PROF. DIPL.-ING. KLAUS LEGNER Bauwirtschaft und Baumanagement Construction industry / Construction management

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M6.1 Bauwirtschaft Bochum University 2016-17 Ü06: HOAI - weitere Honorarberechnungsbeispiele 1. Projektbeispiel: "Mehrgenerationen Wohnen Starnberg" Auf einem realen Grundstück in Starnberg wird eine neue Wohnanlage errichtet. Neben zwei existierenden Geschosswohnungsbauten bereits aus den 1980er Jahren, werden zwei weitere Baukörper als Neubau im Osten und Süden ergänzt. Die dadurch entstehende Hoflage ist mit einer Großtiefgarage unterkellert. Nun sollen Sie mit den Planungsleistungen für beide Bauabschnitte (BA 1- Neubauten BA-2 Modernisierung der Bestandsgebäude) beauftragt werden und das Projekt recht zügig umgesetzt werden. Der Bauherr benötigt für die Beauftragung kurzfristig ein Angebot für Ihre Architektenleistung. Sie einigen sich, dass die Häuser A+B+C zusammen modernisiert werden und zu einer Abrechnungseinheit gezählt werden. Es wird ein Umbauzuschlag von 25% vereinbart. Im Gegenzug wird auf die Berechnung der mit zu verarbeitenden Bausubstanz vom Architekturbüro verzichtet. Die Häuser D+E werden als eine Abrechnungseinheit neu errichtet, einschl. der Tiefgarage. Als Berechnungsgrundlage für das Architektenhonorar haben Sie folgende Angaben: BA 1: Häuser D+E Neubau, Mehrfamilienhaus mit mehr als 6 bis 19 Wohnungen, mittlerer Standard Bruttogrundfläche: BGF = 5.558,00 qm (Haus D+E, einschl. TG) Mehrfamilienwohnung mehr als 6 WE BA 2: Häuser A+B+C Altbau, Mehrfamilienhaus mit mehr als 6 bis 19 Wohnungen, mittlerer Standard Bruttogrundfläche: BGF = 6.830,00 qm (Haus A+B+C) Hinweis: Bei der KG 300 (Baukonstruktion) müssen ca. 30% der alten Bausubstanz erneuert werden, der Rest kann erhalten bleiben. Die Kostengruppe KG 400 (Technische Ausstattung) muss komplett erneuert werden. Vereinbarter Umbauzuschlag = 25% (keine mitzuverarbeitende Bausubstanz) Lineare Interpolationsformel: x = (a-b)/d * c + b 01

Bochum University 2. Aufgabe: Berechnen Sie das Architektenhonorar für die Grundleistungen nach HOAI 2013 für beide Bauabschnitte mit den o. g. Flächenangaben und den anzusetzenden Bauwerkskosten. - Die bereits im Wettbewerb gemachten Zeichnungen sollen in den Vorentwurf einfließen. Außerdem soll die Grundlagenermittlung LPH 01 nicht vergütet werden. Darüber hinaus wird vereinbart, das die Preissumme von brutto 25.000,00 von Ihrem Architektenhonorar abgezogen werden soll. - Des Weiteren sollen Sie prüfen, ob sich beide Bauabschnitte (BA 1 und BA 2) baurechtlich beim Bauaufsichtsamt Starnberg in Gänze umsetzen lassen? - Für die Gespräche mit seiner Bank wünscht er noch jeweils eine Visualisierung der Gesamtanlage und eine Nutzungskostenberechnung für die Neubauten Haus C+D. - Als Nebenkosten werden 3,0% pauschale vereinbart. Wie hoch ist das von Ihnen zu erwartende Architektenhonorar? Erstellen Sie hierzu ein entsprechendes Angebot. Bochum, 25.11.2016 Prof. Klaus Legner Lineare Interpolationsformel: x = (a-b)/d * c + b 02

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Musterhonorarrechnung Bochum Universitiy of Applied Sciences Gemeinnütziger Wohnungsbau Starnberg e.v z. H. Frau Oberweiß Himpselweg 15 89876 Starnberg Projekt: Mehrgenerationen Wohnen Starnberg Honorarangebot 16-100-101 Sehr geehrte Damen und Herren, vereinbarungsgemäß bieten wir Ihnen unsere Architektenleistung auf Grundlage unseres Wettbewerbsentwurfes und dem uns Architektenvertrag vom 20.09.2015 wie folgt an. Die zu ermittelnden anrechenbaren Kosten und das daraus vereinbarte Honorar entnehmen Sie bitte in unserer beiliegenden Anlage: 28.11.2016 Honorar BA 1 (Neubau BA D+E) Honorar BA 2 (Modernisierung BA A+B+C) abzügl. Wettbewerbshonorar netto Zwischensumme Mehrwertsteuer 19 % Angebotssumme netto brutto Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bereits jetzt können wir Ihnen bei der Umsetzung Ihres Bauvorhabens unser volles Engagement zusichern. Mit freundlichen Grüßen Die Architekten Stadtsparkasse Düsseldorf Konto 100 100 1001 BLZ 300 501 10 Anlage: Finanzamt Stuttgart St.-Nr. 931 500 8495 06 klaus.legner@hs-bochum.de