Alt- und Erweiterungsbaus nicht auf dem gleichen Niveau liegen würden, was betrieblich als auch bezüglich Behindertengängigkeit nicht erwünscht ist. Entsprechend ist eine Änderung der Gebäudehöhenkote im Baureglement notwendig. Die Baureglementänderung wird im geringfügigen Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV durchgeführt. Für die Zone mit Planungspflicht ZPP Nr. XVI Oberried wird folgende Baureglementsänderung mit Erhöhung der Gebäudehöhenkote um 0.5 m vorgenommen (Änderungen in rot): Gestaltung 3 Für den Erweiterungsbau des Heims Oberried im Sektor B gelten folgende baupolizeiliche Masse: - Es sind vier Vollgeschosse gestattet - Gebäudehöhekote 576.0 576.5 m ü. M Detailskizze Dachrand (Schnitt / Ansicht), matti ragaz hitz architekten vom 10. Juni 2015

Einwohnergemeinde Belp, Teil-Überbauungsordnung ZPP Nr. XVI Oberried Nr. 1, ErlB, Auflage, 25.06.2015 13 5. Überbauungsordnung Die Überbauungsordnung ZPP Nr. XVI Oberried wurde für die Sektoren A bis D erarbeitet und dem Kanton im September 2014 zur Vorprüfung eingereicht. Aufgrund des Bauzonenmoratoriums können vorerst nur die beiden genehmigten Sektoren A und B als Teil-Überbauungsordnung für die öffentliche Auflage ausgearbeitet werden. Für die Überbauungsordnung heisst dies, dass die Unterlagen (Plan und Vorschriften) so entflochten werden müssen, dass vorerst eine Teil- Überbauungsordnung beschränkt auf die Sektoren A und B entsteht. Mit dieser Änderung kann eine Genehmigung durch den Kanton in Aussicht gestellt werden. Überbauungsplan ZPP Nr. XVI Oberried Sektoren A bis D (Stand Vorprüfung), es gilt der Originalmassstab 1/500 Die Teil-Überbauungsordnung ZPP Nr. XVI Oberried Nr. 1 besteht aus einem Teil-Überbauungsplan (UeP) und den Teil-Überbauungsvorschriften (UeV) für die Sektoren A und B. Die Vorschriften regeln alle Inhalte, die nicht im Überbauungsplan dargestellt sind. Soweit die Teil-Überbauungsordnung nicht anderes bestimmt, gilt ergänzend die baurechtliche Grundordnung der Gemeinde Belp (Zonenplan und Baureglement vom Februar 2008). Die Teil-Überbauungsordnung Nr. 1 tritt mit der Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) in Kraft. Grundlage für die Teil-Überbauungsordnung Nr. 1 bildet das Siegerprojekt matti ragaz hitz architekten ag aus dem Wettbewerbsverfahren. Dieses wurde durch die Architekten mit Gemeinde und Bauherrschsaft bezüglich Architektur, Aussenräume, Nutzung, Funktionalität, Verkehrserschliessung laufend weiterentwickelt.

Einwohnergemeinde Belp, Teil-Überbauungsordnung ZPP Nr. XVI Oberried Nr. 1, ErlB, Auflage, 25.06.2015 14 Teil-Überbauungsplan ZPP Nr. XVI Oberried Sektoren A und B, es gilt der Originalmassstab 1/500

