Allgemeine Informationen & aktueller Stand. SEPA-Basis-Lastschriften. EURO-Eil-Lastschriften. SEPA-Firmen-Lastschriften

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Transkript:

Agenda Allgemeine Informationen & aktueller Stand SEPA-Überweisung SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften EURO-Eil-Lastschriften SEPA-Firmen-Lastschriften Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen

Was ist SEPA? SEPA steht für Single Euro Payments Area = Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum Verschmelzung des Inlands-Zahlungsverkehrs und des EU-Zahlungsverkehrs Schritt zur Vollendung des EU-Binnenmarktes - Stärkung der europäischen Wirtschaft - Entwicklung einheitlicher europäischer ZV-Instrumente SEPA löst die nationalen Verfahren ab à SEPA betrifft alle!

Was ist von SEPA betroffen... Überweisungen Lastschriften Kartenzahlungen Es betrifft nicht: Schecks, Wechsel, Geldwechselgeschäfte, Wertpapier-Abwicklungssysteme

Wer ist von SEPA betroffen: Unternehmen, Vereine, Kommunen, die das Lastschrift- und Überweisungsverfahren nutzen Zahlungsverkehr in andere SEPA-Länder abwickeln Konten im EU-Binnenmarkt unterhalten heute bereits elektronischen Zahlungsverkehr betreiben und ihre Systeme umstellen müssen

Generelle Vorteile Einheitlicher europäischer Rechtsrahmen (Ausnahme: Schweiz, Monaco) Vereinheitlichung und Verkürzung von Fristen Europaweit transparente Preise Risikoreduktion durch Insolvenzfestigkeit der SEPA-Lastschrift und Unwiderrufbarkeit von Aufträgen Effektiveres Liquiditätsmanagement möglich Reduktion von Bankverbindungen im europäischen Zahlungsverkehr

Gültigkeitsbereich der SEPA 33 Staaten Alle 17 Euro-Staaten 11 EU-Mitglieder (ohne Euro-Bargeld) Norwegen, Island, Liechtenstein, Monaco* & Schweiz* * Teilnahme an SEPA aber keine Umsetzung der einheitlichen ZV-Richtlinie

SEPA-Zeitplan Januar 2008 Einführung SEPA-Überweisung 31. März 2012 die EU-Verordnung 260/2012 zur SEPA Migration tritt in Kraft November 2009 Einführung SEPA-Lastschrift November 2010 Alle Banken der -Zone müssen SEPA-Basis-Lastschriften akzeptieren 09. Juli 2012 Umdeutungsmöglichkeit für Einzugsermächtigungen 1. Februar 2014 Ablösung der nationalen ZV- Verfahren

Agenda Allgemeine Informationen & aktueller Stand SEPA-Überweisung SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften EURO-Eil-Lastschriften SEPA-Firmen-Lastschriften Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen

SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer, SCT) Einführung bereits Januar 2008 AWV-Meldepflicht besteht unverändert für Beträge von mehr als 12.500

IBAN only für DE-an-DE-Zahlungen Bei innerdeutschen Zahlungen kann ab Februar 2014 auf die Angabe des BIC verzichtet werden ( IBAN only ). Für grenzüberschreitende Zahlungen ist bis voraussichtlich Januar 2016 die zusätzliche Angabe des BIC erforderlich. Die Anpassung von Belegen Softwareprodukten und das Internet-Banking befinden sich in der Umsetzung.

IBAN + BIC = International Bank Account Number / BIC = Bank Identifier Code IBAN: DE 38 57391800 1234567890 ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Bankleitzahl (8) Kontonummer (10) BIC: GENO DE 61 BTT (Volksbank Bruchsal-Bretten eg) Der Kontoauszug Ihrer Volksbank Bruchsal-Bretten eg enthält schon seit geraumer Zeit diese Angaben. Auf Ihrer VR-BankCard (der Scheckkarte ) stehen diese Angaben auf der Rückseite zwischen dem Magnetstreifen und dem Unterschriftsfeld. 23.09.13. Nicole Lippold Zahlungsverkehrsbeauftragte

Agenda Allgemeine Informationen & aktueller Stand SEPA-Überweisung SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften EURO-Eil-Lastschriften SEPA-Firmen-Lastschriften Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen

SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit) Lastschrift-Arten: SEPA-Basis-Lastschrift (CORE) statt Einzugsermächtigung EURO-Eil-Lastschrift (COR1) statt Einzugsermächtigung SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B) statt Abbuchungsauftrag

SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit) Besonderheiten: Jeder Zahlungsempfänger benötigt eine Gläubiger-Identifikationsnummer Jeder Zahlungspflichtige erhält eine Mandatsreferenz Für jeden Lastschrifteinzug ist ein Mandat erforderlich Die Einreichung von Lastschriften ist nur noch beleglos möglich (auch keine Verarbeitung von Datenträgern (Disketten, USB-Sticks) Eine Vorabinformation Pre-Notification ist notwendig

Gläubiger-Identifikationsnummer Jeder Einreicher von Lastschriften benötigt eine Gläubiger-ID Anträge auf Erteilung einer Gläubiger-ID können ausschließlich elektronisch bei der Deutsche Bundesbank gestellt werden. Die Gläubiger-ID hat für Deutschland immer exakt 18 Stellen und setzt sich wie folgt zusammen: Aufbau der Gläubiger-Identifikationsnummer ISO-Ländercode DE 78 ZZZ 00000018353 Prüfziffer Geschäftsbereichskennung (Individuell nutzbar z.b. BUC = Buchhaltung LG1 = Lager1) Nationales Identifikationsmerkmal 23.09.13 Nicole Lippold Zahlungsverkehrsbeauftragte

Auf unserer Homepage www.vb-bruchsal-bretten.de befindet sich ein Link zur Beantragung der Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank

Mandatsreferenz Jede Lastschrift muss eine Mandatsreferenz ausweisen Die Mandatsreferenz dient in Verbindung mit der Gläubiger-ID der eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Mandats. Sie wird vom Lastschrifteinreicher individuell für jedes SEPA-Mandat vergeben Die Länge beträgt maximal 35 alphanumerische Zeichen (keine Leerzeichen) Der Aufbau wird vom Lastschrifteinreicher festgelegt (z. B. Kundennummer) Beispiel: Mandatsreferenz aus der Kombination Firmennamen und Kundennummer Maschinenfabrik Meyer GmbH Kundennummer (12345) MMG12345 23.09.13 Nicole Lippold Zahlungsverkehrsbeauftragte

Vorabankündigung (Pre-Notification) Verpflichtende Information des Einreichers an den Zahlungspflichtigen über die anstehende Lastschrift Der Zahlungspflichtige kann so für ausreichende Deckung sorgen Frist: spätestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit, wenn nichts anderes vereinbart Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Beträgen reicht eine einmalige Aufstellung z.b. pro Jahr (erste Fälligkeit beachten). Hinweis: Bei gleichbeibenden Beträgen und gleichen Terminen z.b. immer zum ersten eines Monats den Zusatz Sollte dieser Tag auf ein Wochenende oder Feiertag fallen erfolgt die Belastung auf dem darauffolgenden Werktag anbringen.

Vorabankündigung (Pre-Notification) Inhalt der Vorabankündigung: Belastungsbetrag Belastungstermin Gläubiger-Identifikationsnummer Mandatsreferenz Keine Formvorgabe, möglich sind z. B.: Brief, Vertrag, Rechnung, SMS, Telefon, E-Mail, Fax, Mitglieder- Zeitschrift, Einladung zur Hauptversammlung... Achtung: Die Verkürzung der Pre-Notification schriftlich fixieren. Eventuell AGB's ändern.

Agenda Allgemeine Informationen & aktueller Stand SEPA-Überweisung SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften EURO-Eil-Lastschriften SEPA-Firmen-Lastschriften Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen

SEPA-Lastschriften (CORE und COR1) 1. Mandatseinholung Zahlungspflichtiger 2. Mandat Zahlungsempfänger 3. Vorabinformation 6. Belastungsbuchung 4. transaktions- & mandatsbezogene Daten Clearing & Verrechnung 5. Weiterleitung aller Daten Bank des Zahlungspflichtigen Bank des Zahlungsempfängers 23.09.13 Nicole Lippold Zahlungsverkehrsbeauftragte

