Gewaltanwendung unter und neben der UN-Charta

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Transkript:

Gewaltanwendung unter und neben der UN-Charta Von Christian Stelter C Duncker & Humblot Berlin

Inhaltsverzeichnis A. Einleitung: Untersuchungsgegenstand und Gang der Darstellung 17 B. Ein Wandel der tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten als Anlaß für eine kritische Bestandsaufnahme des bestehenden völkerrechtlichen Systems zur Regelung der Gewaltanwendung 19 I. Bereiche, die einem* Wandel in tatsächlicher Hinsicht oder einer veränderten Wahrnehmung unterlegen sind 19 1. Veränderte Wahrnehmungen bezug auf Verletzungen des Gewaltverbots ' nach Art. 2 Abs. 4 UN-Charta...' 19 2. Terrorismus als strukturelle Problemlage 21 3. Veränderte Möglichkeiten des Angriffs und der Verteidigung als instrumenteile Problemlagen,... 25 a) Infrastnikturelle Gegebenheiten (Luftverkehr, Seewege). 25 b) Veränderungen auf dem Datenverarbeitungs- und Telekommunikationssektor 25 (1) Durch moderne Technologie bewirkte Veränderungen auf dem öffentlichen und privaten Sektor -., 26 (2) Informätionsoperationen, 27 (a) Informationsoperationen als moderne Problemlage 27 (b) Logische Bomben 30 (c) Sniffer, 31 (d) Denial,of Service-Angriffe 31 (e) Computeryiren und -würmer...., 31 (f) Video morphing " 32 (g) Informationsblockade. 32 (h) IP-Spoofing, :.32 (i) Tatsächliche Zwischenfälle im Bereich der Informationsoperationen,..:,.. 33 c) Zunahme der Effizienz, Verfügbarkeit und Verbreitung von Massenvernichtungswaffen 35 II. Bereiche mit rechtlichem Wandel 37 1. Wirtschaftsvölkerrecht '.. 37 2. Internationaler Menschenrechtsschutz.. ; 38 a) Entwicklung, des internationalen Menschenrechtsschutzes 39 bj Schutz des Individuums durch völkerrechtliche Basisschutzregeln 40

10. Inhaltsverzeichnis c) Weitergehende völkerrechtliche Verträge zum Menschenrechtsschutz 42 (1) Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) 42 (2) Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (lpwirtr)"... :.../.., 44 (3) Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) 45 (a) Gewährleistete Rechte.... 46 (b) Zusatzprotokolle zur Europäischen Menschenrechtskonvention 46 (c) Durchsetzung der Konventionsrechte...., 47. (4) Weitere internationale Abkommen 48 (a) Amerikanische Konvention über Menschenrechte... : 48 (b) Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker 49 d) Verstärkung der Wirkkrafl der Menschenrechte als generelle Entwicklungslinie -. 49 C. Gewaltanwendung unter oder lieben der Charta - eine Bestandsaufnahme 51 I. Das Gewaltverbot nach Art. 2 Abs. 4 UN-Charta. 51 1. Inhalt des Begriffs der Gewalt,..,... 51 ä) Ausgangspunkt: Wortlaut des Art. '2 Abs. 4 UN-Charta 51 b) Art der Auslegung der UN-Charta 53 c) Gewalt im Sinne von Art. 2 Abs. 4 UN-Charta: Ein weites Begriffsverständnis mit sachlicher Einschränkung 60 d) Ausübung wirtschaftlichen und politischen Drucks 61 e) Gewaltanwendung ohne direkten Angriff mit Truppen 62 f) Der Sonderbereich der sog. Informationsoperationen 65 (1) Wortlaut 66 (2) Systematik 67 (3) Teleologische Auslegung.. ; 70 (a) Befücksichtiguhgsfähigkeit der Folgen der Operation 72 (b) Weitergehende Auslegung anhand einzelner Entscheidungskriterien 75 (c) Zwischenergebnis: Informationsoperätioneh de lege lata unter Berücksichtigung von Sinn, und Zweck des' Art. 2 Abs. 4 UN-Charta,..., 78 (4) Staatenpraxis :. 78 (a) Convention on Cybercrime 79 (b) Council Framework Decision on attacks against information Systems 79 (c) Weitere internationale Praxis,.... 80 (d) Zwischenergebnis bezüglich der Staatenpraxis 80 (5) Auslegungsergebnis. : 80 (6) Nichtvergleichbarkeit mit wirtschaftlichem lind politischem Druck als Lackmustest für die Einordnung von Informationsoperationen 81

