KEPLER Asset Backed Securities Fonds



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Transkript:

KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Rechenschaftsbericht 2004 3,074 % FLR HELICONUS S.R.L.

Rechenschaftsbericht für das 1. Geschäftsjahr (Rumpfgeschäftsjahr) vom 04.02.2004 bis zum 31.07.2004 Die KEPLER-FONDS KAG arbeitet nach den Qualitätsstandards der Vereinigung österreichischer Investmentgesellschaften (VÖIG). Seite 2

Inhaltsverzeichnis Gesellschafter und Organe der KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. 4 - Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG 5 Ertragsrechnung Wertentwicklung im Geschäftsjahr 6 Fondsergebnis 6 Entwicklung des Fondsvermögens 7 Verwendung des Fondsergebnisses 7 Kapitalmarkt + Anlagepolitik 8 Zusammensetzung des Fondsvermögens per 31. Juli 2004 9 Vermögensaufstellung 10 Bestätigungsvermerk 14 Steuerliche Behandlung der Ausschüttung 15 Verwaltete Kapitalanlagefonds 16 Anhang: Fondsbestimmungen Seite 3

KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. 4020 Linz, Europaplatz 1 a Telefon: (0732) 6596-5300 Telefax: (0732) 6596-5319 Gesellschafter: Staatskommissäre: Aufsichtsrat: Geschäftspolitischer Beirat: Depotbank: Geschäftsführung: Prokuristen: Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft OÖ. Landesbank AG OÖ. Versicherung AG Oberrätin Mag. Jutta Raunig Oberrätin Mag. Ingrid Oberleitner VDStv. Dr. Heinrich Schaller (bis 10.05.2004), MMag. Martin Schaller (ab 17.05.2004), Dir. Mag. Alois Mayrhofer, Dir. Stv. Mag. Johann Schillinger, Abt. Dir. Mag. Herbert Ackerl, Horst Lukas, Dir. Mag. Rainer Burgstaller Vst.-Dir. Dr. Georg Starzer, GD Dr. Andreas Mitterlehner, GD Dr. Wolfgang Weidl Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft Andreas Lassner, Dr. Robert Gründlinger Georg Horvat (bis 31.12.2003) Mag. Michael Bumberger, Rudolf Gattringer, Mag. Bernhard Hiebl, Mag. Uli Krämer, Alexander Preisinger Seite 4

Sehr geehrte Anteilinhaber! Die KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft erlaubt sich, den Rechenschaftsbericht des - Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG - für das 1. Geschäftsjahr (Rumpfgeschäftsjahr) 04. Februar 2004 bis zum 31. Juli 2004 vorzulegen. Vergleich der Fondsdaten zum Berichtsstichtag gegenüber dem Beginn des Berichtszeitraumes Fondsdaten in EUR per 04.02.2004 per 31.07.2004 EUR EUR Fondsvolumen 22.000.000,00 39.070.448,63 errechneter Wert 10.000,00 10.098,33 Ausgabepreis 10.300,00 10.199,35 Ausschüttung in EUR per 15.10.2004 EUR Ausschüttung je Anteil 100,7650 Wertentwicklung für das 1. Geschäftsjahr (Rumpfgeschäftsjahr) 0,98% Umlaufende -Anteile zum Berichtsstichtag: Absätze 3.869,00 Rücknahmen 0,00 umlaufende Anteile per 31.07.2004 3.869,00 Seite 5

1. Wertentwicklung des Rumpfrechnungsjahres (Fonds-Performance) EUR Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: pro Anteil in Fondswährung (EUR) ohne Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlages Anteilswert am Beginn des Rumpfrechnungsjahres 10.000,00 Anteilswert am Ende des Rumpfrechnungsjahres 10.098,33 Nettoertrag pro Anteil 98,33 Wertentwicklung eines Anteils im Berichtszeitraum 0,98% 2. Fondsergebnis Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens in EUR A) Realisiertes Fondsergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Zinsenerträge + 435.878,35 Zinsenaufwendungen - 300,15 Sonstige Erträge + 0,00 + 435.578,20 Aufwendungen Vergütung KAG - 96.907,89 Vergütung Depotbank - 0,00 Sonstige Verwaltungsaufwendungen - 2.866,05-99.773,94 Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) + 335.804,26 Total Expense Ratio 0,61% 1) 2) Realisiertes Kursergebnis Realisierte Gewinne + 15.274,12 Derivative Instrumente + 0,00 Realisierte Verluste - 5.690,93 Derivative Instrumente - 0,00 Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) + 9.583,19 Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) + 345.387,45 B ) Nicht realisiertes Kursergebnis 1) 2) Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses - 15.358,57 C ) Ertragsausgleich Ertragsausgleich + 54.246,97 Fondsergebnis gesamt + 384.275,85 1) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rumpfrechnungsjahr. 2) Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderungen des nicht realisierten Kursergebnisses) EUR -5.775,38 Seite 6

3. Entwicklung des Fondsvermögens EUR Mittelveränderung Saldo Zertifikatsabsätze und -rücknahmen (exkl. Ertragsausgleich) + 38.686.172,78 Fondsergebnis gesamt (das Fondsergebnis ist im Detail im Punkt 2. dargestellt) + 384.275,85 Fondsvermögen am Ende des Rumpfrechnungsjahres 3) 39.070.448,63 4. Verwendungs(Herkunfts-)rechnung Ausschüttung Ausschüttung am 15.10.2004 für 3.869,00 Ausschüttungsanteile zu je EUR 100,7650 + 389.859,79 389.859,79 Realisiertes Fondsergebnis (inkl. Ertragsausgleich) + 399.634,42 Aufwand- und Verlustabdeckung/Gewinnübertrag Aufwands- und Verlustabdeckung aus der Substanz + 0,00 Gewinnübertrag auf die Substanz + 0,00 + 0,00 Veränderung des Gewinnvortrages 4) Gewinnvortrag aus dem Vorjahr + 0,00 Gewinnvortrag in die Folgeperiode - 9.774,63-9.774,63 389.859,79 3) Anteilsumlauf am Ende des Rumpfrechnungsjahres: 3.869,00 Ausschüttungsanteile 4) Inklusive Ertragsausgleich für das realisierte Kursergebnis, soweit dieser nicht in den Ausschüttungen (Auszahlungen) bzw. Wiederveranlagungen enthalten ist bzw. war Seite 7