Einwohnergemeinde Belp, Teil-Überbauungsordnung ZPP Nr. XVI Oberried Nr. 1, ErlB, Auflage, 25.06.2015 15 6. Planerlassverfahren Die Teil-Überbauungsordnung ZPP Nr. XVI Oberried Nr. 1 ist in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde, Bauherrschaft, Architekten und Landschaftsarchitekten erarbeitet worden. Sie wird im ordentlichen Verfahren nach BauG Art. 58 ff. durchgeführt. Der Gemeinderat hat die Überbauungsordnung am 28. August 2014 z.hd. Kanton zur Vorprüfung beschlossen. 6.1 Vorprüfung Kanton Die Teil-Überbauungsordnung ZPP Nr. XVI Oberried Nr. 1 wurde durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) vorgeprüft. Im Vorprüfungsbericht vom 17. April 2015 werden folgende Vorbehalte, resp. Empfehlungen festgehalten. Sektoren C und D sind nicht Bestandteil der Vorprüfung. Allgemein - Die ZPP Nr. XVI Oberried wurde am 27. Februar 2015 vom AGR genehmigt, wobei die Sektoren C und D wegen des Bauzonenmoratoriums sistiert wurden. Entsprechend dieser Tatsache kann nur eine Teil-Überbauungsordnung über die Sektoren A und B genehmigt werden. Die Inhalte zu den Sektoren C und D sind sowohl aus dem Plan als auch aus den Vorschriften zu entfernen. Überbauungsplan - Zur Sicherung der Fussgängerführung über und entlang der Seftigenstrasse ist eine Planergänzung notwendig, die einen späteren Ausbau der Kantonsstrasse ermöglicht. Der Wirkungsbereich der Sektoren A und B wird nicht verändert und entspricht nach wie vor dem Wirkungsbereich der Zone mit Planungspflicht ZPP Nr. XVI Oberried. - Der Abbruch des Bauernhauses mit Nebenbauten auf Parz. 2297 stellt ein wesentliches Merkmal der Planung dar. Der Abbruch ist daher als Festlegung und nicht unter Hinweise aufzuführen. - Die Festlegungen Grünbereiche und Gartenanlagen sind gegenüber dem Hinweis Wald mit einem anderen Raster zu versehen. Überbauungsvorschriften - Art. 1: Der Zweckartikel beinhaltet lediglich die Lemmas zu den Sektoren A und B. Diese Forderung gilt auch für sämtliche nachfolgenden Artikel. - Art. 4: Das Referenzprojekt kann nur wegleitend sein, wenn es als Richtplan ausgestaltet wird. Entsprechend ist der letzte Satz zu streichen. - Art. 5: Der Rückbau bestehender Bauten (Bauernhaus) ist sinngemäss dem Überbauungsplan zu ergänzen. - Art. 6: Der Rückbau bestehender Bauten ist zu regeln (terminliche Vorgabe oder Abhängigkeit zum Baufortschritt beabsichtigter Bauten und Anlagen im Sektor A und B). Zudem wird

Einwohnergemeinde Belp, Teil-Überbauungsordnung ZPP Nr. XVI Oberried Nr. 1, ErlB, Auflage, 25.06.2015 16 im Überbauungsplan Sektor A eine landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen. Die Nutzungsabsichten sind zu regeln. - Art. 11: Die Erschliessung der Sektoren A und B erfolgt über zwei Zufahrten. Ausserdem muss hier die Fussgängerführung entlang der Seftigenstrasse und die Raumreservation für einen möglichen Kantonsstrassenausbau aufgenommen werden. Die Fussgängerführung entlang der Seftigenstrasse und die Raumreservation für einen möglichen Ausbau der Kantonsstrasse wurde mit dem Oberingenieurkreis II (OIK) erarbeitet und sowohl im Plan als auch in den Vorschriften berücksichtigt. Alle weiteren Inhalte wurden in der vorliegenden Planung miteinbezogen und bereinigt. Skizze Oberingenieurkreis II (OIK), Bereich für die örtliche Ausbuchtung der Strassenparzelle (Seftigenstrasse) mit Bereich für eine interne Fusswegverbindung Mit dem Beschluss vom 25. Juni 2015 hat der Gemeinderat den Vorprüfungsbericht zur Kenntnis genommen und die Teil-Überbauungsordnung ZPP Nr. XVI Oberried Nr. 1 (Sektor A und B) mit geringfügiger Änderung des Baureglements Anhang 2 (ZPP Nr. XVI Oberried ) zur öffentlichen Auflage verabschiedet. 6.2 Öffentliche Auflage Die öffentliche Auflage findet vom 10. Juli 2015 bis 10. August 2015 statt. Innert der 30-tägigen Auflagefrist können gegen die Teil-Überbauungsordnung Oberried Nr. 1 (Sektor A und B) und die Baureglementsänderung Anhang 2 bei der Bauverwaltung von Belp Einsprachen und Rechtsverwahrungen eingereicht werden.