Inhaltsverzeichnis 11 g) Gesamtbetrachtung zum Gewaltbegriff de lege lata 82 2. Fortgeltung des Gewaltverbots als zwingendes geschriebenes Recht... 84 a) Untersuchung des rechtlichen Fortbestands des Gewaltverbots... 85 (1) Gang der Darstellung 85 (2) Fragliches Außerkrafttreten des Art. 2 Abs. 4 UN-Charta 86 (a) Desuetudo 88 (aa) Nichtanwendung oder Verletzung einer vertraglichen Norm 90 (bb) Zurechenbarkeit zu einem Staat 93 (cc) Überzeugung von der Rechtmäßigkeit des Vorgehens bei den betroffenen Parteien 93 (dd) Kein Außerkrafttreten des Art. 2 Abs. 4 UN-Charta aufgrund von desuetudo 96 (b) Abänderndes Gewohnheitsrecht 97 (c) Unklarheit und Unbestimmtheit der Norm 99 (d) Clausula rebus sie stantibus 101 b) Zwischenergebnis: Fortbestand des Gewaltverbots 106 3. Regelungsbereich: Anwendung und Androhung von Gewalt 107 4. Einschränkungen des Gewaltverbots auf Tatbestandsebene 110 5. Gewohnheitsrechtliche Geltung des Gewaltverbots 113 a) Bedeutung des Gewohnheitsrechts neben der Charta-Bestimmung... 113 b) Gewaltverbot als Teil des Völkergewohnheitsrechts 114 6. Adressaten des Gewaltverbots 120 a) Zur Einhaltung verpflichtete Völkerrechtssubjekte 120 (1) Staaten 120 (2) De-Facto-Regime, 121 (3) Internationale Organisationen 127 (4) Individuen,. i 131 b) Durch das Gewaltverbot geschützte Subjekte 132 7. Gewaltverbot als ius cogens 135 Resolutionen nach Kapitel VII als Rechtfertigungsgrund 139 1. Die ursprüngliche Konzeption: Konzentration von erlaubten gewaltsamen Maßnahmen beim UN-Sicherheitsrat.' 139 a) Die Sonderabkommen nach Art. 43 UN-Charta als Ausgangspunkt der ursprünglichen Konzeption 141 b) Das NichtZustandekommen der Sonderabkommen. 142 2. Ermächtigung einzelner Staaten oder von Staatengruppen auf der Basis von Kapitel VII der UN-Charta 144 a) Voraussetzungen der Ermächtigung 145 (1) Praktische Bedeutung der Merkmale der Art. 3 9 ff. UN-Charta... 145 (2) Angriffshandlung 149 (3) Bruch des Friedens, 151