Kapitalmarktbericht Im ersten Halbjahr 2004 stieg im Jahresvergleich das Emissionsvolumen europäischer Asset Backed Securities um 18,1%. Das Segment der privaten Hypotheken wies wiederholt das größte Volumen mit einem Anteil von über 50% auf, gefolgt von CDOs (11%) und Subprime RMBS (8%). Knapp die Hälfte der Transaktionen verbriefen britische Assets, 16% stammen aus Italien und 9% aus Spanien. Der Referenzzeitraum war geprägt von den deutlichen Einengungen der Spreads, sowohl auf Ebene der Senior, als auch bei den Mezzanine Tranchen. Die deutlich gestiegene Nachfrage nach ABS Papieren führte im Mai 2004 bei den AAA Notes zu einem historischen Tiefstand. Das Segment der privaten Hypotheken, welches zu den liquidesten des Marktes zählt, sank auf ein Niveau von 13-15 Basispunkten über Referenzzins. Bis Ende Juli haben sich die Spreads wieder ausgeweitet und liegen zurzeit bei 17-18 Basispunkten. Während die Hauptinvestoren der Senior Tranchen die großen Investments Conduits waren, sorgte die Nachfrage der CDO Manager auf Mezzanine Ebene ebenfalls für fallende Spreads. Seit Februar 2004 engten sich die Spreads bei den liquiden Segmenten von 100 115 Basispunkten auf derzeit 80 85 Basispunkte ein, wobei seit Mitte Juni eine Seitwärtsbewegung zu verfolgen ist. Die Ratingstabilität der Asset Backed Securities nahm weiter zu. Die stabilste Assetklasse waren wiederum die RMBS, wohingegen bei den Downgrades statische CDOs, Flugzeugleasing und Whole Business Transaktionen dominierten. Anlagepolitik Das derzeitige durchschnittliche Rating entspricht dem Zielrating von A-, wobei ca. 50% des Wertpapiervermögens in BBB Werte, 30% in A, sowie je ca. 10% in AA und AAA Asset Backed Securities angelegt sind. Geographisch weist das Portfolio eine sehr gute Diversifizierung auf. Die höchsten Konzentrationen liegen mit ca. 20% in Spanien, UK und Italien, gefolgt mit ca. 15% niederländischen Transaktionen. 55% des Wertpapiervermögens sind in RMBS angelegt, 9% in CMBS (gewerbliche Hypotheken) und 8% in CDOs. Die Mezzanine Tranchen werden sukzessive in höherverzinsliche Transaktionen umgeschichtet. Seite 8

Zusammensetzung des Fondsvermögens per 31.07.2004 1. Wertpapiere EUR % Obligationen Euro 34.302.522,60 87,80 Summe Obligationen 34.302.522,60 87,80 Nicht notierte Wertpapiere Euro 2.001.350,00 5,12 Summe nicht notierter Wertpapiere 2.001.350,00 5,12 Summe Wertpapiere 36.303.872,60 92,92 2. Bankguthaben 2.599.859,81 6,65 Bankguthaben auf EUR lautend 2.599.859,81 6,65 Guthaben in sonstigen EU-Währungen 0,00 0,00 Fremdwährungsguthaben 0,00 0,00 3. Abgrenzungen 166.716,22 0,43 Abgegrenzte Dividendenansprüche 0,00 0,00 Anteilige Zinsen (aus Wertpapieren und Bankguthaben) 125.037,11 0,32 Einschüsse (initial margin) 0,00 0,00 Sonstige Ansprüche 41.679,11 0,11 4. Sonstige Verbindlichkeiten 0,00 0,00 Fondsvermögen 39.070.448,63 100,00 Seite 9

Vermögensaufstellung per 31. Juli 2004 in EUR Seite 10

WP-Bezeichnung WHG Bestand Käufe Verkäufe Kurs Kurswert %-Anteil 31.07.04 Zugänge Abgänge in EUR am Fondsvermögen Obligationen in TSD in TSD in TSD Obligationen in Euro 2,414 % FRN TIZIANO FINANCE S.P.A. EUR 500 500 0 100,00 500.000,00 1,28 2,473 % FLR NAVIGATOR MTGE 02/35 EUR 500 500 0 100,13 500.650,00 1,28 2,537 % FRN WINDERMERE III CMBS B.V EUR 481 500 19 100,00 480.978,34 1,23 2,565 % FRN VELA LEASE S.r.l. EUR 500 500 0 100,59 502.950,00 1,29 2,572 % FRN LEEK FINANCE NUMBER TW EUR 500 500 0 100,19 500.945,00 1,28 2,583 % FRN ARENA 2004-l B.V. EUR 500 500 0 100,50 502.500,00 1,29 2,585 % FRN PONTE VECCHIO FINANCE EUR 500 500 0 100,68 503.400,00 1,29 2,612 % FRN FAB CBO 02-1 B.V. EUR 1.500 1.500 0 99,91 1.498.620,00 3,83 2,623 % FRN FONDO DE TITULIZACION EUR 2.000 2.000 0 100,00 2.000.000,00 5,12 2,623 % FRN TDA 19-MIXTO FOND EUR 500 500 0 100,40 502.000,00 1,28 2,650 % FRN DELPHINUS 2004-l B.V. EUR 500 500 0 99,92 499.600,00 1,28 2,672 % FLR ABF FINANCE 02/13 EUR 500 500 0 100,60 503.000,00 1,29 2,672 % FRN MAESTRALE S.R.L, EO-FL EUR 150 150 0 100,40 150.600,00 0,38 2,744 % FRN HOLLAND MORTG. BACKE EUR 500 500 0 100,91 504.567,00 1,29 2,770 % FRN S.C.I.P.-SOCIET CARTO EUR 500 500 0 100,00 500.000,00 1,28 2,773 % FRN TDA 16-MIXTO FDO EUR 500 500 0 100,00 500.000,00 1,28 2,820 % FRN TDA CAM 2 FONDO TDA EO EUR 500 500 0 101,00 505.000,00 1,29 2,820 % FRN TDA CAM 3 F.TDA 04/33 EUR 500 500 0 101,00 505.000,00 1,29 2,836 % FRN ZOO ABS 02-93 EUR 500 500 0 99,69 498.430,00 1,28 2,897 % FLR PARAGON MORTGAGES EUR 1.000 1.000 0 100,00 1.000.000,00 2,56 2,915 % FRN QUARZO 02-15 EUR 380 380 0 100,68 382.584,00 0,98 2,930 % FLR MBS BANCAJA 1 FONDO DE EUR 1.500 1.500 0 99,93 1.498.950,00 3,84 2,934 % FLR FONDO DE TITULIZACIãN D EUR 1.100 1.100 0 100,00 1.100.000,00 2,82 3,035 % FRN RESIDENTIAL MORTGAGE S EUR 500 500 0 100,30 501.500,00 1,28 3,074 % FLR HELICONUS S.R.L. EUR 1.000 1.000 0 100,50 1.005.000,00 2,57 3,083 % FLR ARENA 2004 I B.V. EUR 1.000 1.000 0 100,28 1.002.800,00 2,57 3,091 % FLR FAXTOR ABS 04/94 EUR 1.000 1.000 0 99,62 996.200,00 2,55 3,192 % FLR GRANITE MORTGAGES 04-1 EUR 1.500 1.500 0 100,77 1.511.550,00 3,87 3,290 % FRN S.C.I.P.SOC.CART.02-08 EUR 500 500 0 100,29 501.450,00 1,28 3,315 % FLR SIENA MORTGAGES EUR 1.500 1.500 0 101,55 1.523.250,00 3,90 3,373 % FLR DELPHINUS 2003 II B.V. EUR 1.000 1.000 0 101,51 1.015.100,00 2,60 3,527 % FRN SAGRES SOCIEDAD DE TIT EUR 1.500 1.500 0 100,43 1.506.450,00 3,86 3,573 % FRN SESTANTE FINANCE EUR 500 500 0 101,00 505.000,00 1,29 3,585 % FRN HOLMES FINANCING EUR 1.000 1.000 0 101,53 1.015.300,00 2,60 3,587 % FLR LEAGUE 2004 EUR 1.000 1.000 0 100,00 1.000.000,00 2,56 3,637 % FRN WINDERMERE III CMBS B.V EUR 481 500 19 100,40 482.902,25 1,24 3,872 % FRN LEEK FIN. NUMBER TWE EUR 500 500 0 100,32 501.595,00 1,28 4,170 % FRN PARIS RESIDENTIAL FUND EUR 920 971 51 101,10 930.498,12 2,38 4,170 % FRN PARIS RESIDENTIAL FUND EUR 51 51 0 100,00 50.902,89 0,13 4,193 % FLR SHERWOOD CASTLE FUND. EUR 1.500 1.500 0 105,22 1.578.300,00 4,04 4,269 % FRN IMSER SECURITASATION EUR 1.500 1.500 0 102,33 1.534.950,00 3,93 4,942 % FLR RHODIUM B.V. 04/84 EUR 1.500 1.500 0 100,00 1.500.000,00 3,84 SUMME DER AMTLICH GEHANDELTEN WERTPAPIERE 34.302.522,60 87,80 Nicht notierte Wertpapiere Nicht notierte Wertpapiere in Euro 2,570 % FRN E-MAC NL 2004-I B.V. EUR 1.000 1.000 0 100,14 1.001.400,00 2,56 3,793 % FRN CHAPEL 2003-l B.V. EUR 500 500 0 99,99 499.950,00 1,28 4,422 % FRN MARBLE ARCH RESIDENTIA EUR 500 500 0 100,00 500.000,00 1,28 SUMME WERTPAPIERVERMÖGEN 36.303.872,60 92,92 Seite 11