Einwohnergemeinde Belp, Teil-Überbauungsordnung ZPP Nr. XVI Oberried Nr. 1, ErlB, Auflage, 25.06.2015 17 6.3 Einspracheverhandlungen... 6.4 Beschlussfassung und Genehmigung...

Einwohnergemeinde Belp, Teil-Überbauungsordnung ZPP Nr. XVI Oberried Nr. 1, ErlB, Auflage, 25.06.2015 18 7. Anhang a) Referenzprojekt, Wettbewerbspläne Demenz-Zentrum, matti ragaz hitz architekten ag vom März 2012 b) Referenzprojekt, Ideenwettbewerb Pavillon Oberried, Schenker Stuber Vontscharner Architekten vom April 2010 c) Situation Wohnpavillon, Erschliessung Sektor C von Süden, Schenker Stuber Vontscharner Architekten, März 2014 d) Bauinventar der Gemeinde Belp vom April 2007, Auszug Oberried

VUE D ENSEMBLE MÄRZ 2012 46 53`22.46 N 7 29`40.55 O Höhe+563.68m OBERRIED DEMENZ ZENTRUM BELP Der neue Parkteil der mehreckigen Inseln im heutigen Park wird in freier Interpretation im ganzen von der Wegschlaufe umschriebenen begehbaren Der alte Parkteil Direkt am Gebäude werden grosszügige Terrassen angelegt. Sie können der Cafeteria, dem Wintergarten und dem Tagesheim Der Garten bildet eine Einheit aus drei Hauptteilen 548 549 550 551 555 554 553 552 556 560 559 558 557 561 562 563 564 565 566 567 568 569 570 571 572 573 574 575 576 577 578 579 580 581 582 583 584 585 586 587 588 589 590 N Wettbewerbspläne Betreuung und Kontrolle Vom zentralen Stationszimmer aus überblickt man direkt den Zugang und die meisten anderen Bereiche eines Geschosses. Orientierung verschiedenen Geschossen. Ausblicke in vier Richtungen erleichtern die Verortung in der Umgebung. Ruhe und Begegnung Ein differenziertes Angebot von Ruhenischen entlang der Rundwege bieten auf jedem Geschoss Möglichkeiten zu Aufenthalt und Kontakt. Bewegung Verschiedene Rundwege und eine Achterschlaufe bieten auf den Geschossen viele zur Verfügung Konsequent auf die Bedürfnisse von Dementen konzipiert: Betrieb während Bauzeit provisorische Eingangshalle, Miete eines Küchenprovisoriums oder Anlieferung extern werden. Schulungsbereich Schulungsbereich mit weitem Ausblick auf alle Seiten. Die kleine Dachterrasse machen. Neue bauliche Einheit tragen die Massivdecken und verleihen dem Erweiterungsbau einen ruhigen, je nach Blickwinkel geschlossen oder offen wirkenden Ausdruck. Diesem steinernen Äusseren Neue betriebliche Einheit Auf drei Ebenen werden die bestehenden 6 Zimmer zu Einheiten von 20 Zimmern erweitert und durch einen Rundweg miteinander verbunden. Im Erdgeschoss liegen die gemeinschaftlichen Nutzungen und das Tagesheim unmittelbar nebeneinander, betrieblichen Einheit. Neue gärtnerische Einheit gegliederter und von einem ausgedehnten Wegnetz durchzogener grosszügiger Bewegungsraum für die Bewohner. Die Auffahrt zur Campagne wird wieder aufgewertet und die neue Zufahrt richtet sich auf die Gloriette aus, welche durch den lichten Park wird innerhalb des durch das Konzept ermöglichten maximalen Parkperimeters je Neue landschaftliche Einheit Wir möchten der Landschaft durch die erweiterte bauliche Nutzung nicht nur etwas wegnehmen, sondern ihr gleichzeitig die Ausstrahlung und Klarheit zurückgeben, welche sie an dieser hochsensiblen Stelle verdient. Die in Konkurrenz zur Auffahrtsallee der Campagne stehende heutige Zufahrtsstrasse wird an den Rand des Areals verlegt, so dass der Park entscheidend vergrössert werden kann und die von einer niedrigen sind. Ziel ist es, das ganze Plateau als neue landschaftliche Einheit ohne Störfaktoren aufzuwerten und besser lesbar zu machen. Das Konzept bietet sowohl auf der übergeordneten Ebene der Landschaft wie auf den Ebenen des Parkes, des Betriebes und der Bauten differenzierte neue Einheiten an. vue d ensemble Anhang A ag, März 2012

