Stadt Frankfurt (Oder) Stadtverordnetenversammlung

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Transkript:

Stadt Frankfurt (Oder) Stadtverordnetenversammlung Beschlussvorlage SVV Vorlage-Nr: Status: Einreicher: Berichterstatter: Federführendes Amt: Datum: 16/SVV/0701 öffentlich Oberbürgermeister Dr. Martin Wilke Beigeordneter Markus Derling Bauamt 21.04.2016 Vorhabenbezogener Bebauungsplan VBP-32-002 "ALDI-Markt Berliner Chaussee" hier: Beschluss über den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VBP-32-002 "ALDI-Markt Berliner Chaussee" und dessen öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch Beratungsfolge: Datum Gremium 10.05.2016 Dezernentenberatung 01.06.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Umwelt 23.06.2016 Stadtverordnetenversammlung Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der vorliegende Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VBP-32-002 "ALDI-Markt Berliner Chaussee" bestehend aus dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan, dem Vorhaben- und Erschließungsplan und der Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt. 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der Begründung, VEP und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach 3 Abs.2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. 3. Die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die eingehenden Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sollen im Wege der Abwägung behandelt und der Stadtverordnetenversammlung zur Wertung vorgelegt werden. 4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Satzungsbeschluss mit dem Vorhabenträger die zur Vorbereitung, Durchführung und Finanzierung des geplanten Vorhabens erforderlichen Verträge kostenneutral abzuschließen. - weiter siehe Seite 2 - Vorsitzender Oberbürgermeister Mitzeichnung

5. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung die Satzung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan VBP-32-002 "ALDI-Markt Berliner Chaussee zum Beschluss vorzulegen. 6. Dieser Beschluss sowie Ort und Zeit der Beteiligung sind ortsüblich bekanntzumachen. Hinweis: Das Original des Bebauungsplanentwurfes sowie des Vorhaben- und Erschließungsplanes zum Vorhabenbezogener Bebauungsplan VBP-32-002 "ALDI- Markt Berliner Chaussee liegen während der Stadtverordnetenversammlung im Sitzungssaal aus und können im Bauamt eingesehen werden. 2

Darstellung des Beschlussgehaltes von Vorlagen 1. Veranlassung Die 16. Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt (Oder) hat am 11.02.2016 den Aufstellungsbeschluss über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan VBP-32-002 "ALDI-Markt Berliner Chaussee" gefasst. Der Vorhabenträger beabsichtigt, mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan die planungsrechtlichen Grundlagen für einen ALDI- Markt zu schaffen, der den jetzigen Standort Am Eisenwerk ersetzen soll. Die Stadtverordneten sollen über den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VBP-32-002 ALDI- Markt Berliner Chaussee entscheiden. 2. Begründung Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegt im Norden der Stadt südöstlich des Ortsteiles Kliestow an der Berliner Chaussee. Im Osten grenzt der Spitzkrugring mit Einmündung in die Berliner Chaussee, im Süd- Osten eine Parkplatz-Zufahrtsstraße parallel zum SMC, im Westen unbebaute Gewerbeflächen und im Norden die Berliner Chaussee an den Geltungsbereich. Der ca. 7.500m 2 umfassende Geltungsbereich des VBP überlagert einen Teilbereich des rechtsverbindlichen VEP-7.7-003 Spitzkrug- Multicenter. Die Planungsziele des bestehenden VEP enthalten Festsetzungen für eine Bebauung mit mehrgeschossigen Bürobauten mit Tiefgarage. Eine Umsetzung der Planungsziele in diesem Teilbereich des VEP erfolgte bis heute nicht. Der Standort ist verkehrstechnisch sehr gut und medientechnisch weitestgehend erschlossen. Die Fläche ist über den Spitzkrugring und die Berliner Chaussee an die Bundestraßen B 5 (Richtung Müncheberg, Berlin), die B 112 (Richtung Lebus, Kietz/Küstrin, nach Norden) und die B 112n (Verbindung nach Süden zur Autobahn A 12) angebunden. Der Vorhabenträger des VBP hat vor 13 Jahren den Lebensmittelmarkt am Eisenwerk 19 in Frankfurt (Oder) entwickelt und errichtet. Dieses Objekt ist hinsichtlich seines Marktauftritts und der Verkaufsfläche nicht mehr zeitgemäß. Geplant ist daher die Errichtung eines Neubaus für einen Lebensmittelmarkt mit einem um 200 m² Verkaufsfläche erweiterten Verkaufsraum sowie mit einer modernen Marktarchitektur passend zum Areal des SMC. Die Anpassung der Verkaufsfläche resultiert aus einer zeitgemäß kundenfreundlicheren Innenraum-Zonierung mit größeren Gangbreiten, modernerer Warenpräsentation, offenem Raumeindruck, Steigerung der Einkaufsqualität, wobei keine Erweiterung oder Vergrößerung des Sortiments erfolgt. Die geplante Verkaufsfläche beträgt maximal 1.000 m², so dass aus handelsfachlicher Sicht keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche der Stadt zu erwarten sind. 3

3. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung 3.1. Auswirkungen auf die Wirtschaft Es sind keine Auswirkungen auf die Wirtschaft zu erwarten. Es wurde im Vorfeld eine Auswirkungsanalyse zur städtebaulichen Bewertung der Standortverlagerung und Verkaufsflächenerweiterung eines ALDI- Lebensmitteldiscounters in der Stadt Frankfurt (Oder) (Dr. Ulrich Kollatz, BBE Handelsberatung GmbH, Uferstraße 21, 04105 Leipzig, Januar 2016) durchgeführt. Das Verträglichkeitsgutachten zeigt, dass durch die Standortverlagerung und Verkaufsflächenerweiterung des ALDI-Lebensmitteldiscounters an der Berliner Chaussee keine städtebaulich relevanten Auswirkungen zu erwarten sind. Des Weiteren verpflichtet sich der Vorhabenträger, dass er mit dem Freizug des Aldi- Marktes Eisenwerk 19 für die Zukunft auf die Rechtswirkungen der vorhandenen Baugenehmigung verzichtet und die Nutzung dieses Lebensmittelmarktes als Einzelhandelsstandort endgültig aufgibt. 3.2. Auswirkungen auf die Umwelt Im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wurde gemäß 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt. Im Ergebnis der Umweltprüfung konnte festgestellt werden, dass bei Umsetzung der ermittel-ten Kompensationsmaßnahmen keine erheblich nachteiligen Beeinträchtigungen für alle im 2 Abs. 1 UVPG genannten Schutzgüter verbleiben. Folgende Datengrundlagen wurden bei der Erarbeitung des Umweltberichts ausgewertet und berücksichtigt: Vorhaben- und Erschließungsplan VEP-7.7-003 aus dem Jahr 1992 einschließlich Begründung nach Angaben des Bauamtes der Stadtverwaltung liegt für das Vorhaben keine Grünordnungsplanung vor Fachinformationssystem Boden vom Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (http://www.geo.brandenburg.de/boden/) geotechnisches Gutachten Nummer 01.16.1021/1 vom 26. Februar 2016, IFB Eigenschenk + Partner GmbH Hydrogeologischen Karte der DDR im Maßstab 1 : 50.000, Landesamt für Geowissenschaften und Rohstoffe Brandenburg, Stand 1984 HOFFMANN, POMMER: Potentiell natürliche Vegetation in Berlin und Brandenburg, Potsdam, 2005 Stellungnahme vom Tiefbauamt / Infrastruktur Controlling der Stadt Frankfurt (Oder) vom 10. September 2015 Stellungnahme der Stadtwerke vom 8. März 2016 Stellungnahme der unteren Wasserbehörde der Stadt Frankfurt (Oder) vom 21. März 2016 Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Frankfurt (Oder) vom 24. März 2016 Stellungnahme der Frankfurter Wasser- und Abwasser GmbH vom 24. März 2016 Stellungnahme vom Landesbetrieb Straßenwesen vom 4. April 2016 Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt der Abteilungen Wasserwirtschaft und technischer Umweltschutz vom 4. April 2016 Stellungnahme des Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände vom 5. April 2016 4