WP-Bezeichnung WHG Bestand Käufe Verkäufe Kurs Kurswert %-Anteil 31.07.04 Zugänge Abgänge in EUR am Fondsvermögen BANKGUTHABEN 2.599.859,81 6,65 BANKGUTHABEN AUF EUR LAUTEND 2.599.859,81 6,65 GUTHABEN IN SONSTIGEN EU WÄHRUNGEN 0,00 0,00 FREMDWÄHRUNGSGUTHABEN 0,00 0,00 ABGRENZUNGEN 166.716,22 0,43 ZINSANSPRÜCHE 125.037,11 0,32 DIVIDENDENANSPRÜCHE 0,00 0,00 EINSCHÜSSE 0,00 0,00 SONSTIGE ANSPRÜCHE 41.679,11 0,11 VERBINDLICHKEITEN 0,00 0,00 SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN 0,00 0,00 FONDSVERMÖGEN 39.070.448,63 100,00 ANTEILWERT 10.098,33 UMLAUFENDE ANTEILE STK 3.869,00 Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung angeführt sind: WP-Bezeichnung Währung Käufe Verkäufe Obligationen in TSD in TSD 3,074 % FLR HELICONUS S.R.L. EUR 500 500 2,305 % FRN FONDO DE TITULIZACI. EUR 864 864 2,311 % FRN AYT HIPOTECARIO MIXTO EUR 1.500 1.500 2,325 % FRN RURAL HIP.IV 02-33 EUR 828 828 2,329 % FRN TDA MIXTO FONDO DE TIT EUR 639 639 2,333 % FRN FONDO DE TITULIZAC. EUR 865 865 2,367 % FRN FIRST FLEXIBLE 04/35 A EUR 500 500 2,367 % FRN FIRST FLEXIBLE 04/35 A EUR 14 14 2,910 % FLR GRANITE MORTGAGES EUR 1.500 1.500 2,246 % FLR RMAC 2004-NS1 04/36A2C EUR 1.000 1.000 NICHT VERWENDEN 2,367 % FRN FIRST EUR 14 14 2,321 % FRN LUSITANO FINANCE NO.2 EUR 1.000 1.000 2,333 % FRN LUSITANO MORT. 03/36 EUR 500 500 2,283 % FRN SIENA MORTAGES 03-04 0 EUR 1.000 1.000 2,322 % FRN MECENATE L. 04-16 EUR 1.000 1.000 2,342 % FRN VELITES S.r.l. EUR 951 951 2,342 % FRN VELITES S.r.l. EUR 25 25 2,4112 % FRN VELA HOME S.R.L. EUR 1.500 1.500 2,434 % FRN BERICA 3 MBS 03-31 EUR 500 500 2,403 % FLR VESTEDA R.FDG. 02/11 EUR 1.000 1.000 2,537 % FRN WINDERMERE III CMBS B. EUR 19 19 3,259 % FLR DELPHINUS 02-I 02/92FL EUR 1.000 1.000 3,637 % FRN WINDERMERE III CMBS B. EUR 19 19 Seite 12

Zusammensetzung des Fondsvermögens Nicht notierte Wertpapiere 5,12% Bankguthaben, Abgrenzungen 7,08% EUR 87,80% Linz, im August 2004 KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Andreas Lassner Dr. Robert Gründlinger Seite 13

Bestätigungsvermerk Wir erteilen dem unverkürzten, deutschsprachigen Rechenschaftsbericht zum 31. Juli 2004 der über den von ihr verwalteten KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h., Linz, Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG den nachstehenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk: Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtgemäßen Prüfung auf Grund der für das Vermögen des, Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG, geführten Bücher und Schriften sowie der uns von der Geschäftsführung erteilten Aufklärungen und Nachweise entspricht der Rechenschaftsbericht über das Rumpfrechnungsjahr vom 4. Februar 2004 bis zum 31. Juli 2004 den gesetzlichen Vorschriften. Die Vorschriften des Bundesgesetzes über Kapitalanlagefonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen wurden eingehalten. Linz, am 3. September 2004 KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft (Mag. Martha Kloibmüller) Wirtschaftsprüfer und Steuerberater (Mag. Heinz Filnkößl) Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Rechenschaftsberichtes in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (zb Verkürzung oder Übersetzung in andere Sprachen) darf ohne unsere Genehmigung weder der Bestätigungsvermerk zitiert noch auf unsere Prüfung verwiesen werden. Seite 14

Steuerliche Behandlung der Ausschüttung (AT000063246/8) vom 4.2.2004 bis zum 31.7.2004 Ausschüttung am 15.10.2004 Privatanleger Betriebl. Anleger Betriebl. Anleger Privatstiftung Natürliche Person Juristische Person (Einkünfte aus Kapitalvermögen) EUR EUR EUR EUR Ausschüttung vor Abzug der KESt (KEST II und III) 100,7650 100,7650 100,7650 100,7650 Einbehaltene in- und ausländische Abzugssteuern 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Steuerpflichtige ausschüttungsgleiche Substanzgewinne 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Ertrag 100,7650 100,7650 100,7650 100,7650 Steuerfreie ausgeschüttete Substanzgewinne 0,0001 - - 0,0001 Verbleibender Ertrag 100,7649 100,7650 100,7650 100,7649 Hievon endbesteuert 100,7649 100,7649 - - In der Privatstiftung steuerfrei 1) 0,0000 Kapitalvermögen 0,0000 bzw. aus Gewerbebetrieb 0,0001 für KöSt relevant 3) 100,7650 100,7649 Im Ausland entrichtete Steuern: anrechenbar 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 rückforderbar 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Österr. KESt I (auf Dividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Österr. KESt II (auf Zinsen) 2) 25,2066 25,2066 25,2066 0,0000 Österr. KESt III (auf Substanzgewinne) 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Erbschaftssteuerwert 0,0000 - - - Zinserträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen 100,7649 100,7649 100,7649 0,0000 Substanzgewinne, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 1) In der Privatstiftung nur steuerfrei, wenn keine Entlastung aufgrund eines DBA erfolgt. 2) Sämtliche KESt II entfallen bei betrieblichen Anlegern/juristischen Personen, wenn eine KESt-Befreiungserklärung vorliegt; Privatstiftungen sind ex lege von sämtlichen KESt II befreit; KESt III entfällt auch bei betrieblichen Anlegern/natürlichen Personen bei Vorliegen einer Betriebsvermögenserklärung. Der jeweilige KESt-Betrag wird auf das Konto des Anlegers überwiesen. 3) Dieser Betrag unterliegt in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung. Alle Angaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Seite 15