VUE D ENSEMBLE MÄRZ 2012 46 53`22.46 N 7 29`40.55 O Höhe+563.68m OBERRIED DEMENZ ZENTRUM BELP N

2.20 23 25 2 918 18 92 18 HNF 17.6m2 HNF 17.6m2 3.1 PFLEGEZIMMER TYP 1 3.1 PFLEGEZIMMER TYP 1 8 18 60 1.25 2.013 18 2.013 1.258 60 18 18 1.58 2.64 18 2.64 1.58 18 HNF 4.7m2 HNF 4.7m2 3.1.1 BADEZIMMER TYP 1 3.1.1 BADEZIMMER TYP 1 18 1.54 2 163 2.415 65 25 6 5 5 2.41 163 1.542 18 3.35 9 Weicher Kern Der steinernen Aussenfassade antwortet eine warme Bedarf verschiedene, an die Ansprüche der BewohnerInnen angefügt werden können. Die dadurch entstehende individuelle Aussen und steigert das Gefühl von Geborgenheit. O B E R R I E D D E M E N Z Z E N T R U M B E L P VUE D ENSEMBLE MÄRZ 2012 46 53`22.46 N 7 29`40.55 O Höhe+563.68m N 18 3.55 3 9 5 9 5 225 225 1.94 3.004 2.67 125 125 1.50 1.21 2.20 2.98 735 23 25 735 23 25 18 1.17 18 1.17 18 3.35 9 3.55 3 9 5 9 5 225 225 1.94 2.67 3.004 125 125 1.50 1.21 2.98 735 735 23 25 HNF 19.4m2 HNF 19.4m2 3.1 PFLEGEZIMMER TYP 2 3.1 PFLEGEZIMMER TYP 2 HNF 4.7m2 HNF 4.7m2 3.1.1 BADEZIMMER TYP 1 3.1.1 BADEZIMMER TYP 1

5.6 F: -4.92 +560.16 VORRAUM 5.3 LAGER MÄRZ 2012 HAUSTECHNIK 5.13 LAGER HAUSDIENST 5.11 ABSTELLRAUM GARTENGERÄTE 5.13 HAUSTECHNIK VUE D ENSEMBLE 46 53`22.46 N 7 29`40.55 O Höhe+563.68m OBERRIED DEMENZ ZENTRUM BELP AUFBAHRUNGSRAUM ARCHIVERAUM 5.13 5.13 5.13 F: -2.74 +562.34 HAUSTECHNIK HAUSTECHNIK 5.13 WC ALLGEMEIN 5.13 5.5 5.1 5.13 WC ALLGEMEIN BÜRO KÜCHE 5.13 LAGER HILFSMITTEL WERKSTATT ABWART 2.5 5.4 CAFETERIA AUSGABE 1.6 WC MATERIALRM. WC 1.10 1.6 ANLIEFERUNG 5.5 1.6 EMPFANG ABFALL 5.4 PUTZ. 1.1 WC PERS. WC BES. F: -2.12 +562.96 1.5 GARDEROBE GARDEROBE AUFENTHALTSBEREICH 1.2 1.2 5.4 RUHERAUM RUHERAUM ABFALL EG 00 ALLGEMEIN 1.4 STATIONSZIMMER 1.8 1.3 TEEKÜCHE 1.9 WC 1.7 F: -2.12 +562.96 +10.72m +7.82m +4.70m +1.28m -2.12m -4.92m DA: +575.80 OG3: +572.90 OG2: +569.78 OG1: +566.36 EG: +562.96 UG1: +560.16 2.3 3.6 AKTIVIERUNG RAUM AUSGUSS 3.8 F: 0.00 +565.08 F: +1.28 +566.36 PUTZRM. 2.6 WC ALLGEMEIN BÜRO AUSSENBEREICH 3.3 STATIONSZIMMER 3.4 AUSGUSS MATERIAL RAUM 3.8 WC PERS. 3.6 3.7 3.9 PFLEGEBAD ESSEN ALLGEMEIN T2 T2 T2 T2 T2 N

