Sitzung des Stadtrates der Stadt Velburg

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Transkript:

Sitzung des es der Stadt Velburg Sitzungstag: Donnerstag, den 20.03.2014 Beginn: 19:00 Uhr, Ende ca. 22:00 Uhr Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses, Velburg Anwesende stimmberechtigte Teilnehmer Bernhard Kraus Klemens Meyer Helmut Braun Stephan Hollweck Peter Burnickl Bernhard Dürr Michael Gruber Rainer Götz Albert Pürzer Johann Simon Thomas Schmaußer Martin Pruy Doris Friedl Johann Karg jun. Stefan Segerer Abwesende stimmberechtigte Teilnehmer Josef Feihl Willibald Ferstl Erwin Gradl Dr. Roland Schlusche Thomas Brandl Peter Mederer Nicht stimmberechtigte Teilnehmer Peter Götz Willibald Meier Carolin Lautenschlager Funktion 1. Bürgermeister Stadträtin Ortssprecher Ortssprecher Schriftführerin Anmerkung

Beschlussfähigkeit im Sinne des Art. 47 Abs. 2 Art. 47 Abs. 3 GO war gegeben. Tagesordnung A) Öffentlicher Teil: 1. Breitbandversorgung Gemeindegebiet; Information zum neuen Breitbandförderprogramm Bayern; Beratung und Beschlussfassung 2. Bauanträge, Bauvoranfragen und unerledigte Angelegenheiten aus der Bauausschusssitzung 2.1. Bauantrag auf Errichtung einer Feldhalle auf Fl.-Nr.: 402, Gmkg. Prönsdorf; Antragsteller Guttenberger Xaver, Prönsdorf 4; Beratung und Beschlussfassung 2.2. Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.-Nr.: 157/9 Gmkg. Günching; Antragsteller: Hierl Patrick; Beratung und Beschlussfassung 2.3. Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses als Ersatzbau auf Fl.-Nr.: 94, Gmkg. Velburg; Antagsteller: Stadt Velburg 1. Bgm. Kraus; Beratung und Beschlussfassung 2.4. Bauvoranfrage auf Errichtung von Werbeanlagen unter anderem auf der Grünfläche der Flurnummer 94/3, Gemarkung Lengenfeld (städtisches Grundstück) durch Winkler Bräustüberl GmbH, Lengenfeld; Beratung und Beschlussfassung 2.5. Bauvoranfrage für Aufstockung und energetisches Sanierungskonzept des bestehenden Einfamilienhauses Schlüsselgrund 5 auf Fl.-Nr.: 834, Gmkg. Oberweiling; Antragsteller Michael-Steindl Brigitte und Steindl Michael; Beratung und Beschlussfassung 2.6. Bauantrag für Wohnhausneubau mit Doppelgarage auf Teilfläche aus Fl.-Nr.: 1164, Gmkg. Lengenfeld; Antragsteller: Lautenschlager Martin; Beratung und Beschlussfassung; 2.7. Antrag gemäß 15 Abs. 3 BauGB auf Zurückstellung vom Baugesuch "Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung und Betrieb von 5 Windkraftanlagen" auf Grundstück Fl.Nr. 734, 745, 1309 Gmkg. Günching, Fl.Nr. 1347 Gmkg. Lengenfeld für 12 Monate, sowie Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen; Beratung und Beschlussfassung 3. Wasserversorgung Velburg; Kaufmännischer Abschluss 2012 4. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen ssitzung vom 13.02.2014 5. Verschiedenes, Anfragen