Verwaltete Kapialanlagefonds per 31.07.2004 Publikumsfonds Kategorie Veranlagungsschwerpunkt AFP 100 Select Miteigentumsfonds gem. 20a InvFG 100 % Aktien AFP 50 Select Miteigentumsfonds gem. 20a InvFG 50 % Aktien/ 50 % Anleihen INVESCO Euro Rentenfonds Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG 100 % Anleihen INVESCO Extra Income Bond Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG 100 % Anleihen INVESCO US Core Equity Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG Amerikanische Aktien INVESCO Vorsorgefonds Miteigentumsfonds gem. 20a InvFG 40 % Aktien/ 60 % Anleihen K 2005 Exklusivfonds Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG 100 % Anleihen K 69-Fonds Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG Internationale Anleihen + Emerging Markets K 80 Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG Euroland Kest-frei Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG 100 % Anleihen KEPLER Dachfonds Ausgewogen Miteigentumsfonds gem. 20a InvFG 50 % Anleihenfonds, 50 % Aktienfonds KEPLER Dachfonds Biotech & Pharma Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG 100 % Aktienfonds KEPLER Dachfonds Dynamisch Miteigentumsfonds gem. 20a InvFG 20 % Anleihenfonds, 80 % Aktienfonds KEPLER Dachfonds Solide Miteigentumsfonds gem. 20a InvFG 80 % Anleihenfonds, 20 % Aktienfonds KEPLER Dachfonds Zukunft Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG 100 % Aktienfonds KEPLER Dollar Rentenfonds Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG Dollar Renten KEPLER Emerging Markets Rentenfonds Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG 100 % Anleihen KEPLER Ethik Aktienfonds Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG 100 % Aktien KEPLER Ethik Rentenfonds Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG internat. Anleihen KEPLER Europa Aktienfonds Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG Europäische Aktien KEPLER Europa Rentenfonds Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG Europäische Renten KEPLER Global Aktienfonds Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG Internationale Aktien KEPLER Global Rentenfonds Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG Internationale Anleihen KEPLER High Grade Corporate Rentenfonds Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG Internationale Unternehmensanleihen KEPLER High Yield Corporate Fonds Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG Unternehmensanleihen KEPLER Liquid Rentenfonds Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG Geldmarktnahe Veranlagung KEPLER Netto Rentenfonds Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG Internationale Anleihen KEPLER Österreich Aktienfonds Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG Aktien österreichischer Unternehmen KEPLER Pensionsfonds Ertrag Pensionsinvestmentfonds 50 % Aktien/ 50 % Anleihen KEPLER Pensionsfonds Sicherheit Pensionsinvestmentfonds 30 % Aktien/ 70 % Anleihen KEPLER Pensionsfonds Wachstum Pensionsinvestmentfonds 70 % Aktien/ 30 % Anleihen KEPLER Small Cap Aktienfonds Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG Internationale kleinkapitalisierte Aktien KEPLER Sustainability Aktienfonds Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG 100 % Aktienfonds KEPLER Tech Aktienfonds Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG Technologie KEPLER US Aktienfonds Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG US Aktien KEPLER Vorsorge Mixfonds Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG 60 % europ. Renten, 40 % Aktien KEPLER Vorsorge Rentenfonds Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG ATS-Renten (Österr. Emittenten, mündels.) Portfolio Management AUSGEWOGEN Miteigentumsfonds gem. 20a InvFG 50 % Aktien/ 50 % Anleihen Portfolio Management DYNAMISCH Miteigentumsfonds gem. 20a InvFG 70 % Aktien/ 30 % Anleihen Portfolio Management PROGRESSIV Miteigentumsfonds gem. 20a InvFG 100 % Aktien Portfolio Management SOLIDE Miteigentumsfonds gem. 20a InvFG 30 % Aktien/ 70 % Anleihen PRIVAT BANK Global Aktienfonds (K 65) Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG Internationale Aktien PRIVAT BANK Global Rentenfonds (K 70) Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG Internationale Anleihen Starfonds Best European Equity Miteigentumsfonds gem. 20a InvFG Europäische Aktien Starfonds Best World Equity Miteigentumsfonds gem. 20a InvFG Aktienfonds Starfonds Global Portfolio Miteigentumsfonds gem. 20a InvFG 100 % Aktien Starmix Ausgewogen Miteigentumsfonds gem. 20a InvFG 40 % Aktien/ 60 % Anleihen Starmix Konservativ Miteigentumsfonds gem. 20a InvFG 20 % Aktien/ 80 % Anleihen VONTOBEL EUROPÄISCHER ANLEIHEFONDS (EUR) Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG Europäische Anleihen VONTOBEL INTERNATIONALER ANLEIHEFONDS (EUR) Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG Internationale Anleihen VONTOBEL LIQUIDITÄTSFONDS (EUR) Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG Geldmarktnahe Veranlagung VONTOBEL MÜNDELSICHERER ANLEIHEFONDS (EUR) Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG Mündels. Anl., österr. Emittenten in EUR Woman's World Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG 100 % Aktien Seite 16

Spezial- u. Großanlegerfonds K 1 K 64 KEPLER Star 1 K 2 K 66 KEPLER Star 2 K 3 K 68 KEPLER Star 3 K 4 K 72 KEPLER Star 4 K 5 K 74 KEPLER V 1832 K 8 K 75 Pension High Yield 1 K 9 K 77 Pension Income D 2 K 10 K 88 PRIVAT BANK Dynamik Aktienfonds K 11 K 90 PRIVAT BANK ECI K 14 K 100 PRIVAT BANK ISIS K 16 K 110 PRIVAT BANK JWE 01 K 17 K 115 PRIVAT BANK K 555 K 18 K 220 PRIVAT BANK Linz K 20 K 380 PRIVAT BANK NOVA K 21 K 1917 PRIVAT BANK Titan Dachfonds K 22 K 2003 PRIVAT BANK VALERE K 29 ASDF 2001 PRIVAT BANK Wien K 31 Dachfonds St. Anton UNIQA World Selection K 47 HP-Fonds V 101-Fonds K 50 Keine Sorgen Aktiv - VLV Aktiv V 102-Fonds K 51 Keine Sorgen Ausgewogen - VLV Konservativ V 103-Fonds K 52 Keine Sorgen Top - VLV Offensiv V 104-Fonds K 56 KEPLER Dachfonds 1999 V 47-Fonds K 57 KEPLER Dachfonds Hoffnung V 54-Fonds K 58 KEPLER Dachfonds Linz Vorsorgezertifikat-Fonds K 60 KEPLER Horch 1 K 61 KEPLER INVEST 2000+ K 62 KEPLER IS+SE K 63 KEPLER SE Seite 17

