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Transkript:

Gemeinde Altenkunstadt Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Altenkunstadt Tag: Dienstag, 24.07.2012, 19.00 bis 22.00 Uhr Ort: Ortsbesichtigung, Sitzungszimmer des Rathauses Beschlussfähigkeit im Sinne des Art. 47 Abs. 2 GO war gegeben.

Tagesordnung zur Bau- und Umweltausschusssitzung am 24.07.2012 1. Ortsbesichtigungen 1.1 Vorplatz Feuerwehrgerätehaus Altenkunstadt wegen Errichtung von überdachten Stellplätzen 1.2 Sonstiges 2. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift des Bau- und Umweltausschusses vom 26.06.2012 3. Bauanträge und voranfragen 3.1 Neubau eines Bungalows mit Carport und Garage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 410/4, Gemarkung Altenkunstadt (Langheimer Straße 56, Altenkunstadt) 3.2 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 386/15, Gemarkung Altenkunstadt (Dietrich-Bonhoeffer-Str. 7, Altenkunstadt) 3.3 Sonstiges 4. Verkehrsrechtliche Angelegenheiten 4.1 Absperrung der Wegeverbindung vom Baugebiet Evangelische Kirche zum Wendehammer der Dr.-Martin-Luther-Straße 4.2 Sonstiges 5. Bekanntgaben und Anfragen

- 3-1. Ortsbesichtigungen 1.1 Vorplatz Feuerwehrgerätehaus Altenkunstadt wegen Errichtung von überdachten Stellplätzen 622 Der Ausschuss verschafft sich vor Ort einen Überblick über die räumliche Situation im Umfeld des Feuerwehrgerätehauses. Bei der anschließenden Diskussion im Sitzungszimmer des Rathauses ist erkennbar, dass die Meinungen hinsichtlich der Gestaltungsmöglichkeiten für die Schaffung von Stellplätzen bzw. Carports anstelle der alten Garagen auseinandergehen. Die Vertreter der Feuerwehr machen deutlich, dass sie diesen Platz für ihre eigenen Angelegenheiten nutzen möchten. Diesbezüglich liegt auch ein Schreiben von Kreisbrandrat Timm Vogler vor, in welchem dargelegt wird, dass die Stellplatzzahl am Feuerwehrhaus Altenkunstadt nicht eingehalten wird. Anstelle der geforderten 28 Stellplätze sind im Umfeld lediglich 17 Stellplätze vorhanden, die teilweise auch von den Anwohnern oder Kirchenbesuchern genutzt werden. Deshalb sollte der freiwerdende Platz als Parkfläche für Einsatzkräfte der Feuerwehr ausgewiesen werden. Hierzu erläutert Bautechniker Heiko Schiwatsch, dass die Errichtung einer Stützmauer vorgesehen ist, um den vorhandenen Hang abzusichern. Die Kosten für die Errichtung von Stellplätzen beziffert er nach einem Angebot der Firma Vogt, Burgkunstadt, auf ca. 15 000 netto. Eine Alternative wäre es, die vorhandene Rückwand der Garagen zumindest teilweise als Abstützung zu erhalten und zusammen mit den Zwischenwänden in die Abböschung mit einzubeziehen. Hier würde jedoch einiges an Stellfläche wegfallen. Erster Bürgermeister Vonbrunn hält es für die günstigste Lösung, die Garagen wegzureißen und den Hang abzuböschen. Die übrigbleibende Fläche könnte für die Belange der Freiwilligen Feuerwehr genutzt werden. Hierzu gibt es Widerspruch aus dem Gremium. Zum einen wird auf die Pflicht der Gemeinde zur Schaffung von Stellplätzen für die Mieter im Feuerwehrgerätehaus hingewiesen. Andererseits müssten zusätzliche Stellplätze für die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr im hinteren Bereich Wasserwerk/Bauhof geschaffen werden. 74/622/8 : 2 Einig war sich der Bau- und Umweltausschuss darüber, die bereits beschlossene Variante 2 über die Schaffung von überdachten Stellplätzen mit Zufahrt über die Nebenstraße am Wasserwerk nicht ausführen zu lassen. Der Beschluss aus der BA-Sitzung vom 24.04.2012, TOP I. 2 wird mit Stimmenmehrheit aufgehoben. Gleichzeitig wird der Planer Heiko Schiwatsch beauftragt zwei weitere Vorschläge vorzulegen. Dabei soll die eine Variante eine Abböschung des Geländes unter Erhalt der Hinterwand der Garagen als Abstützung vorsehen, wobei hier das Gespräch mit einem Statiker gesucht werden soll. Die andere Variante soll eine Stützmauer mit großen Steinen darstellen, um den Platz besser nutzen zu können. Gleichzeitig ist zu prüfen, ob weitere Stellplätze für die Feuerwehr und gegebenenfalls Mieter des Feuerwehrhauses im hinteren Bereich des Wasserwerkes/Bauhofes ausgewiesen werden können.