Sitzung des es Velburg Sitzungstag: 20.03.2014 Einladung erfolgte ordnungsgemäß. Herr 1. Bürgermeister Bernhard Kraus stellte fest, dass ordnungsgemäß geladen und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die Tagesordnung wurden keine Einwände erhoben. A) Öffentlicher Teil: lfd.nr.:22 TOP 1 Breitbandversorgung Gemeindegebiet; Information zum neuen Breitbandförderprogramm Bayern; Beratung und Beschlussfassung Zum neuen Breitbandförderprogramm wurde der durch Herrn Zweckerl (Direktor des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in Neumarkt), Herrn Kochert (Regionalberater des Bayerischen Breitbandzentrums in Amberg) und Herrn Huber (Fachberater für Breitbandförderung in Bayern) informiert. Ziel des Hochgeschwindigkeitsförderprogramms ist es, entscheidende Impulse für den bayernweiten Ausbau von modellhaften Hochgeschwindigkeitsversorgungen mit einer Mindestbrandbreite von 50Mbit/s zu geben, um den IT- und Wirtschaftsstandort Bayern für das Digitale Zeitalter mit hohen und sehr hohen Internetbandbreiten zu rüsten. Mit dem Förderprogramm sollen in allen Teilen Bayerns und vor allem auch im ländlichen Raum Hochgeschwindigkeitsversorgungen entstehen. Eine Förderung ist nur möglich wenn in den jeweiligen Ortschaften noch keine 25 Mbit/s vorhanden sind und nach dem Ausbau mindestens 30 Mbit/s möglich sind. Folgende Schritte, laut Förderleitfaden des Bayerischen Staatsministeriums für Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat führen die Gemeinde zur Förderung des Hochgeschwindigkeitsnetzes: Erschließungsgebiet bestimmten Für die Gemeinde Velburg wurden folgende Ortschaften mit den Planern für das Erschließungsgebiet festgelegt: - Deusmauer - Reichertswinn/Kirchenwinn - Lengenfeld - Vogelbrunn - Oberweiling - Finsterweiling - Hollerstetten - Ronsolden - Federhof - Altenveldorf Aktuelle Versorgung und Bedarf feststellen Markt erkunden Netzbetreiber auswählen Förderantrag stellen Neue Infrastruktur dokumentieren

Staatliche Zuwendungen erhalten Das Investitionsvolumen für die Gemeinde Velburg wird rund1,6 Millionen Euro betragen. Zuwendungen werden in Höhe von ca. 60 % geleistet. Der beschließt, dass die Gemeinde Velburg am Förderprogramm zum Hochgeschwindigkeitsausbau der Breitbandversorgung teilnimmt und die Schritte nach dem Förderleitfaden ausführt. TOP 2 Bauanträge, Bauvoranfragen und unerledigte Angelegenheiten aus der Bauausschusssitzung lfd.nr.:23 TOP 2.1 Bauantrag auf Errichtung einer Feldhalle auf Fl.-Nr.: 402, Gmkg. Prönsdorf; Antragsteller Guttenberger Xaver, Prönsdorf 4; Beratung und Beschlussfassung Herr Guttenberger Xaver stellt Bauantrag zur Errichtung einer Feldhalle auf Fl.-Nr.: 402, Gmkg. Prönsdorf. Beabsichtigt ist eine Feldhalle mit den Außenmaßen 20,00 m x 15,00 m. Die Errichtung soll in Holzbau Ausführung mit Leimholzbinder und Doppelverschalung erfolgen. Die Ausführung des Daches erfolgt als Satteldach mit Nagelbinder, Dachneigung 20, Dacheindeckung mit Dachziegel, Farbe rot. Das Baugrundstück liegt im Außenbereich in einem biotopkartierten Landschaftsschutzgebiet. Der Antragsteller wurde seitens des Bauamtes der Stadt Velburg diesbezüglich informiert und setzt sich mit der Naturschutzbehörde des Landratsamtes in Verbindung. Dem Bauantrag für das Landratsamt wurde ein Begleitschreiben des Bauamtes mit Lageplan als Anlage beigefügt um diesen Sachverhalt abklären zu können. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Die Erschließung ist nicht erforderlich. Das anfallende Oberflächenwasser ist durch Versickerung abzuführen. Der beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag von Guttenberger Xaver auf Errichtung einer Feldhalle auf Fl.-Nr.: 402, Gmkg. Prönsdorf, unter vor genannten Auflagen zu erteilen. lfd.nr.:24 TOP 2.2 Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.-Nr.: 157/9 Gmkg. Günching; Antragsteller: Hierl Patrick; Beratung und Beschlussfassung Herr Hierl Patrick stellt Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.-Nr.: 157/9, Gmkg. Günching.

Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes Am Eichelberg in Günching. Beabsichtigt ist ein Wohnhaus mit den Außenmaßen 14,49 m x 10,74 m. Die Errichtung soll in zweistöckiger Bauweise, Dachgeschoss als Vollgeschoss, Ausführung des Daches als Satteldach, Dachneigung 20, Dacheindeckung mit Dachziegel Farbe anthrazit bzw. schiefergrau, erfolgen. Die durch einen Windfang angebaute Doppelgarage erhält ein Flachdach. Der Antragsteller bedarf folgender Befreiungen vom Bebauungsplan: Verschiebung der Garage an die nördliche Grundstücksgrenze, dadurch Überschreitung der festgelegten Baugrenze und Baulinie um ca. 3,00 m in Richtung Norden. Ausführung Dach Garage als Flachdach statt Satteldach Dachneigung 36-42 Ausführung Wohnhaus mit 2 Vollgeschossen, Traufwände haben Höhe des Geschosses statt Kniestock 0,75 m 1,00 m Traufhöhe Wohnhaus ca. 6,00 m statt 4,50 m Dachneigung Haus 22 statt 36-42 Dacheindeckung Haus anthrazit bzw. schiefergrau statt ziegelrot Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Die Erschließung ist gesichert. Der beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn Hierl Patrick zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.-Nr.: 157/9, Gmkg. Günching, zu erteilen und folgende Befreiungen vom Bebauungsplan auszusprechen: Beschluss 1: - Verschiebung der Garage an die nördliche Grundstücksgrenze, dadurch Überschreitung der festgelegten Baugrenze und Baulinie um ca. 3,00 m in Richtung Norden Beschluss 2: - Ausführung Dach Garage als Flachdach statt Satteldach Dachneigung 36-42 Beschluss 3: - Ausführung Wohnhaus mit 2 Vollgeschossen, Traufwände haben Höhe des Geschosses statt Kniestock 0,75 m 1,00 m Beschluss 4: - Traufhöhe Wohnhaus ca. 6,00 m statt 4,50 m Beschluss 5: - Dachneigung Haus 22 statt 36-42 Beschluss 6: - Dacheindeckung Haus anthrazit bzw. schiefergrau statt ziegelrot

lfd.nr.:25 TOP 2.3 Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses als Ersatzbau auf Fl.-Nr.: 94, Gmkg. Velburg; Antagsteller: Stadt Velburg 1. Bgm. Kraus; Beratung und Beschlussfassung Die Stadt Velburg, vertreten durch 1. Bgm. Hr. Kraus, stellt Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses als Ersatzbau auf Fl.-Nr.: 94, Gmkg Velburg. Das Grundstück liegt im Altstadtbereich Brunnenplatz 9. Beabsichtigt ist ein Wohnhaus mit den Außenmaßen 10,11 m x 9,92 m. Die Errichtung soll in zweistöckiger Bauweise ( Erdgeschoss und Dachgeschoss ), Ausführung des Daches als Satteldach, Dachneigung ca. 50, Dacheindeckung mit Biber Farbe rot, erfolgen. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Die Erschließung ist gesichert. Pürzer stellt den Antrag diesen Tagesordnungspunkt zurückzustellen und den neuen darüber beschließen zu lassen. dafür: 1 dagegen: 14 Der beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag der Stadt Velburg, vertreten durch 1. Bgm. Hr. Kraus, auf Errichtung eines Wohnhauses als Ersatzbau auf Fl.-Nr.: 94, Gmkg. Velburg, zu erteilen. lfd.nr.:26 TOP 2.4 Bauvoranfrage auf Errichtung von Werbeanlagen unter anderem auf der Grünfläche der Flurnummer 94/3, Gemarkung Lengenfeld (städtisches Grundstück) durch Winkler Bräustüberl GmbH, Lengenfeld; Beratung und Beschlussfassung Die Winkler Bräustüberl GmbH möchte mehrere Werbeanlagen aufstellen. Grundsätzlich sind Werbeanlagen, die größer als 1qm sind genehmigungspflichtig, d.h. es sind entsprechende Bauanträge einzureichen. Die geplante Werbeanlage auf Flurnummer 392/18, Gmkg Lengenfeld befindet sich auf dem Grundstück des Freistaates Bayern. Somit hat der Antragsteller beim Staatlichen Bauamt anzufragen. Des Weiteren ist die geplante Größe genehmigungspflichtig. Die geplante Werbeanlage auf Flurnummer 94/3, Gmkg Lengenfeld befindet sich auf dem Grundstück der Stadt Velburg. Die Werbeanlage darf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehres nicht stören, zudem haftet die Winkler Bräustüberl GmbH in diesem Zusammenhang für alle Angelegenheiten Ihrer Werbeanlage und hält die Stadt Velburg insoweit lastenfrei, dass Bau und Unterhalt, sowie Beleuchtung und Rückbau zu Lasten des Antragstellers gehen. Beleuchtungskabel sind einzumessen und der Stadt Velburg digital zur Verfügung zu stellen. Die Stadt Velburg erhebt für die Werbeanlage und die private Leitung Sondernutzungsgebühren nach Maßgabe der Satzung über die Sondernutzung der Stadt Velburg und behält sich den Abschluss eines Gestattungsvertrages vor.