gültig ab 13.02.2004 1 Allgemeine Fondsbestimmungen zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Anteilinhabern und der KEPLER-Fonds Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. (nachstehend "Kapitalanlagegesellschaft" genannt) für den von der Kapitalanlagegesellschaft verwalteten Kapitalanlagefonds, die nur in Verbindung mit den für den jeweiligen Kapitalanlagefonds aufgestellten besonderen Fondsbestimmungen gelten: 1 Grundlagen Die Kapitalanlagegesellschaft unterliegt den Vorschriften des österreichischen Investmentfondsgesetzes 1993 in der jeweils geltenden Fassung (nachstehend "InvFG" genannt). 2 Miteigentumsanteile 1. Das Miteigentum an den zum Kapitalanlagefonds gehörigen Vermögenswerten ist in gleiche Miteigentumsanteile zerlegt. Die Anzahl der Miteigentumsanteile ist nicht begrenzt. 2. Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert. Nach Maßgabe der besonderen Fondsbestimmungen können die Anteilscheine in mehreren Anteilscheingattungen ausgegeben werden. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden ( 24 Depotgesetz in der jeweils geltenden Fassung) dargestellt. 3. Jeder Erwerber eines Anteilscheines erwirbt in der Höhe der darin verbrieften Miteigentumsanteile Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds. Jeder Erwerber eines Anteiles an einer Sammelurkunde erwirbt in der Höhe seines Anteiles an den in der Sammelurkunde verbrieften Miteigentumsanteilen Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds. 4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf mit Zustimmung ihres Aufsichtsrates die Miteigentumsanteile teilen (splitten) und zusätzliche Anteilscheine an die Anteilinhaber ausgeben oder die alten Anteilscheine in neue umtauschen, wenn sie zufolge der Höhe des errechneten Anteilswertes ( 6) eine Teilung der Miteigentumsanteile als im Interesse der Miteigentümer gelegen erachtet. 3 Anteilscheine und Sammelurkunden 1. Die Anteilscheine lauten auf Inhaber. 2. Die Sammelurkunden tragen die handschriftlichen Unterschriften des Vorsitzenden des Aufsichtsrates sowie zweier Geschäftsleiter der Kapitalanlagegesellschaft. 4 Verwaltung des Kapitalanlagefonds 1. Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, über die Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds zu verfügen und die Rechte aus diesen Vermögenswerten auszuüben. Sie handelt hierbei im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber. Sie hat die Interessen der Anteilinhaber und die Integrität des Marktes zu wahren, die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters im Sinne des 84 Abs. 1 Aktiengesetz anzuwenden und die Bestimmungen des InvFG sowie die Fondsbestimmungen einzuhalten. Die Kapitalanlagegesellschaft kann sich bei der Verwaltung des Kapitalanlagefonds Dritter bedienen und diesen auch das Recht überlassen, im Namen der Kapitalanlagegesellschaft oder im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber über die Vermögenswerte zu verfügen. 2. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds weder Gelddarlehen gewähren noch Verpflichtungen aus einem Bürgschafts- oder einem Garantievertrag eingehen. 3. Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds dürfen außer in den - laut den besonderen Fondsbestimmungen - vorgesehenen Fällen nicht verpfändet oder sonst belastet, zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden. 4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds keine Wertpapiere, Geldmarktinstrumente oder ander Finanzanlagen gem. 20 und 21 InvFG verkaufen, die im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses nicht zum Fondsvermögen gehören. 5 Depotbank Die im Sinne des 23 InvFG bestellte Depotbank ( 13) führt die Depots und Konten des Kapitalanlagefonds und übt alle übrigen ihr im InvFG sowie in den Fondsbestimmungen übertragenen Funktionen aus. 6 Ausgabepreis und Anteilswert 1. Die Depotbank hat den Wert eines Anteiles (Anteilswert) für jede Anteilscheingattung jedesmal dann zu errechnen und den Ausgabepreis und Rücknahmepreis ( 7) zu veröffentlichen, wenn eine Ausgabe oder eine Rücknahme der Anteile

2 stattfindet, mindestens aber zweimal im Monat. Der Wert eines Anteiles ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte, der zu ihm gehörigen Wertpapiere und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Kapitalanlagefonds gehörenden Geldmarktinstrumente und Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte, abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln. Der Ermittlung der Kurswerte werden die letztbekannten Börsekurse bzw. Preisfeststellungen zugrundegelegt. 2. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft. Der sich ergebende Preis wird aufgerundet. Die Höhe dieses Aufschlages bzw. der Rundung ist in den besonderen Fondsbestimmungen ( 25) angeführt. 3. Der Ausgabepreis und der Rücknahmepreis werden für jede Anteilscheingattung in der Investmentfondsbeilage zum Kursblatt der Wiener Börse veröffentlicht. 7 Rücknahme 1. Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein Anteil an dem Kapitalanlagefonds zum jeweiligen Rücknahmepreis auszuzahlen, und zwar gegebenenfalls gegen Rückgabe des Anteilscheines, der noch nicht fälligen Erträgnisscheine und des Erneuerungscheines. 2. Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Wert eines Anteiles, abzüglich eines Abschlages und/oder einer Abrundung, soweit dies in den besonderen Fondsbestimmungen ( 25) angeführt ist. Die Auszahlung des Rücknahmepreises sowie die Errechnung und Veröffentlichung des Rücknahmepreises gem. 6 kann unter gleichzeitiger Mitteilung an die Finanzmarktaufsicht vorübergehend unterbleiben und vom Verkauf von Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds sowie vom Eingang des Verwertungserlöses abhängig gemacht werden, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die dies unter Berücksichtigung berechtigter Interessen der Anteilinhaber erforderlich erscheinen lassen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Kapitalanlagefonds 5 v.h. oder mehr seines Fondsvermögens in Vermögenswerte investiert hat, deren Bewertungskurse aufgrund der politischen oder wirtschaftlichen Situationen ganz offensichtlich und nicht nur im Einzelfall nicht den tatsächlichen Werten entsprechen. 8 Rechnungslegung 1. Innerhalb von 4 Monaten nach Ablauf des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß 12 InvFG erstellten Rechenschaftsbericht. 2. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten sechs Monate des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß 12 InvFG erstellten Halbjahresbericht. 3. Der Rechenschaftsbericht und der Halbjahresbericht werden in der Kapitalanlagegesellschaft und in der Depotbank zur Einsicht aufgelegt. 9 Behebungszeit für Erträgnisanteile Der Anspruch der Anteilinhaber auf Herausgabe der Erträgnisanteile verjährt nach Ablauf von fünf Jahren. Solche Erträgnisanteile sind nach Ablauf der Frist als Erträgnisse des Kapitalanlagefonds zu behandeln. 10 Veröffentlichung Auf alle die Anteilscheine betreffenden Veröffentlichungen - ausgenommen die Verlautbarung der gemäß 6 ermittelten Werte - findet 10 Kapitalmarktgesetz Anwendung. Die Veröffentlichung erfolgt entweder durch vollständigen Abdruck im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder, indem Exemplare dieser Veröffentlichung in der Kapitalanlagegesellschaft und den Zahlstellen in ausreichender Zahl und kostenlos zur Verfügung gestellt werden, und das Erscheinungsdatum und die Abholstellen im Amtsblatt zur Wiener Zeitung kundgemacht wurden. 11 Änderung der Fondsbestimmungen Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Fondsbestimmungen mit Zustimmung des Aufsichtsrates und mit Zustimmung der Depotbank ändern. Die Änderung bedarf ferner der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht. Die Änderung ist zu veröffentlichen. Sie tritt mit dem in der Veröffentlichung angegebenen Tag, frühestens aber 3 Monate nach der Veröffentlichung in Kraft. 12 Kündigung und Abwicklung 1. Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Verwaltung des Kapitalanlagefonds nach Einholung der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens sechs Monaten bzw. sofern das Fondsvermögen 370.000 unterschreitet, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch öffentliche Bekanntmachung ( 10) kündigen.