PHYSIOTHERAPIE AUSGUSS 2.3 COIFFEUR F: +2.935 +568.015 F: +4.70 +569.78 PUTZRM. 2.3 PODOLOGIE 2.1 BÜRO ARCHIVE VUE D ENSEMBLE MÄRZ 2012 46 53`22.46 N 7 29`40.55 O Höhe+563.68m OBERRIED DEMENZ ZENTRUM BELP 3.6 3.5 BÜRO AUSSENBEREICH 3.3 STATIONSZIMMER 3.4 AUSGUSS MATERIAL RAUM 3.8 WC PERS. 3.6 3.7 3.9 PFLEGEBAD ESSEN ALLGEMEIN T2 T2 T2 T2 T2 +7.82m +4.70m +1.28m -2.12m -4.92m OG3: +572.90 OG2: +569.78 OG1: +566.36 EG: +562.96 UG1: +560.16 +10.72m DA: +575.80 UG1: +560.16 EG: +562.96 OG1: +566.36 OG2: +569.78 OG3: +572.90 DA: +575.80-4.92m -2.12m +1.28m +4.70m +7.82m +10.72m 2.1 3.6 BÜRO AUSGUSS 3.8 2.2 BESPRECHUNG F: +5.72 +570.80 F: +7.82 +572.90 PUTZRM. 2.1 BÜRO 2.1 BÜRO 2.1 BÜRO ARCHIVE BÜRO AUSSENBEREICH 3.3 STATIONSZIMMER 3.4 AUSGUSS MATERIAL RAUM 3.8 WC PERS. 3.6 3.7 3.9 PFLEGEBAD ESSEN ALLGEMEIN T2 T2 T2 T2 T2 N

B A DACHTERRASSE OPTIONAL 4.3 ABSTELLRAUM 4.3 WC ALLGEMEIN 4.3 WC ALLGEMEIN B 4.3 WC ALLGEMEIN TEEKÜCHE 4.3.1 TERRASSE DACHTERRASSE OPTIONAL 5.8 PERSONAL M F: +11.23 F: +8.525 +576.31 +573.605 5.7 PERSONAL W 4.3.1 VORRAUM 4.1 SCHULUNGSRAUM PERSONAL RUHERAUM / KÜCHE A DA: +575.80 +10.72m DA: +575.80 +10.72m OG3: +572.90 +7.82m OG3: +572.90 +7.82m OG2: +569.78 +4.70m OG2: +569.78 +4.70m OG1: +566.36 +1.28m EG: +562.96-2.12m EG: +562.96-2.12m UG1: +560.16-4.92m UG1: +560.16-4.92m O B E R R I E D D E M E N Z Z E N T R U M B E L P VUE D ENSEMBLE MÄRZ 2012 46 53`22.46 N 7 29`40.55 O Höhe+563.68m N OG1: +566.36 +1.28m 4.3