Der beschließt der Errichtung einer Werbeanlage auf Flurnummer 94/3 der Gemarkung Lengenfeld zuzustimmen. Die Verwaltung wird ermächtigt einen entsprechenden Gestattungsvertrag abzuschließen. lfd.nr.:27 TOP 2.5 Bauvoranfrage für Aufstockung und energetisches Sanierungskonzept des bestehenden Einfamilienhauses Schlüsselgrund 5 auf Fl.-Nr.: 834, Gmkg. Oberweiling; Antragsteller Michael-Steindl Brigitte und Steindl Michael; Beratung und Beschlussfassung Frau Brigitte Michael-Steindl und Herr Michael Steindl stellen Bauvoranfrage zur Aufstockung mit energetischem Sanierungskonzept für das bestehenden Einfamilienwohnhauses Schlüsselgrund 5, Fl.Nr.: 834 Gmkg. Oberweiling. Das umgebaute bzw. aufgestockte Wohnhaus mit den Außenmaßen 13,88 m x 8,37 m soll 2 Vollgeschosse erhalten. Ausführung des Daches als Flachdach, Dachneigung 7, Dacheindeckung erfolgt in Ausführung mit Blech. Da sich auf Grund des Umbaus und der geänderten Dachform (Flachdach) die Höhen des Wohnhauses ändern (in Richtung Westen ca. 7,80 m) und der Abstand zur bestehenden Ortsstraße nur ca. 1,00 m beträgt sollte dem Bauantrag eine Abstandsflächenberechnung mit beigelegt werden. Die Erschließung ist gesichert. Der beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage von Frau Michael-Steindl Brigitte und Herrn Steindl Michael zur Aufstockung mit energetischem Sanierungskonzept des bestehenden Einfamilienhauses Schlüsselgrund 5, Fl.-Nr.: 834, Gmkg. Oberweiling, zu erteilen. lfd.nr.:28 TOP 2.6 Bauantrag für Wohnhausneubau mit Doppelgarage auf Teilfläche aus Fl.-Nr.: 1164, Gmkg. Lengenfeld; Antragsteller: Lautenschlager Martin; Beratung und Beschlussfassung; Herr Lautenschlager Martin stellt Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf Teilfläche Fl.-Nr.: 1164, Gmkg. Lengenfeld. Das Baugrundstück befindet sich in Harenzhofen 14. Beabsichtigt ist ein Wohnhaus mit den Außenmaßen 12,99 m x 9,615 m und einer angebauten Doppelgarage mit integriertem Heizungs- und Technikraum. Die Errichtung soll in zweistöckiger Bauweise Erd- und Dachgeschoss erfolgen. Ausführung des Daches als Satteldach, Kniestock Wohnhaus 75 cm, Kniestock Garage 25 cm, Dachneigung 45, Dacheindeckung mit Dachziegel Farbe anthrazit. Da jedoch der Antragsteller nicht Grundstückseigentümer ist, und das anfallende Oberflächenwasser über das Grundstück Fl.-Nr.: 1164, Gmkg. Lengenfeld, abgeleitet wird, müssen neu zu errichtende Leitungen über entsprechende Dienstbarkeiten mit dem Grundstückseigentümer Fam. Josef Lautenschlager sowie der Stadt Velburg gesichert werden. Der Antragsteller muss über einen Entwässerungsplan die geordnete Ableitung sicherstellen.