3 2. Endet das Recht der Kapitalanlagegesellschaft zur Verwaltung des Kapitalanlagefonds, so wird die Verwaltung oder Abwicklung nach den diesbezüglichen Bestimmungen des InvFG erfolgen. 12a Zusammenlegung oder Übertragung von Fondsvermögen Die Kapitalanlagegesellschaft kann das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds unter Einhaltung von 3 Abs. 2 bzw. 14 Abs. 4 InvFG mit Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds zusammenlegen oder das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds auf Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds übertragen bzw. Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds in das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds übernehmen.

4 Besondere Fondsbestimmungen für den, Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG (nachstehend "Kapitalanlagefonds"). Der Kapitalanlagefonds entspricht der Richtlinie 85/611/EWG. 13 Depotbank Depotbank ist die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich reg. Gen. m.b.h., Linz. 14 Zahl- und Einreichstellen, Anteilscheine 1. Zahl- und Einreichstelle für die Anteilscheine und Erträgnisscheine sind die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich reg. Gen. m.b.h., Linz und die Oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft, Linz. 2. Für den Kapitalanlagefonds werden Ausschüttungsanteilscheine ausgegeben. Die Kapitalanlagegesellschaft behält sich vor, auch Thesaurierungsanteilscheine mit KESt-Abzug und Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug auszugeben. Der Vertrieb der Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug erfolgt ausschließlich im Ausland. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden dargestellt. Effektive Stücke können daher nicht ausgefolgt werden. 3. Die Gutschrift der Ausschüttungen gem. 28 bzw. der Auszahlungen gemäß 29 erfolgt durch das jeweils für den Anteilinhaber depotführende Kreditinstitut. 15 Veranlagungsinstrumente und -grundsätze 1. Für den Kapitalanlagefonds dürfen nach Maßgabe der 4, 20, 20b und 21 InvFG und der 16ff der Fondsbestimmungen alle Arten von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten und anderen liquiden Finanzanlagen erworben werden, sofern dadurch dem Grundsatz der Risikostreuung Rechnung getragen wird und die berechtigten Interessen der Anteilinhaber nicht verletzt werden. 2. Für den Kapitalanlagefonds werden die verschiedenen Vermögenswerte nach folgenden Veranlagungsgrundsätzen ausgewählt: - Wertpapiere (einschließlich Wertpapiere mit eingebetteten derivativen Instrumenten): Der Kapitalanlagefonds veranlagt in Anleihen schwerpunktmäßig internationaler Emittenten. Der Kapitalanlagefonds investiert dabei bis zu 100% in Wertpapiere, die bestimmte Forderungen verbriefen, sogenannte Asset Backed Securities. - Geldmarktinstrumente: Für den Kapitalanlagefonds können auch Geldmarktinstrumente erworben werden; diese spielen im Rahmen der Veranlagungsgrundsätze eine untergeordnete Rolle. - Anteile an Kapitalanlagefonds: Für den Kapitalanlagefonds können bis zu 10 % des Fondsvermögens Anteile anderer Kapitalanlagefonds gem. 17 dieser Fondsbestimmungen erworben werden, die ihrerseits überwiegend in Anleihen internationaler Emittenten investieren. - Sichteinlagen oder kündbare Einlagen: Der Kapitalanlagefonds kann auch Sichteinlagen und kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten halten; diese spielen im Rahmen der Veranlagungsgrundsätze eine untergeordnete Rolle. Kurzfristig kann der Kapitalanlagefonds im Rahmen von Umschichtungen des Fondsportefeuilles oder zur Minderung des Einflusses von möglichen Kursrückgängen bei Wertpapieren einen höheren Anteil an Sichteinlagen oder kündbaren Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten aufweisen. - Derivative Instrumente: Derivative Instrumente können im Rahmen der Veranlagung grundsätzlich verwendet werden. Das Gesamtrisiko derivativer Instrumente, die nicht der Absicherung dienen, darf 15 v.h. des Gesamtnettowertes des Fondsvermögens nicht überschreiten. 3. Werden für den Kapitalanlagefonds Wertpapiere und Geldmarktinstrumente erworben in die ein Derivat eingebettet ist, so hat dies die Kapitalanlagegesellschaft hinsichtlich der Einhaltung der 19 und 19a zu berücksichtigen. Anlagen eines Kapitalanlagefonds in indexbasierten Derivaten werden bei den Anlagegrenzen des 20 Abs. 3 Z 5, 6, 7 und 8d InvFG nicht berücksichtigt. 4. Der Erwerb nicht voll eingezahlter Geldmarktinstrumente und von Bezugsrechten auf solche Instrumente oder von nicht voll eingezahlten anderen Finanzinstrumenten ist bis zu 10 v.h. des Fondsvermögens zulässig. 5. Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, die von einem Mitgliedstaat einschließlich seinen Gebietskörperschaften, von einem Drittstaat oder von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten angehören, begeben oder garantiert werden, dürfen zu mehr als 35 v.h. erworben werden, sofern die Veran-

