Stadt Tecklenburg. Abwägung. Bebauungsplan Nr. 7 Howesträßchen 8. Änderung. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme. OT Tecklenburg Kreis Steinfurt

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Transkript:

Kreis Steinfurt Bebauungsplan Nr. 7 Howesträßchen 8. Änderung Städtebaulich-Planerische Stellungnahme Abwägung zu den Verfahrensschritten: Öffentliche Auslegung sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 13a Abs. 2 Nr. 1 i.v.m. 13 Abs. 2 und 3 sowie 3 Abs. 2 BauGB und 4 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Nachbarkommunen gemäß 2 Abs. 2 BauGB

Inhaltsverzeichnis Seite I. Träger öffentlicher Belange 1 1. Stadt Tecklenburg Fachbereich 30 1 2. Gemeinde Hagen a.t.w. 1 3. Gemeinde Ladbergen 1 4. Stadt Lengerich 1 5. Wasserversorgungsverband Tecklenburger Land 1 6. Amprion GmbH 1 7. Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen 1 8. IHK Nord Westfalen 1 9. Gemeinde Lotte 1 10. Baureferat der Evangelischen Kirche von Westfalen 1 11. Gemeinde Saerbeck 1 12. Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.v. Kreisverband Steinfurt 1 13. Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen 1 14. Deutsche Telekom Technik GmbH 1 15. Kreis Steinfurt 1 16. Abwasserwerk der Stadt Tecklenburg 2 17. LWL-Archäologie für Westfalen 2 18. Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen 3 19. SWL Verteilungsnetzgesellschaft mbh 3 20. Horst Marthen Städtereinigungsunternehmen GmbH & Co. KG 5

1 I. Träger öffentlicher Belange Von den nachstehenden Nachbarkommunen, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, wurden weder Anregungen noch Bedenken vorgetragen: 1. Stadt Tecklenburg Fachbereich 30 vom 28.11.2016 2. Gemeinde Hagen a.t.w. vom 01.12.2016 3. Gemeinde Ladbergen vom 02.12.2016 4. Stadt Lengerich vom 05.12.2016 5. Wasserversorgungsverband Tecklenburger Land vom 05.12.2016 6. Amprion GmbH vom 06.12.2016 7. Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen vom 13.12.2016 8. IHK Nord Westfalen vom 15.12.2016 9. Gemeinde Lotte vom 19.12.2016 10. Baureferat der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 21.12.2016 11. Gemeinde Saerbeck vom 27.12.2016 12. Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.v. Kreisverband Steinfurt vom 28.12.2016 13. Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 03.01.2017 14. Deutsche Telekom Technik GmbH vom 06.01.2017 15. Kreis Steinfurt vom 11.01.2017

2 Von den nachstehenden Nachbarkommunen, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind Stellungnahmen mit Anregungen bzw. Hinweisen eingegangen: 16. Abwasserwerk der Stadt Tecklenburg vom 01.12.2016 Um das Grundstück bei Starkregenereignissen vor wild abfließendem Oberflächenwasser des nördlich angrenzenden Parkplatzes zu schützen, wird die Anlegung von entsprechenden Schutzmaßnahmen gewünscht. Dem Hinweis wird gefolgt. Die Planzeichnung wird nachrichtlich um eine entsprechende Festsetzung ergänzt. 17. LWL-Archäologie für Westfalen vom 05.12.2016 Das LWL wünscht Ergänzungen in Bezug auf archäologische Belange in den Hinweisen zum Bebauungsplan. Dem Hinweis wird gefolgt. Nebenstehende Hinweise werden im Bebauungsplan ergänzt.

3 18. Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen vom 16.12.2016 a) zu a) Im Vorfeld zu diesem Bauleitplanverfahren wurde ein Straßenentwurf vom Ing.- Büro Tovar & Partner für die Zufahrt zum Grundstück erstellt und mit dem Landesbetrieb abgestimmt. Die entsprechende technische Zeichnung befindet sich in der Begründung zum Bebauungsplan. Die geforderten Sichtfelder befinden sich demnach sämtlich auf der Pagenstraße und somit außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes. Es können jedoch keine rechtsverbindlichen Festsetzungen außerhalb des Bebauungsplanes getroffen werden. Der Hinweis wird zurückgewiesen. b) zu b) Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 19. SWL Verteilungsnetzgesellschaft mbh vom 19.12.2016 Aus den beigefügten Plänen geht hervor, dass innerhalb des Geltungsbereiches keinerlei Leitungen oder Kabel verlegt sind, sondern nur auf der nördlich angrenzenden Parkplatzfläche. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

4

5 20. Horst Marthen Städtereinigungsunternehmen GmbH & Co. KG vom 23.12.2016 Bei der vorliegenden Planung handelt es sich um eine sog. Angebotsplanung. Nebenstehende Ausführungen sind bei der Konkretisierung der Ausführungsplanung zu beachten. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Bearbeitung und Verfahrensbetreuung: Osnabrück, den 16.01.2017 Lh/Sp-9276.012... (Der Bearbeiter)