Die Nachbarunterschriften liegen vor. Die Erschließung ist gesichert. Der beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn Martin Lautenschlager auf Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf Teilfläche der Fl.-Nr.: 1164, Gmkg. Lengenfeld, unter folgenden Auflagen, zu erteilen. Der Antragsteller muss über einen noch nachzureichenden Entwässerungsplan die geordnete Ableitung sicherstellen. Da der Antragsteller nicht Grundstückseigentümer ist müssen neu zu errichtende Leitungen über entsprechende Dienstbarkeiten mit dem Grundstückseigentümer Fam. Josef Lautenschlager sowie der Stadt Velburg gesichert werden. lfd.nr.:29 TOP 2.7 Antrag gemäß 15 Abs. 3 BauGB auf Zurückstellung vom Baugesuch "Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung und Betrieb von 5 Windkraftanlagen" auf Grundstück Fl.Nr. 734, 745, 1309 Gmkg. Günching, Fl.Nr. 1347 Gmkg. Lengenfeld für 12 Monate, sowie Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen; Beratung und Beschlussfassung Die Firma Ostwind project GmbH beantragte mit Schreiben vom 20.01.2014 beim Landratsamt Neumarkt die Erteilung eines Vorbescheids gem. 9 BlmSchG zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit und militärische Schutzbelange sowie zivile Luftfahrt. Der Antrag bezieht sich auf die Errichtung und Betrieb von 5 Windkraftanlagen auf dem Grundstück mit den Fl.Nrn. 734, 745, 1309 Gemk. Günching, Fl. Nr. 1347 Gemk. Lengenfeld. Das Landratsamt Neumarkt bittet um fachliche Stellungnahme und über die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen. Die Anlagen des Typs Vestas V126 3,3 MW sind mit einer Gesamthöhe von 200m, Nabenhöhe 137m und einem Rotordurchmesser von 126m geplant. Von einer gesicherten Erschließung kann aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten nicht ausgegangen werden. Ob eine Abstandsflächenübernahme auf städtischer Grundstücke und Wege erforderlich ist, muss ebenfalls noch geprüft werden. Aus diesem Gründen schlägt die Verwaltung vor, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen. Gem. 15 Abs. 1 BauGB kann die Gemeinde die Zurückstellung von Baugesuchen im Einzelfall bis zu zwölf Monaten beantragen, wenn eine Veränderungssperre nach 14 BauGB nicht beschlossen und zu befürchten ist, dass Planungen durch das Vorhaben unmöglich gemacht und wesentlich erschwert werden würden. Voraussetzung hierfür ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes. Der hat den Aufstellungsbeschluss zur Flächennutzungsplanänderung Deckblatt 33 zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windenergie im Gemeindegebiet Velburg gefasst. Im Rahmen eines Bauleitplan-Verfahrens werden unter Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange geeignete Windkraftstandorte ermittelt und ausgewiesen. Da durch dieses geplante Vorhaben der Ostwind project GmbH die Planungen der Stadt Velburg zur Ausweisung von Konzentrationsflächen erschwert werden oder teilweise sogar unmöglich gemacht werden würden, soll beantragt werden, die Entscheidung über die Zulässigkeit dieses Vorhabens um zwölf Monate zurückzustellen.