SEPA-Lastschriften (CORE und COR1) Muster-Mandat Zahlungsart: einmalig/wiederkehrend Muster GmbH, Musterstr. 1, 53111 Bonn Gläubiger-ID DE99ZZZ05678901234 Mandatsreferenz 987 543 CB 2 SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige die Muster GmbH, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Muster GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, Die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. 1. Daten des Gläubigers 2. Eindeutige Bezeichnung 3. Vorgegebener Mandatstext zweifache Weisung Name & Anschrift Kreditinstitut (Name und BIC) IBAN: DE BIC: Datum, Ort und Unterschrift 4. Daten des Zahlungspflichtigen 23.09.13 Nicole Lippold Zahlungsverkehrsbeauftragte

SEPA-Basis-Lastschrift (SDD CORE) Die SEPA-Basis-Lastschrift (SDD CORE) ist europaweit einsetzbar. Zahlungspflichtiger ist spätestens 14 Tage vor Fälligkeit über Betrag und Termin zu informieren ( Pre-Notification ), wenn nicht anderes vereinbart Späteste Einreichungsfrist bei der Bank des Zahlungsempfängers (6 bzw. 3 Bankarbeitstage vor Fälligkeit). Einer SEPA-Basis-Lastschrift kann innerhalb von 8 Wochen nach Kontobelastung widersprochen werden, so dass der Belastungsbetrag wieder gutgeschrieben wird. Bei einer nicht autorisierten Zahlung, d. h. Einzug ohne gültiges SEPA- Mandat, kann der Zahlungspflichtige innerhalb von 13 Monaten nach Belastung die Erstattung des Lastschriftbetrages verlangen.

Umdeutungslösung Zielsetzung: Nutzung der vorhandenen, vorliegenden gültigen Einzugsermächtigung mit Original-Unterschrift als SEPA-Mandat Die Umdeutung ist seit dem 9. Juli 2012 möglich Anstelle der Einholung eines separaten Mandats haben die Zahlungsempfänger die Möglichkeit, ihre Kunden schriftlich über den Schwenk von Einzugsermächtigungslastschriften auf SEPA-Basis- Lastschriften zu informieren unter Nennung von Gläubiger-ID, Mandatsreferenz und Umstellungstermin Umdeutung in Mandat ist erfolgt, wenn der Zahlungspflichtige nicht widerspricht Es ist keine explizite Zustimmung des Zahlungspflichtigen erforderlich 23.09.13 Nicole Lippold Zahlungsverkehrsbeauftragte

Musterbrief zur Umdeutung: Umstellung der Lastschrifteinzüge vom Einzugsermächtigungsverfahren auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und weitere Nutzung Ihrer Einzugsermächtigung Unsere Gläubiger-ID: DE00ZZZ00000000000 (Ihre Gläubiger-ID von der Deutschen Bundesbank) Ihre Mandatsreferenz: (Empfehlung Kunden- oder Mitgliedsnummer) <Anrede>, wir nutzen im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehung für Zahlungen den Lastschrifteinzug (Einzugsermächtigungsverfahren). Als Beitrag zur Schaffung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area - SEPA) stellen wir ab dem [ DATUM ] auf das europaweit einheitliche SEPA-Basis-Lastschriftverfahren um. Die von Ihnen bereits erteilte Einzugsermächtigung wird dabei als SEPA-Lastschriftmandat weitergenutzt. Dieses Lastschriftmandat wird durch - die oben genannte Mandatsreferenz und - unsere oben genannte Gläubiger-Identifikationsnummer gekennzeichnet, die von uns bei allen Lastschrifteinzügen angegeben werden. Da diese Umstellung durch uns erfolgt, brauchen Sie nichts unternehmen. Lastschriften werden weiterhin von Ihrem folgenden Konto eingezogen: IBAN: DE11 6639 1200 0001 2345 67 BIC: GENODE61BTT (Volksbank Bruchsal-Bretten eg) Sollten diese Angaben nicht mehr aktuell sein, bitten wir Sie um Nachricht. Ihre IBAN und den BIC finden Sie z. B. auch auf Ihrem Kontoauszug. Sofern Sie Fragen zu diesem Schreiben haben, kontaktieren Sie uns gerne.