5 lagung des Fondsvermögens in zumindest sechs verschiedenen Emissionen erfolgt wobei die Veranlagung in ein und derselben Emission 30 v.h. des Fondsvermögens nicht überschreiten darf. 16 Börsen und organisierte Märkte 1. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dürfen erworben werden, wenn sie - an der Wertpapierbörse eines Mitgliedstaates amtlich notiert oder gehandelt werden oder - an einem anderen anerkannten, geregelten für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt eines Mitgliedstaates gehandelt werden oder - an einer im Anhang angeführten Börse eines Drittstaates amtlich notieren oder - an einem im Anhang angeführten anderen anerkannten, geregelten, für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt eines Drittstaates gehandelt werden, oder - die Emissionsbedingungen die Verpflichtung enthalten, daß die Zulassung zur amtlichen Notierung oder zum Handel an einer der vorgenannten Börsen oder zum Handel an einem der vorgenannten anderen Märkte beantragt wird und die Zulassung spätestens binnen eines Jahres ab Beginn der Ausgabe der Wertpapiere erfolgt. 2. Nicht auf einem geregelten Markt gehandelte Geldmarktinstrumente, die üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden, liquide sind und deren Wert jederzeit genau bestimmt werden kann, können für den Kapitalanlagefonds erworben werden, sofern die Emission oder der Emittent selbst den Vorschriften über den Einlagen- und den Anlegerschutz unterliegt und entweder - von einer zentralstaatlichen, regionalen oder lokalen Körperschaft oder der Zentralbank eines Mitgliedstaates, der Europäischen Zentralbank, der Europäischen Union oder der Europäischen Investitionsbank, einem Drittstaat oder, sofern dieser ein Bundesstaat ist, einem Gliedstaat der Föderation, oder von einer internationalen Einrichtung öffentlichrechtlichen Charakters, der mindestens ein Mitgliedstaat angehört, begeben oder garantiert werden, oder - von Unternehmen begeben werden, deren Wertpapiere an den unter Ziffer 1 - ausgenommen Neuemissionen - bezeichneten geregelten Märkten gehandelt werden, oder - von einem Institut begeben oder garantiert werden, das gemäß den im Gemeinschaftsrecht festgelegten Kriterien einer Aufsicht unterstellt ist, oder von einem Institut begeben oder garantiert werden, welches Aufsichtsbestimmungen unterliegt und diese einhält, die nach Auffassung der Finanzmarktaufsicht mindestens so streng sind wie die des Gemeinschaftsrechts, oder - von anderen Emittenten begeben werden, die einer Kategorie angehören, die von der Finanzmarktaufsicht zugelassen wurde, sofern für Anlagen in diesen Instrumenten Vorschriften für den Anlegerschutz gelten, die gleichwertig sind, und sofern es sich bei dem Emittenten entweder um ein Unternehmen mit einem Eigenkapital von mindestens EUR 10 Mio. handelt, das seinen Jahresabschluß nach den Vorschriften der Richtlinie 78/660/EWG erstellt und veröffentlicht, oder um einen Rechtsträger handelt, der innerhalb einer eine oder mehrere börsennotierte Gesellschaften umfassendenden Unternehmensgruppe für die Finanzierung dieser Gruppe zuständig ist, oder um einen Rechtsträger handelt, der die wertpapiermäßige Unterlegung von Verbindlichkeiten durch Nutzung einer von einer Bank eingeräumten Kreditlinie finanzieren soll. 3. Insgesamt dürfen bis zu 10 v.h. des Fondsvermögens in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die nicht die Voraussetzungen der Z 1 und 2 erfüllen, angelegt werden. 17 Anteile an Kapitalanlagefonds 1. Anteile an Kapitalanlagefonds (= Kapitalanlagefonds und Investmentgesellschaften offenen Typs), welche die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG erfüllen (OGAW), dürfen gemeinsam mit Kapitalanlagefonds gemäß nachstehender Z 2 bis zu 10 v.h. des Fondsvermögens erworben werden, sofern diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 v.h. des Fondsvermögens in Anteile anderer Kapitalanlagefonds investieren. 2. Anteile an Kapitalanlagefonds, welche die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG nicht erfüllen (OGA) und deren ausschließlicher Zweck es ist, - beim Publikum beschaffte Gelder für gemeinsame Rechnung nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapieren und anderen liquiden Finanzanlagen zu investieren und - deren Anteile auf Verlangen der Anteilinhaber unmittelber oder mittelbar zu Lasten des Vermögens der Kapitalanlagefonds zurückgenommen oder ausbezahlt werden,

6 dürfen gemeinsam mit Anteilen anderer Kapitalanlagefonds gemäß vorstehender Z 1 insgesamt bis zu 10 v.h. des Fondsvermögens erworben werden, sofern a) diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 v.h. des Fondsvermögens in Anteile anderer Kapitalanlagefonds investieren und b) diese nach Rechtsvorschriften zugelassen wurden, die sie einer Aufsicht unterstellen, welche nach Auffassung der Finanzmarktaufsicht derjenigen nach dem Gemeinschaftsrecht gleichwertig ist und ausreichende Gewähr für die Zusammenarbeit zwischen den Behörden besteht und c) das Schutzniveau der Anteilinhaber dem Schutzniveau der Anteilinhaber von Kapitalanlagefonds, die die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG erfüllen (OGAW), gleichwertig ist und insbesondere die Vorschriften für eine getrennte Verwahrung des Sondervermögens, die Kreditaufnahme, die Kreditgewährung und Leerverkäufe von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten den Anforderungen der Richtlinie 85/611/EWG gleichwertig sind, und d) die Geschäftstätigkeit Gegenstand von Halbjahres- und Jahresberichten ist, die es erlauben, sich ein Urteil über das Vermögen und die Verbindlichkeiten, die Erträge und die Transaktionen im Berichtszeitraum zu bilden. 3. Für den Kapitalanlagefonds dürfen auch Anteile an Kapitalanlagefonds erworben werden, die unmittelbar oder mittelbar von derselben Kapitalanlagegesellschaft oder von einer Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Kapitalanlagegesellschaft durch eine gemeinsame Verwaltung oder Beherrschung oder eine wesentliche direkte oder indirekte Beteiligung verbunden ist. 4. Anteile an ein und demselben Kapitalanlagefonds dürfen bis zu 10 v.h. des Fondsvermögens erworben werden. 18 Sichteinlagen und kündbare Einlagen Für den Kapitalanlagefonds dürfen Bankguthaben in Form von Sichteinlagen oder kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten gehalten werden. Es ist kein Mindestbankguthaben zu halten und das Bankguthaben ist der Höhe nach nicht begrenzt. 19 Derivate 1. Für den Kapitalanlagefonds können abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate), einschließlich gleichwertiger bar abgerechneter Instrumente erworben werden, die an einem der in 16 genannten geregelten Märkte gehandelt werden, wenn es sich bei den Basiswerten um Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und andere liquide Finanzanlagen im Sinne des 15, oder um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen handelt, in die der Kapitalanlagefonds gemäß seinen Veranlagungsgrundsätzen ( 15) investieren darf. 2. Das mit den Derivaten verbundene Gesamtrisiko darf den Gesamtnettowert des Fondsvermögens nicht überschreiten. Bei der Berechnung des Risikos werden der Marktwert der Basiswerte, das Ausfallrisiko, künftige Marktfluktuationen und die Liquidationsfrist der Positionen berücksichtigt. 3. Der Kapitalanlagefonds darf als Teil seiner Anlagestrategie Derivate innerhalb der in 20 Abs. 3 Z 5, 6, 7, 8a und 8d InvFG festgelegten Grenzen erwerben, sofern das Gesamtrisiko der Basiswerte diese Anlagegrenzen nicht überschreitet. 19a OTC-Derivate 1. Für den Kapitalanlagefonds können abgeleitete Finanzinstrumente, die nicht an einer Börse gehandelt werden (OTC- Derivate), erworben werden, sofern a) es sich bei den Basiswerten um solche gem. 19 Z 1 handelt, b) die Gegenparteien einer Aufsicht unterliegende Institute der Kategorien sind, die von der Finanzmarktaufsicht durch Verordnung zugelassen wurden, c) die OTC-Derivate einer zuverlässigen und überprüfbaren Bewertung auf Tagesbasis unterliegen und jederzeit auf Initiative des Kapitalanlagefonds zum angemessenen Zeitwert veräußert, liquidiert oder durch ein Gegengeschäft glattgestellt werden können und d) diese innerhalb der in 20 Abs. 3 Z 5, 6, 7, 8a und 8d InvFG festgelegten Grenzen veranlagt werden und das Gesamtrisiko der Basiswerte diese Anlagegrenzen nicht überschreitet. 2. Das Ausfallrisiko bei Geschäften eines Kapitalanlagefonds mit OTC-Derivaten darf folgende Sätze nicht überschreiten:

7 a) wenn die Gegenpartei ein Kreditinstitut ist, 10 v.h. des Fondsvermögens b) ansonsten 5 v.h. des Fondsvermögens. 20 Kreditaufnahme Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung des Kapitalanlagefonds kurzfristige Kredite bis zur Höhe von 10 v.h. des Fondsvermögens aufnehmen. 21 Pensionsgeschäfte Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, für Rechnung des Kapitalanlagefonds innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG Vermögensgegenstände mit der Verpflichtung des Verkäufers, diese Vermögensgegenstände zu einem im vorhinein bestimmten Zeitpunkt und zu einem im vorhinein bestimmten Preis zurückzunehmen, für das Fondsvermögen zu kaufen. 22 Zinsswaps Die Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG berechtigt, variable Zinsansprüche in festverzinsliche Zinsansprüche oder festverzinsliche Zinsansprüche in variable Zinsansprüche zu tauschen, soweit den zu leistenden Zinszahlungen gleichartige Zinsansprüche aus Vermögensgegenständen des Fondsvermögens gegenüberstehen. 23 Devisenswaps Die Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG berechtigt, Vermögensgegenstände des Fondsvermögens gegen Vermögensgegenstände, die auf eine andere Währung lauten, zu tauschen.

8 24 Wertpapierleihe Die Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG berechtigt, Wertpapiere bis zu 30 v.h. des Fondsvermögens im Rahmen eines anerkannten Wertpapierleihsystems an Dritte befristet unter der Bedingung zu übereignen, daß der Dritte verpflichtet ist, die übereigneten Wertpapiere nach Ablauf einer im vorhinein bestimmten Leihdauer wieder zurückzuübereignen. 25 Ausgabepreis und Rücknahmepreis Die Berechnung des Anteilswertes gemäß 6 erfolgt in EUR. Der Ausgabeaufschlag zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft beträgt 3 v.h.. Für die Ermittlung des Ausgabepreises wird der sich ergebende Betrag auf die nächsten 5 Cent aufgerundet. Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Anteilwert abgerundet auf die nächsten 5 Cent. Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Kapitalanlagegesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilscheinen vorübergehend oder vollständig einzustellen. 26 Rechnungsjahr Das Rechnungsjahr des Kapitalanlagefonds ist die Zeit vom 1.8. bis zum 31.7. des nächsten Kalenderjahres. 27 Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen Die Kapitalanlagegesellschaft erhält für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung bis zu einer Höhe von 0,90 v.h. des Fondsvermögens, die monatlich mit 1/12 aufgrund der Monatsendwerte errechnet wird. Die Kapitalanlagegesellschaft hat weiters Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen wie insbesondere Kosten für Pflichtveröffentlichungen, Depotgebühren, Prüfungs-, Beratungs- u. Abschlußkosten. 28 Verwendung der Erträgnisse bei Ausschüttungsanteilscheinen Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse sind nach Deckung der Kosten, soweit es sich um Zinsen und Dividenden handelt, zur Gänze, soweit es sich um Gewinne aus der Veräußerung von Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds einschließlich von Bezugsrechten handelt, nach dem Ermessen der Kapitalanlagegesellschaft an die Inhaber von Ausschüttungsanteilscheinen ab 15.10. des folgenden Rechnungsjahres auszuschütten, der Rest wird auf neue Rechnung vorgetragen. 29 Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen mit KESt-Abzug (Thesaurierer) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es ist bei Thesaurierungsanteilscheinen ab 15.10. ein gemäß 13 3. Satz InvFG ermittelter Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist. 29a Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Auslandstranche) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es wird keine Auszahlung gem. 13 3. Satz InvFG vorgenommen. Die Kapitalanlagegesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise von den depotführenden Stellen sicher, daß die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommen- oder Körperschaftssteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß 94 Z 5 des Einkommensteuergesetzes vorliegen. 30 Abwicklung Vom Nettoabwicklungserlös erhält die Depotbank eine Vergütung von 0,5 v.h. des Fondsvermögens. Anhang zu 16 Liste der Börsen mit Amtlichen Handel und von organisierten Märkten 1. Börsen mit amtlichem Handel und organisierten Märkten in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft Nach Artikel 16 der Richtlinie 93/22/EWG (Wertpapierdienstleistungsrichtlinie) muss jeder Mitgliedstaat ein aktuelles Verzeichnis der von ihm genehmigten Märkte führen. Dieses Verzeichnis ist den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission zu übermitteln.

9 Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten geregelten Märkte zu veröffentlichen. Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der geregelten Märkte größeren Veränderungen unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen Veröffentlichung eines Verzeichnisses im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften eine aktualisierte Fassung auf ihrer offiziellen Internetsite zugänglich machen: http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2002/c_280/c_28020021116de00020007.pdf 2. Börsen in europäischen Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft 2.1 Kroatien: Zagreb 2.2 Norwegen: Oslo 2.3 Polen: Warschau 2.4 Schweiz: Zürich, Genf, Basel 2.5 Slowakische Republik: Bratislava 2.6 Slowenien: Laibach (Ljubljana) 2.7 Tschechische Republik: Prag 2.8 Türkei: Istanbul (betr. Stock Market nur "National Market") 2.9 Ungarn: Budapest 2.10 Estland: Tallinn 3. Börsen in außereuropäischen Ländern 3.1 Australien: Sydney, Hobart, Melbourne, Perth 3.2 Argentinien: Buenos Aires 3.3 Brasilien: Rio de Janeiro, Sao Paulo 3.4 Chile: Santiago 3.5 Hongkong: Hongkong Stock Exchange 3.6 Indien: Bombay 3.7 Indonesien: Jakarta 3.8. Israel: Tel Aviv 3.9 Japan: Tokyo, Osaka, Nagoya, Kyoto, Fukuoka, Niigata, Sapporo, Hiroshima 3.10 Kanada: Toronto, Vancouver, Montreal 3.11 Korea: Seoul 3.12 Malaysia: Kuala Lumpur 3.13 Mexiko: Mexiko City 3.14 Neuseeland: Wellington, Christchurch/Invercargill, Auckland 3.15 Philippinen: Manila 3.16 Singapur: Singapur Stock Exchange 3.17 Südafrika: Johannesburg 3.18 Taiwan: Taipei 3.19 Thailand: Bangkok 3.20 USA: New York, American Stock Exchange (AMEX), New York Stock Exchange (NYSE), Los Angeles/Pacific Stock Exchange, San Francisco/Pacific Stock Exchange, Philadelphia, Chicago, Boston, Cincinnati 3.21 Venezuela: Caracas