- 4-1.2 Sonstiges Hierzu liegt nichts vor. 2. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift des Bau- und Umweltausschusses vom 26.06.2012 75/024/9 : 1 Das Gremium genehmigt mehrheitlich die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Bauund Umweltausschusses vom 26.06.2012. Die Niederschrift der nichtöffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 26.06.2012 wird in zwei Exemplaren in Umlauf gegeben. Bis zum Ende der Sitzung werden keine Einwände dagegen erhoben. 3. Bauanträge und voranfragen 3.1 Neubau eines Bungalows mit Carport und Garage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 410/4, Gemarkung Altenkunstadt (Langheimer Straße 56, Altenkunstadt) 76/602/10 : 0 Antragsteller: Lück Ute und Uwe Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes Weidner und entspricht nicht den Festsetzungen hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen, der Dachform und neigung für Wohnhaus und Carport/Garage, der Überschreitung der Grundflächenzahl und der Grundstücksaufteilung. Einer jeweiligen Befreiung gemäß 31 Abs. 2 BauGB wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Gleichzeitig wird einer Abstandsflächenübernahme von 1,875 m auf die öffentliche Verkehrsfläche Fl.-Nr. 405, Gemarkung Altenkunstadt, zugestimmt. Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen einstimmig erteilt. 3.2 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 386/15, Gemarkung Altenkunstadt (Dietrich-Bonhoeffer-Str. 7, Altenkunstadt) 602 Antragsteller: Wagner Christian und Ronja Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes Evangelische Kirche (3./4. Änderung) und entspricht den Festsetzungen. Eine Genehmigungsfreistellung nach Art. 58 Abs. 1 BayBO kann seitens der Verwaltung erteilt werden. Das Vorhaben wird einvernehmlich zur Kenntnis genommen.

- 5-3.3 Sonstiges Hierzu liegt nichts vor. 4. Verkehrsrechtliche Angelegenheiten 4.1 Absperrung der Wegeverbindung vom Baugebiet Evangelische Kirche zum Wendehammer der Dr.-Martin-Luther-Straße 140 Der Vorsitzende berichtet, dass der Gehweg zwischen dem Baugebiet Evangelische Kirche und dem Wendehammer an der Dr.-Martin-Luther-Straße immer wieder mit Fahrzeugen als Abkürzung befahren wird. In Absprache mit der Polizei schlägt er deshalb vor, in der Mitte einen Absperrpfosten aufzustellen. Diesem Vorschlag stimmt der Bau- und Umweltausschuss einvernehmlich zu. Sofern der Pfosten nicht ausreicht könnte in die anliegende Grünfläche ein weiterer Holzpfosten bzw. ein großer Stein gesetzt werden, um eine Überfahrt zu verhindern. Denkbar wäre auch eine niedrige Bepflanzung. 4.2 Sonstiges 4.2.1 Hinweisschilder Radlerheim Maineck 77/631/10 : 0 Einstimmig genehmigt der Bau- und Umweltausschuss den Antrag des RV Viktoria Maineck vom 19.07.2012 auf Anbringung von Hinweisschildern am Dorfplatz, Einmündung Waldweg und in der Kulmbacher Straße, Einmündung Schlossberg. Die Anbringung soll in Abstimmung mit der Verwaltung erfolgen. 4.2.2 Parksituation Bürgermeister-Böhmer-Straße 140 Der Vorsitzende reklamiert zum wiederholten Male die Parksituation in der Bürgermeister- Böhmer-Straße ab Einmündung Theodor-Heuss-Straße bis Seniorenzentrum. Hier kommt es oft vor, dass eine Straßenseite durchgängig zugeparkt ist und sich in den Einmündungsbereichen bei Gegenverkehr gefährliche Situationen ergeben. Er hat die Problematik mit der Polizei durchgesprochen und Vorschläge erbeten. Sobald diese vorliegen soll das Thema noch einmal behandelt werden.

- 6-5. Bekanntgaben und Anfragen 5.1 Wasserspielplatz Schul- und Sportzentrum 78/631/9 : 0 Architekt Heinz Welbers erläutert die neue Variante 4 für den Wasserspielplatz auf dem Gelände des Schul- und Sportzentrums. Danach soll das Spielgerät unmittelbar am Ufer des Weihers errichtet werden, unterhalb des vorhandenen Spielplatzes. Diese Variante muss mit Timm Vogler, TÜV Süd, nochmals besprochen werden. Danach kann die Ausschreibung der Arbeiten erfolgen. Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem neuen Standort gemäß Variante 4 zu. Die Beschlussfassung erfolgt ohne GRM Welbers, der als Planer hiervon ausgeschlossen ist. 5.2 Kinderkrippe Kathi-Baur-Kita 622 Aus dem Gremium wird vorgeschlagen, am neuen Eingang der Kinderkrippe an der Kathi- Baur-Kindertagesstätte eine Überdachung anzubringen, um wartenden Eltern einen Wetterschutz zu gewährleisten. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass sich in der letzten Woche ein Kind an einem Metallzaun verletzt hat, der im Innenspielbereich als Abgrenzung zwischen Kinderkrippe und Kindertagesstätte dient. Hier soll geprüft werden, ob scharfe Kanten oder Ecken vorhanden sind, die noch abgeschliffen werden müssen. 5.3 Neuanstrich Buswartehäuschen und Dorfgemeinschaftshaus Zeublitz 622 Die Dorfgemeinschaft Zeublitz möchte das Buswartehäuschen und das Gemeinschaftshaus neu streichen und bittet die Gemeinde, die erforderlichen Materialkosten in Höhe von ca. 4 500 zu übernehmen. Der Vorsitzende entgegnet, dass für das Dorfgemeinschaftshaus ein Vertrag hinsichtlich der Bewirtschaftung besteht und in diesem Rahmen eine Einigung erzielt werden muss. Gemeinde Altenkunstadt/H Schriftführer Vorsitzender