Anhang B Ideenwettbewerb Pavillon Oberried, Schenker Stuber Vontscharner Architekten, April 2010 IDEENWETTBEWERB PAVILLON OBERRIED sssvt SCHENKER STUBER VONTSCHARNER ARCHITEKTEN SIA SWB / Sandrainstrasse 3 Postfach 3000 Bern 13 / +41 31 320 10 10 / mail @sssvt.ch / alb architektengemeinschaft / ARGEPLANNETZ PROJEKTBESCHREIBUNG KERNAUSSAGEN Die Gloriette wird räumlich freigestellt der Pavillon bettet sich diskret in die Landschaft ein. Der Pavillon ist von der Talseite nicht sichtbar und wird zum stillen Beobachter im Hintergrund. Der Pavillon baut einen hervorragenden Blickbezug zu Gloriette und Gürbetal auf. ÜBERWACHUNG GLORIETTE Der Pavillon bietet direkte Einsicht in das Umfeld der Gloriette und erfüllt somit seine Aufgabe der stetigen Beobachtung. PANORAMASICHT ÜBER GÜRBETAL Zur Talseite hin entfaltet ein sich über die ganze Gebäudelänge ziehendes Bandfenster den Panoramablick über das Gürbetal. SICHTSCHUTZ VON SEFTIGENSTRASSE Durch das Abrücken von der Hangkante und Einbettung in die Kulturlandschaft tritt der Pavillon aus dem Sichtfeld von der Talseite. EINBETTUNG IN NATUR Der Baukörper wird in eine künstliche Senke (60cm) eingebettet und verringert dadurch sein sichtbares Volumen. Die in Hangrichtung angeordneten Wandscheiben (Schotten) ermöglichen einen Blick durch das Gebäude. Die Verkleidung des Deckels nimmt die Materialisierung der Umgebung auf. LAGEPLAN MST. 1:500 20m Waldabstand Datum: 30.04.2010 Planformat: A2