Euro-Eil-Lastschrift (SDD COR1) Die SEPA-Lastschrift mit verkürzter Einreichungsfrist SEPA-Lastschrift (COR1) ab 4. November 2013 nur innerhalb Deutschlands einsetzbar, z. Zt. nicht europaweit Späteste Einreichungsfrist bei der Bank des Zahlungsempfängers 2 Bankarbeitstage vor Fälligkeit bei Erst- und Folgelastschrift) Es gilt das SEPA-Basislastschrift-Mandat (keine spezifischen Regelungen) Separate Vereinbarungen in Inkassovertrag mit der Bank ist notwendig! Zahlungspflichtiger ist spätestens 14 Tage vor Fälligkeit über Betrag und Termin zu informieren ( Pre-Notification ), wenn nicht anderes vereinbart Rückgaben bis 8 Wochen nach Belastung durch Zahlungspflichtigen möglich bei autorisierten Mandaten - Widerspruchsfrist Rückgaben bei nicht autorisierter Lastschrift bis 13 Monate möglich 23.09.13 Nicole Lippold Zahlungsverkehrsbeauftragte

Agenda Allgemeine Informationen & aktueller Stand SEPA-Überweisung SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften EURO-Eil-Lastschriften SEPA-Firmen-Lastschriften Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen

SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B) Zahlungspflichtiger 1. Mandatseinholung 2. Mandat 3. Vorabinformation Zahlungsempfänger 2b. Mandat 6. Belastungsbuchung 6a. Mandatsprüfung 4. transaktions- & mandatsbezogene Daten Bank des Zahlungspflichtigen Clearing & Verrechnung 5. Weiterleitung aller Daten Bank des Zahlungsempfängers 23.09.13 Nicole Lippold Zahlungsverkehrsbeauftragte

SEPA-Firmen-Lastschrift Muster-Mandat (SDD B2B) Zahlungsart: einmalig/wiederkehrend Muster GmbH, Musterstr. 1, 53111 Bonn Gläubiger-ID DE99ZZZ05678901234 Mandatsreferenz 987 543 CB 2 SEPA-Firmen-Lastschriftmandat Ich ermächtige die Muster GmbH, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Muster GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Dieses Lastschriftmandat dient nur dem Einzug von Lastschriften, die auf Konten von Unternehmen gezogen sind. Ich bin nicht berechtigt, nach der erfolgten Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen. Ich bin berechtigt, mein Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, Lastschriften nicht einzulösen. Name & Anschrift Kreditinstitut (Name und BIC) IBAN: DE 1. Daten des Gläubigers 2. Eindeutige Bezeichnung 3. Vorgegebener Mandatstext zweifache Weisung BIC: Datum, Ort und Unterschrift 4. Daten des Zahlungspflichtigen 23.09.13 Nicole Lippold Zahlungsverkehrsbeauftragte

SEPA-Firmen-Lastschrift (SDD B2B) Nur zwischen Nicht-Verbrauchern möglich Zahlungspflichtiger muss seiner Bank vor dem erstem Einzug eine Kopie des Mandats vorlegen Beleglose Einreichung bei Ihrer Bank spätestens 2 Tage vor Fälligkeit Bank des Zahlungspflichtigen ist zur Prüfung des Mandats verpflichtet Kein Widerspruch durch den Zahlungspflichtigen möglich Keine Umdeutung von Abbuchungsaufträgen möglich!

SEPA-Lastschriften Gesamtübersicht: -Wer darf mit wem?- * Verbraucher = natürliche Personen ** Nicht-Verbraucher = juristische Personen, Vereine, Selbstständige in ihrer Firmenrolle 23.09.13 Nicole Lippold Zahlungsverkehrsbeauftragte

Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften bzgl. der Einreichung bei der Bank des Zahlungsempfängers SEPA-Basis-Lastschrift (CORE) Termine Erst-Lastschrift und Einmal-Lastschrift Früheste Einreichung: 45 Kalendertage vor Fälligkeit Späteste Vorlage Einreichung bei Ihrer Bank: 6 Bankarbeitstage vor Fälligkeit Folge- und letztmalige Lastschrift Früheste Einreichung: 45 Kalendertage vor Fälligkeit Späteste Vorlage Einreichung bei Iher Bank: 3 Bankarbeitstage vor Fälligkeit Jede SEPA-Lastschrift ist eine Terminlastschrift! 23.09.13 Nicole Lippold Zahlungsverkehrsbeauftragte

Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften bzgl. der Einreichung bei der Bank des Zahlungsempfängers

Einreichungsbeispiel: SEPA-Basis-Lastschrift (CORE) 13.09. FR 14.09. SA 15.09. SO 16.09. MO 17.09. DI 18.09. MI 19.09. DO 20.09. FR 21.09. SA 22.09. SO 23.09. MO 24.09. DI 25.09. MI 26.09. DO 27.09 FR. 14 Kalender- Tage Vorabinformation Letzte Einreichung Erstlastschrift 6 Bankarbeitstage Letzte Einreichung Folgelastschrift 3 Bankarbeitstage Fälligkeits - datum

Agenda Allgemeine Informationen & aktueller Stand SEPA-Überweisung SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften EURO-Eil-Lastschriften SEPA-Firmen-Lastschriften Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen

Praktischer Umgang mit Mandaten Feste Vorgabe für die Gestaltung und Formulierung der Mandate Mandatstext in der Sprache des Zahlungspflichtigen oder zweisprachig (zusätzlich in Englisch) Wichtige Informationen erhalten Sie auch unter: www.sepadeutschland.de

Praktischer Umgang mit Mandaten Beschreibbare Mandatsvordrucke finden Sie auf unserer Homepage unter http://www.vb-bruchsal-bretten.de/sepa Das Mandat muss im Original aufbewahrt werden Der Zahlungspflichtige behält eine Kopie des Mandats Aufbewahrungspflicht mind. 14 Monate nach letztem Einzug Zahlungspflichtiger hat Recht auf Mandatsanforderung über seine Bank Ein Mandat verfällt 36 Monate nach letztem Lastschrifteinzug

Was ist zu tun? o o o o Haben Sie eine(n) SEPA-Verantwortliche(n) bestimmt? Haben Sie schon Ihre Gläubiger-ID bei der Deutschen Bundesbank beantragt? Haben Sie IBAN & BIC auf Ihren Briefbögen, Rechnungen etc. angedruckt? Kennen Sie IBAN & BIC Ihrer Geschäftspartner? o Haben Sie die Einzugsermächtigungen auf Vollständigkeit und Vorhandensein geprüft? (Liegt die Originalunterschrift vor?) o Frage nach Abbuchungsaufträgen o Wann und wie legen Sie Ihre Mandatsreferenz fest? 23.09.13 Nicole Lippold Zahlungsverkehrsbeauftragte

Was ist zu tun? o o Haben Sie die Lastschrifteninkassovereinbarungen mit Ihrer Bank aktualisiert? Wann beabsichtigen Sie auf SEPA umzustellen? o Nach Festlegung des Umstellungstermins: o o Wann beabsichtigen Sie Ihre Kunden über die Umdeutung zu informieren? Ab wann werden Sie nur noch SEPA-Mandate einholen? o Wie werden Sie Ihre Mandatsverwaltung organisieren? o Wie passen Sie Ihre Prozesse auf die neuen Vorlauffristen an? o Wie stellen Sie die Archivierung der Original-Mandate sicher? 23.09.13 Nicole Lippold Zahlungsverkehrsbeauftragte

Was ist technisch zu tun? Wurde bereits seitens Ihrer IT die Anpassung der technischen Voraussetzungen (z.b. Finanzabteilung / ZV Software) in die Wege geleitet? Buchhaltungssoftware, Warenwirtschaftssysteme, Online-Banking-Software, etc. Erfassung von IBAN und BIC in Kreditoren- und Debitoren-Stammdaten XML anstatt DTAUS (Format, Dateigröße) Verkürzter Verwendungszweck: 4 x 35 anstatt 14 x 27 Zeichen Trennung von Erst-und Folgelastschriften bei Datensatzerstellung

Wir machen den Weg frei! Informationen über unsere Homepage -> www.vb-bruchsal-bretten.de/sepa Bereitstellung von Checklisten Bereitstellung von SEPA-Vordrucken VR-IBAN-Konverter VR-Formatprüfer Wir helfen Ihnen bei der Beantragung der Gläubiger-ID Wir unterstützen Sie gerne sprechen Sie Ihre/n Berater/in an!

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!