Existenzgründung Der Weg in die Selbstständigkeit



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Transkript:

Existenzgründung Der Weg in die Selbstständigkeit AOK - Die Gesundheitskasse Soziale Absicherung in der Krankenund Pflegeversicherung Bad Tölz, 25. März 2011 - Die Gesundheitskasse

AGENDA Kranken- und Pflegeversicherung Freiwillige Versicherung Beiträge Versicherungsschutz Wahltarife 1

Krankenversicherung Beschäftigte Selbstständige pflichtversichert in einer gesetzlichen Versicherung freiwillig in einer gesetzlichen Versicherung oder privat versichert 2

Vorraussetzungen für die freiwillige Versicherung Vor Aufnahme der Selbstständigkeit zusammenhängend 12 Monate in den letzten 5 Jahren 24 Monate gesetzlich versichert 3

Beitrag in der Kranken- und Pflegeversicherung bemisst sich nach dem Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit Mindestbeitrag bemessen nach einer gesetzlich festgelegten Bemessungsgrundlage Höchstbeitrag bemessen nach der Beitragsbemessungsgrenze Mindestbemessungsgrundlage mit Existenzgründungszuschuss 4

Mindest- & Höchstbeitrag (+Existenzgründerzuschuss) in der KV Höchstbeitrag aus der Beitragsbemessungsgrenze 3.712,50 Beitrag 553,16 liegt das Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit zwischen diesen beiden Grenzen wird der monatliche Beitrag aus diesem Einkommen berechnet. Der Beitragssatz enspricht derzeit einem Wert von 14,9 %. Mindestbeitrag aus der Mindestbemessungsgrundlage (Mit Existenzgründerzuschuss) 1.916,25 Beitrag 285,52 1.277,50 Beitrag 190,35 5

Mindest- & Höchstbeitrag (+Existenzgründerzuschuss) in der PV Höchstbeitrag aus der Beitragsbemessungsgrenze 3.712,50 Beitrag 72,39 (Kinderlose 81,68 ) liegt das Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit zwischen diesen beiden Grenzen wird der monatliche Beitrag aus diesem Einkommen berechnet. Der Beitragssatz enspricht derzeit einem Wert von 1,95 % bzw. für kinderlose 2,20 %. Mindestbeitrag aus der Mindestbemessungsgrundlage (Mit Existenzgründerzuschuss) 1.916,25 Beitrag 37,37 (Kinderlose 42,16 ) 1.277,50 Beitrag 24,91 (Kinderlose 28,10 ) 6

Beitragspflichtig sind das Arbeitseinkommen aus der selbstständigen Tätigkeit (steuerlicher Gewinn) sowie alle sonstigen Einkünfte wie z. B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalerträge. Als Nachweis dieser Einkünfte wird der letzte Einkommenssteuerbescheid berücksichtigt. Zu Beachten: - Steuerbescheid ist solange maßgeblich bis ein Neuer vorgelegt wird - liegt noch kein Steuerbescheid vor wird das Einkommen von der Krankenkasse unter Vorbehalt festgesetzt - bei Erteilung des ersten Steuerbescheides erfolgt Neuberechnung rückwirkend ab Versicherungsbeginn was zu einer Nachberechnung bzw. einer Beitragserstattung folgen kann 7

Absicherung im Krankheitsfall seit 01. Januar 2009 gibt es keinen Anspruch auf Krankengeld mehr. Optional gibt es für Selbstständige und auch Existenzgründer zwei Möglichkeiten sich im Krankheitsfall abzusichern: gesetzlicher Krankengeldanspruch ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit zum allgemeinen Beitragssatz über Wahltarife einen Krankengeldanspruch realisieren der weitere Absicherungswünsche wie höheres oder früher einsetzendes Krankengeld absichert, zum Beispiel bereits während der ersten sechs Wochen 8

Versicherungsschutz bei der AOK Die AOK bietet einen familienfreundlichen Versicherungsschutz an. Und zwar sowohl in der Krankenversicherung als auch in der Pflegeversicherung. Vorteil des Ganzen, der sich speziell in der Gründungsphase finanziell rechnet ist die Versicherung der Familienmitglieder. Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung sind die Angehörigen bei Ihnen kostenlos mitversichert. Ausnahmen: selbst Mitglied einer Krankenversicherung eigenes monatliches Einkommen von mehr als 365 Euro bzw. 400 Euro bei Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung 9

Senken Sie Ihre Gesundheitskosten mit dem Selbstbehalttarif Ihrer AOK Ein Jahr lang ohne Einlösung eines Kassenrezeptes und Krankenhausaufenthalt? Der Top Bonus wartet auf Sie Bis zu 500 Euro Bonus überweisen wir Ihnen pro Jahr aufs Konto Der Bonus verkleinert sich nur, wenn im Laufe des Jahres Kassenrezepte eingelöst werden oder ein Krankenhausaufenthalt stattfindet Der reine Arztbesuch wird nicht mitgezählt Das finanzielle Risiko liegt bei 75 Euro im Jahr Mitversicherte sind nicht betroffen. Rezepte von mitversicherten Kindern werden nicht mitgezählt 10

Einkommen (jährlich) in Euro Grundbonu s in Euro Eigenbet. bei Arzneim., Heilm. in EUR Eigenbet. bei stat. KH- Aufenthalt in EUR bis 12.000 50 12,50 25,00 12.001 bis 18.000 100 25,00 50,00 18.001 bis 24.000 150 37,50 75,00 24.001 bis 30.000 200 50,00 100,00 30.001 bis 36.000 250 62,50 125,00 36.001 bis 42.000 350 87,50 175,00 ab 42.001 500 125,00 250,00 11

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und alles Gute für die Zukunft! 12