IDEENWETTBEWERB PAVILLON OBERRIED sssvt SCHENKER STUBER VONTSCHARNER ARCHITEKTEN SIA SWB / Sandrainstrasse 3 Postfach 3000 Bern 13 / +41 31 320 10 10 / mail @sssvt.ch / alb architektengemeinschaft / ARGEPLANNETZ SITUATION INTEGRATION Der Pavillon wird in das Gelände eingebettet und artikuliert durch diese Absenkung seinen Aussenbereich (Zufahrt / Sunken Garden). Der ausgehobene Geländeschnitt schwebt als Dach von leichten Stützen getragen elegant über dem unberührten Umfeld. UMGEBUNG Der als sunken garden gestaltete Aussenraum führt über unsichtbare Geländetreppen aus der Senke auf das gewachsene Terrain. Der verlängerte Waldweg dient als Zugang zum Haus. Die Terrasse wird mit einem Baumhain als Schattenspender ergänzt. ORIENTIERUNG Die Tages und Bewegungsräume werden zur Gloriette ausgerichtet. Der Wohnraum und die Individualräume sind gegen Süd/Südwest orientiert. Das Schauspiel der überwältigenden Sonnenaufgänge kann mittels teilweise transparenten Raumunterteilungen aus allen Räumen genossen werden. Da der Bauplatz logistisch ungünstig liegt schlagen wir einen vorfabrizierten Holzbau über einer abgesenkten Betonfundamentplatte vor. Dadurch reduzieren wir die Rohbauarbeiten vor Ort und verkürzen die Bauzeit. Der Holzbau (Stützen / Wände / Fassade / Dach) wird im Werk vorfabriziert und binnen weniger Tage vor Ort montiert. Rohbau: - Betonfundament - Aussendämmung Vorfabrizierter und gedämmter Montagebau in Holz: - BSH Stützen - Rahmenelemente gedämmt als Fassade - Dach aus vorf. Lignaturkastenelementen (Fichte) Verglasung: - Energieverglasung (3-fach nordseitig / 2-fach süd- und westseitig) VOLUMEN Parallel zur westlichen March der Parzelle 895 und in der Verlängerung des Waldweges angeordnet, überragt das Volumen das gewachsene Terrain um nur 2.70 Meter. FUNKTIONALITÄT ORGANISATION Selbstverständlicher Zugang vom Waldweg. Die am Panoramagang angeordnete Raumfolge kann über interne Verbindungen entlang der Westseite flexibel genutzt werden. MATERIALISIERUNG Wir schlagen eine ökologische / erdige Materialisierung vor: BODEN Kalk-Lehmboden KONZEPTION Der Pavillon versteht sich als Diener der Gloriette. Der Baukörper tritt nicht als Haus im herkömmlichen Sinn auf sondern interpretiert das Thema des Pavillons. In Analogie zu Objekten aus der Kultur & Forstwirtschaft lehnen wir uns an das Bild der vielerorts anzutreffenden Holzstapel an. Das Gebäude als abstrakter Teil der Landschaft. Die innere Organisation besticht durch einen flexiblen und einfachen Grundriss der eine hohen Aufenthaltsqualität generiert. Die latente Sicht zur Gloriette ist vorhanden. Auf kleiner Fläche werden unterschiedliche Wege und Raumverbindungen angeboten. Auf einen teuren und unverhältnismässigen Keller kann dank der straffen Grundrissorganisation auf einer Ebene, verzichtet werden. Die Räume werden optimal natürlich belichtet. Vordächer artikulieren und schützen die Aussenräume. GESTALTUNG Das Konzept verlangt nach einer transparenten und selbstbewussten Pavillonarchitektur. Die Raumfolgen sind flexibel nutzbar und bauen einen starken Bezug zum Umfeld der Gloriette und deren weiterer Umgebung auf. TRENNWÄNDE Dickholzplatten resp. Gipskartonständerwände, verspachtelt und gestrichen DECKE Lignaturkastenelemente (Fichte), weiss lasiert FASSADENELEMENTE INNEN Lignaturkastenelemente (Fichte), weiss lasiert FASSADENELEMENTE AUSSEN Lärche stehend, vorbewittert silbergrau DACH Extensiv begrünt WIRTSCHAFTLICHKEIT Die einfache Konstruktion und der ökonomische Umgang mit den Nutzflächen tragen zu einem kostenoptimierten Projekt bei. Die hinterlüftete Fassade in Lärche ist vorbewittert und somit Unterhaltsneutral. Die Beheizung mittels einer Wärmepumpe ist bevorzugt und unter dem Gesichtspunkt des nachhaltigen Umgangs mit Energieressourcen sinnvoll. KONSTRUKTION Datum: 30.04.2010 Planformat: A2 SCHAUBILD PERSPEKTIVEN

IDEENWETTBEWERB PAVILLON OBERRIED sssvt SCHENKER STUBER VONTSCHARNER ARCHITEKTEN SIA SWB / Sandrainstrasse 3 Postfach 3000 Bern 13 / +41 31 320 10 10 / mail @sssvt.ch / alb architektengemeinschaft / ARGEPLANNETZ LÄNGSSCHNITT 1:100 ANSICHT OST 1:100 QUERSCHNITT 1:100 ANSICHT SÜD 1:100 Datum: 30.04.2010 Planformat: A2 GRUNDRISS EG 1:100 STELLPLATZ HAUSTECHNIK KELLER 10.00m2 ZIMMER 11.50m2 ZIMMER 11.50m2 ZIMMER 15.60m2 BAD 6.20m2 WASCHKÜCHE ABSTELLR. 11.60m2 WOHNEN- ESSEN 46.50m2 TERRASSE HAUSGARTEN BAD 4.60m2 WINDFANG 6.40m2 KÜCHE 9.20m2

112a Anhang C Situation Wohnpavillon, Erschliessung Sektor C von Süden, Schenker Stuber Vontscharner Architekten, März 2014 250m2 589 112 112b

Anhang D Bauinventar der Gemeinde Belp vom April 2007, Auszug Oberried