Beschluss 1 Der beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag der Firma Ostwind project GmbH auf Errichtung und Betrieb von 5 Windkraftanlagen auf Grundstück Fl. Nr. 734, 745, 1309 Gmkg. Günching, Fl. Nr. 1347 Gmkg. Lengenfeld nicht zu erteilen. Es wird befürchtet, dass die Durchführung der gemeindlichen Planung unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert wird. Die gemeindliche Planung lässt noch nicht erkennen, ob die bisher vorgesehenen Potentialflächen in diesem Umfang erhalten bleiben können. Außerdem kann von einer gesicherten Erschließung aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten nicht ausgegangen werden. Ob eine Abstandsflächenübernahme auf städtischer Grundstücke und Wege erforderlich ist, muss ebenfalls noch geprüft werden. Beschluss 2 Der beschließt, den Antrag beim Landratsamt Neumarkt gem. 15 Abs.1 und Abs. 3 BauGB i.v.m. 35 Abs.1 Nr.2-6 BauGB zu stellen, die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens der Firma Ostwind project GmbH auf Errichtung und Betrieb von 5 Windkraftanlagen auf Grundstück Fl. Nr. 734, 745, 1309 Gmkg. Günching, Fl. Nr. 1347 Gmkg. Lengenfeld für zwölf Monate zurückzustellen. Die Stadt Velburg wird ihren Antrag auf Zurückstellung innerhalb der gesetzlichen Frist begründen. lfd.nr.:30 TOP 3 Wasserversorgung Velburg; Kaufmännischer Abschluss 2012 Die Bilanz und die GuV-Rechnung 2012 für die Wasserversorgung der Stadt Velburg wurden in der Zeit vom 12. 17.02.2014 durch den Bayer. Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) erstellt. Der Jahresabschluss 2012 der Wasserversorgung Velburg wird mit der Bilanzsumme von 3.317.172,95 und einem Jahresverlust von 45.452 festgestellt. Der Jahresverlust wird aus den Gewinnen der Vorjahre abgedeckt. Die internen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt sind weiterhin marktüblich zu verzinsen, soweit sie nicht als Eigenkapital zu behandeln sind. Mit Bezug auf den sbeschluss vom 10.04.2003 wird die Konzessionsabgabe soweit im Rahmen der steuer- und preisrechtlichen Bestimmungen zulässig jährlich von der städtischen Wasserversorgung mit den steuerlichen Maximalbeträgen an die Stadt abgeführt. Da im Jahre 2012 ein Mindestgewinn (1,5% des Anlagevermögens) nicht erwirtschaftet werden konnte, ist eine Berücksichtigung der Konzessionsabgabe als Ergebnis mindernde Ausgabe nicht möglich. Der steuerliche Verlustvortrag, bis zu dessen Höhe in Zukunft positive Einkünfte erzielt werden können, ohne dass Steuerzahlungen (z.b. Körperschaftssteuer) anfallen, erhöht sich wie bereits in den beiden Vorjahren in Höhe des Jahresverlustes und beträgt zum 31.12.2012 rd. 193.000. Die Verbindlichkeiten des Wasserwerkes gegenüber der Stadt Velburg betragen zum 31.12.2012 rd. 647.000 und werden mit 1,50% marktüblich verzinst.

Der Wasserverlust hat sich von 17,88% im Jahre 2011 auf rechnerische 14,92 % im Berichtszeitraum geringfügig verbessert. Dieser Wert entspricht einem Wasserverlust von rd. 48.250 cbm. Nach Aussage des BKPV ist dieser Verlustwert im Vergleich zu anderen Versorgern überdurchschnittlich hoch. Dem vom 1. Bgm. Kraus vorgestellten Jahresabschluss 2012 wird zugestimmt. Auf die Erläuterungen des Bilanzberichtes (Anlage 6) wird hingewiesen. TOP 4 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen ssitzung vom 13.02.2014 Die Sitzungsniederschrift der öffentlichen ssitzung vom 13.02.2014 wird ohne Erinnerungen genehmigt. TOP 5 Verschiedenes, Anfragen TOP 5.1. Kläranlage Günching Bürgermeister Kraus las dem eine E-Mail eines Günchinger Bürgers vor, der den Jahresbericht 2013 der Kläranlage Günching lobte und sich bedankte. Aufgrund der guten technischen Leistung der Kläranlage Günching und der Arbeit des Kläranlagen- Personals sei dies möglich, erklärte Bürgermeister Kraus und bedankt sich für die lobenden Worte des Bürgers.