3.3. Auswirkungen auf soziale Belange Es sind keine Auswirkungen auf soziale Belange zu erwarten. Die Einordnung am Ergänzungsstandort für großflächigen Einzelhandel SMC / Spitzkrugring erfolgt unter der Prämisse, grundsätzliche Versorgungsfunktionen für die angrenzenden Ortsteile zu übernehmen. Dies erfolgt in einem ergänzenden Preissegment zum Angebot im SMC. 4. Alternativen/andere Varianten und Auswirkungen Eine Alternative zur Aufstellung des VBP besteht darin, von der Planung abzusehen. Ohne den VBP würde das Planungsrecht des vorhandenen VEP bestehen bleiben. Der ALDI- Markt würde am Standort Eisenwerk verbleiben und könnte eine geplante Vergrößerung seiner Verkaufsfläche mit einer zeitgemäß kundenfreundlicheren Innenraumzonierung mit größeren Gangbreiten, modernerer Warenpräsentation, offenem Raumeindruck und der Steigerung der Einkaufsqualität, nicht umsetzen. 5. Folgen, falls der Beschluss nicht gefasst wird siehe Punkt 4 6. Finanz- bzw. vermögenswirtschaftliche Auswirkungen 6.1. Finanzielle Übersicht X nein keine haushaltsmäßige Berührung ja Mittelbedarf Maßnahme gesamt -./. zweckgebundene Mittel (Zuweisungen, Beiträge, u.ä.) - = Eigenanteil Stadt Frankfurt (Oder) - Produktkonto Planansatz 2013 Mehrbedarf Deckung Aufwand - - Auszahlung - - Ertrag Einzahlung Sind Folgekosten zu erwarten? X nein keine Folgekosten ja jährlicher laufender Aufwand -./. laufende Erträge - = jährliche Belastung Stadt Frankfurt (Oder) - 6.2. Erläuterungen zu Vermögensveränderungen, Ergebnishaushalt, Finanzhaushalt, Deckungen und Folgekosten: Im Antrag zur Aufstellung des VBP erklärt der Vorhabenträger, dass er alle durch das Planverfahren entstehenden Kosten tragen wird, des Weiteren erklärt er sein Einverständnis zum Abschluss eines Durchführungsvertrages mit der Stadt Frankfurt (Oder) gemäß 12 Baugesetzbuch in dem er die Verpflichtung zur Vorbereitung, Durchführung und Finanzierung des geplanten Vorhabens übernimmt. 5

Inwieweit eventuell Folgekosten durch Konkretisierungen im Verfahrensprozess entstehen, wird im Rahmen der weiteren Bearbeitung bestimmt und in der Beschlussvorlage zum Satzungsbeschluss detailliert dargestellt. Anlagen: - Anlage 1 Übersichtsplan - Anlage 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Stand: 11.04.2016) - Anlage 3Textliche Festsetzungen zum VBP (Stand: 11.04.2016) - Anlage 4 Begründung zum VBP (Stand:11.04.2016) - Anlage 5 Vorhaben- und Erschließungsplan VEP (Stand: 11.04.2016) Entscheidungsergebnis: einstimmig mit Mehrheit zurückgezogen Ja Nein Enthaltung lt. Beschlussvorlage abweichend abgelehnt zur Kenntnis genommen überwiesen Ausschließung 22 BbgKVerf Wiedervorlage Es wurden keine Ausschließungsgründe angezeigt. 6