12 Inhaltsverzeichnis (4) Bedrohung des Friedens 153 b) Befugnis des UN-Sicherheitsrats zur Ermächtigung. 157 c) Anforderungen an die ermächtigenden Resolutionen 163 (1) Art der Ermächtigung 163 (2) Zeitliche Geltung...,.... 170 (3) Verhältnismäßigkeit der ermächtigenden Resolutionen 172 d) Rahfnenbedingungen der Gewaltausübung bei vorliegender Ermächtigung...,...,,, 174 e) Resolutionspraxis...., 177 III. Die (sonstigen) Einschränkungen des Gewaltverbots 184 1. Selbstverteidigung nach Art. 51 UN-Charta 184 a) Das naturgegebene" Selbstverteidigungsrecht 185 b) Das Verhältnis des Art. 51 UN-Charta zum gewohnheitsrechtlichen Selbsrverteidigungsrecht 187 c) Begriff des bewaffneten Angriffs im Sinne von Art. 51 ÜN : Chartä 192 (1) Begriffsbestimmung 192 (a) Unterscheidung zwischen Gewaltanwendung und bewaffnetem Angriff '. 195 (b) Bedeutung des bewaffneten Angriffs 197 (c) Bedeutung der UN-Generalversammlungs-Resolution 3314 für die Auslegung des Begriffs. 200 (d) Gewaltsame Maßnahmen gegen Staatsangehörige und Einrichtungen auf fremdem Staatsgebiet 203 (e) Zusammenfassung und Stellungnahme zu Maßnahmen unterhalb des bewaffneten Angriffs 208 (f) Schwere Menschenrechtsverletzungen als bewaffneter Angriff 210 (g) Informationsoperationen als bewaffnete Angriffe 211 (2) Urheber des bewaffneten Angriffs 214 (a) Staaten 215 (b) De-facto-Regime 215 (c) Maßnahmen durch.private, insbesondere durch internationale Terrororganisationen 216 d) Gegenwärtigkeit des bewaffneten Angriffs 226 (1) Mögliche zeitliche Konstellationen 227 (a) Selbstverteidigungsmaßnahmen als Reaktion auf einen bewaffneten Angriff 227 (b) Interzeptive Selbstverteidigung 227 (c) Präventive Selbstverteidigung 228 (d) Präemptive Selbstverteidigung 229 (e) Maßnahmen nach Abschluß eines bewaffneten Angriffs.... 230 (2) Bestehen des Gegenwärtigkeitserfordernisses im Rahmen des Art..51 UN-Charta 230

Inhaltsverzeichnis 13 (a) Das.Scheitern' des UN-Sicherheitsrats als möglicher Rechtsgrund für eine weite Auslegung des Art. 51 UN-Charta 232 (b) Die veränderte Bedeutung des internationalen Terrorismus und die Verfügbarkeit von Massenvernichtungswaffen als Gründe für eine weite Interpretation 235 (3.) Präventive und präemptive Selbstverteidigung nach Völkergewohnheitsrecht 240 (a) Präventives völkergewohnheitsrechtliches Selbstvefteidigungs- recht 240 (b) Präemptive Selbstverteidigung...,.: 245 e) Rechtsfolgen bei Eingreifen des Selbstverteidigungsrechts nach Art. 51 UN-Charta, 255' (1) Notifikätionspflicht 255 (-2)-Maßnahmen nur vorläufiger Natur als Grundprinzip ' '257 (3) Feststellung einer Selbstverteidigungssituation durch den UN- Sicherheitsrat 259' (4) Individuelle und kollektive Selbstverteidigung...:.... 260 (5) Geltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes 262 (a) Erforderlichkeit 264 (b) Angemessenheit 265 2. Die humanitäre Intervention 267 a) Keine Grundlage in der UN-Charta 268 b) Die humanitäre Intervention im Völkergewohnheitsrecht....268 3. Notstand..- 280 4. Rettung eigener Staatsangehöriger im Ausland 282 IV. Folgen einer Verletzung des Gewaltverbots. ;,284 D. lus ad bellum vor einem Wandel?..... ;... ; 287 I.' Festgestellte Regelungsdefizite...;.!...:.... 287 II. Reformmöglichkeiten im Bereich des Gewaltverbots 291 1. Reform von Kapitel VII der UN-Charta inklusive der Beschlußfassung 293 '2. Ei'weiterung des Selbstverteidigungsrechts und Schaffiing. neuer geschriebener Rechtfertigungsgründe.' 295 3. Ansätze auf der Basis der geltenden UN-Charta... 298 4. Schaffung ergänzender multilateraler Regelüngsinstrumente 300 III. Ausblick,., 301 Literaturverzeichnis 303 Sachregister 318