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Allgemeine Fragen zum UV-Meldeverfahren

Transkript:

UV- Grund A07 A08 A09 B01 Erläuterung Angaben im Meldeverfahren Umsetzung in LODAS Umsetzung in Lohn und Gehalt Meldungen für Arbeitnehmer der - Angabe der Wurden die fiktiven Es sind keine zusätzlichen Unfallversicherungsträger Berufsgenossenschaft im Gefahrtarifstellen erfasst, Eingaben erforderlich. Meldegrund gilt für Arbeitnehmer von UV- Meldeverfahren zwingend sind keine zusätzlichen Trägern und bildet die fiktive erforderlich Eingaben erforderlich. Die Gefahrtarifstelle 77777777 ab. - Angabe der Mitgliedsnummer UV-Gründe werden vom Unternehmen ist Mitglied einer der Berufsgenossenschaft Rechenzentrum automatisch landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft entfällt umgesetzt. Meldegrund gilt für Unternehmen, die bei - UV-Entgelt und Arbeitsstunden einer landwirtschaftlichen (DBUV) sind mit Null zu Berufsgenossenschaft versichert sind und melden bildet die fiktive Gefahrtarifstelle 88888888ab. Diese Gefahrtarifstelle darf nur Unfallversicherungsträgern zugeordnet werden, die in der Anlage 19a des gem. Rundschreibens Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung vorweisen können. Beitrag zur Unfallversicherung wird nicht nach dem Arbeitsentgelt bemessen Diese Gefahrtarifstelle darf nur Unfallversicherungsträgern zugeordnet sein, die ihre Betriebsnummer in der Anlage 19 b des gem. Rundschreibens vorweisen können Entsparung von ausschließlich SVpflichtigem Wertguthaben Der UV-Grund B01 wird automatisch erzeugt, wenn Wertguthaben abgebaut wird, welches ab 01.01.2010 über die Stammlohnart 368 bzw. 369 angespart wurde Der Meldegrund wird automatisch gemeldet, wenn ein UV-freier Wertguthabenabbau durch eine Freistellung abgerechnet wird. Erfassen Sie den Beginn-

B02 Keine UV-Pflicht wegen Aktivieren Sie unter Personaldaten Allgemeine SV-Daten in der Unfallversicherung das keine UV- Pflicht bei (keine Ausstrahlung nach 4 SGB IV) Monat der Freistellung unter Mitarbeiter-Stammdaten Wertguthaben, Gruppe Allgemeine Angaben, Tabelle Zur Freistellung. Aktivieren Sie bei den betroffenen Mitarbeitern das keine UV-Pflicht bei (keine Ausstrahlung nach ³ 4 SGB IV) unter Mitarbeiter- Stammdaten Allgemeine SV-Daten, Unfallversicherung. B03 Versicherungsfreiheit in der Unfallversicherung Arbeitnehmer ist grundsätzlich von der Unfallversicherung befreit Der UV-Grund B03 wird erzeugt, wenn unter Personaldaten Allgemeine SV-Daten Unfallversicherung das Unfallversicherungspflicht deaktiviert ist Hinweis: Das unfallversicherungsplichtig muss deaktiviert sein. Der Meldegrund B03 wird erzeugt, wenn beim Mitarbeiter unter Stammdaten Allgemeine SV-Daten, Unfallversicherung die Unfallversicherungspflicht

B04 B05 Erreichen des Höchstjahresverdienstes in einer vorangegangenen Entgeltmeldung Entgelt wird in einer nächsten Meldung mit Grund der Abgabe 91 gemeldet. Ist die Höchstjahresarbeitsverdienstgrenze in der laufenden Lohnabrechnung erreicht worden, wird kein weiteres UV-Entgelt ermittelt und (intern) ein entsprechendes Kennzeichen gesetzt. Wird über diesen Zeitraum ohne UV-Entgelt eine DEÜV- Meldung erstellt, so wird der DBUV mit dem Meldegrund B04 versehen. Das gilt im Falle einer Nachberechnung auch rückwirkend. Der Meldegrund 91 wird erstellt, wenn eine Sondermeldung für die Sozialversicherung erfolgt, in der die Zuordnung des Entgelts in der SV von der Zuordnung des Entgelts in der UV abweicht. Dies ist der Fall bei Einmalbezügen/Sonstigen Bezügen mit Anwendung der Märzklausel mit und ohne Unterbrechung. ODER Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine unwiderruflich bezahlte Freistellung endet die UV- Pflicht und Keine UV-Pflicht bei (keine Ausstrahlung nach 4 SGB IV) deaktiviert sind. Sofern für ein Kalenderjahr mindestens zwei Zeiträume gemeldet werden müssen und in der vorherigen Meldung(en) in Summe bereits der Höchstjahresarbeitsverdienst gemeldet wurde, dann ist der UV-Grund B04 zu verwenden. Dies ist der Fall bei Einmalbezügen/Sonstigen Bezügen mit Anwendung der Märzklausel mit und ohne Unterbrechung und bei Einmalbezügen/Sonstigen Bezügen nach Austritt. Der UV-Grund B05 setzt nicht zwingend eine DEÜV- Meldung mit GD 91 voraus. Es reicht aus, dass das Entgelt in der UV einem

B06 B09 Entgelt wird in einer anderen Gefahrtarifstelle gemeldet Sonstige Sachverhalte, die kein UV-Entgelt in der Entgeltmeldung erfordern Dieser Meldegrund ist für DATEV Lohnabrechnungen nicht relevant. Die Verteilung erfolgt in en Lohnprogrammen prozentual. Der Meldegrund B09 wird für alle Meldegründe verwendet, die ohne UV-Entgelt und ohne anderen UV- Meldegrund aufbereitet werden. (Z. B. Bezug von Krankengeld) anderen Kalenderjahr zugeordnet wird. Sofern in einem Meldezeitraum ein Gefahrtarifstellenwechsel vorliegt und bereits mit der zuerst gültigen Gefahrtarifstelle der Höchstjahresarbeitsverdienst gemeldet wurde (in Summe unter Berücksichtigung von vorhergehenden Meldungen), dann wird für die später gültige Gefahrtarifstelle der UV- Grund B06 gemeldet. Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine unwiderrufliche, bezahlte Freistellung (bis zum Beschäftigungsende) vereinbaren, dann endet die UV-Pflicht mit Beginn der Freistellung. Für diesen Fall steht Ihnen der Ausfallschlüssel UB = Unwiderrufliche bezahlte Freistellung zur Verfügung. Dieser Ausfallschlüssel hat keine Auswirkung auf die Ermittlung der SV-Tage bzw. auf die DEÜV-Meldung, da

die Versicherungspflicht in der SV weiter besteht.